Date: Fri, 29 Mar 2024 12:40:12 +0100 (CET) Message-ID: <1246296320.21.1711712412793@gpWiki1.ffm.web> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_20_1850559697.1711712412792" ------=_Part_20_1850559697.1711712412792 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Artikel 4 Absatz 2 der INSPIRE-Richtlinie
Sind mehrere identische Kopien des gleichen Geodatensatzes bei versc= hiedenen Beh=C3=B6rden vorhanden oder werden sie f=C3=BCr diese bereitgehal= ten, so gilt diese Richtlinie nur f=C3=BCr die Referenzversion, von der die= verschiedenen Kopien abgeleitet sind.
Es ist daher im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich bei einem kopierte= n Geodatensatz um eine "identische Kopie" oder um eine "neue Referenzversio= n" handelt. Referenzversionen m=C3=BCssen f=C3=BCr INSPIRE bereitgestellt w= erden, identische Kopien m=C3=BCssen nicht f=C3=BCr INSPIRE bereitgestellt = werden. Frage: Wann handelt es sich um eine identische Kopie, wann = um eine neue Referenzversion? (siehe auch Frage von BW f= =C3=BCr den Legal Workshop)
Antwort der EU-KOM vom 17.06.2010 (WS Legal Issues
Wenn kopierte Geodatens=C3=A4tze modifiziert wurden, kann ma= n nicht mehr von einer =E2=80=9Eidentischen Kopie=E2=80=9C sprechen.= strong> Beispiele hierf=C3=BCr sind geometrische Generalisierungen, wie= sie f=C3=BCr die Erzeugung kleinma=C3=9Fst=C3=A4biger Folgeprodukte =C3=BC= blich sind oder die Ver=C3=A4nderung von Topologien. Der Geodatensatz kann = ggf. als Teilmenge einer Referenzversion gelten, evtl. auch mit anderen Att= ributen, die nicht unter INSPIRE fallen. Es handelt sich nur um eine "neue = Referenzversion", wenn der Geodatensatz abweichend von der Referenzversion = zus=C3=A4tzliche Daten enth=C3=A4lt, die unter INSPIRE fallen. Die Mitgliedstaaten k=C3=B6nnen selbst entscheiden, ob bestimmte Ver= =C3=A4nderungen von Geodatens=C3=A4tzen als =E2=80=9Eweitgehende Umstruktur= ierung=E2=80=9C und damit als neue Referenzversionen gelten. = Die INSPIRE-Richtlinie selbst legt hierzu nichts fest. Auch wenn ein Ge= odatensatz der untersten Verwaltungsebene nicht f=C3=BCr INSPIRE bereitgest= ellt werden muss, wenn die Sammlung und Verbreitung nicht rechtlich vorgesc= hrieben ist, kann die h=C3=B6here Verwaltungsebene, die eine identische Kop= ie dieses Geodatensatzes h=C3=A4lt, diesen als INSPIRE-relevant einsch=C3= =A4tzen und bereitstellen. Es handelt sich dann nicht um einen =E2=80=9Eneu= en=E2=80=9C Geodatensatz, aber der Mitgliedstaat kann ihn als =E2=80=9ERefe= renzdatensatz=E2=80=9C bezeichnen.
Definition zur Abgrenzung von identischen Kopien und neuen Refer= enzversionen
Eine identische Kopie einer Referenzversion im Sinne von INSPIRE liegt v= or, wenn der kopierte Geodatensatz gegen=C3=BCber der zugrunde liegende Ref= erenzversion keine zus=C3=A4tzlichen oder ver=C3=A4nderten Informationen, d= ie unter INSPIRE fallen, aufweist.
Erl=C3=A4uterung
Eine identische Kopie liegt demnach insbesondere in den folgenden F=C3= =A4llen vor:
Eine identische Kopie liegt im Umkehrschluss nicht vor, wenn im kopierte= n Geodatensatz INSPIRE unterliegende Objekte neu erfasst oder in Inhalt, Ge= ometrie oder Topologie ver=C3=A4ndert werden.