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Wenn INSPIRE nicht als eigenständiges Instrument beibehalten werden sollte, müssten diese Vorschriften in den einschlägigen Rechtsakten aufgenommen werden. Zudem müssten natürlich auch alle Verweise auf INSPIRE in anderen Rechtsakten (v.a. in der HVD-DVO) durch die entsprechenden INSPIRE-Vorschriften ersetzt werden.
Schlussfolgerung: Zusätzliche Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen
- Wir begrüßen grundsätzliche eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens. Der bisherige one-size-fits-all Ansatz sollte überdacht werden. Als Orientierungsgrundlage hierfür die Verordnung für „High Value Datasets“ (HVD VO) dienen.
- Dies sollte aber nicht dazu führen, ein etabliertes System aufzugeben und die geodatenhaltenden Stellen zusätzlich zu belasten.
- Insbesondere sollten Hürden der Datenbereitstellung reduziert, Datenflüsse vereinfacht und an die Erfordernisse einer modernen Umweltberichterstattung und Politikberatung besser angepasst werden. Diese Position wird durch die praktischen Erfahrungen gestützt, dass INSPIRE-Dienste in ihrer derzeitigen Ausprägung nur wenig Akzeptanz finden. Wir begrüßen daher die Bestrebungen Richtlinien, Rechtsvorschriften und Dateninitiativen stärker zusammenzudenken.
Anwendungsbereich
- Der Anwendungsbereich von INSPIRE sollte nicht verkleinert werden, indem wie vorgeschlagen Geobasisdaten wie Katasterparzellen oder Verkehrsnetze aus dem Anwendungsbereich entfernt werden. Gerade diese Daten spielen für umweltpolitische Entscheidungen bzw. die Erfassung von umweltbezogenen Daten eine bedeutende Rolle und sollten daher nach wie vor über die europäische Geodateninfrastruktur zugänglich bleiben.
- Grundsätzlich sollte der Anwendungsbereich von INSPIRE inhaltlich präzisiert werden, um Datensätze, die in den Anwendungsbereich von INSPIRE fallen, eindeutiger und einheitlicher identifizieren zu können.
- Die bisher stattfindende parallele Datenbereitstellung durch verschiedene Ebenen der Verwaltung ist nur dann sinnvoll, wenn sich dadurch ein Mehrwert für die Nutzenden ergibt. Dies ist jedoch nicht immer Fall. In vielen Fällen werden nationale und harmonisierte Datenbestände bevorzugt genutzt. Der Fokus sollte daher auf der Bereitstellung von nationalen prioritären Datensätzen liegen, ohne die Zugänglichkeit zu allen bei den geodatenhaltenden Stellen vorhandenen Geodaten einzuschränken.
- Eine Erweiterung auf nicht-räumliche Umweltdaten erscheint sinnvoll, die Miteinbeziehung von öffentlich finanzierten Forschungsdaten sowie bürgergenerierten Umweltdaten hingegen nicht prioritär.
Datenzugang
- Der Zugang zu den Daten sollte durch offene oder standardisierte Lizenzen gewährleistet werden - siehe vergleichbare Regelungen in der HVD Verordnung. Diese Vorschriften sollten weiter konkretisiert werden, um einheitlichere Nutzungsbedingungen zu schaffen
Datenharmonisierung und -interoperabilität
- die Datenmodellierung außerhalb des Rechtsrahmens auf Basis konkreter Bedarfe (die z. B. im Rahmen der Umweltberichterstattung und im Zusammenhang mit dem Aufbau von Datenräumen entstehen). Wenn die Datenmodelle standardisiert dokumentiert werden, sind diese auch außerhalb der ursprünglichen Anwendungsbereiche nutzbar. So werden Doppelaufwände vermieden und eine größere Nutzung der Daten für die tägliche Arbeit ermöglicht.
- Um die Datenbereitstellung und -interoperabilität zu unterstützen, sollten aber bereits entwickelten einheitlichen Vokabulare/Codelisten für Kern-Attribute, Register für Referenzsysteme und andere Good Practices (z.B. für APIs oder Methoden zur Referenzierung über eindeutige IDs) weiterhin als „Enabler“ zur Verfügung und aufgrund von Nutzerbedarfen weiterentwickelt werden. Hierbei wird es entscheidend sein, solche Weiterentwicklungen auch zu koordinieren, um für den europäischen Datenraum Spezifikationen bezgl. Daten- und Metadatenstandards, Datenformaten und Schnittstellen frühestmöglich herbeiführen zu können und diese parallel mit Beratungs- und Informations- und Schulungskampagnen zu unterlegen.
Netzdienste / APIs
- Die Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten sollte abgeschafft werden. Die in ihr enthaltenen Regelungen zur Bereitstellung von Daten sind zu starr. Insbesondere die Anforderungen an die Qualität der Netzdienste zu skalieren, so dass alle bereitstellenden Stellen ihre Dienste in der bestmöglichen Qualität anbieten können.
Synergien und Vernetzung mit anderen Initiativen / Communities / Rechtsakten
- Eine Vernetzung mit anderen Communities unter Federführung der Europäischen Kommission ist aus unserer Sicht dringend geboten, um die europäische Datenstrategie mit INSPIRE als wichtiger Querschnittsleistung erfolgreich umzusetzen.
- Um die Infrastruktur moderner zu gestalten und besser mit anderen Infrastrukturen zu vernetzen, ist dennoch eine Umstellung auf Standards, die übergreifend genutzt werden (z. B. ckan/dcat-ap im Bereich der Metadaten, Open-API-Spezifikationen des OGC im Bereich der Dienste) erforderlich.
- Unter Berücksichtigung des Umstands, dass nicht-räumliche Umweltdaten verwendet werden, um europäischen Berichterstattungspflichten nachzukommen, wäre es an dieser Stelle sinnvoll und geboten, dass die zukünftigen INSPIRE Verpflichtungen so ausgestaltet werden, dass die hiernach gespeicherten Umweltdaten/Umweltinformationen verwendet werden können, um eben jener Berichterstattung nachzukommen (was durchaus bedeuten kann, dass andere Regelungen, z. B. im Bereich Umweltberichterstattung und Umweltstatistik, angepasst werden müssten).
- Des Weiteren sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu technischer/operativer und organisatorischen Lösungen zu begrüßen, die die Nutzung und Weiterverwendung von Daten durch öffentliche und private Stellen befördern sollen (z.B. Datenmittler, anerkannte datenaltruistische Organisationen).
Governance
- Die Governance der europäischen Infrastruktur für Geo- und Umweltdaten sollte sich nicht in einem geschlossenen Raum bewegen, sondern die Möglichkeit bieten sich mit anderen Communities zu vernetzen. Die vorhandene GDI wurde über einen langen Zeitraum aufgebaut und bietet gut funktionierende technische Standards. Deswegen sollte sie auf keinen Fall aufgegeben werden, sondern als etabliertes System beibehalten und fortentwickelt werden. Wichtig ist, dass die Governance die Einbindung technischer Experten sowie eine stärkere Einbindung der Nutzendenperspektive erlaubt. Ggf. kann auch eine engere Kooperation mit Standardisierungsgremien wertvoll sein.