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Datenmittler aus Drittstaaten sind bei der Verarbeitung von vertraulichen Daten (z.B. zu kritischer Infrastruktur) abzulehnen, genauso soweit die Daten zugangsbeschränkt (z.B. infolge Datenschutz) sind, da ein Datenabfluss nachträglich nicht rückgängig gemacht werden kann und es hier einer behördlichen Entscheidung auf Freigabe im Einzelfall bedarf.

Maßnahmen zum Aufbau von Datenmittlern in den MS sollten vor allem auch staatliche Stellen wie die Koordinationsstrukturen und Anlaufstellen für die GDIs unterstützen. Hier bestehen für diese Aufgabe bereits umfangreiche Kompetenzen.

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