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Sie haben ein Good Practice Beispiel für unsere Sammlung? Ihr Good Practice nutzt die Standards der GDI-DE, verwendet innovative Methoden oder liefert Ergebnisse, die noch nicht in der breiten Anwendung sind? Dann reichen Sie Ihr Good Practice gerne direkt oder in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle GDI-DE per Mail bei support@gdi-de.org ein.
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Verabschiedete Good Practice-Dokumente
Aktuell im Verfahren befindliche Good Practice-DokumenteSollen die Good Practice, die noch nicht veröffentlicht wurden, aber bereits eingereicht wurden hier aufgelistet werden? |
Intro
https://redmine.gdi-de.org/issues/6004Prozess
Good Practices werden von Akteuren der GDI-DE über das, im GDI-DE Wiki bereitgestellte, Template angemeldet. Dazu wird eine neue Wiki-Seite im Bereich der Maßnahme A4.4 des AK Architektur erstellt und ausgefüllt. Nach der Einreichung wird das Beispiel dem AK Architektur zur Bewertung vorgelegt. Die Bewertung erfolgt in der nächstmöglichen Sitzung anhand vordefinierter Anforderungen.
In den letzten Jahren sind zahlreiche innovative Good Practice Beispiele innerhalb der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) entstanden, die eindrucksvoll zeigen, wie vielfältig und praxisnah GDI-Standards umgesetzt werden können. Diese Beispiele demonstrieren nicht nur die technische und organisatorische Vielschichtigkeit der GDI-Aktivitäten, sondern verdeutlichen auch konkrete Anwendungsmöglichkeiten auf kommunaler, landesweiter oder europäischer Ebene.
Die veröffentlichten Good Practices setzen die Vorgaben der Architektur der GDI-DE erfolgreich um, führen Geo- und Fachdaten verschiedener Quellen zusammen und basieren auf neuen Methoden oder erzeugen Ergebnisse, die richtungsweisend für zukünftige Entwicklungen sein können. Somit leisten sie einen aktiven Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung der GDI-DE.
Ziel der Sammlung ist es, die Umsetzbarkeit einer digitalen Geodateninfrastruktur anhand konkreter Beispiele sichtbar zu machen, den Wissenstransfer innerhalb der Community zu fördern und Inspiration für eigene Projekte zu geben. Die Best Practices zeigen, wie Standards nicht nur erfüllt, sondern auch innovativ weitergedacht werden können.
Prozess
Die Einreichung eines Good Practices beginnt mit einer initialen Kontaktaufnahme über die zentrale E-Mail-Adresse der GDI-DE. In dieser E-Mail skizziert die einreichende Person kurz das Good Practice:
- Wer reicht es ein?
- Worum handelt es sich?
- Welche Standards werden verwendet?
- Gibt es einen Nachweis über die Anwendung?
Die Koordinierungsstelle (Kst.) der GDI-DE führt daraufhin eine erste Prüfung durch. Bei positiver Bewertung: Die einreichende Person erhält das offizielle Formular zur ausführlichen Beschreibung des Good Practice. Im Falle einer negative Bewertung: Die Kst. nimmt Rücksprache mit der einreichenden Person und bietet die Möglichkeit zur Überarbeitung, um das Good Practice zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzureichen. Nach einer positiven Erstbewertung wird das Formular vollständig ausgefüllt und an die Kst. zurückgesendet. Anschließend legt die Kst. das Good Practice dem AK Architektur zur Bewertung vor. Diese erfolgt in der nächstmöglichen Sitzung auf Grundlage festgelegter Kriterien. Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Einreichenden zeitnah eine Rückmeldung
Nach Abschluss der Bewertung wird den Einreichenden zeitnah eine Rückmeldung zum Ergebnis gegeben. Erfüllt das Good Practice die Anforderungen, übernimmt die
Koordinierungsstelle der GDI-DEKst., vertreten durch den AK Architektur, die Veröffentlichung.
DieseDie Veröffentlichung erfolgt auf der Webseite der GDI-DE sowie über
denNewsletter und
die Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des LenkungsgremiumsSocial-Media-Kanäle.
Das Lenkungsgremium der GDI-DE wird
diesesim Rahmen seiner regelmäßigen Sitzungen über neue Good Practices informiert.
Bei der Verstätigung der Maßnahme, stellt die Koordinierungsstelle der GDI-DE eine zentrale E-Mail-Adresse für externe Anfragen bereit. Interessierte können dort einen ersten Entwurf ihres Good Practice einreichen. Nach positiver Prüfung des Entwurfs wird das offizielle Formular an die einreichende Person versendet. Anschließend durchläuft das Good Practice den standardisierten Bewertungs- und Veröffentlichungsprozess, wie zuvor beschrieben.
Grafik des Prozesses einfügen
Bewertungskriterien
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Bewertungskriterien
Kriterien zur Bewertung der Good Practice VorschlägeAls Rahmenbedingungen für die Kriterien zur Bewertung der Good Practice Vorschläge
könnenwerde vor allem die
beidennachfolgenden Dokumente herangezogen
werden:
- NGIS 2.0
- Architektur der GDI-DE–Ziele und Grundlagen 4.0.1
- Technik (20232025)
- Verzeichnis GDI-DE Standards
Hierbei bei muss beachtet werden, dass nicht alle Kriterien für alle Good Practice Kandidaten angewendet werden können.
1. Architekturkonformität
Integration in die GDI-DE-Infrastruktur: Das Beispiel sollte zeigen, wie es die GDI-DE als zentrale Plattform für Geoinformation stärkt und integriert. Weiterhin muss das Good Practice sich innerhalb des Technikdokumentes des AK Architektur einordnen lassen. SowieFür die Bewertung der Good Practices spielen neben den klar definierten „harten“ Kriterien auch weitere Faktoren eine wichtige Rolle, die deren Einordnung unterstützen. Da es sich bei den hier zu bewertenden Good Practices um Beispiele aus dem Verantwortungsbereich des AK Architektur der GDI-DE handelt, erfolgt die Gewichtung der Kriterien zugunsten architekturrelevanter Anforderungen. Dies bedeutet, dass die Architekturkonformität und die Einbindung in bestehende technische Konzepte und Standards der GDI-DE bei der Gesamtbewertung stärker berücksichtigt werden als andere Kriterien. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die ausgewählten Good Practices nicht nur qualitativ hochwertig sind, sondern auch einen klaren Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung der technischen Grundlagen der GDI-DE leisten. Die Bewertung eines eingereichten Good Practice erfolgt anhand klar definierter Kriterien. Diese decken zwei zentrale Bereiche ab. a) Architekturkonformität und b) Relevanz zur Nationalen Geoinformationsstrategie (NGIS) 2.0.
Unter dem Aspekt der Architekturkonformität wird geprüft, inwieweit das Good Practice in die bestehende GDI-DE-Infrastruktur integriert ist und diese stärkt. Dabei ist entscheidend, dass es sich innerhalb des Technikdokuments des AK Architektur einordnen lässt und auf Standards aus dem Verzeichnis des AK
setzen.Flexible Anpassung an technologische Entwicklungen: Die Architekturbasiert. Diese Standards können grundlegend, optional, unter Beobachtung stehend sowie auslaufend sein. Die Lösung sollte flexibel genug sein, um
auf zukünftigekünftige technologische Entwicklungen
zu reagieren. Dies umfasst die Unterstützung neuer Technologienwie Künstliche Intelligenz oder Cloud-basierte
Lösungen.Ansätze zu unterstützen. Ebenso wird bewertet, ob das Good Practice als dezentrale technische Komponente nach Kapitel 3.4 des Technikdokuments einzuordnen ist, etwa als Metadaten-, Zugriffsschutz-, Geodaten-, Geodatendienste-, Geokodierungs- oder
Langzeitspeicherkomponenten.Langzeitspeicherkomponente. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung der Interoperabilität
: Bedient sich das Good Practice einem oder mehreren Interoperabilitätselementen (Kap. 5.1)?2. Relevanz zur Nationalen Geoinformationsstrategie (NGIS 2.0)
gemäß Kapitel 5.1 des Technikdokuments. Zudem muss klar geregelt sein, unter welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken der Zugriff auf Geodaten über Geodatendienste erlaubt ist.
Die Relevanz zur NGIS 2.0 wird anhand der Zielausrichtung und des Beitrags zu deren strategischen Schwerpunkten bewertet. Ein Good Practice sollte mindestens eines der drei Hauptziele der NGIS 2.0 unterstützen: die Bereitstellung, Vernetzung oder Anwendung von Geoinformationen. Es wird außerdem untersucht, inwieweit es zu den sieben Handlungsfeldern der NGIS 2.0 beiträgt
:. Beispielsweise die Erhöhung der Vielfalt des Datenangebots
erhöhen, die Verbesserung des Zugriffs auf Geoinformationen, der Ausbau der Bereitstellung und Qualität
der Geoinformationen ausbauenTransparente Darstellung von Entscheidungsprozessen: Die Lösung sollte klar dokumentieren, wie Entscheidungen getroffen wurden und welche Stakeholder beteiligt waren. Transparenz ist ein Schlüsselprinzip der NGIS 2.0, um Vertrauen aufzubauen und die Akzeptanz von Geoinformationssystemen, Datendiensten etc. zu erhöhen
, die Stärkung von Netzwerken, die Förderung der Geokompetenz oder die Verbesserung der Nutzerorientierung. Transparenz in Entscheidungsprozessen ist hierbei ein zentrales Prinzip, ebenso wie ein hoher Nachhaltigkeitsfaktor und die langfristige Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche Megatrends wie Urbanisierung, Mobilität und Konnektivität
zu reagieren. Diese Megatrends werden in der NGIS 2.0 als zentrale Herausforderungen identifiziert, die durch innovative Geoinformationslösungen adressiert werden müssen. Darüber hinaus wird bewertet, ob das Good Practice die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren fördert oder auch eine benutzerfreundliche Anwendung gewährleistet. Die Berücksichtigung der Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen sowie die Förderung der Geokompetenz, etwa durch Schulungen oder Informationsveranstaltungen, sind weitere Aspekte. Das Good Practice sollte in der Lage sein, datenintensive Anwendungen zu unterstützen, große Datenmengen effizient zu verarbeiten und darzustellen
, wie z.B. bei der Entwicklung digitaler Zwillinge benötigt werden
sowie Echtzeitdaten, beispielsweise aus Sensoren, zu integrieren, wie es insbesondere für digitale Zwillinge in Zukunft erforderlich sein wird.