nunmehr erforderlichenfalls einen zusammenfassenden Bericht und veröffentlichen diesen spätestens am 31. März jedes Jahres. Die Berichte werden von den Kommissionsstellen mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht. Diese Berichte enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte: - Koordinierung zwischen öffentlichen Anbietern und Nutzern von Geodatensätzen und -diensten und zwischengeschalteten Stellen, Beziehung zu Dritten und Organisation der Qualitätssicherung;
- Beitrag von Behörden oder Dritten zum Betrieb und zur Koordinierung der Geodateninfrastruktur;
- Informationen über die Nutzung der Geodateninfrastruktur;
- Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten durch Behörden;
- Kosten und Nutzen der Umsetzung dieser Richtlinie.
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