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Status |
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Version | 1.0.10 | ||||||||||||||||
Letzte Aktualisierung | 01 | ||||||||||||||||
Änderung gegenüber vorhergehender Version | Klarstellung, dass der Scope noch nicht abschließend geklärt ist, in Frage 5.7Abgleich und Zuordnung der FAQs zu den FAQs von GovData (Version 1.2 vom 09.06.2024), Ergänzung von Frage 3.4 | ||||||||||||||||
Autor(en) | |||||||||||||||||
Hinweise | Die Antworten zu den in der GDI-DE gesammelten Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD)" wurden von o. a. Autoren im Rahmen eines Workshops am 28./29.02.2024 initial abgestimmt und entsprechende Empfehlungen für die geodatenhaltenden Stellen formuliert. Bei einigen Fragestellungen besteht aktuell noch Abstimmungsbedarf, diese sind folgendermaßen gekennzeichnet:
. Es erfolgt bei Bedarf eine Ergänzung um weitere FAQs. |
Info |
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Auf dieser Seite stellen wir Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD) in der GDI-DE" zur Verfügung. Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org. Neue Fragestellungen, die nicht über die bisher veröffentlichten FAQs abgedeckt sind, sammeln wir wie gehabt unter Umsetzung HVD-Verordnung. Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie |
Info |
Auf dieser Seite stellen wir Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema "Hochwertige Datensätze (HVD) in der GDI-DE" zur Verfügung. Anregungen und Fragen nehmen wir gerne entgegen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an support@gdi-de.org. Neue Fragestellungen, die nicht über die bisher veröffentlichten FAQs abgedeckt sind, sammeln wir wie gehabt unter Umsetzung HVD-Verordnung. Weitere Informationen zum Thema "Hochwertige Datensätze" (HVD) finden Sie auf der GovData-Webseite. |
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q22
Grundsätzlich sollte die Grundsätzlich sollte die Bereitstellung über APIs durch die datenhaltenden Stellen erfolgen.
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q23
Grundsätzlich werden die HVD von den datenhaltenden Stellen bereitgestellt. Die Metadaten werden über das GovData-Portal eingesammelt und zentral zugänglich gemacht.
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Die aus der DVO-HVD entstehende Pflicht zur Berichterstattung erfolgt über die Kataloge der nationalen Datenportale, in Deutschland GovData (Referenz/Quelle: GovData: Informationen zu Hochwertige Datensätze / Allgemein).
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_4
Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, Grundsätzlich erfüllen INSPIRE-konform veröffentlichte Datensätze, sofern sie unter den Bedingungen der CC0 oder der CC-BY oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden und zusätzlich in den Metadaten als HVD gekennzeichnet sind, die Anforderungen aus der DVO-HVD.
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subtle | true |
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colour | Blue |
title | FITKO |
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q26
Falls die Bereitstellung hochwertiger Datensätze zur Weiterverwendung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht, sollte diese Verarbeitung im Einklang mit dem Unionsrecht zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, und mit allen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Präzisierung der Anwendung der DSGVO erfolgen.
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Status | ||||||
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q23
Die DVO-HVD muss bis zum 09.06.2024 umgesetzt werden. Den ersten Bericht über den Status der Umsetzung muss Deutschland am 09.02.2025 an die Europäische Kommission übermitteln.
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_1
Historische Versionen von Datensätzen müssen bereitgestellt werden, wenn diese vorliegen und ihre Bereitstellung in der DVO-HVD gefordert ist. Eine Verpflichtung zur Erhebung von historischen Daten ergibt sich aus der DVO-HVD nicht.
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subtle | true |
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colour | Blue |
title | FITKO |
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_1
In den Anwendungsbereich der In den Anwendungsbereich der DVO-HVD fallen Geodatensätze, die in maschinenlesbarem Format in allen Generalisierungsgraden bis zum Maßstab 1:5.000 angeboten werden, und die (kombiniert) den gesamten Mitgliedstaat abdecken. Es besteht die Pflicht die Geodatensätze in allen verfügbaren Generalisierungsgraden bis zum in der Tabelle angegebenen Maßstab (1:5.000 oder 1:10.000) oder, wenn nicht verfügbar, im nächst größeren Maßstab bereitzustellen. Wenn Datensätze nur in einer anderen räumlichen Auflösung erhoben und zugänglich gemacht werden, müssen öffentliche Stellen diese in dieser verfügbaren räumlichen Auflösung bereitstellen. Eine Pflicht, Daten in anderen Maßstäben zu erheben, besteht nicht.
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Alle Datensätze, die unter die in der DVO-HVD referenzierten INSPIRE-Themen fallen, müssen als HVD gekennzeichnet und bereitgestellt werden. Darunter fallen sowohl die harmonisierten INSPIRE-Datensätze als auch die "as-is"-Datensätze, da die DVO-HVD keine Vorgaben zum Datenmodell macht und nicht zwischen harmonisierten und nicht-harmonisierten INSPIRE-Datensätzen unterscheidet. In den Anwendungsbereich der DVO-HVD fallen Datensätze, „die unter die INSPIRE-Datenthemen … fallen“.
Raumbezogene HVD, die nicht "inspireidentifiziert" sind, müssen dann aufgrund der DVO-HVD die Anforderungen an INSPIRE-Metadaten erfüllen. Die Bereitstellung über APIs und als Massen-Download sollte über Schnittstellen erfolgen, die in der Architektur der GDI-DE empfohlen werden.
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_1
Ja, auch Zeitreihendaten werden adressiert.
Die zweite Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs bezieht sich auf Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, d. h. diese Tabelle ist unabhängig von den von der INSPIRE-Richtlinie abgedeckten Datensätzen (diese stehen in der ersten Tabelle). Daher sollten auch Zeitreihendaten bereitgestellt werden.
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q8
Ja und ja. Grundsätzlich sind Länder und Kommunen und sonstige öffentliche Stellen für alle thematischen Kategorien der hochwertigen Datensätze zuständig.
Konkret werden laut Aussage des Statischen Bundesamtes Konkret werden laut Aussage des Statischen Bundesamtes (StBA) die HVD der Kategorie "Statistik" nicht alleine vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt, sondern auch von anderen Behörden (sog. Other National Authorities) wie z. B. dem Umweltbundesamt (UBA), der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder dem Julius Kühn-Institut (JKI).
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Status | ||||||||
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Welche Stelle die in der zweiten Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs genannten Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, gemäß DVO-HVD veröffentlichen sollte, ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu wird das BMUV in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellen.
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q4
Nein, denn die DVO-HVD Nein, denn die DVO-HVD bezieht sich auf die bereits vorhandenen Datensätze und enthält keine Vorgaben zur Datenstruktur. Daher sollten zusätzliche bzw. redundante Metadatensätze vermieden werden.
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q12, https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q21
Gemäß der DVO-HVD müssen öffentliche Stellen, die im Besitz der im Anhang aufgeführten hochwertigen Datensätze sind, dafür sorgen, dass die Datensätze in ihrer Metadatenbeschreibung als hochwertige Datensätze gekennzeichnet werden (DVO-HVD Art. 3, Abs. 5). Die GDI-DE hat hierzu als verpflichtende Konvention für alle Metadaten in der GDI-DE, welche unter die DVO-HVD fallen, festgelegt, dass in den ISO-Metadaten die Angabe der Kategorie als Schlüsselwort in Verbindung mit einer Quellenangabe zu realisieren ist. Diese Kennzeichnung erfolgt zusätzlich zu den Anforderungen an Metadaten zu Datensätzen und -serien, die für GovData bereitgestellt werden sollen (vergl. Kap. 6 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten"), um diese auch unter DCAT-AP.de nutzbar zu machen und eine Auffindbarkeit in Open Data-Portalen wie GovData automatisch zu ermöglichen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokuments "Konventionen zu Metadaten" mit dieser verpflichtenden Vorgabe (zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements und Ablage in einer bestimmten Art und Weise) ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten / vgl.weise wie im Kapitel 3.2.1 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten". In der Zwischenzeit kann diese Handreichung der GDI-DE für die Umsetzung der Kennzeichnung hochwertiger Datensätze in den Metadaten genutzt werden).
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Erweitern | ||
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Beispiel der Kategorienangabe in Textform (gco:CharacterString) <gmd:descriptiveKeywords> Beispiel der Kategorienangabe als Verweis (gmx:Anchor) <gmd:descriptiveKeywords> |
</gmd:descriptiveKeywords> |
Status | ||||||||
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Gemäß der DVO-HVD müssen für die Kategorien „Erdbeobachtung und Umwelt“, „Meteorologie“, „Statistik“, „Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen“ und „Mobilität“ die Datensätze in einer vollständigen und öffentlich zugänglichen Online-Dokumentation beschrieben werden, aus der zumindest die Datenstruktur und -semantik hervorgeht (DVO-HVD Anhang 2.2 c), 3.2 c), 4.2 c), 5.2 b) und 6.2 c)). Die GDI-DE erachtet es als sinnvoll, eine entsprechende Referenz auf die Online-Dokumentation als Information in den Metadaten abzulegen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokumentes "Konventionen zu Metadaten" mit einer entsprechenden Vorgabe bzw. Empfehlung zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten).
Aktuell kann die Konformität zur DVO-HVD nicht mit der GDI-DE Testsuite oder dem INSPIRE Validator getestet werden, da bis dato nur auf DCAT-AP-Ebene eine Validierung existiert. Sobald die Vorgaben der GDI-DE zur Beschreibung von HVD in den Metadaten-Konventionen enthalten sind, kann auch der Test in der GDI-DE Testsuite entsprechend angepasst werden, so dass die (ISO-)Metadaten auf HVD-Konformität getestet werden könnenGemäß der DVO-HVD müssen für die Kategorien „Erdbeobachtung und Umwelt“, „Meteorologie“, „Statistik“, „Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen“ und „Mobilität“ die Datensätze in einer vollständigen und öffentlich zugänglichen Online-Dokumentation beschrieben werden, aus der zumindest die Datenstruktur und -semantik hervorgeht (DVO-HVD Anhang 2.2 c), 3.2 c), 4.2 c), 5.2 b) und 6.2 c)). Die GDI-DE erachtet es als sinnvoll, eine entsprechende Referenz auf die Online-Dokumentation als Information in den Metadaten abzulegen. (Hinweis: Die notwendige Fortschreibung des Dokumentes "Konventionen zu Metadaten" mit einer entsprechenden Vorgabe bzw. Empfehlung zur Nutzung eines bestimmten Metadatenelements ist derzeit noch in der Bearbeitung im AK Metadaten).
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Die Nutzungsbedingungen eines Dienstes oder einer API werden in den zugehörigen Dienst-Metadaten beschrieben (vgl. Kapitel 2.9 der GDI-DE "Konventionen zu Metadaten").
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q27_5
„Anwendungsprogrammierschnittstelle (API)“ ist in Art. 2(6) als „ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch“ definiert. Darüber schreibt die DVO-HVD vor, dass die verwendeten APIs dokumentiert sein müssen, und dass deren Nutzungsbedingungen definiert und veröffentlicht werden (Art. 3(2+3)).
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q22
Derzeit ist keine zentrale Koordinierungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene geplant. Das BMUV trägt aber - in Zusammenarbeit mit den relevanten UMK-Fachgremien - zu den FAQs zur DVO-HVD-Umsetzung im Umweltbereich und insbesondere den von der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" betroffenen Datensätzen bei.
Die Frage, für welche Datensätze eine zentrale Bereitstellung sinnvoll wäre und welche Stelle diese übernehmen könnte, muss von Fall zu Fall diskutiert werden.
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q16
Die Open Data-RL definiert „maschinenlesbares Format“ als ein "Dateiformat, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen konkrete Daten, einschließlich einzelner Sachverhaltsdarstellungen und deren interner Struktur, leicht identifizieren, erkennen und extrahieren können". Diese Definition entspricht 2 Sternen in dem weit-verbreiteten 5-Sterne-Modell offener Daten (https://5stardata.info/de/). Nach dieser Definition könnten alle genannten Formate, einschließlich unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Barrierefreiheit) PDF-Dokumente, als maschinenlesbar betrachtet werden.
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_2
Hier ist gemeint, dass alle den gesamten Mitgliedstaat betreffenden Daten bereitzustellen sind, z. B. alle Messstellen in einem nationalen Messnetz.
https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_3
Die Angaben zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD bezieht sich lediglich auf flächige und linienförmige Geodaten. Der Standort einer Messstation ist über deren Koordinaten bereitzustellen.
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Welche Datensätze in dieser Tabelle genau angesprochen werden, ist bislang unklar. Das BMUV wird dazu in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellen.
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_4
Artikel 7 (2) der Richtlinie 2003/4/EG listet zumindest folgende "Informationen, die zugänglich zu machen und zu verbreiten sind":
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https://www.govdata.de/web/guest/hochwertige-datensaetze#hvd_faq_q28_5
Die Bereitstellung sollte sich im Zweifel am Bedarf orientieren, d. h. in diesem Fall ist Bereitstellung der abgeleiteten Produkte ausreichend.
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