Versionen im Vergleich

Schlüssel

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27_Nutzungsbestimmungen.pdf 
Kapitel/ÜberschriftHandlungsbedarf (HB) in den kommenden vier JahrenABC-StufeNr.Maßnahme (nach Nr. aufgeführt = Zuordnung zum Steckbrief) -> ErgebnisVerantwortliche Stelle (Gremium, Institution)einzubindende Stellen/Gremien

Umsetzungstermin

  •   erledigt
  •  in Arbeit
  •  Problembehaftet, zeitverzug
  •  noch nicht bearbeitet
  •  fortlaufend
Steckbrief
2. Mehrwerte durch Offene Daten (Open Data) schaffen

2.1   Kostenmodelle und Nutzungsbedingungen vereinfachen

a. Die Bundesregierung stellt ihre dem GeoZG unterfallenden Geodaten künftig geldleistungsfrei für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung zur Verfügung.

A

26

Änderung des GeoZG -> Verabschiedung

BMU

IMAGI, Länder, Verbände

  •  11/2012

 

26_ÄnderungGeoZG.pdf

 

b. Die Bundesregierung legt die einheitlichen Nutzungsbestimmungen in einer Rechtsverordnung des GeoZG fest. Der Abschluss von Lizenzverträgen oder die Anerkennung individueller Nutzungsbestimmungen werden hierdurch entbehrlich.

A

 

27

 

Aufstellung von Nutzungsbedingungen -> Rechtsverordnung zum GeoZG

 

BMU

 

IMAGI, Länder, Verbände

 

  •  03/2013 

 

 

2.2   Mitgestaltung des Geoinformationswesens durch seine Nutzer fördern 

 

 

 

a. Die Bundesregierung wird mit Open-Communities eine Handlungsempfehlung für neue Kooperationsmodelle erarbeiten.

B

28

Strategische Zielsetzung zur Zusammenarbeit mit Open-Communities festlegen -> Eckpunktepapier

BKG

BMI, AG IMAGI, Themenrat, GIW-Kommission

  •  10/2014
 28_OpenCom_Ziele.pdf

B

29

Erstellung Grobkonzept für mögliche Zusammenarbeit -> Grobkonzept für die mögliche Zusammenarbeit mit den Open Communities mit Hand-lungsempfehlungen

AG IMAGI, BKG

IMAGI, Themenrat, GIW-Kommission

  •  10/2014
 

b. Die Bundesregierung begrüßt Vorhaben, in denen öffentliche Geodatenbereitsteller und private Nutzer/Entwickler zusammen arbeiten.

C

30

Leitprojekte der GIW-Kommission -> Maßnahmen

GIW-Kommission,

IMAGI, BMWi LG GDI-DE, Themenrat

  •  12/2016
    fortlaufend
     

 30-1_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoArten.pdf

30-2_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoClearingnetz.pdf

30-3_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoEnergie.doc.pdf

30-4_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoMobil.doc.pdf

30-5_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoOK-WaWi.doc.pdf

30-6_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoRealEstate.doc.pdf

30-7_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoRisiko.doc.pdf

30-8_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoRohstoff.doc.pdf

30-9_Steckbrief_Geo-Bericht_GIW-LP-GeoWaldwirtschaft.doc.pdf

c. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das Geoportal.de als Prototyp für die Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Bereitstellern auszubauen.

B

31

Vorhaben eruieren und Abstimmung der Vorgehensweise -> Maßnahmenliste

LG GDI-DE

IMAGI, BMWi, BMI

  •  10/2014

  

        

2.3 Geoinformationen als Motor für Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft nutzen

a. Die Bundesregierung führt den Dialog mit den Ländern, Kommunen, Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen über das Geoinformationswesen fort, um den technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmens weiter zu entwickeln sowie ggf. die Strukturen zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zu optimieren.

A

32

Dialog über Geoinformationswesen starten -> Eckpunktepapier mit Handlungsbedarf

GI-St, BMI

Themenrat, IMAGI, IMAGI-St, LG GDI-DE, GIW-Kommission

  •  12/2016
    fortlaufend
 32_Ordnungsrahmen.pdf

A

33

Umsetzungsschritte abstimmen -> Beschluss mit Maßnahmenliste

GI-St, BMI

Themenrat, IMAGI, IMAGI-St, LG GDI-DE, GIW-Kommission

  •  12/2016
    fortlaufend
 33_Maßnahmenliste.pdf

b. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die nationale Geoinformationsstrategie ein Teil des von Bund und Ländern getragenen Programms für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln wird.

A

34

Entwicklung der nationalen Geoinformationsstrategie -> Strategie

 

LG GDI-DE

IMAGI, IMAGI-St, GIW-Kommission, IT-PLR, Themenrat

  •  10/2015
 

c. Die Bundesregierung wird im Einvernehmen mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder prüfen, ob und wie Auflösungsschwellen für Geodaten geregelt werden können, ab denen grundsätzlich keine Schutzbedürftigkeit gesehen wird.

A

35

Prüfung von Auflösungsschwellen für Geodaten 

->  Eckpunktepapier

AG Geodatenschutz, BMI

IMAGI, AG IMAGI, LG GDI-DE, Themenrat, GIW-Kommission, AdV

  •  11/2014
 35_Auflösungsschwellen.pdf