Am ist der Beschluss (EU) 2024/2829 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Der Beschluss ist damit seit in Kraft.

Danach muss das INSPIRE Reporting ab 2025 nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden (angelehnt an die Berichterstattung zur Durchführungsverordnung zur Bereitstellung von Hochwertigen Datensätzen).

Der aktuelle Bericht aus Deutschland vom 31.03.2024 ist hier veröffentlicht.

Das INSPIRE Monitoring wird weiterhin jährlich durchgeführt.