Sehr geehrtes Netzwerk. Für die Modellierung eines Datensatzes habe ich folgende Frage. Der Datensatz bezieht sich auf eine Übersicht von sozialen und städtebaulichen Erhaltungsgebiete gem. § 172 BauGB mit individuellen Festlegungsdaten. Beabsichtigt ist, dass jedes Gebiet als ein SpatialPlan-Objekt mit zugewiesenem Supplementary-Objekt geführt wird. Dies ist notwendig, da jedes Gebiet ein eigenes Datum der Festlegung und des Inkrafttreten hat. Da es aber auch einzelne räumliche Überlagerungen von sozialen und städtebaulichen Erhaltungsgebieten gibt, entsteht somit auch eine Überlagerung von SpatialPlan-Objekten.

Die Frage ist, ob eine räumliche Überlagerung von SpatialPlan-Objekten möglich ist?

Gibt es ggf. einen Alternativen Vorschlag für die Modellierung des oben dargestellten Datensatzes?

Über zeitnahe Hinweise wäre ich sehr dankbar!


2 Kommentare

  1. Das konzeptionelle Schema zum INSPIRE-Thema „Planned Land Use“ geht von jeweils einem Datensatz aus, welcher sich auf ein konkretes Planwerk (planning document) bezieht. Ferner betrachtet INSPIRE ausschließlich die Planwerke, die rechtliche Wirkung entfalten, ggf. nach Durchlaufen eines förmlichen Prozesses, und damit Dritten gegenüber Verbindlichkeit entwickeln.

    Exakt ein Planwerk entspricht der Objektart „SpatialPlan“ („A spatial planning document corresponds to the featureType SpatialPlan“, Nr.5.3.1.1.5 der Datenspezifikation).


    Daraus ergibt sich die INSPIRE-fachliche Sicht, dass jedes Planwerk einen eigenständigen INSPIRE-Datensatz darstellt. Diesem eigenständigen INSPIRE-Datensatz der Objektart SpatialPlan hängen verpflichtend mindestens die folgenden Attribute an:

    - extent (geometrische Ausdehnung des Datensatzes)

    - inspireId (externer eindeutiger Objektidentifikator des Geo-Objekts)

    - levelOfSpatialPlan (Ebene der Verwaltungsgliederung, auf die sich der Plan bezieht, gemäß entsprechender Codeliste: infraLocal, local, supraLocal, infraRegional, regional, supraRegional, national, other)

    - officialTitle (die amtliche Bezeichnung des Planwerks)

    - planTypeName (vom Mitgliedsstaat für den Plan festgelegte Bezeichnung des Plantyps)


    Vom der Objektart SpatialPlan können Beziehungen zu anderen INSPIRE-Objektarten bestehen, zwingend erforderlich ist dies allerdings nur hinsichtlich der Objektart OfficialDocumentation.

    Daneben können Beziehungen bestehen zu den Objektarten

    - ZoningElement (raumbezogene Zonierungselemente mit verbindlicher Angabe genau der Bodennutzung(en) gemäß der Hierarchical INSPIRE Land Use Classification HILUCS)

    - SupplementaryRegulation (raumbezogene Ergänzungsinformationen mit verbindlicher Angabe der Art der zusätzlichen Fachinformation gemäß entsprechender Codeliste).


    Durch ZoningElements werden daher Flächenschlussobjekte abgebildet, während die SupplementaryRegulations geometrisch ausgeprägte Fachinformationen enthalten können, welche sich auch überlagern können.


    Bezüglich der Angabe der Geometrie zum SpatialPlan wird in der deutschen Fassung zur Verordnung 1253/2013 ausgeführt, dass der extent dem „geometrischen Verbund aller Instanzen der Objektarten ZoningElement und SupplementaryRegulation“ entspricht. „Besteht ein SpatialPlan lediglich aus einem Dokument, beschreibt das Attribut extent die Grenze des kartografischen Bildes, das die Angaben zur Bodennutzung (d.h. den geometrischen Umring der bodennutzungsrelevanten Karte) enthält.“

    Daneben kann ein SpatialPlan auch aus mehreren analogen Einzeldokumenten bestehen, die jedoch in ihrer Gesamtheit die geometrische Ausdehnung des Planwerks (Attribut extent) beschreiben, denn nur in ihrer Gesamtheit stellen dann diese Einzeldokumente das Planwerk mit rechtlicher Wirkung/Verbindlichkeit dar.

    Insbesondere auf der Ortsebene im Bereich der Bauleitplanung gemäß BauGB ergeben sich somit gemäß der Definition der Objektart „SpatialPlan“ (s.o.) schnell eine Vielzahl an INSPIRE-Datensätzen, da als Satzung ausgestaltet jeder Plan ein eigenständiges Ortsgesetz darstellt.


    Der oftmals skizzierte Wunsch, eine Aggregation der bloßen Geometrien vieler Einzelpläne – hier im vorliegenden Fall beispielsweise auf soziale und städtebauliche Erhaltungsgebiete bezogen, vgl. Abbildung – als einen einzigen INSPIRE-Datensatz abzubilden, wird durch das INSPIRE-Datenmodell nicht ermöglicht.

    Jedes der in der Abbildung aggregierte Erhaltungsgebiet stellt hingegen selbst einen eigenständigen INSPIRE-Datensatz dar, da es rechtlich als eigenständige Ortssatzung (Erhaltungssatzung) etabliert wurde und somit der fachlichen Sichtweise von INSPIRE


    „Only the spatial planning documents that are or have to be legally adopted by an authority and are opposable to third parties are considered within INSPIRE“


    gerecht wird. Diese Voraussetzung trifft auf eine Übersicht über verschiedene Planwerke in aller Regel jedoch nicht zu.


    Wenn nun jedes Erhaltungsgebiet als eigenständiges SpatialPlan-Objekt und somit eigenständiger INSPIRE-Datensatz modelliert wird, ergeben sich in der Summe n INSPIRE-SpatialPlan-Objekte. Selbstverständlich können diese sich geometrisch überlagern, da sie ja fachlich und geometrisch unabhängig voneinander sind.


    Insofern ist die gestellte Frage, ob eine räumliche Überlagerung von SpatialPlan-Objekten möglich ist, zu bejahen, denn es handelt sich ja um voneinander vollkomen unabhängige Objekte, die jeweils für sich im INSPIRE-Datenmodell beschrieben werden.


  2. Die eigentliche Frage ist, ob sich SpatialPlan-Objekte in einem Datensatz überlagern dürfen?

    Unsere Absicht ist einen Datensatz z.B. "Geplante Bodennutzung im INSPIRE-Datenmodell (Erhaltungsverordnungsgebiete)" zu erzeugen und alle 121 Erhaltungsgebiete abzubilden. Somit wäre nur ein Daten-Metadatensatz sowie zwei Dienste mit entsprechenden Dienste-Metadatensätzen notwendig, statt 121 Daten-Metadatensätze mit 2x121 Diensten und Dienste-Metadatensätze.

    Zum besseren Veranschaulichung haben wir beispielhaft eine GML-Datei erzeugt, in der zwei Erhaltungsgebiete beschrieben werden, die sich überlagern.

    INSPIRE_PLU_Erhaltungsverordnung_2019-01-11_02.gml

    In dem zu überführenden Datensatz gibt es zwei Arten von Erhaltungsgebiete: ES § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und EM § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Für jedes Erhaltungsgebiet haben wir ein eigenes SpatialPlan-Objekt erzeugt (SpatialPlan_ES0206 und SpatialPlan_EM0208). Zusätzlich können laut Schema für jedes SpatialPlan-Objekt beliebig viele ZoningElemente erzeugt werden. Wir haben exemplarisch für jedes SpatialPlan-Objekt ein ZoningElement-Objekt erzeugt, obwohl das Attribut hilucsLandUse nur 6_6_NotKnownUse beinhaltet. Der Hinweis dies zu tun, stammt aus der Datenspezifikation auf Seite 49 (Page 37). Des Weiteren haben wir für jedes SpatialPlan-Objekt ein SupplementaryRegulation-Objekt erzeugt. Je nachdem ob es sich um ein ES oder EM-Gebiet handelt unterscheidet sich hier die Angabe in dem Attribut supplementaryRegulation: ES=8_1_CompositionOfLocalResidentialPopulation und EM=3_3_BuiltHeritageProtection. Der Vollständigkeit halber haben wir für jedes SpatialPlan-Objekt auch je ein OfficialDocumentation-Objekt erzeugt. Die Relationen zwischen den FeatureTypes haben wir angegeben.

    Im Transformationsprozess wurde gegen das Ziel-Schema fehlerfrei validiert. Demnach ist rein technisch betrachtet solch eine Umsetzung doch möglich oder?

    Fragen darüber hinaus:

    1. Bei der Befüllung der einzelnen Attribute kommt es uns so vor, als ob viele Daten redundant abgegeben werden. Als rechtliche Grundlage für die Erhaltungsgebiete ist das Gesetz- und Verordnungblatt Berlin für das jeweilige Jahr in Kombination mit der Nr. zu nennen. Wo ist genau die richtige Stelle, um die Information zu platzieren? SpatialPlan - ordinance und/oder OfficialDocumentation - legislationCitation und/oder SupplementaryRegulation - name? 
    2. Sicherlich ist es auch gar nicht notwendig für jedes Erhaltungsgebiet mit den wenigen Detailinformationen alle 4 FeatureTypes zu beschreiben oder etwa doch?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.