Verbesserung Metadaten / Vorbereitung INSPIRE Monitoring 2020 (vom )

Die ad hoc AG INSPIRE-Monitoring hat die Qualität der Metadaten als entscheidendes Kriterium für die Verbesserung der Überwachungsindikatoren eingestuft. Bis zum Monitoring 2020 sind, neben den bereits bestehenden Anforderungen, die folgenden zwei INSPIRE-Anforderungen (fristgerecht) zu erfüllen:

  • Bis zum 21. Oktober 2020 sind alle Geodatensätze, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, konform zu den Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen.
  • Die seit 19. Dezember 2019 verpflichtend geltende Technische Richtlinie “ for the implementation of INSPIRE dataset and service metadata based on ISO/TS 19139:2007, Version 2.0.1” ist für alle Metadatensätze umzusetzen.

Bzgl. der Umsetzung des zweiten Punktes ist es erforderlich, jeden einzelnen Daten-, Serien-und Dienst-Metadatensatz anzupassen. Die entsprechenden Angaben für die „Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD]2, B8.2)“ sowie die „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“ müssen unter Verwendung des verpflichtenden gmx:Anchor-Elements eingetragen werden.

Zu beachten ist hierbei, dass das gmx:Anchor-Element verpflichtend verwendet werden muss bei den

  • „Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD]2, B8.2)“

    (s. Kapitel "2.8 Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD], B 8.2)" in "GDI-DE Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten", Arbeitskreis Metadaten, Version: 2.0.3)

    Die Beschränkungen des öffentlichen Zugangs sind nach [INS TG MD], 2.3.6 (Requirement C.17), innerhalb eines gemeinsamen MD_LegalConstraints-Objekts in folgenden Elementen anzugeben:

    • genau einaccessConstraints-Element, Codelisten-Wert "otherRestrictions" aus MD_RestrictionCode ([ISO 19115], B.5.24)

    und

    • ein oder mehrereotherConstraints-Elemente; jedes enthält einen Grund für die Beschränkung des öffentlichen Zugangs nach Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE-Richtlinie als gmx:Anchor-Element (Verweis auf einen Eintrag in der seitens INSPIRE bereitgestellten Codeliste zu LimitationsOnPublicAccess). Da die Metadaten-Sprache Deutsch ist, soll die zusätzliche Text-Ausprägung die deutsche Übersetzung des angegebenen Codelisten-Wertes beinhalten. Die Tabelle im Anhang 3: Beschränkungen des öffentlichen Zugangs bei INSPIRE enthält die o. g. Gründe nach Artikel 13 der INSPIRE-Richtlinie und listet den jeweils benötigten Eintrag für das gmx:Anchor-Element sowie für den deutschsprachigen Begleittext auf.
    Beispiel mit Begründung nach Artikel 13 (verpflichtend mit gmx:Anchor):

    <gmd:resourceConstraints>
       <gmd:MD_LegalConstraints>
          <gmd:accessConstraints>
             <gmd:MD_RestrictionCode codeList= "http://standards.iso.org/iso/19139/resources/gmxCodelists.xml#MD_RestrictionCode" codeListValue="otherRestrictions"/>
          </gmd:accessConstraints>
             <gmd:otherConstraints>
                <gmx:Anchor xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1e">Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums
                </gmx:Anchor>
             </gmd:otherConstraints>
       </gmd:MD_LegalConstraints>
    </gmd:resourceConstraints>

    Liegen keine Beschränkungen vor, so ist im otherConstraints-Element statt eines Grundes für die Beschränkung der Verweis zum Codelisten-Wert "noLimitations" der INSPIRE-Codeliste zu LimitationsOnPublicAccess ebenfalls als gmx:Anchor-Element einzutragen. Zur semantischen Abgrenzung gegenüber den Nutzungsbedingungen (siehe 2.9) wird als deutschsprachige Entsprechung der Freitext „Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen“ empfohlen. Alternativ kann der für diesen Zweck bisher dokumentierte Freitext „Es gelten keine Bedingungen“ beibehalten werden.

    Beispiel mit Aussage, dass keine Beschränkungen vorliegen (verpflichtend mit gmx:Anchor):

    <gmd:resourceConstraints>
       <gmd:MD_LegalConstraints>
          <gmd:accessConstraints>
             <gmd:MD_RestrictionCode codeList= "http://standards.iso.org/iso/19139/resources/gmxCodelists.xml#MD_RestrictionCode" codeListValue="otherRestrictions"/>
          </gmd:accessConstraints>
          <gmd:otherConstraints>
             <gmx:Anchor xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/noLimitations">Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen</gmx:Anchor>
          </gmd:otherConstraints>
       </gmd:MD_LegalConstraints>
    </gmd:resourceConstraints>

  • „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“, sofern keine Bedingungen gelten oder die Bedingungen unbekannt sind

    (s. Kapitel "2.9.2 Bedingungen für den Zugang und die Nutzung bei INSPIRE ([INS VO MD], B 8.1)" in "GDI-DE Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten", Arbeitskreis Metadaten, Version: 2.0.3)

    Die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung sind nach [INS TG MD], 2.3.7 (Requirement C.18), innerhalb eines gemeinsamen MD_LegalConstraints-Objekts nach einer vorgegebenen Bildungsregel anzugeben. Für die GDI-DE wird diese zwecks Einheitlichkeit weiter spezifiziert, so dass folgende Elemente erforderlich sind:

    • genau einuseConstraints-Element, Codelisten-Wert "otherRestrictions" aus MD_RestrictionCode ([ISO 19115], B.5.24)

    und

    • mindestens einotherConstraints-Element; in welchem die Nutzungs- und Zugriffsbedingungen sowie Informationen über etwaige Gebühren in Textform oder als Verweis (URL) zu dokumentieren sind.
    Beispiel mit Nutzungsbedingungen (kein gmx:Anchor):

    <gmd:resourceConstraints>
       <gmd:MD_LegalConstraints>
          <gmd:useConstraints>
             <gmd:MD_RestrictionCode codeList= "http://standards.iso.org/iso/19139/resources/gmxCodelists.xml#MD_RestrictionCode" codeListValue="otherRestrictions"/>
          </gmd:useConstraints>
          <gmd:otherConstraints>
             <gco:CharacterString>Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).</gco:CharacterString>
       </gmd:otherConstraints>
    </gmd:MD_LegalConstraints>

    Für den Fall, dass keine Bedingungen gelten oder die Bedingungen unbekannt sind, ist dies entsprechend [INS VO MD], Teil B 8.1, zu dokumentieren. Die Einträge erfolgen gem. [INS TG MD], 2.3.7 (Requirement C.18), als gmx:Anchor-Element mit Verweis auf einen Eintrag in der seitens INSPIRE bereitgestellten Codeliste ConditionsApplyingToAccessAndUse über die Werte "noConditionsApply“ bzw. „conditionsUnknown“ sowie den zugehörigen deutschsprachigen Texten.

    Beispiel für nicht vorliegende Bedingungen (verpflichtend mit gmx:Anchor):

    <gmd:resourceConstraints>
       <gmd:MD_LegalConstraints>
          <gmd:useConstraints>
             <gmd:MD_RestrictionCode codeList= "http://standards.iso.org/iso/19139/resources/gmxCodelists.xml#MD_RestrictionCode" codeListValue="otherRestrictions"/>
          </gmd:useConstraints>
          <gmd:otherConstraints>
             <gmx:Anchor xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/ConditionsApplyingToAccessAndUse/noConditionsApply">Es gelten keine Bedingungen</gmx:Anchor>
          </gmd:otherConstraints>
       </gmd:MD_LegalConstraints>
    </gmd:resourceConstraints>

Ergänzend zu den oben genannten Punkten müssen die Metadaten ab dem Monitoring 2020 die Anforderungen der europäischen Technischen Richtlinie “for the implementation of INSPIRE dataset and service metadata based on ISO/TS 19139:2007, Version 2.0.1 erfüllen, sowie die innerhalb der GDI-DE geltenden Metadaten-Konventionen der GDI-DE, Version 2.0.3 beachten. Die aktuelle Version 2.0.3 berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem europäischen Technical Guidance Dokument Version 2.0. 

Die Konformität kann wie folgt überprüft werden:

  • zum Technical Guidance Dokumentes zur Umsetzung von Metadaten, Version 2.0.1 mit dem INSPIRE Validator
  • zu den Metadaten-Konventionen mit der GDI-DE Testsuite. Die Tests zur Version 2.0.3 stehen voraussichtlich ab Mai 2020 zur Verfügung.

2 Kommentare

  1. Es steht Oben finde ich beschrieben, aber ich möchte es nochmals genau erfragen:

    Zu beachten ist hierbei, dass das gmx:Anchor-Elementverpflichtend verwendet werden muss bei den (...)

    • „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“, sofern keine Bedingungen gelten oder die Bedingungen unbekannt sind

    Dort im Beispiel:


    Beispiel mit Nutzungsbedingungen (kein gmx:Anchor):
    <gmd:resourceConstraints>
       <gmd:MD_LegalConstraints>
          <gmd:useConstraints>
             <gmd:MD_RestrictionCode codeList= "http://standards.iso.org/iso/19139/resources/gmxCodelists.xml#MD_RestrictionCode" codeListValue="otherRestrictions"/>
          </gmd:useConstraints>
          <gmd:otherConstraints>
             <gco:CharacterString>Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
     mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber 
    und Bereitsteller ist „Land NRW“, sowie das Jahr des Datenbezugs in 
    Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Land NRW (2017) 
    Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).</gco:CharacterString>
       </gmd:otherConstraints>
    </gmd:MD_LegalConstraints>


    Also ist z.B. bei der Verwendungn von dl-de/by-2-0 kein Anchor zu verwenden, da in der Liste (http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/ConditionsApplyingToAccessAndUse) auch keiner für diesen Falle enthalten ist. Korrekt?

    1. Anja Litka sagt:

      Wie im Beispiel beschrieben, gelten bei einer (weiterführenden) Nutzung bzw. Verwendung der Ressoure die Lizenzbedingungen der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk:

      Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.

      Demnach liegen „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung" vor und die Verwendung eines gmxAnchor-Element ist in diesem Falle nicht verpflichtend.