Anleitung zur Veröffentlichung von Codelisten & Excel-Vorlage

In der folgenden Anleitung wird beschrieben, wie Codelisten in der GDI-DE-Registry veröffentlicht werden können:

Anleitung: Codelisten veröffentlichen

Auf der Seite ist eine Excel-Vorlage "Anleitung_Codelisten.xlsx" verlinkt, in die die Codelisten mitsamt der Codelistenwerte einzutragen sind.


Vorgaben zur Excel-Vorlage mit den Codelisten

Die Anleitung Anleitung: Codelisten veröffentlichen enthält Vorgaben, die beim Ausfüllen der Excel-Vorlage einzuhalten sind. Daneben gibt es zusätzliche Vorgaben in dem noch nicht veröffentlichten PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE. Dieses Dokument soll in Kürze veröffentlicht werden.


Allgemeine Vorgaben der GDI-DE

Sämtliche Werte, die später Teil der ID und URL eines Registers, einer Codeliste oder eines Wertes sind, dürfen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Das betrifft die Spalten LocalId, ParentLocalId, CollectionLocalId und im ersten Tabellenblatt die Spalte Namensraum. Es gelten folgende Regeln und Ausnahmen:

  • Großbuchstaben sind nur für Codelisten und Werte (nicht für Register) erlaubt, aber nicht empfohlen. Die Bezeichner müssen auch ohne Berücksichtigung von Groß- und Kleinschreibung eindeutig sein.
  • Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen.
  • Sonderzeichen sollten nie am Anfang oder Ende eines einzelnen Bezeichners stehen.
  • Anführungszeichen (": U+0022, ': U+0027) sowie Zeilenumbrüche (\n: U+0085 bzw. \r\n: U+000D U+0085) sind generell bei allen eingereichten Daten auszulassen.

Spezielle Vorgaben der GDI-DE

Excel-ArbeitsblattSpalteWert/BeispielwertAnmerkung/Anforderung
RegisterdatenNamensraumde.iacsDie Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen.
NameINSPIRE-Codelisten für InVeKoS-Daten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Jede Codeliste benötigt laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" einen aussagekräftigen Titel. Sofern die Codeliste sich auf INSPIRE bezieht, sollte sie diesen Begriff beinhalten.

Der Titel soll Bezug nehmen auf den fachlichen Inhalt der Codeliste und sofern maßgeblich auch die verantwortliche Stelle, die diese Codeliste pflegt.

Abkürzungen sind zu vermeiden. Eine pflegende Institution ist grundsätzlich auszuschreiben. Zusätzlich kann die Abkürzung der Institution in Klammern genannt werden, sofern diese einem direkten Zielpublikum bekannt ist.

Inhaltliche ZusammenfassungDieses Register enthält Codelisten für die nach den INSPIRE-Datenmodellen GSA und LPIS harmonisierten Datensätze des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) aus Deutschland. Die Codelisten werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitgestellt.

Jede Codeliste benötigt laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" eine klar verständliche Beschreibung, aus der hervorgeht, auf welchen fachlichen Grundlagen sie beruht bzw. um was für eine Klassifikation es sich handelt. Codelisten sind für eine Nachnutzung vorgesehen, deshalb muss eine Codeliste auch für Fachfremde verständlich sein.

Die inhaltliche Zusammenfassung soll die wichtigsten Informationen zur Codeliste enthalten. Dementsprechend können sich diese auf die Hauptmerkmale der Codeliste beziehen, oder aber die räumliche Anwendung oder das fachliche Einsatzgebiet der Codeliste mit einbeziehen.

Die Kernaussage wird im ersten Satz (ca. 256 Zeichen) zusammengefasst. Es wird immer in ganzen Sätzen formuliert. Nur gängige und geläufige Abkürzungen und Akronyme werden verwendet, andernfalls sind diese zu erläutern. Fachterminologie ist durch alternative Begriffe zu ergänzen, wenn die Fachterminologie der allgemeinen Öffentlichkeit nicht bekannt sind.

BesitzerBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
KontrollgremiumBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
SubmitterReferat 616
KontaktpunktMargit.Backes@bmel.bund.deEin Postfach (Verteiler-Adresse) wäre hier am besten.
CodelistenVorschau für ID in GDI-DE Registryhttps://registry.gdi-de.org/codelist/de.iacs/agricultural-areasWird automatisch befüllt
LocalIdagricultural-areas
  • ist die ID der Codelisten
  • Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen.
  • Google sieht laut https://keyword-experte.de/blog/die-bessere-url-struktur-bindestrich-oder-unterstrich/ Bindestriche als Trennelement (Separator) und Unterstriche als verbindendes Element an. Wörter in URLs mit Bindestrichen werden also von Google als separat betrachtet, während Wörter in URLs mit Unterstrichen von Google als ein Element angesehen werden. Aus diesem Grund wurde ein Minus als Trennelement verwendet (z. B. bei "landscape_features").
LanguagedeDie Sprache dieses Eintrags, z. B. "de" für Deutsch und "en" für Englisch.
LabelLandwirtschaftliche Flächen

Der Titel der Codeliste.

DefinitionLandwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland und Dauerweiden oder Dauerkulturen eingenommen wird, einschließlich agroforstwirtschaftlicher Systeme auf dieser Fläche, wie in Art. 4 (1) (e) der Verordnung (EU) 1307/2013 oder Art. 4 (3) der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt.Die Definition der Codeliste.
DescriptionFlächen, die von diesen Bodenbedeckungstypen oder ihren Untertypen (engere Kategorien) eingenommen werden und die ausgewiesene Landschaftselemente und/oder Bäume umfassen, die in diesen Gebieten enthalten sind oder an sie angrenzen.Eine (ausführliche) Beschreibung der Codeliste.
StatusvalidDer Status der Codeliste. In der Regel "valid" (gültig).
CommentVersion 1.0 vom 18.04.2024

Ein Kommentar, der nur intern für den Importvorgang in das Codelisten-Register gespeichert wird. Der Kommentar wird nicht in der GDI-DE Registry veröffentlicht.

In der Spalte wurde eine Versionsnummer mit einem Datum eingetragen, weil es in dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE folgende Vorgabe gibt: "Die Versionierung von Codelisten / Codes ist verpflichtend zu führen."

ExtendsList

Link zur INSPIRE Codeliste, die von dieser Codeliste erweitert wird.

Kann leer gelassen werden.

GovernanceLevelnational-legal

Bei den Codelistenwerten, die auf Definitionen aus den Technical Guidelines Part 2 basieren, ist der Wert national-legal einzutragen, weil diese eine gesetzliche Grundlage haben (und die INSPIRE-Richtlinie ausgestalten) und auf nationaler Ebene gelten.

Die Codelistenwerte zu den "agricultural parcels" hingegen basieren großenteils auf keiner gesetzlichen Grundlage. Bei diesen ist der Wert national-technical einzutragen.

CodelistenwerteVorschau für ID in GDI-DE Registryhttps://registry.gdi-de.org/codelist/de.iacs/agricultural-areas/alWird automatisch befüllt
LocalIdal

Dies ist die ID des Codelistenwertes. Die LocalId muss innerhalb einer Codeliste eindeutig sein.

Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen.

Großbuchstaben sind laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen nur für Codelisten und Werte (nicht für Register) erlaubt, aber nicht empfohlen. Daher wurde bei der "LocalId" der Codelistenwerte einheitlich keine Großbuchstaben verwendet.

Aufgrund des Beschlusses "Codes im Schema LPIS sind zweistellig" der UAG INSPIRE wurde einheitlich eine zweistellige "LocalId" der Codelistenwerte verwendet.

Für einheitliche, intuitive URLs zu den Codelistenwerten ohne eine unnötige Mischung englischer und deutscher Abkürzungen sollten sich die "LocalIds" an den englischen Übersetzungen der Codelistenwerte orientieren, also z. B. "pg" bei dem Codelistenwert "Permanent grassland" (statt an den deutschen Codelistenwerten). Dadurch kann vermieden werden, dass Nutzer in der URL des Codelistenwertes (in der die LocalId enthalten ist) eine englische Abkürzung vermuten, obwohl eine deutsche Abkürzung verwendet wird. Hintergrund: In den URLs ist hinter der Domain alles in englisch angegeben: der Begriff "codelist", der Namensraum und auch der Name der Codeliste (zumindest geplant). Beispiel: https://registry.gdi-de.org/codelist/de.iacs/agricultural_areas/pg

ParentLocalId

Kann leer gelassen werden.

Hier ist eine andere LocalId einzutragen, wenn dieser Code dem anderen untergeordnet ist. In der GDI-DE Registry wird der Code unterhalb des hier als ParentLocalId angegebenen als "untergeordnetes Konzept" angezeigt. Umgekehrt wird die hier verwendete ParentLocalId im untergeordneten Code als "übergeordnetes Konzept" angezeigt.

Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen.

CollectionLocalIdagricultural-areas

Jeder Wert ist in einer Liste enthalten. Deshalb ist bei Codelistenwerten hier die LocalId der übergeordneten Codeliste anzugeben.

Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen.

Google sieht laut https://keyword-experte.de/blog/die-bessere-url-struktur-bindestrich-oder-unterstrich/ Bindestriche als Trennelement (Separator) und Unterstriche als verbindendes Element an. Wörter in URLs mit Bindestrichen werden also von Google als separat betrachtet, während Wörter in URLs mit Unterstrichen von Google als ein Element angesehen werden. Aus diesem Grund wurde ein Minus als Trennelement verwendet (z. B. bei "landscape_features").

LanguageenDie Sprache dieses Eintrags, z. B. "de" für Deutsch und "en" für Englisch.
LabelArable land

Der Titel des Codes / der Codelisten.

DefinitionLand cultivated for crop production or areas available for crop production or lying fallow.

Die Definition des Codelistenwertes.

Laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE, das mir als Entwurf vorliegt, ist die Spalte ein Pflichtfeld.

DescriptionIt includes areas set aside in sense of Annex III to R(EU) 2021/2115, or with Articles 22, 23 or 24 of R (EC) 1257/1999, or with Article 39 of R (EC) No 1698/2005, or with Article 28 of R (EU) 1305/2013. This definition also applies to greenhouses under fixed or mobile cover.

Eine (ausführliche) Beschreibung des Codelistenwertes.

Laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE, das mir als Entwurf vorliegt, ist die Spalte ein Pflichtfeld.

StatusvalidDer Status des Codes. In der Regel "valid" (gültig).
Comment

Ein Kommentar, der nur intern für den Importvorgang in das Codelisten-Register gespeichert wird. Der Kommentar wird nicht in der GDI-DE Registry veröffentlicht.

Kann leer gelassen werden.

SpecializesCode

Link zum INSPIRE Code, den dieser spezialisiert.

Kann leer gelassen werden.

GovernanceLevelnational-legal

Bei den Codelistenwerten, die auf Definitionen aus den Technical Guidelines Part 2 basieren, ist der Wert national-legal einzutragen, weil diese eine gesetzliche Grundlage haben (und die INSPIRE-Richtlinie ausgestalten) und auf nationaler Ebene gelten.

Die Codelistenwerte zu den "agricultural parcels" hingegen basieren großenteils auf keiner gesetzlichen Grundlage. Bei diesen ist der Wert national-technical einzutragen.

Quelle: https://registry.gdi-de.org/codelist/governance-level

*  Anforderungen laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen oder dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE


Hinweise zur Übersetzung der Definitionen

Allgemeine Hinweise


Hinweise zu einzelnen Codelistenwerten

Excel-ArbeitsblattCodelistenwertExcel-ZelleAnmerkung zur Übersetzung
CodelistenLandschaftselemente (Definition)E4

Die Formulierung "gute landwirtschaftliche Anbau- oder Nutzungspraktiken" aus der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 wurde übernommen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0640

CodelistenwerteDauergrünland (Definition)G6

Holding wurde in der Definition als Betrieb übersetzt, siehe Definition von "holding" in Art. 4 der Verordnung (EU) 1307/2013:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1307
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R1307

Da eine exakte Übersetzung von "permanent grassland" erforderlich ist, wurde die Formulierung "Dauergrünland" (statt Grünland) gewählt.

Flussgebietsmanagement (Description)

H24


Der Begriff "Bewässerungsanlage" wird in der Verordnung (EU) 2021/2115 genannt:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R2115

Dauergrünland (Definition)G6

Die Definition gemäß Art. 4 (1) (h) der Verordnung (EU) 1307/2013 wurde übernommen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1307

Permanent crops (Label)F5

Anstelle von "permanent crop" kann laut folgender Quelle besser der Plural "permanent crops" verwendet werden:

https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Permanent_crops

Permanent crops (Label)F41

Anstelle von "permanent culture" wurden Dauerkulturen gemäß folgender Quelle als "permanent crops" übersetzt:

Quelle (in englisch und deutsch):
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Permanent_crops

https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Permanent_crops&action=statexp-seat&lang=de

Kitchen herbs, medicinal and aromatic plants (Definition)G53

Anstelle des Begriffs "Spice plants" wurde in der englischen Übersetzung der Definition der Begriff "Aromatic plants" verwendet, weil dieser Begriff "Aromatic plants" in mehreren Verordnungen der EU-Kommission verwendet wird:

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:070:0031:0038:EN:PDF

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:354:0034:0050:EN:PDF

Landschaftselemente (Definition)G62

Die Formulierung "gute landwirtschaftliche Anbau- oder Nutzungspraktiken" aus der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 wurde übernommen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0640