Die wichtigsten Interessenträger sind Umwelt- und Geodatenexperten aus den Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der Richtlinie zuständig sind, öffentliche Verwaltungen, die Gemeinschaft für offene Daten, gemeinnützige Organisationen und gewinnorientierte Organisationen in verschiedenen Sektoren (Umwelt, Geodaten, Meere, Landwirtschaft, Versorgungsunternehmen, intelligente Städte, Mobilität, Energie), Einzelpersonen, die sich für den Umweltschutz interessieren, Open-Source-Gemeinschaften, Normungsgremien und die Wissenschaftsgemeinde. Sie profitieren am meisten in Bezug auf Kosteneinsparungen und die Möglichkeit der Nutzer, auf neue und innovative Weise auf Daten zuzugreifen und sie zu nutzen.
Grund der Konsultation
Die Kommission möchte die Ansichten der Interessenträger zu den bei der Bewertung der INSPIRE-Richtlinie ermittelten Problemen, den Herausforderungen einer sich rasch entwickelnden europäischen Datenlandschaft und den möglichen politischen Ansätzen zur Lösung dieser Probleme einholen. Im Rahmen der Konsultation sollen auch Fakten und Daten gesammelt werden, um politische Optionen zu ermitteln und zu bewerten und den Anwendungsbereich der künftigen Richtlinie festzulegen.
Beteiligung der GDI-DE (Vorgehen)
Aufgrund der Ausrichtung und Struktur der Befragung beteiligen sich alle interessierten Akteure der GDI-DE individuell. Der AK INSPIRE der GDI-DE erarbeitet einen Antwortvorschlag für die Fragen aus Teil B sowie zusätzliche Bemerkungen im Teil "Schlussfolgerungen". Der Antwortvorschlag wird als Empfehlung auf dieser Wiki-Seite veröffentlicht und kann von jedem Akteur der GDI-DE für die Beteiligung an der Konsultation genutzt werden. Eine breite Beteiligung der Akteure der GDI-DE an der öffentlichen Konsultation ist ausdrücklich erwünscht!
Wie kann ich mich beteiligen?
Auf der "Have-your-say"-Plattform unter "Öffentliche Konsultation" auf "Zur Konsultation" klicken. Auf der folgenden Seite unter "Beantwortung des Fragebogens" auf "Fragebogen beantworten" klicken. Die Beantwortung des Fragebogens ist nur mit EU-Login (Registrierung) möglich. Für die Registrierung ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig. Laden Sie sich dazu die "EU Login" App auf Ihr Diensthandy und registrieren Sie es. Die App funktioniert auch auf privaten Geräten.
Fragebogen
Öffentliche Konsultation zur Initiative „GreenData4All - aktualisierte Regeln für Umweltgeodaten und den Zugang zu Umweltinformationen“
Über die Konsultation
Diese Konsultation ist Teil der Folgenabschätzung zur Initiative „GreenData4All“, mit der die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit von Daten zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik verbessert werden sollen. Mit der Initiative sollen aktuelle Herausforderungen angegangen werden, die einen wirksamen Datenaustausch behindern, und es soll sichergestellt werden, dass die gemeinsame Nutzung von Umweltdaten an den Informationsbedarf der Endnutzer angepasst wird. Die Initiative „GreenData4All“ zielt auch darauf ab, den Aufwand für Datenanbieter zu begrenzen und sicherzustellen, dass jedes Bestreben zur Bereitstellung von Daten durch einen klaren Nutzerbedarf und/oder eine eindeutige unternehmerische Wertschöpfungskette untermauert wird.
Auf der Angebotsseite zielt die Initiative darauf ab, die technischen Spezifikationen für Daten und deren gemeinsame Nutzung, die derzeit in der INSPIRE-Richtlinie festgelegt sind, zu vereinfachen und an die einschlägigen horizontalen Rechtsvorschriften wie die Richtlinie über offene Daten, die Verordnung über hochwertige Datensätze, die Datenverordnung, die Daten-Governance-Verordnung und die Verordnung für ein interoperables Europa anzupassen. Auf der Nachfrageseite soll durch die Initiative die gemeinsame Nutzung von Daten neu ausgerichtet und ausgeweitet werden (z. B. auf nicht räumliche Umweltdaten), um sie an die Erfordernisse der Umweltpolitik und insbesondere an vorrangige Nutzungsfälle anzupassen und leicht zu nutzende Anwendungen für die Endnutzer bereitzustellen.
Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, die Ansichten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern und Interessenträgern zu möglichen Optionen für den Aufbau eines Datenraums mit einem Datenangebot einzuholen, das an die Bedürfnisse der Nutzer von Umweltdaten angepasst, für alle Nutzer leicht zugänglich und wiederverwendbar sowie für die Datenerzeuger weniger einschränkend ist und gleichzeitig erforderlichenfalls die Vertraulichkeit der Daten und den Schutz der Privatsphäre gewährleistet. Die Antworten können in jeder Amtssprache der EU eingereicht werden. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Sie können die Bearbeitung des Fragebogens jederzeit unterbrechen und später fortsetzen. Bitte bewahren Sie in diesem Fall den Link zu Ihren gespeicherten Antworten auf, da Sie nur so Zugang dazu haben. Die mit einem roten Sternchen markierten Fragen müssen beantwortet werden. Nachdem Sie den ausgefüllten Fragebogen abgeschickt haben, können Sie sich eine Kopie davon herunterladen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an dieser Konsultation.
Angaben zu Ihrer Person
individuell zu beantworten
1
Im Fragebogen verwendete Sprache
2
In welcher Eigenschaft nehmen Sie an dieser Konsultation teil?
3
Vorname
4
Nachname
5
E-Mail (diese wird nicht veröffentlicht)
6
Herkunftsland
Die Kommission wird alle Beiträge zu dieser öffentlichen Konsultation veröffentlichen. Sie können selbst entscheiden, ob Ihre Angaben bei der Veröffentlichung Ihres Beitrags offengelegt werden oder ob Sie anonym bleiben. Aus Gründen der Transparenz werden stets die Teilnehmerkategorie (z. B. „Wirtschaftsverband“, „Verbraucherverband“, „EU-Bürger/in“), das Herkunftsland und ggf. der Name und die Größe der Organisation sowie deren Transparenzregisternummer veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht. Wählen Sie die Datenschutzoption aus, die Ihnen am meisten zusagt. Die Standarddatenschutzoptionen richten sich nach der gewählten Teilnehmerkategorie.
*Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu
Einführung: Allgemeine Fragen
individuell zu beantworten
1
Welche Funktion übt Ihre Organisation aus? Wählen Sie bitte alle zutreffenden Antworten aus.
Erzeugung und Bereitstellung von Umweltdaten
Hosting von und Bereitstellung des Zugangs zu Umweltdaten (die nicht von Ihrer Organisation erzeugt werden)
Verwendung von Umweltdaten bei Ihrer Arbeit/Ihrer Tätigkeit
Keine der vorstehenden Antworten
Sonstige
2
Zu welchem Zweck verwenden Sie Umweltdaten? Wählen Sie bitte alle zutreffenden Antworten aus.
Forschung und Entwicklung
Politikgestaltung
Planung
Berichterstattung
Unternehmerische Entscheidungsprozesse
Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (ESG)
Betriebliche Nachhaltigkeitsberichterstattung
Interessenvertretung
Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit
Keine der vorstehenden Antworten
Sonstige
3
Welche Arten von Umweltdaten verwenden Sie am häufigsten? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Antworten an.
Daten zu Klima und Wetter
Daten zur Luftqualität
Daten zur Wasserqualität und -quantität
Daten zur Bodenqualität
Daten zu Industrieemissionen
Daten zu Landnutzung/Bodenbedeckung
Daten zur biologischen Vielfalt
Daten zur Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Daten zu Energieverbrauch und -erzeugung
Meeres- und Küstendaten
Landwirtschaftliche Daten
Forstwirtschaftliche Daten
Hydrologische Daten
Daten zur Lärmbelastung
Keine der vorstehenden Antworten
Sonstige
4
Wie greifen Sie in der Regel auf Umweltdaten zu?
Anzeigedienste (z. B. Online-Karten oder Visualisierungsplattformen)
Herunterladen von Dateien mit verarbeiteten Daten (z. B. von Regierungs- oder Forschungsportalen)
Verwendung von Rohdaten für die Analyse in Ihren eigenen Tools oder Systemen (z. B. APIs, Cloud-Plattformen)
Über mobile Anwendungen (z. B. Wetter- oder Luftqualitäts-Apps)
Sonstige
5
Was sind die Hauptvorteile einer besseren Zugänglichkeit öffentlicher Umweltdaten? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Antworten an.
Innovation, wissenschaftliche Forschung und technische Entwicklung
Überwachung von Umweltauswirkungen
Berichterstattung über die Umsetzung der Politik
Transparenz und Information der Zivilgesellschaft
Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Geschäftsfelder
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Keine der vorstehenden Antworten
Sonstige
TEIL A: Bessere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Umweltdaten
individuell zu beantworten
Für die Zwecke der Folgenabschätzung zur Initiative „GreenData4All“ werden Umweltdaten in verschiedene Hauptarten unterteilt:
Referenzdaten
Referenzdaten sind als Grundlage für alle Umweltanalysen zu betrachten. Dazu gehören Karten, Ländercodes und chemische Register. Diese Daten bilden einen einheitlichen Rahmen für den Vergleich von Informationen über verschiedene Bereiche und Themen hinweg.
Überwachungsdaten
Überwachungsdaten dienen vor allem der Beobachtung von (kontinuierlichen oder periodischen) Veränderungen in der Umwelt im Laufe der Zeit. Dazu gehören Messungen von Luft- und Wasserqualität, Wettermustern und Tierpopulationen. Diese Daten tragen dazu bei, Trends zu erkennen und rasch auf Umweltprobleme zu reagieren.
Thematische/Bereichsspezifische Daten
Bei dieser Art von Daten liegt der Schwerpunkt auf bestimmten Umweltthemen. Es kann sich um Informationen zur Landnutzung, biologischen Vielfalt oder Abfallbewirtschaftung handeln. Thematische Daten ermöglichen es, sich eingehend mit bestimmten Umweltfragen auseinanderzusetzen.
Analytische Daten
Analytische Daten sind das Ergebnis der Verarbeitung sonstiger Arten von Daten und deren Kombination miteinander. Dies umfasst Prognosemodelle und Analysen politischer Auswirkungen und macht es möglich, komplexe Umweltsysteme zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Problemstellung und spezifische Ziele
1
Wie wichtig ist es Ihrer Ansicht nach, Behörden/Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen (NRO, Forschungseinrichtungen, Unternehmen usw.) Umweltdaten zur Verfügung zu stellen?
Sehr wichtig
Relativ wichtig
Weder - noch
Nicht sehr wichtig
Überhaupt nicht wichtig
Weiß nicht
2
Sind Sie der Ansicht, dass das derzeitige Angebot an Umweltdaten Ihrem Informationsbedarf gerecht wird?
Stimme vollkommen zu
Stimme zu
Weder - noch
Stimme nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Weiß nicht
3
Verhindern die folgenden Probleme die Weiterverwendung nicht personenbezogener Umweltdaten?
In einem hohen Maß
In einem gewissen Maß
Weder - noch
In einem geringen Maß
Überhaupt nicht
Beschränkte Zugänglichkeit von Überwachungsdaten (z. B. Daten zur Luftqualität)
Beschränkte Zugänglichkeit von Referenzdaten (z. B. Daten über geschützte Gebiete)
Beschränkte Zugänglichkeit analytischer Daten (z. B. Daten über die gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltfaktoren)
Es fehlen Echtzeit-Daten, oder Datensätze werden nicht in regelmäßigen Abständen aktualisiert
Verfügbare Datensätze sind unvollständig oder weisen erhebliche Unterschiede bei der geografischen oder sozialen Abdeckung auf
Daten stammen von zahlreichen Datenerzeugern (Fragmentierung), sodass es schwierig ist, umfassende Daten zu finden
Datensätze, die von verschiedenen Datenerzeugern bereitgestellt werden, haben unterschiedliche Formate, Strukturen und Standards und können nicht ohne Weiteres integriert werden
Daten werden in einer Weise bereitgestellt, die nicht für eine direkte Weiterverwendung geeignet ist
Daten werden in einer Weise bereitgestellt, die zu viele digitale und fachliche Kompetenzen erfordert, um sie in verwertbare Informationen umzuwandeln
Einschränkungen durch Vertraulichkeit oder Rechte des geistigen Eigentums
Anwendungen für Endnutzer sind nicht in ausreichendem Maß verfügbar
Sonstiges - bitte unten ausführen
4
Welche Umweltdaten sollten Ihrer Meinung nach bei der Verbesserung der Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit Vorrang haben? Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Antworten an.
Daten zu Klima und Wetter
Daten zur Luftqualität
Daten zur Wasserqualität und -quantität
Daten zur Bodenqualität
Daten zu Industrieemissionen
Daten zu Landnutzung/Bodenbedeckung
Daten zur biologischen Vielfalt
Daten zur Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Daten zu Energieverbrauch und -erzeugung
Meeres- und Küstendaten
Landwirtschaftliche Daten
Forstwirtschaftliche Daten
Hydrologische Daten
Daten zur Lärmbelastung
Keine der vorstehenden Antworten
Sonstige
Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen
1
Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, dass alle Arten von Umweltdaten (Referenzdaten, Überwachungsdaten, thematische/bereichsspezifische Daten, analytische Daten) über ein gemeinsames Portal oder einen gemeinsamen Datenmarkt weitergegeben werden?
Sehr vorteilhaft
Eher vorteilhaft
Weder - noch
Eher nachteilig
Sehr nachteilig
Weiß nicht
2
Welche Anreize würden Sie oder Ihre Organisation dazu bewegen, mehr Umweltdaten weiterzugeben?
Äußerst wichtig
Sehr wichtig
Weder - noch
Nicht sehr wichtig
Nicht wichtig
Finanzielle Anreize oder Finanzierungsmöglichkeiten
Anerkennung und Sichtbarkeit in Veröffentlichungen und auf Plattformen
Verbesserte Dateninfrastruktur und Instrumente für die einfache Weitergabe
Im Gegenzug Zugang zu Daten anderer Organisationen
Verringerung des Verwaltungsaufwands der gemeinsamen Nutzung von Daten
Unterstützung bei der Überprüfung und Validierung der Datenqualität, Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Nutzbarkeit weitergegebener Informationen
3
Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, den Anwendungsbereich eines gemeinsamen Portals oder Datenmarkts über Daten des öffentlichen Sektors hinaus auf öffentlich finanzierte Forschungsdaten, nicht offene Umweltdaten und bürgergenerierte Umweltdaten auszuweiten?
Sehr vorteilhaft
Eher vorteilhaft
Weder - noch
Eher nachteilig
Sehr nachteilig
Weiß nicht
4
Wie wichtig sind Ihrer Ansicht nach die folgenden Dienste, um die Wiederverwendung von Daten zu verbessern?
Äußerst wichtig
Sehr wichtig
Weder - noch
Nicht sehr wichtig
Nicht wichtig
Eine zentrale Datenplattform zur Integration und Konsolidierung von Umweltdaten aus verschiedenen Quellen
Instrumente zur Datenvisualisierung
Datenintegrationsdienste, die mehrere Datenquellen in einer einheitlichen Ansicht kombinieren
Zugang zu Daten in Echtzeit
Sicherer Datenaustausch zum Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre
Mechanismen für Feedback von Nutzern zur Erfassung der sich wandelnden Informationsbedarfe und Anwendungsfälle
*Möchten Sie auf den zweiten Teil des Fragebogens antworten, in dem es schwerpunktmäßig um die Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie, die technischen Anforderungen und die Governance-Struktur geht?
TEIL B: Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie
Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)
Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden.
Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.
Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen
1
Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...
Stimme vollkommen zu
Stimme eher zu
Weder - noch
Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Weiß nicht
die Vorschriften für die gemeinsame Datennutzung vereinfachen?
eine breite Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern?
den Verwaltungsaufwand für öffentliche Datenanbieter verringern?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.
2
Befürworten Sie die Einrichtung einer gemeinsamen Governance-Struktur für die gemeinsame Datennutzung, die die INSPIRE-Governance in Governance-Strukturen im Rahmen horizontaler Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über offene Daten oder der Verordnung für ein interoperables Europa integrieren würde?
Befürworte ich entschieden
Befürworte ich
Weder - noch
Lehne ich ab
Lehne ich entschieden ab
Weiß nicht
3
Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?
Sehr vorteilhaft
Eher vorteilhaft
Weder - noch
Eher nachteilig
Sehr nachteilig
Weiß nicht
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.
4
Wenn INSPIRE vollständig mit horizontalen Rechtsvorschriften (Richtlinie über offene Daten, Daten-Governance-Verordnung, Verordnung für ein interoperables Europa) in Bezug auf Governance-Strukturen, Bestimmungen über die gemeinsame Datennutzung und technische Anforderungen (z. B. Anforderungen an die Mindestharmonisierung und Interoperabilität) in Einklang gebracht würde, wie wertvoll wäre es Ihrer Ansicht nach, INSPIRE als eigenständiges Instrument beizubehalten?
Sehr wertvoll
Eher wertvoll
Weder - noch
Nicht besonders wertvoll
Nicht wertvoll
Weiß nicht
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.
SCHLUSSFOLGERUNG: Zusätzliche Bemerkungen
*Falls Sie weitere Anmerkungen zur Initiative „GreenData4All“ haben, können Sie diese im Folgenden übermitteln.
Im AK INSPIRE abgestimmter Antwortentwurf zu Teil B und Schlussfolgerungen (Empfehlung)
- final abgestimmte Fassung
TEIL B: Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie
Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)
Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden.
Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.
Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen
1) Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...
die Vorschriften für die gemeinsame Datennutzung vereinfachen?
[x] Stimme vollkommen zu [ ] Stimme eher zu [ ] Weder – noch [ ] Stimme eher nicht zu [ ] Stimme überhaupt nicht zu [ ] Weiß nicht
eine breite Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern?
[x] Stimme vollkommen zu [ ] Stimme eher zu [ ] Weder – noch [ ] Stimme eher nicht zu [ ] Stimme überhaupt nicht zu [ ] Weiß nicht
den Verwaltungsaufwand für öffentliche Datenanbieter verringern?
[x] Stimme vollkommen zu [ ] Stimme eher zu [ ] Weder – noch [ ] Stimme eher nicht zu [ ] Stimme überhaupt nicht zu [ ] Weiß nicht
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Eine Angleichung der INSPIRE-Vorschriften an die Vorschriften der HVD-DVO würde dazu führen, dass die Anforderungen, die geodatenhaltende Stellen im Rahmen der Datennutzung/Harmonisierung innerhalb des INSPIRE Regimes beachten müssen, vereinfacht werden und zugleich für geodatennutzende Stellen ein einheitliches Datenregime anwendbar wird. Neben einer Reduzierung der Vorschriften, die ex-ante für alle betroffenen Datensätze erfüllt werden müssen, würde durch die unten beschriebenen Anpassungen vermieden, dass bestimmte Implementierungen alleine deshalb vorgenommen werden, um Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie zusätzlich zu den Verpflichtungen aus der Richtlinie zu offenen Daten zu erfüllen, ohne dass hieraus ein Mehrwert im Rahmen der Datennutzung durch Endnutzende entsteht. Dies würde auch zu einem verminderten Aufwand für die Verwaltung führen, was zu begrüßen ist. Gemeinsame Governance-Strukturen würden die Vernetzung innerhalb der Communities und eine kohärente Umsetzung der Vorschriften befördern.
Bei den Anpassungen sollte Folgendes beachtet werden:
Die von den Regelungen betroffenen Datensätze sollten klar definiert sein. Ein möglicher Ansatz (siehe zusätzliche Bemerkungen) könnte hierbei sein, den Geltungsbereich der INSPIRE-RL sehr breit zu fassen und auf alle öffentlichen Geo- und Umweltdaten auszudehnen. Um den Aufwand für die datenhaltenden Stellen gleichzeitig zu reduzieren, müssten die Vorschriften, die für diese Datensätze gelten, aber drastisch reduziert werden. Ein solcher Ansatz würde die Möglichkeit eröffnen, für einzelne Datensätze strengere Bereitstellungsanforderungen zu etablieren, sobald die Nachfrage nach diesen Daten erkennen lässt, dass hier ein differenzierterer Bedarf an die Bereitstellung und Nutzung dieser Daten, im Vergleich zu den „Basisdaten“, besteht.
Metadaten sind existenziell wichtig für eine GDI, die Vorgaben sollten aber technologieneutraler und flexibler gestaltet werden, so dass eine breite Nutzung (auch in anderen Umgebungen/Infrastrukturen) ermöglicht wird; eine Harmonisierung mit den Vorgaben der DVO-HVD ist anzustreben.
Die technischen Vorgaben zum Datenzugriff über Dienste/APIs sollten an die Vorschriften der HVD-DVO angeglichen werden, um eine Anpassung an die technologischen Entwicklungen zu erleichtern und hierdurch die Akzeptanz und Bereitschaft der datenhaltenden Stellen zu erhöhen, ihre Daten bereitzustellen.
Bei der Definition des Geltungsbereichs der Vorschriften sollten bestimmte Daten (z.B. zu innerer Sicherheit, Landes- / Bündnisverteidigung oder kritischer Infrastruktur) ausgenommen werden. Zudem sollte es die Möglichkeit geben, den Zugang zu bestimmten Daten (z.B. aus Gründen des Datenschutzes, des Naturschutzes oder zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) zu beschränken. Für die Definition von Rollen und die Kontrolle von Zugangsrechten sollten die europäischen Datenräume entsprechende organisatorische und technische Mechanismen bereitstellen.
Die Vorschrift für die Errichtung und den Betrieb eines Geoportals auf EU-Ebene kann entfallen oder sollte durch einen Verweis auf das Europäische Datenportal ersetzt werden. Es sollte aber weiterhin Vorschriften zur Veröffentlichung der Metadaten über (nationale) Kataloge oder Suchdienste geben, um es interessierten Akteuren zu ermöglichen, Portale für unterschiedliche Anwendungsfälle zu erstellen und zu betreiben – eine solche Vorschrift fehlt derzeit in der HVD-DVO.
Auf die Vorschriften zur ex-ante Harmonisierung von Datensätzen gemäß einheitlicher Datenmodelle sollte bei INSPIRE verzichtet werden. Stattdessen sollten entsprechend den Vorschriften der HVD-DVO die verwendeten Datenstrukturen und Vokabulare dokumentiert werden.
Die in INSPIRE erarbeiteten Interoperabilitäts-Enabler (Codelisten, Datenmodelle, Leitlinien und Good Practices) sollten weiterhin verfügbar sein und weiterentwickelt werden, um von Akteuren bei der Daten-Transformation bzw. -Integration genutzt werden zu können.
Die zu verwendenden (offenen) Lizenzen sollten für alle betroffenen Datenkategorien klar definiert werden. Z.B. ist unklar, was unter "einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz als CC BY 4.0" zu verstehen ist. Hier sollten konkrete Lizenzen benannt werden.
Bei einer Angleichung der Governance-Strukturen sollten die INSPIRE-Vorschriften zur Einrichtung geeigneter Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an ihrer (Geo-)Dateninfrastruktur haben, beibehalten werden.
Die oben beschriebenen Anpassungen für den Zugriff über APIs würden Geodaten für einen breiteren Kreis an Data Scientists und Entwicklern zugänglich machen. Die Streichung von Vorgaben zur ex-Ante-Harmonisierung würde zudem dazu führen, dass aktuelle Daten im vollen Umfang (d.h. mit allen erfassten Attributen) bereitgestellt werden. Diese Anpassungen würden daher auch eine breitere Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern.
2) Befürworten Sie die Einrichtung einer gemeinsamen Governance-Struktur für die gemeinsame Datennutzung, die die INSPIRE-Governance in Governance-Strukturen im Rahmen horizontaler Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über offene Daten oder der Verordnung für ein interoperables Europa integrieren würde?
[ ] Befürworte ich entschieden [x] Befürworte ich [x] Weder – noch [ ] Lehne ich ab [ ] Lehne ich entschieden ab [ ] Weiß nicht
Bei dieser Frage gab es im AK INSPIRE unterschiedliche Ansichten, welche Antwortoption empfohlen werden sollte.
Auch gibt es bei dieser Frage keine Möglichkeit zur Erläuterung. Anmerkungen zum Thema Governance sind aber in den Erläuterungen zur Frage 1 und 4 enthalten.
3) Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?
[ ] Sehr vorteilhaft [x] Eher vorteilhaft [x] Weder – noch [ ] Eher nachteilig [ ] Sehr nachteilig [ ] Weiß nicht
Bei dieser Frage gab es im AK INSPIRE unterschiedliche Ansichten, welche Antwortoption empfohlen werden sollte.
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Grundsätzlich könnte dies eine nützliche Unterstützung sein. Eine solche Harmonisierung sollte sich aber flexibel an konkreten Bedarfen von Nutzenden bzw. einer konkreten Anwendung orientieren und nicht lediglich ex-ante anhand von hypothetisch definierten Anwendungsfällen. Dabei ist zu beachten, dass die behördliche Entscheidung über die Bereitstellung geschützter Daten im Einzelfall von den zuständigen Stellen zu treffen ist und nicht an einen Datenmittler abgegeben werden kann.
Datenmittler aus Drittstaaten sind bei der Verarbeitung von vertraulichen Daten (z.B. zu kritischer Infrastruktur) abzulehnen, genauso soweit die Daten zugangsbeschränkt (z.B. infolge Datenschutz) sind, da ein Datenabfluss nachträglich nicht rückgängig gemacht werden kann und es hier einer behördlichen Entscheidung auf Freigabe im Einzelfall bedarf.
Maßnahmen zum Aufbau von Datenmittlern in den Mitgliedstaaten sollten vor allem auch staatliche Stellen wie die Koordinationsstrukturen und Anlaufstellen für die GDIs unterstützen. Hier bestehen für diese Aufgabe bereits umfangreiche Kompetenzen.
4) Wenn INSPIRE vollständig mit horizontalen Rechtsvorschriften (Richtlinie über offene Daten, Daten-Governance-Verordnung, Verordnung für ein interoperables Europa) in Bezug auf Governance-Strukturen, Bestimmungen über die gemeinsame Datennutzung und technische Anforderungen (z. B. Anforderungen an die Mindestharmonisierung und Interoperabilität) in Einklang gebracht würde, wie wertvoll wäre es Ihrer Ansicht nach, INSPIRE als eigenständiges Instrument beizubehalten?
[ ] Sehr wertvoll [ ] Eher wertvoll [ ] Weder – noch [ ] Nicht besonders wertvoll [ ] Nicht wertvoll [x] Weiß nicht
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Wie eine Angleichung der INSPIRE-Vorgaben an horizontale Rechtsvorschriften rechtsförmlich umgesetzt werden soll, ist nachrangig. Die Diskussion sollte sich zunächst auf die zu erhaltenden, die zu ändernden und die zu streichenden Vorschriften konzentrieren.
Folgende Vorschriften sollten über die bestehenden Vorschriften in der HVD-DVO hinaus erhalten bleiben:
Die von den Regelungen betroffenen Datensätze sollten klar definiert sein. Ein möglicher Ansatz (siehe zusätzliche Bemerkungen) könnte hierbei sein, den Geltungsbereich der INSPIRE-RL sehr breit zu fassen und auf alle öffentlichen Geo- und Umweltdaten auszudehnen. Um den Aufwand für die datenhaltenden Stellen gleichzeitig zu reduzieren, müssten die Vorschriften, die für diese Datensätze gelten, aber drastisch reduziert werden. Ein solcher Ansatz würde die Möglichkeit eröffnen, für einzelne Datensätze strengere Bereitstellungsanforderungen zu etablieren, sobald die Nachfrage nach diesen Daten erkennen lässt, dass hier ein differenzierterer Bedarf an die Bereitstellung und Nutzung dieser Daten, im Vergleich zu den „Basisdaten“, besteht. Die Datensätze, für die solche zusätzlichen Vorschriften gelten, sollten klar definiert und hier - wo nötig - Definitionen nachgeschärft werden (z. B. sollten die Verweise auf andere Rechtsakte in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt im Anhang der HVD-DVO durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden).
Bei der Definition des Geltungsbereichs der Vorschriften sollten bestimmte Daten (z.B. zu innerer Sicherheit, Landes- / Bündnisverteidigung oder kritischer Infrastruktur) ausgenommen werden. Zudem sollte es die Möglichkeit geben, den Zugang zu bestimmten Daten (z.B. aus Gründen des Datenschutzes, des Naturschutzes oder zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) zu beschränken. Für die Definition von Rollen und die Kontrolle von Zugangsrechten sollten die europäischen Datenräume entsprechende organisatorische und technische Mechanismen bereitstellen.
Es sollte weiterhin Vorschriften zur Veröffentlichung der Metadaten über (nationale) Kataloge oder Suchdienste geben, um es interessierten Akteuren zu ermöglichen, Portale für unterschiedliche Anwendungsfälle zu erstellen und zu betreiben. Eine Harmonisierung der Anforderungen an Metadaten für Geodaten und Geodatendienste vs. offene Daten wäre anzustreben.
Die in INSPIRE erarbeiteten Interoperabilitäts-Enabler (Codelisten, Datenmodelle, Leitlinien und Good Practices) sollten weiterhin verfügbar sein und weiterentwickelt werden, um von Akteuren bei der Daten-Transformation bzw. -Integration genutzt werden zu können.
Bei einer Angleichung der Governance-Strukturen sollten die INSPIRE-Vorschriften zur Einrichtung geeigneter Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an ihrer (Geo-)Dateninfrastruktur haben, beibehalten werden.
Wenn INSPIRE nicht als eigenständiges Instrument beibehalten werden sollte, müssten diese Vorschriften in den einschlägigen Rechtsakten aufgenommen werden. Zudem müssten natürlich auch alle Verweise auf INSPIRE in anderen Rechtsakten (v.a. in der HVD-DVO) durch die entsprechenden INSPIRE-Vorschriften ersetzt werden.
SCHLUSSFOLGERUNG: Zusätzliche Bemerkungen
Der final abgestimmte Text ist etwas zu lang für das Freitextfeld. Eine automatisch gekürzte Variante finden Sie weiter unten. Alternativ können Sie die zusätzlichen Bemerkungen auch als Word- oder PDF-Datei hochladen.
Einleitende Bemerkungen
Wir begrüßen grundsätzliche eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens. Der bisherige one-size-fits-all Ansatz sollte überdacht werden. Als Orientierungsgrundlage können hierfür die Open-Data-Richtlinie und die Verordnung für „hochwertige Datensätze“ (HVD-DVO) dienen.
Dies sollte aber nicht dazu führen, ein etabliertes System aufzugeben und die geodatenhaltenden Stellen zusätzlich zu belasten.
Insbesondere sollten Hürden der Datenbereitstellung reduziert, Datenflüsse vereinfacht und an die Erfordernisse einer zeitgemäßen Umweltberichterstattung und Politikberatung besser angepasst werden. Diese Position wird durch die praktischen Erfahrungen gestützt, dass Geodaten in den INSPIRE-Datenmodellen in ihrer derzeitigen Ausprägung nur wenig Akzeptanz finden. Wir begrüßen daher die Bestrebungen Richtlinien, Rechtsvorschriften und Dateninitiativen stärker zusammenzudenken.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich von INSPIRE sollte nicht verkleinert werden, indem wie vorgeschlagen Geobasisdaten wie Katasterparzellen oder Verkehrsnetze aus dem Anwendungsbereich entfernt werden. Alle Daten, die für umweltpolitische Entscheidungen bzw. die Erfassung von umweltbezogenen Daten benötigt werden, sollten nach wie vor über die europäische Geodateninfrastruktur zugänglich sein.
Zudem ist die Geodateninfrastruktur mit den vielfältigen Geodaten verschiedener Herkunft eine querschnittsorientierte Datenbasis, auf der eine Vielzahl an Datenräumen entsprechend der Datenstrategie der EU vom 19.02.2020 aufbauen können, z.B. Umwelt-, Mobilitäts- und Agrardatenräume.
Ein möglicher Ansatz für die Definition des Geltungsbereichs könnte sein, diesen sehr breit zu fassen und auf alle öffentlichen Geo- und Umweltdaten auszudehnen. Um den Aufwand für die datenhaltenden Stellen gleichzeitig zu reduzieren, müssten die Vorschriften, die für diese Datensätze gelten, aber drastisch reduziert werden. Ein solcher Ansatz würde die Möglichkeit eröffnen, für einzelne Datensätze strengere Bereitstellungsanforderungen zu etablieren, sobald die Nachfrage nach diesen Daten erkennen lässt, dass hier ein differenzierterer Bedarf an die Bereitstellung und Nutzung dieser Daten, im Vergleich zu den „Basisdaten“, besteht. Die Datensätze, für die solche zusätzlichen Vorschriften gelten, sollten klar definiert und hier - wo nötig - Definitionen nachgeschärft werden (z. B. sollten die Verweise auf andere Rechtsakte in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt im Anhang der HVD-DVO durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden).
Grundsätzlich erscheint eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf nicht-räumliche Umweltdaten sinnvoll, mindestens aber sollten einheitliche Mechanismen des Zusammenspiels von raumbezogenen und nicht-raumbezogenen Daten ergänzt werden. Die Miteinbeziehung von öffentlich finanzierten Forschungsdaten sowie bürgergenerierten Umweltdaten ist hingegen nicht prioritär.
Datenzugang
Der Zugang zu den Daten sollte durch offene standardisierte Lizenzen gewährleistet werden - siehe vergleichbare Regelungen in der HVD-Durchführungsverordnung. Diese Vorschriften sollten weiter konkretisiert werden, um einheitlichere Nutzungsbedingungen zu schaffen.
Zudem sollten ein europaweites standardisiertes Lizenzregime für diejenigen Geodaten entwickelt werden, deren Zugang und Nutzung nur unter einschränkenden Bedingungen möglich ist.
Datenharmonisierung und -interoperabilität
Die Datenmodellierung sollte außerhalb des Rechtsrahmens auf Basis konkreter Bedarfe erfolgen (die z. B. im Rahmen der Umweltberichterstattung und im Zusammenhang mit dem Aufbau von Datenräumen entstehen). Wenn die Datenmodelle standardisiert dokumentiert werden, sind diese auch außerhalb der ursprünglichen Anwendungsbereiche nutzbar. So werden Doppelaufwände vermieden und eine größere Nutzung der Daten für die tägliche Arbeit ermöglicht.
Um die Datenbereitstellung und -interoperabilität zu unterstützen, sollten aber die bereits entwickelten einheitlichen Vokabulare/Codelisten für Kern-Attribute, Register für Referenzsysteme und andere Good Practices (z.B. für APIs oder Methoden zur Referenzierung über eindeutige IDs) weiterhin als „Enabler“ zur Verfügung gestellt und aufgrund von Nutzerbedarfen weiterentwickelt werden. Hierbei wird es entscheidend sein, diesbezügliche Weiterentwicklungen zu koordinieren, um für den europäischen Datenraum Spezifikationen bzgl. Daten- und Metadatenstandards, Datenformaten und Schnittstellen auf Basis internationaler Standards (idealerweise mit existierenden Test-Suiten) frühestmöglich herbeiführen zu können und diese parallel mit Beratungs-, Informations- und Schulungskampagnen zu begleiten.
Netzdienste / APIs
Die Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten sollten überprüft werden. Die in ihr enthaltenen Regelungen zur Bereitstellung von Daten sind zu starr. Zudem stellen die hohen Anforderungen an die Qualität der Netzdienste bisher für viele Stellen eine Hürde bei der Bereitstellung dar.
Nach Möglichkeit sollten die technischen Vorgaben an die Vorschriften der HVD-DVO zum Datenzugriff über APIs angeglichen werden, um eine Anpassung an die technologischen Entwicklungen zu erleichtern und hierdurch die Akzeptanz und Bereitschaft der datenhaltenden Stellen zu erhöhen, ihre Daten bereitzustellen.
Synergien und Vernetzung mit anderen Initiativen / Communities / Rechtsakten
Eine Vernetzung mit anderen Communities unter Federführung der Europäischen Kommission ist aus unserer Sicht dringend geboten, um die europäische Datenstrategie mit INSPIRE als wichtiger Querschnittsleistung erfolgreich umzusetzen.
Um die Infrastruktur moderner zu gestalten und besser mit anderen Infrastrukturen zu vernetzen, erscheint eine Umstellung auf Standards, die übergreifend genutzt werden (z. B. ckan/dcat-ap im Bereich der Metadaten, Open-API-Spezifikationen des OGC im Bereich der Dienste, soweit als Standards verabschiedet) langfristig geboten.
Unter Berücksichtigung des Umstands, dass nicht-räumliche Umweltdaten verwendet werden, um europäischen Berichterstattungspflichten nachzukommen, wäre es an dieser Stelle sinnvoll und geboten, dass die zukünftigen INSPIRE Verpflichtungen so ausgestaltet werden, dass die hiernach gespeicherten Umweltdaten/Umweltinformationen verwendet werden können, um eben jener Berichterstattung nachzukommen (was durchaus bedeuten kann, dass andere Regelungen, z. B. im Bereich Umweltberichterstattung und Umweltstatistik, angepasst werden müssten).
Governance
Die Governance der europäischen Infrastruktur für Geo- und Umweltdaten sollte sich nicht in einem geschlossenen Raum bewegen, sondern die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Communities zu vernetzen. Die vorhandene GDI wurde über einen langen Zeitraum aufgebaut und bietet gut funktionierende technische Standards. Deswegen sollte sie auf keinen Fall aufgegeben werden, sondern als etabliertes System beibehalten und fortentwickelt werden. Wichtig ist, dass die Governance die Einbindung technischer Experten sowie eine stärkere Einbindung der Nutzendenperspektive erlaubt. Ggf. kann auch eine engere Kooperation mit Standardisierungsgremien wertvoll sein.
Es sollte in jedem Fall gewährleistet werden, dass die Besonderheiten der Geodaten in einer zu kreierenden gemeinsamen Open-Data Community auf EU-Ebene beachtet werden.
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Einleitende Bemerkungen
Wir begrüßen die Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechtsrahmens. Der one-size-fits-all-Ansatz sollte überdacht und an Vorbilder wie die Open-Data-Richtlinie sowie die DVO-HVD angepasst werden. Dabei darf das etablierte System nicht aufgegeben oder geodatenhaltende Stellen zusätzlich belastet werden. Ziel sollte es sein, Hürden bei der Datenbereitstellung zu senken, Datenflüsse zu vereinfachen und diese besser an eine zeitgemäße Umweltberichterstattung und Politikberatung anzupassen. Praktische Erfahrungen zeigen, dass INSPIRE-Datenmodelle in ihrer aktuellen Form wenig Akzeptanz finden. Die stärkere Verzahnung von Richtlinien und Dateninitiativen wird daher begrüßt.
Anwendungsbereich
Der INSPIRE-Anwendungsbereich darf nicht durch den Ausschluss von Geobasisdaten wie Katasterparzellen oder Verkehrsnetzen eingeschränkt werden. Alle für umweltpolitische Entscheidungen relevanten Daten sollten weiterhin über die europäische Geodateninfrastruktur zugänglich bleiben. Diese bildet eine querschnittsorientierte Basis für verschiedene EU-Datenräume (z. B. Umwelt-, Mobilitäts-, Agrardatenräume).
Ein breiter Geltungsbereich für alle öffentlichen Geo- und Umweltdaten wäre denkbar – bei gleichzeitiger drastischer Vereinfachung der Vorschriften für „Basisdaten“. Für besonders nachgefragte Datensätze könnten differenzierte Anforderungen gelten. Diese sollten klar definiert und vorhandene Verweise – z. B. in der DVO-HVD – konkretisiert werden. Auch eine Erweiterung auf nicht-räumliche Umweltdaten erscheint sinnvoll, zumindest aber ein einheitlicher Mechanismus für das Zusammenspiel mit raumbezogenen Daten. Öffentlich finanzierte Forschungsdaten und bürgergenerierte Umweltdaten haben hingegen keine Priorität.
Datenzugang
Der Zugang sollte durch offene, standardisierte Lizenzen gesichert werden – angelehnt an die DVO-HVD. Einheitlichere Nutzungsbedingungen sind anzustreben. Für Geodaten mit eingeschränkter Nutzung sollte ein europaweit einheitliches Lizenzmodell entwickelt werden.
Datenharmonisierung und -interoperabilität
Die Datenmodellierung sollte bedarfsorientiert außerhalb des Rechtsrahmens erfolgen (z. B. für Umweltberichterstattung, Datenräume). Durch standardisierte Dokumentation können Modelle auch darüber hinaus genutzt werden, was Doppelaufwände vermeidet und die tägliche Nutzung erleichtert.
Bereits entwickelte einheitliche Vokabulare, Codelisten, Register (z. B. für Referenzsysteme) sowie bewährte Praktiken (z. B. APIs, ID-Referenzierungen) sollten als „Enabler“ erhalten und weiterentwickelt werden. Koordinierte Weiterentwicklungen sind entscheidend, um frühzeitig einheitliche Spezifikationen zu etablieren – begleitet durch Beratung, Informations- und Schulungsangebote.
Netzdienste / APIs
Die bestehenden Durchführungsbestimmungen zu Netzdiensten sind zu starr. Ihre Anforderungen stellen eine Hürde für viele datenhaltende Stellen dar. Technische Vorgaben sollten an die DVO-HVD angepasst werden, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten und die Akzeptanz zur Datenbereitstellung zu erhöhen.
Synergien und Vernetzung
Eine stärkere Vernetzung mit anderen Communities unter Leitung der EU-Kommission ist essenziell, um INSPIRE als Querschnittsleistung in die europäische Datenstrategie zu integrieren. Dazu gehört auch eine langfristige Umstellung auf breit genutzte Standards wie ckan/dcat-ap (Metadaten) oder OpenAPI-Spezifikationen (Dienste), sofern sie offiziell anerkannt sind.
Da nicht-räumliche Umweltdaten zunehmend für europäische Berichtspflichten genutzt werden, sollte INSPIRE so gestaltet sein, dass diese Daten zur Erfüllung dieser Pflichten beitragen. Dafür könnte auch eine Anpassung bestehender Vorschriften, etwa im Bereich der Umweltstatistik, notwendig sein.
Governance
Die Governance der europäischen Geo- und Umweltdateninfrastruktur sollte offen sein für Austausch mit anderen Communities. Die bestehende GDI hat sich bewährt und sollte weiterentwickelt, aber nicht ersetzt werden. Dabei ist die stärkere Einbindung technischer Fachkräfte und der Nutzendenperspektive essenziell. Auch eine engere Zusammenarbeit mit Standardisierungsgremien könnte sinnvoll sein.
In einer künftigen Open-Data-Community auf EU-Ebene muss sichergestellt sein, dass die besonderen Anforderungen an Geodaten angemessen berücksichtigt werden.