Welche Haltung wird durch Deutschland vertreten, mit welchen Forderungen z. B. bezüglich der Interoperabilität geht Deutschland in die Verhandlungen?
Es geht darum einen übergeordneten Rahmen in der Richtlinie zu verankern. Wenn konkrete Harmonisierungsbedarfe künftig verstärkt durch rechtlich geregelte Governance-Prozesse erfolgen würden, kann auf rechtliche Vorgaben verzichtet werden. Innerhalb der INSPIRE MIG könnten Leitlinien abgestimmt werden. Hierfür wird jedoch ein entsprechendes Mandat benötigt. Dies ermöglicht Flexibilität und gewährleistet eine Abstimmung auf europäischer Ebene.
Welche Verhandlungspartner (aus DE) sind beteiligt?
In der Antici Group for Simplification wird DE durch einen sog. "Antici Attachée" (Auswärtiges Amt) vertreten. Grundlage sind Weisungen, die durch das BMUKN in Abstimmung mit den anderen Bundesressorts vorbereitet werden. Die GDI-DE wird über den AK INSPIRE (informell) eingebunden.
Brauchen wir INSPIRE noch? Was bleibt? Insbesondere hinsichtlich Interoperabilität.
Die INSPIRE-Richtlinie soll grundsätzlich beibehalten werden, der Rahmen soll nur anders gestaltet werden. Die Verhandlungen werden zeigen, ob die Kommission mit ihrem Vorschlag über das Ziel hinausgeschossen ist. Die Mitgliedstaaten sehen die Gefahr der Fragmentierung und wollen das verhindern. Eine europäische Zusammenarbeit muss weiterhin möglich sein. Die "alte Welt" ist nicht mehr der richtige Ansatz, da zu starr. Flexiblere Vorgaben sind daher hilfreich, aber ein Mindestmaß an Interoperabilität muss grenzüberschreitend aufrechterhalten werden.
Wie können wir uns im Laufe des Jahres über den Stand des Rechtsetzungsverfahrens informieren?
Die Koordinierungsstelle GDI-DE informiert laufend über den aktuellen Stand und steht gerne als Ansprechperson zur Verfügung.
Wäre die EU überhaupt noch für das Thema zuständig, wenn Vorgaben zur europaweiten Interoperabilität wegfallen? Müssen daher nicht ohnehin welche bestehen bleiben?
Ja. INSPIRE soll nicht abgeschafft werden.
Für die Umsetzung der Änderung ist ein ziemlich knapper Zeitrahmen gegeben. Ist dieser haltbar?
Zwölf Monate sind relativ knapp bemessen. Das ist von vielen Mitgliedstaaten kritisiert worden. Dies wird daher ggf. noch angepasst.
Die Bundesrepublik könnte der Europäischen INSPIRE-Strategie folgen, indem bspw. EIN zentrales Open Data/Geoportal für alle Bundesländer und dem Bund betrieben wird. Ist das bereits Diskussionsgegenstand?
Es ist ein Anreiz, beide Welten näher zusammen zu bringen. Aktuell ist die Zusammenführung zu einem zentralen Portal nicht in der Diskussion.
Werden jetzt gestrichene Regelungen in neue Vorgaben zum Green Deal Data Space übergehen?
Existierende Regelungen aus der horizontalen Gesetzgebung sollen zu Anwendung kommen. Es werden jedoch keine Regelungen aus der INSPIRE-Richtlinie in andere Rechtsakte verschoben.
Gibt es bei Ihnen eine Synopse mit einer Gegenüberstellung gestrichener Regelungen und den horizontalen ersetzenden Regelungen?
Bisher leider nicht.
Vereinfachung kommt Kommunen und Ländern entgegen. Richtiger Zeitpunkt.
Die INSPIRE Registry wird am 01.07.2026 abgeschaltet, damit enthalten dann alle INSPIRE-harmonisierten Datensätze eine Vielzahl an nicht mehr funktionierenden href-Links auf Codelisten-Werte. Wird es da eine Art Weiterleitung auf eine andere Registry geben?
Die Inhalte der INSPIRE Registry werden vollständig in die zentrale europäische Infrastrukutr (EU Vocabularies) migriert. Die URIs bleiben stabil (persistent), so dass bestehende Lösungen nicht angepasst werden müssen.
Ergeben sich jetzt die Forderungen für Interoperabilität von Daten und Diensten in Europa maßgeblich aus der VO (EU) 2024/903 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)?
Der Schwerpunkt der Interoperabilitätsverordnung liegt mehr auf der Governance. Sie bietet einen Rahmen, um die Leitlinien, die im Rahmen der INSPIRE Governance erarbeitet werden, zu verankern.
INSPIRE hat einen enormen Schub in der Open-Data-Diskussion gebracht. Mit den hohen technischen Anforderungen (Datenmodell) hat es allerdings auch für Datenredundanzen und enormem Zusatzaufwand gesorgt. Zahlreiche Datenanbieter stellen eigene "historische" Dienste und inhaltlich abgespeckte Dienste für INSPIRE zur Verfügung. Eine Vereinfachung war überfällig!
Sie hatten ein aufwendiges Verfahren zur Einigung hinsichtlich Datenharmonisierung, Festlegung gemeinsamer Standards und Modelle beschrieben. Im Verfahren wird ja auch auf das "interoperable" Europa verwiesen. Wer entscheidet letztlich, was dann verbindlich umzusetzen ist? Koordinierung war auch jetzt schon in den einzelnen Bundesländern und Deutschland nicht einfach.
Es ist tatsächlich ein höherer Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf zu erwarten. Es gibt keine starren rechtlich verbindlichen Vorgaben mehr. Der Prozess auf EU-Ebene ist zu unterstützen und national sind ebenfalls entsprechende Prozesse anzustoßen.
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