In der Registry ist es nicht möglich Objekte zu löschen. Sie haben nur die Möglichkeit sie als ungültig zu erklären bzw. stillzulegen. Der Vorgang dazu heisst Retirement.

Voraussetzung:

Vorgehen:

lfd. Nr.Beschreibung
1.Lassen Sie sich die Liste mit allen Namensräumen anzeigen, so dass der Namensraum, den Sie für ungültig erklären wollen auch angezeigt wird
2.

Wählen Sie im Menü des Eintrags Aktion->Retirement aus

 

3.

Geben Sie eine Begründung für das Stillegen des Namensraum-Objektes an

4.Ihr Antrag auf Stilegung des Objektes erscheint daraufhin in der Liste unter dem Menüpunkt Management->Einreichende Organisation.
5.

Dort haben Sie die Möglichkeit sich die Details des Antrags (Proposal) nocheinmal anzuschauen, ihren Antrag zu einer Gruppe hinzuzufügen, ihren Antrag zu löschen, eine Diskussion einzuleiten oder das Proposal einzureichen.

 

6.

Sie klicken um das Proposal einzureichen auf Aktion->Proposal einreichen und bestätigen das nochmals

7.Der Status des Antrags ändert sich zunächst auf "wird verarbeitet" und nach dem Aktualisieren der Seite ändert sich der Status nochmals auf "wartet auf Control-Body-Entscheidung"
8.Der Control-Body des übergeordneten Namensraumes sollte jetzt eine Email bekommen, in dem er aufgefordert wird den Antrag zu bearbeiten.
9.Unter dem Menüpunkt Management->Control Body können Sie das Proposal einsehen und sich die Details dazu ansehen, eine Diskussion dazu einleiten oder über das Poposal entscheiden
10.Nachdem Sie auf "Entscheiden" geklickt haben haben Sie dort die Möglichkeit das Proposal anzunehmen oder abzulehnen.
11.Nach einem Klick auf annehmen haben Sie dort die Möglichkeit eine Begründung einzugeben unter welchen Umständen Ihre Entscheidung gefällt wurde.
12.In der Liste aller Namensräume bekommt der stillgelegte Namensraum den Status "aufgegeben"

 

Retirement

Die Retirement Funktion dient dazu Objekt des Register stillzulegen. Wird die Stilllegung durch den zuständigen CB akzeptiert erscheint das Objekt in der Registerreiter- Inhalte mit dem Status "aufgegeben".