Die folgenden Informationen sind ein Auszug aus Ergebnissen des Ansprechpartner-Workshop der GDI-DE im März 2018 und bzgl. der Relevanz für den Einsatz der GDI-DE Registry gefiltert.
Wie sind Notwendigkeit, Aufbau und Lebenszyklus von Identifikatoren für Geo-Objekte geregelt?
Verpflichtungen aus der INSPIRE-Richtlinie (und damit in Bezug stehenden Verordnungen)
Begründung
rechtliche Grundlage
Kommentar/weitere Erläuterungen
Jedes Geo-Objekt eines von der INSPIRE Richtlinie betroffen Geodatensatzes ist von der geodatenhaltende Stelle mit einem eindeutigen Objektidentifikator zu versehen und zu veröffentlichen. Dieser muss folgende Bedingungen erfüllen:
solange das Geo-Objekt besteht, besteht der Objektidentifikator unverändert
der Objektidentifikator besteht mindestens aus den Attributen "namespace" und "localID"
Die Attribute "namespace" und "localID" des Objektidentifikators sind für verschiedene Versionen des Geo-Objektes immer gleich
Zur Nutzung von externen Anwendungen als Verweis auf das Geo-Objekt
Verordnung (EG) Nr. 1089/2010
Artikel 9 "Handhabung von Identifikatoren" Nr. 2 - Artikel 10 "Lebenszklus von Geo-Objekten" Nr.2
Anhang I - 2.1, Identifikator
Der Objektidentifikator kann als aufrufbare URL umgesetzt werden, mindestens als URI
Die Online-Adresse für den Zugriff auf den Dienst ist kein Bestandteil des Objektidentifikators und muss daher nicht während des Lebenszyklus des Geodatensatzes unverändert bestehen bleiben
Definition sowie Zusammensetzung zu "namespace" und "loacalID" gem. Verordnung (EG)
es gibt keine Einschränkungen/Vorgaben zur Zusammensetzung
"namespace" ist der Namensraum, der die Datenquelle des Geo-Objektes eindeutig kennzeichnet
"localID" ist ein lokaler Identifikator, der von der geodatenhaltenden Stelle zugewiesen wird. Der lokale Identifikator muss innerhalb des Namensraums ("namespace") einmalig (und nur dort) sein, so dass kein anderes Geo-Objekt den gleichen Identifikator besitzt.
Verordnung EG Nr. 1089/2010
Anhang I 2.1, Identifikator
Verordnung EG Nr. 1253/2013
Anhang I (5)
Wie kann ein eindeutiger Objektidentifikator (hier: mittels GDI-DE Registry) aufgebaut werden?
Szenarien zur Vergabe eines eindeutigen Objektidentifikators
einheitliche Struktur, da zentral von Kontaktstelle verwaltet
Arbeits- und Pflegeaufwand liegt ausschließlich bei Kontaktstelle
Kontaktstelle GDI-NW bleibt genehmigende Stelle auch für Namensräume weit unten in der Gliederung
NI: Unterteilung nach Verwaltungseinheiten; darunter Gliederung durch die Verwaltungseinheit selbst nach technischen und/oder fachlichen Aspekten: GDI-NI_Namensraumkonzept.pdf
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Verwaltungen je nach Erfordernis
Arbeits- und Pflegeaufwand wird auf Verwaltungen verteilt
begrenzte Übersichtlichkeit
kein Eingriffsmöglichkeit für Kontaktstelle
Kontaktstelle GDI-NI delegiert Verantwortung für Namensräume weit unten in der Gliederung an die jeweilige Verwaltung
Wie kann die Forderung nach Zugänglichkeit, d.h. Aufruf des Geo-Objektes (hier: mittels GDI-DE Registry) erfüllt werden?
Szenarien zur Erfüllung der Zugänglichkeit
Vorteil
Nachteil
Kommentar/weitere Erläuterungen
Namensraum-Register in der GDI-DE Registry
Der Identifikator des Geo-Objektes (eindeutiger Ressourcenbezeichner) wird gem. Verordnung EG Nr. 1089/2010 (Anhang I 2.1, Identifikator) und Verordnung EG Nr. 1253/2013 (Anhang I (5)) vergeben.
Der Namensraum erhält im Namensraum-Register der GDI-DE Registry zudem eine Zuordnung zu einem Downloaddienst, d.h. der vollständige Identifikator des Geoobjektes ("namespce" plus "localId") wird "auflösbar". Der zugeordnete Downloaddienst liefert als Antwort das vollständige Objekt zum angefragten Identifikator, siehe auch 2018-03-21_Namensraeume_Registry.pdf
Kenntnis des Objektidentifikators allein reicht aus, um Auflösung (i.d.R. zu WFS) zu erreichen
kein direkter Betriebsaufwand für die geodatenhaltende Stelle
Bei Änderungen der Service-URL muss diese sowohl in den Metadaten als auch in der GDI-Registry beim Namensraum, der die Zuordnung erhalten hat, gleichermaßen gepflegt werden.
grundsätzlicher Pflegeaufwand für Registry-Einträge (abhängig von Zuständigkeiten: ggf. Länder-Kontaktstelle übergeordnet)
Performance
Der Objektidentifikator wird zu einer aufrufbaren URL. In einer externen Anwendung muss somit nur der Objektidentifikator einmal hinterlegt werden. Der Aufruf des Services (Angabe der Service-URL) entfällt, da dieser von der geodatenhaltenden Stelle in der Registry gepflegt wird.
Kontakt und weiterführende Informationen
Bei weitergehenden fachlichen Fragen zur GDI-DE Registry wenden Sie sich bitte an den Support der GDI-DE.