[zum Austausch Registry]

Situation:

Überregional tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen halten INSPIRE-relevante Daten vor. Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen Ver- und Entsorgern und der GDI-DE treten vermehrt Anfragen an die Koordinierungsstelle GDI-DE auf, wie überregional tätige Akteure in die GDI-DE Registry eingebunden werden können. Derzeit gibt es noch kein schlüssiges Konzept, wie mit diesen Organisationen umgegangen werden soll, vereinzelt gibt es allerdings schon Länderlösungen. Neben der Aufnahme dieser Organisationen im Organisationen-Register und der Nutzung der GDI-DE Registry für das INSPIRE Monitoring, ist auch die Konzeption für das Namensraum-Register betroffen.

Die Organisation der GDI-DE Registry berücksichtigt die Bundes- und die Landesebene. Unterhalb der Organisationen des Bundes- bzw. der Länder können weitere Organisationen registriert werden. Die Konventionen hierfür werden jeweils beim Bund bzw. in den Ländern vereinbart. Die Zuständigkeit für die Organisationen und äquivalent für die Namensräume und den Monitoringclient ist damit klar geregelt. Private Unternehmen dürfen sich in der Regel nur dann in der GDI-DE Registry registrieren, wenn sie im Auftrag von Behörden agieren. In diesem Fall werden sie unter der entsprechenden Behörde als Organisation oder Nutzer geführt. 

Bei überregional agierenden Anbietern ist unklar unter welcher übergeordneten Ebene (Bund/ Land) diese angehängt werden wenn mehrere Bundesländer betroffen sind und wer die Verantwortung für diese in der GDI-DE Registry als Control Body übernehmen kann.

Daraus resultieren folgende Fragen:

  1. Sollen überregional tätige, nicht-öffentliche Datenanbieter die GDI-DE Registry nutzen?
  2. Private Dienstleister für Behörden registrieren sich i.d.R. unter der beauftragenden Behörde. Ist dies praktikabel und auf überregionale Anbieter übertragbar?
  3. Wie lassen sich überregionale Anbieter in die bestehenden Strukturen integrieren?
  4. Verträgt sich eine Lösung mit den jeweiligen Ländergesetzen?
  5. Welche Länderlösungen- und Probleme gibt es aktuell?

Nächste Schritte:

Um den weiteren Handlungsbedarf abzuleiten, ist es erforderlich, einen möglichst umfassenden Überblick über die Situationen und Erfahrungen in den Ländern zu bekommen. Darüber hinaus sind die Expertenmeinungen der betroffenen GDI-DE Akteure von zentraler Bedeutung, um eine sinnvolle Befassung zu ermöglichen und das weitere Vorgehen skizzieren zu können. Dazu zählen auch Lösungen, die in einzelnen Ländern schon praktiziert werden.


LandHinweis / Ergänzung / Ländersituation / Meinung / Lösungsvorschlag
HessenIn Hessen gibt es Beispiel für einen Dienstleister der für überregionale Ver-Entsorger (HE-TH-BY) und Kommunen tätig ist. Diesen haben wir nach Absprache mit der GDI-DE Kst. im Monitoring 2017 für Hessen abgebildet. Wir haben darüber hinaus für diesen Fall keine weiteren Schritte geplant oder inhaltlich in Empfehlungen niedergelegt. Es ist vorbehaltlich einer Empfehlung der GDI-DE Kst. von unserer Seite keine Übernahme des Dienstleisters bzw. der Organisationstruktur in die GDI-DE Registry Umgebung (Organisationen-Namensraumregister) erfolgt.     
Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegen derzeit keine Beispiele für überregional tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen vor. Aktuell stellen zwei regionale Ver- und Entsorgungsunternehmen Ihre Geoinformationsressourcen über die GDI-BW bereit.  Sofern jedoch ein in BW ansässiges überregional tätiges  Ver-und Entsorgungsunternehmen seine Geoinformationsressourcen gerne über die GDI-BW bereitstellen möchte stehen diesem als GDI-BW Partner alle zentralen Komponenten der GDI-BW zur Verfügung (inkl. eines Zuganges zur GDI-Registry). Demnach würde die GDI-BW Kontaktstelle oben genannte Fragen wie folgt beantworten: Ja – Ja – wenn Sie selbst als geodatenhaltende Stelle gelten, indem Sie sich über [die Komponenten (MDK, MDE,…) einer]  eine Landes GDI in die GDI einhängen; wenn Sie lediglich als Dienstleister auftreten über den Knoten des jeweiligen Auftraggebers – Ja – siehe oben/keine Probleme