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Metadaten

Gemäß Artikel 3 Nr. 6 der INSPIRE-Richtlinie sind Metadaten Informationen, die Geodatensätze und Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, diese zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen.

Gemäß Artikel 5 Abs. 1 sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass für die Geodatensätze und -dienste zu den Themen der Anhänge I, II und III Metadaten erzeugt und regelmäßig aktualisiert werden.

Gemäß Artikel 5 Abs. 2 umfassen Metadaten Angaben zu folgenden Aspekten:

  • Entsprechung der Geodatensätze mit den in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 und Verordnung (EU) Nr. 102/2011);
  • Bedingungen für den Zugang zu Geodatensätzen und -diensten und deren Nutzung sowie gegebenenfalls entsprechende Gebühren;
  • Qualität und Gültigkeit der Geodatensätze;
  • für die Schaffung, Verwaltung, Erhaltung und Verbreitung von Geodatensätzen und -diensten zuständige Behörden;
  • Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 sowie die Gründe für solche Beschränkungen.

Gemäß Artikel 5 Abs. 3 treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Metadaten vollständig und von hinreichender Qualität sind, um den in Artikel 3 Nummer 6 angegebenen Zweck zu erfüllen.

Gemäß Artikel 6 erzeugen die Mitgliedstaaten die in Artikel 5 beschriebenen Metadaten gemäß folgendem Zeitplan:

  • Metadaten zu den Geodatensätzen, die die in den Anhängen I und II aufgeführten Themen betreffen, bis spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt des Erlasses der Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 5 Absatz 4;
  • Metadaten zu den Geodatensätzen, die die in Anhang III aufgeführten Themen betreffen, bis spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erlasses der Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 5 Absatz 4.


02.03.2017

Im März 2017 wurde eine neue Version der TG –Dokumente zu Metadaten Version 2.0.1 veröffentlicht.


06.11.2013

Neue Version der Technical Guidelines based on EN ISO 19115 and EN ISO 19119 veröffentlicht.





Rechtliche Dokumente

Umsetzungsanleitungen


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