Verbesserung Metadaten / Vorbereitung INSPIRE Monitoring 2020 (vom )
Die ad hoc AG INSPIRE-Monitoring hat die Qualität der Metadaten als entscheidendes Kriterium für die Verbesserung der Überwachungsindikatoren eingestuft. Bis zum Monitoring 2020 sind, neben den bereits bestehenden Anforderungen, die folgenden zwei INSPIRE-Anforderungen (fristgerecht) zu erfüllen:
- Bis zum 21. Oktober 2020 sind alle Geodatensätze, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, konform zu den Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen.
- Die seit 19. Dezember 2019 verpflichtend geltende Technische Richtlinie “ for the implementation of INSPIRE dataset and service metadata based on ISO/TS 19139:2007, Version 2.0.1” ist für alle Metadatensätze umzusetzen.
Bzgl. der Umsetzung des zweiten Punktes ist es erforderlich, jeden einzelnen Daten-, Serien-und Dienst-Metadatensatz anzupassen. Die entsprechenden Angaben für die „Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD]2, B8.2)“ sowie die „Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“ müssen unter Verwendung des verpflichtenden gmx:Anchor-Elements eingetragen werden.
Zu beachten ist hierbei, dass das gmx:Anchor-Element verpflichtend verwendet werden muss bei den
„Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD]2, B8.2)“
(s. Kapitel "2.8 Beschränkungen des öffentlichen Zugangs ([INS VO MD], B 8.2)" in "GDI-DE Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten", Arbeitskreis Metadaten, Version: 2.0.3) Die Beschränkungen des öffentlichen Zugangs sind nach [INS TG MD], 2.3.6 (Requirement C.17), innerhalb eines gemeinsamen MD_LegalConstraints-Objekts in folgenden Elementen anzugeben:
und
Liegen keine Beschränkungen vor, so ist im otherConstraints-Element statt eines Grundes für die Beschränkung der Verweis zum Codelisten-Wert "noLimitations" der INSPIRE-Codeliste zu LimitationsOnPublicAccess ebenfalls als gmx:Anchor-Element einzutragen. Zur semantischen Abgrenzung gegenüber den Nutzungsbedingungen (siehe 2.9) wird als deutschsprachige Entsprechung der Freitext „Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen“ empfohlen. Alternativ kann der für diesen Zweck bisher dokumentierte Freitext „Es gelten keine Bedingungen“ beibehalten werden.
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„Bedingungen für den Zugang und die Nutzung ([INS VO MD], B8.1)“, sofern keine Bedingungen gelten oder die Bedingungen unbekannt sind
(s. Kapitel "2.9.2 Bedingungen für den Zugang und die Nutzung bei INSPIRE ([INS VO MD], B 8.1)" in "GDI-DE Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten", Arbeitskreis Metadaten, Version: 2.0.3) Die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung sind nach [INS TG MD], 2.3.7 (Requirement C.18), innerhalb eines gemeinsamen MD_LegalConstraints-Objekts nach einer vorgegebenen Bildungsregel anzugeben. Für die GDI-DE wird diese zwecks Einheitlichkeit weiter spezifiziert, so dass folgende Elemente erforderlich sind:
und
Für den Fall, dass keine Bedingungen gelten oder die Bedingungen unbekannt sind, ist dies entsprechend [INS VO MD], Teil B 8.1, zu dokumentieren. Die Einträge erfolgen gem. [INS TG MD], 2.3.7 (Requirement C.18), als gmx:Anchor-Element mit Verweis auf einen Eintrag in der seitens INSPIRE bereitgestellten Codeliste ConditionsApplyingToAccessAndUse über die Werte "noConditionsApply“ bzw. „conditionsUnknown“ sowie den zugehörigen deutschsprachigen Texten.
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Ergänzend zu den oben genannten Punkten müssen die Metadaten ab dem Monitoring 2020 die Anforderungen der europäischen Technischen Richtlinie “for the implementation of INSPIRE dataset and service metadata based on ISO/TS 19139:2007, Version 2.0.1 erfüllen, sowie die innerhalb der GDI-DE geltenden Metadaten-Konventionen der GDI-DE, Version 2.0.3 beachten. Die aktuelle Version 2.0.3 berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem europäischen Technical Guidance Dokument Version 2.0.
Die Konformität kann wie folgt überprüft werden: