Der Umsetzungsplan der EU Richtlinie 2007/2/EG [INS DIR] sieht für das Jahr 2012 die erstmalige Bereitstellung von Diensten für den direkten Zugriff auf Geodaten vor. In der Richtlinie wird hierfür der Begriff der Downloaddienste verwendet. Es handelt sich um die dritte Stufe der Realisierungsphase der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE. Die beiden vorhergehenden Stufen bezogen sich auf die Erfassung von Metadaten und die Bereitstellung von Darstellungsdiensten1 für die unter die Richtlinie fallenden Datensätze. In der dritten Stufe soll die Möglichkeit geschaffen werden, Geodaten direkt vom Anbieter herunterzuladen und gegebenenfalls weiterzuverarbeiten.

Für die Regelungen zur Bereitstellung der INSPIRE Downloaddienste, gelten ähnliche Vorgaben, wie auch schon für die Darstellungsdienste. Grundsätzlich sollen für den Betrieb der europäischen Geodateninfrastruktur weltweit verbreitete Standards genutzt werden. Die Infrastruktur selbst ist dabei "diensteorientiert"2 und der Zugriff auf die Dienste erfolgt über die Auswertung von interoperablen Metadaten und über das Internet.

Die Richtlinie gibt in Artikel 11 (1) c den abstrakten Rahmen vor. Konkretisiert wird dieser in den Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten [INS NS], die die Funktionen der Downloaddienste näher spezifizieren. Für eine technische Implementierung sind aber auch diese Vorgaben zu abstrakt. Wie auch schon 2011 für die Darstellungsdienste geschehen, wurden im Juni 2012 erstmalig Technische Handlungsempfehlungen (Technical Guidance) für die Umsetzung von INSPIRE Downloaddiensten veröffentlicht. Das rechtlich nicht bindende Dokument gibt eine konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der Durchführungsbestimmung und soll die nötige Interoperabilität gewährleisten.

Die zum Zeitpunkt der Schriftsetzung vorliegende Version 3.1 des Technical Guidance Dokumentes (Technical Guidance for the implementation of INSPIRE Download Services [INS DLSTG]) wurde am 09.08.2013 veröffentlicht und beinhaltet verschiedene Implementierungsmöglichkeiten. Von der INSPIRE Richtlinie betroffene Stellen werden damit in die Lage versetzt, INSPIRE-konforme Downloaddienste aufzusetzen und zu betreiben.

Die im Dokument aufgeführten Bereitstellungsvarianten sind derzeit noch nicht abschließend. Es fehlt eine Option für den Download großer Rasterdatenbestände über beispielsweise den OGC WebCoverageService (WCS). Eine weitere Fortschreibung der Technical Guidance ist seitens der Experten auf europäischer Ebene3 in Arbeit und wird für das Jahr 2016 erwartet.

Das vorliegende Dokument versucht die Anforderungen der EU an die Bereitstellung von Downloaddiensten für INSPIRE, auf die deutschen Verhältnisse bezogen, zu konkretisieren und klarzustellen. Es ersetzt jedoch nicht die Technical Guidance.

Wie auch die Technical Guidance, sind die Festlegungen im vorliegenden Dokument nicht über Jahre festgeschrieben, sondern müssen fortlaufend an technologische Entwicklungen und sich wandelnde Anforderungen angepasst werden.

1Siehe hierzu auch Handlungsempfehlungen zur Bereitstellung von INSPIRE Darstellungsdiensten [INS-DE DD]

2Es handelt sich hierbei um eine „serviceorientierte Architektur“ (SOA).

3INSPIRE Maintenance and Implementation Group (MIG)