Blog from January, 2025

Seit dem müssen öffentliche Verwaltungen in der Europäischen Union bei der Einführung neuer oder wesentlich geänderter verbindlicher Anforderungen eine Interoperabilitätsbewertung durchführen.

Interoperabilitätsbewertungen sind eine der wichtigsten Verpflichtungen der Verordnung für ein interoperables Europa und dienen öffentlichen Verwaltungen als Ermittlungsverfahren, um Hindernisse und Chancen für die grenzüberschreitende Interoperabilität zu ermitteln. Indem diese Faktoren frühzeitig im Entwurfs- und Politikgestaltungsprozess angegangen werden, erleichtern die Bewertungen die Umsetzung digitaler öffentlicher Dienste, die auf einen nahtlosen grenzüberschreitenden Datenaustausch angewiesen sind.

Im Rahmen einer Interoperabilitätsbewertung wird in geeigneter Weise Folgendes ermittelt und bewertet:

a) die Auswirkungen der verbindlichen Anforderungen auf die grenzüberschreitende Interoperabilität, unter Verwendung des in Artikel 6 [der Verordnung für ein interoperables Europa] Europäischen Interoperabilitätsrahmens als Unterstützungsinstrument;

b) die Interessenträger, für die die verbindlichen Anforderungen von Belang sind;

c) die in Artikel 7 [der Verordnung für ein interoperables Europa] genannten Lösungen für ein interoperables Europa, die die Umsetzung der verbindlichen Anforderungen unterstützen.

(Artikel 3 (2) der Verordnung für ein interoperables Europa)

Wer ist betroffen? 

Die Interoperabilitätsbewertungen gelten für Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen, die die Einführung verbindlicher Anforderungen planen, die sich auf grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste auswirken. Beispiele für solche Dienste sind die gegenseitige Anerkennung akademischer Qualifikationen, der Zugang zu Sozialversicherungsinformationen und digitale Patientenakten – Dienste, die auf dem nahtlosen Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten beruhen. Im Gegensatz dazu gelten diese Bewertungen in der Regel nicht für ausschließlich lokale öffentliche Dienstleistungen, die keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch beinhalten, wie z. B. Park-Apps, die für die Nutzung innerhalb einer einzigen Gemeinde entwickelt wurden. 

Leitlinien und Unterstützung durch die Kommission 

Der Beirat für ein interoperables Europa hat auf seiner ersten Sitzung im Dezember 2024 Leitlinien zur Standardisierung der Durchführung der Interoperabilitätsbewertungen angenommen. Diese Leitlinien bieten Klarheit darüber, wie öffentliche Stellen die rechtlichen, semantischen, technischen und organisatorischen Dimensionen der Interoperabilität bewerten können. Dieser Schritt spiegelt das Engagement des Ausschusses wider, die Interoperabilität zu einem Kernaspekt der EU-Digitalpolitik zu machen. 

Zur Unterstützung der Bewertungen wird die Europäische Kommission ein Online-Tool anbieten, das in das Portal für ein interoperables Europa integriert ist. Dieses Tool wird den Berichtsprozess vereinfachen, indem maschinenlesbare, mehrsprachige Berichte generiert werden, die öffentlich zugänglich sind. Die Kommission wird auch Schulungsmaterialien anbieten und regelmäßig Workshops zu diesem Thema veranstalten. Mit den bereitgestellten Mitteln sollen die Beschäftigten des öffentlichen Sektors weitergebildet und eine reibungslose Integration von Interoperabilitätslösungen in der gesamten EU sichergestellt werden. 

Über die Verordnung für ein interoperables Europa 

Die Verordnung für ein interoperables Europa ist im April 2024 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird ein Governance-Rahmen zur Verbesserung der Interoperabilität digitaler Dienste des öffentlichen Sektors geschaffen. Sie untermauert die umfassendere Vision der EU für einen vernetzten digitalen Binnenmarkt, der grenzüberschreitende Zugänglichkeit und Inklusivität gewährleistet.

  

Webinar „Interoperability in action: Act and assessments“ 

Um öffentliche Verwaltungen und Interessenträger bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, veranstaltet die Europäische Kommission am (10-11 Uhr) ein Webinar mit dem Titel „Interoperability in action: Act and assessments“. Das Webinar soll praktische Einblicke in die Durchführung von Interoperabilitätsbewertungen und die Umsetzung grenzüberschreitender digitaler öffentlicher Dienste geben. Die Registrierung ist noch bis zum , 12:00 Uhr möglich.

Am (10-11 Uhr) veranstaltet die data.europa.academy ein Webinar zum Thema "Navigating the European data strategy: The progress towards the single market of data".

Im Rahmen des Webinars werden die wichtigsten gesetzgeberischen Treiber der europäischen Datenpolitik behandelt. Hierzu gehören die Open-Data-Richtlinie, Hochwertige Datensätze und der Data Governance Act. Experten der Europäischen Kommission geben einen grundlegenden Einblick in Europas Weg zu einer einheitlichen, datengesteuerten Wirtschaft und zeigen auf, wie diese Maßnahmen Innovation und Wachstum im Datenbinnenmark fördern.

Das Webinar wird aufgezeichnet und anschließend im Kurs "Understanding the legal side of open data" verfügbar gemacht.