Neuen Diskussionsbeitrag / neue Fragestellung erstellen

Am  ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung in Kraft getreten. Sie ist bis zum von den Mitgliedstaaten umzusetzen. In der Durchführungsverordnung wird klar Bezug auf die INSPIRE-Richtlinie genommen. Daher werden aktuell sowohl auf europäischer Ebene in der Maintenance and Implementation Group als auch auf nationaler Ebene in der GDI-DE die Auswirkungen der Durchführungsverordnung auf die Umsetzung von INSPIRE geprüft. Ziel ist es, die Anforderungen der Durchführungsverordnung auf der Basis von INSPIRE mit möglichst wenig zusätzlichen Aufwänden einheitlich umzusetzen. Dabei ist auch eine enge Abstimmung mit der Open-Data-Community erforderlich, da die Durchführungsverordnung über die Veröffentlichung von raumbezogenen Informationen hinausgeht.

Informationen und FAQs zu Hochwertigen Datensätzen (HVD) finden Sie hier:

Sind Sie mit der Umsetzung der Anforderungen der Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen beschäftigt und haben konkrete Fragen, die Sie gerne mit anderen Akteuren in der GDI-DE diskutieren möchten? Dann klicken Sie bitte auf nachfolgenden Button, um einen neuen Beitrag zu erstellen:

Neuer Diskussionsbeitrag / neue Fragestellung

Letzte Änderungen

Beliebteste Beiträge (im letzten Monat am häufigsten besucht)

No popular content.

Letzte Beiträge

Berichterstattung

BEANTWORTET

Von der GDI-DE ist zu klären, wie die von der EU geforderte Berichterstattung und Einrichtung von Kontaktstellen (Kommunikation mit der EU, Kommunikation zwischen den nationalen Stakeholdern) erfolgt. Hierbei geht es nicht nur um Feststellung des Erfüllungsgrades, sondern um Kriterien, die die Anforderungen aus der Durchführungs-VO präzisieren. Eine technisch einfache Möglichkeit der Berichterstattung wäre aus Sicht von Brandenburg sehr zu begrüßen. Denkbar wäre eine einfache und online-basierte tabellarische Übersicht von HVD-Metadaten.

Zentrale Koordinierung und/oder zentrale technische Bereitstellung

BEANTWORTET   

Für eine effiziente Umsetzung im Umweltbereich wird der Bedarf einer zentralen Koordinierungs- und Anlaufstelle für übergeordnete Fragen gesehen.

Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle könnten die Erstellung eines Umsetzungsleitfadens, die Unterstützung bei der Identifikation der betroffenen Datensätze in Zusammenarbeit mit den UMK-Fachgremien, die Klärung einer zentralen technischen Bereitstellung (insbesondere dort, wo bereits Berichtsdaten vorliegen) sowie die Organisation von Wissensaustausch/Fortbildungen sein.

Zeitliche Rahmenbedingungen seitens des Bundes

IN ABSTIMMUNG 

Es besteht erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf bezüglich der technischen sowie personellen, finanziellen und organisatorischen Umsetzung der HVD-Verordnung.

Frage: Welche zeitlichen Rahmenbedingungen gibt es seitens des Bundes?

Wie sollen Daten für Berichtspflichten durch die Länder und Kommunen bereitgestellt werden?

IN BEARBEITUNG

Informationen für Berichtspflichten an die EU-KOM oder Daten, die von Mitgliedstaaten direkt zu veröffentlichen sind, werden zu einem überwiegenden Teil von den Bundesländern an den Bund zugearbeitet und als Gesamtbericht bzw. Stellungnahme veröffentlicht bzw. an die EU-KOM weitergeleitet.

Da die Begriffsdefinition hochwertiger Datensätze gem. Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 und 10 RL (EU) 2019/1024 bei dem Vorhandensein vorliegender Daten weit auszulegen sein dürfte (inhaltsbezogen, digital oder auf Papier) und die Pflicht zur Bereitstellung gem. Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2023/138 jede öffentliche Stelle im Besitz dieser Daten adressiert, wäre in Abstimmung mit der EU-KOM zu klären, ob die zusammengefassten Berichte bzw. Stellungnahmen vom Bund für eine Veröffentlichung genügen und ob eine Verlinkung der Bundesländer auf die entsprechenden Seiten des Bundes ausreicht. Es ist zu klären, ob die in den Ländern vorliegenden Daten zusätzlich bereitzustellen sind.

Welche der in Artikel 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die HVD-VO?

BEANTWORTET

Der unter 2.1 des Anhangs der VO formulierte Absatz bzgl. Umweltinformationen gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2003/4/EG sowie weitere europäische Rechtsakte bedarf einer Konkretisierung.

Derzeit ist angesichts der allgemeinen Definition des Begriffs Umweltinformationen eine Interpretation nur dahingehend möglich, dass alle sich in Speichersystemen von europäischen Umweltbehörden befindende Daten unter die HVD-VO fallen.

3 Comments

  1. Wo werden die an BMWK zur Beantwortung übersandten Fragen gesammelt? Wo werden die Antworten bzw. FAQ gesammelt? Wie erfolgt die Kennzeichnung in den hier vorhandenen Unterordnern als offen/in Bearbeitung/erledigt? Wo ist das Datum der letzten Änderung dieser Seite und der Unterordner erkennbar?

    Ich kann mir das ggf. aus dem Studium aller Kommentarverläufe in allen Unterordnern erschließen. Besonders einfach und übersichtlich finde ich das nicht.

    1. Vielen Dank für das Feedback, Dr. Eckart Brauer . Alle Fragen, die bisher auf den Unterseiten gesammelt worden sind, sind an das BMWK weitergeleitet worden.

      Sofern eine Fragestellung als "beantwortet" eingestuft werden kann, wird sie in die Übersicht der Häufig gestellten Fragen (Box "Umsetzung HVD-Verordnung") aufgenommen. Sobald eine übergeordnete FAQ-Seite existiert (wird derzeit durch das BMWK vorbereitet), werden wir an dieser Stelle darauf verweisen.

      Die auf den Unterseiten beschriebenen Fragestellungen sind nun mit einer Status-Anzeige versehen, was hoffentlich zu mehr Übersichtlichkeit beiträgt. Außerdem habe ich auf dieser Seite eine Übersicht über die letzten Änderungen ergänzt.