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Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland |
Architektur der GDI-DE – Ziele und Grundlagen |
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Arbeitskreis Architektur |
01.10.2019 |
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Info |
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Dieses Dokument beschreibt die Ziele und Grundlagen für eine gemeinsame Architektur zur fach- und ebenenübergreifenden Bereitstellung und Nutzung von Geodaten im Rahmen des E-Governments in Deutschland. |
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Bezeichnung | Architektur der GDI-DE – Ziele und Grundlagen |
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Autor | Arbeitskreis Architektur | |||
Erstellt am | 0102.1003.20192023 | |||
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Dokumentablage | Kollaborationsplattform GDI-DE |
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Beteiligte | Lukas Fingerhut (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg | Arbeitskreis Architektur | Dilip Biswas (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein) Manuel Fischer (Betrieb GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Nicole Heinrich (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) Dieter Heß (Ministerium für Ländlichen Raum Landesentwicklung und Verbraucherschutz, Wohnen Baden-Württemberg) Sebastian Kauk (Betrieb GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Holger Meuel (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) Katrin Pinkert (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) Michael Riedel (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein) Burkhard Schlegel (Gst. GDI-NW, Bezirksregierung Köln) Markus Schaffert (Hochschule Mainz) Anja Schupp (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) Markus Seifert (Gst. GDI-Bayern, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern) Mark Stscherbina (Informationszentrum Bund) René Wiesner (Ministerium für Landesentwicklung Infrastruktur und Verkehr Digitales des Landes Sachsen-Anhalt) Falk Würriehausen (Kst. GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) |
Die Autorinnen und Autoren danken den vielen Personen und Institutionen, die am Entwicklungsprozess des Architekturkonzepts aktiv beteiligt waren. Anker
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Version | Datum | Änderung | Ersteller |
0.1 | 27.03.2013 | Erstfassung des Dokuments zur Abstimmung im AK Architektur und mit externen Experten | AK Architektur |
0.8 | 14.08.2013 | Kommentare aus dem informellen Review eingearbeitet (alle Kapitel) | AK Architektur |
0.11 | 20.11.2013 | Kommentare aus dem öffentlichen Review eingearbeitet (alle Kapitel) | AK Architektur |
3.0.0 beta | 25.11.2013 | Version zur Vorlage zur 20. Sitzung LG GDI-DE erzeugt | AK Architektur |
3.0.0 | 14.05.2014 | Beschluss im LG GDI-DE | Kst. GDI-DE |
3.1.0 beta | 10.10.2014 | Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DE | Kst. GDI-DE |
3.1.0 | 26.11.2014 | Beschluss im LG GDI-DE | Kst. GDI-DE |
3.1.1 | 30.10.2017 | Überarbeitung vor dem Hintergrund der NGIS sowie zur Vertretung von Wirtschaft | AK Architektur |
3.1.2 | 01.10.2019 | Redaktionelle Anpassungen und Hinweis zur Langzeitspeicherung | AK Architektur |
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4.0.0 alpha | 02.03.2023 | Entwurf zur Neufassung des Dokumentes | AK Architektur |
4.0.0 beta | xx.xx.2023 | Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DE |
Inhalt
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Abkürzung
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AdV | Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland |
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BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie |
BMU | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
CEN | European Committee for Standardization (Europäisches Komitee für Normung) |
DIN | Deutsches Institut für Normung |
GDI-DE | Geodateninfrastruktur Deutschland |
GeoNutzV | Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes |
HTML | Hypertext Markup Language |
HTTP | Hypertext Transfer Protocol |
IETF | Internet Engineering Task Force |
IMAGI | Interministerieller Ausschuss für Geoinformationswesen |
INSPIRE | Infrastructure for Spatial Information in the European Community (Richtlinie 2007/2/EG) |
ISA | Interoperability Solutions for European Public Administrations |
ISO | International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) |
IT-PLR | IT-Planungsrat - zentrales Gremium von Bund, Ländern und Kommunen für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik |
IT-Rat | Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung |
KoSIT | Koordinierungsstelle für IT-Standards |
Kst. GDI-DE | Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschlands |
LABO | Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz |
LANA | Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung |
LG | Lenkungsgremium |
MIG | Maintenance and Implementation Group |
NGIS OASIS | Nationale GeoInformations-Strategie |
OASIS | Organization for the Advancement of Structured Information Standards |
OGC | Open Geospatial Consortium |
SAGA | Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen |
W3C | World Wide Web Consortium |
WMS | Web Map Service (Kartendienst im Internet) |
XÖV | XML in der öffentlichen Verwaltung (Sammlung von Standards) |
XML | Extensible Markup Language |
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Die GDI-DE ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das vom Chef des Bundeskanzleramts und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder im Rahmen des nationalen E-Governments im Jahr 2003 beschlossen wurde und seit 2004 in verteilter Verantwortung umgesetzt wird. Die kommunalen Spitzenverbände wirken an dem gemeinsamen Aufbau der GDI-DE mit. Die GDI-DE wirkt fach- und ebenenübergreifend und leistet durch die Bereitstellung von Geodaten einen wesentlichen Beitrag zu den E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die wesentlichen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb zentraler Teile der GDI-DE sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE, 2017). Diese Verwaltungsvereinbarung bestimmt auch die Aufgaben für den Betrieb der zentralen nationalen Komponenten der GDI-DE.
Seit 2010 erfolgt die Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates (IT-PLR). Als Gremium zur Steuerung und Koordinierung strategischer und konzeptioneller Aufgaben und Entscheidungen der GDI-DE fungiert das LG GDI-DE. Es setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zusammen, die ihre Voten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich abstimmen. Das LG GDI-DE nimmt u. a. die Funktion der nationalen Anlaufstelle auf Bundesebene nach Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) wahr. An den Sitzungen des LG GDI-DE nehmen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die Kst. GDI-DE teil. Auf Einladung des Lenkungsgremiums können Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Angesprochen werden sollen insbesondere Vertretungen des IT-Planungsrates, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Zur operativen Unterstützung des LG GDI-DE ist auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE beim BKG die Kst. GDI-DE eingerichtet. Die Kst. GDI-DE koordiniert die Ausführung der Beschlüsse und Aufträge des LG GDI-DE zur Umsetzung der GDI-DE und der INSPIRE-Richtlinie. Sie wird bei ihren Aufgaben durch GDI-Kontaktstellen des Bundes bzw. der Länder unterstützt. Die Belange der geodatenhaltenden Stellen der Länder, einschließlich der Kommunen, werden grundsätzlich über die GDI-Kontaktstellen der Länder eingebracht.
Die GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern unterstützen den Aufbau und den Betrieb der GDI des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes im Rahmen der GDI-DE. Sie fungieren als Ansprechpartner der Kst. GDI-DE und stellen die Verbindung zu den geodatenhaltenden Stellen in Bund und Ländern her. Die nationalen technischen Komponenten der GDI-DE werden gemäß der Verwaltungs-vereinbarung vom Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Betrieb GDI-DE) im BKG verantwortet. Näheres zur Funktion dieser Komponenten findet sich im Dokument „Architektur der GDI-DE – Technik" (AK Architektur, 2019).
In Arbeitskreisen und Projekten wirken Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die gemeinsamen fachlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen der GDI-DE abzustimmen. Im Bedarfsfall werden Experten aus Fachministerkonferenzen und deren Arbeitskreise ebenfalls einbezogen. Die Zuständigkeiten für fachliche Belange bleiben dabei unberührt. Die Kst. GDI-DE stellt den Austausch der Informationen zwischen Arbeitskreisen und Projekten sicher. Eine Übersicht der Arbeitskreise und deren Aufgaben findet sich unter http://www.geoportal.de/DE/GDI-DE.
Darüber hinaus wurden Fachnetzwerke für die verschiedenen INSPIRE-Themengebiete eingerichtet, in denen sich deutsche Fachexperten mit der inhaltlichen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie und insbesondere mit den INSPIRE-Datenspezifikationen beschäftigen.
Abbildung 3: Organisation der GDI-DE
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Für den vereinfachten Zugriff auf die Geodaten aus der öffentlichen Verwaltung in Deutschland wird ein zentraler Suchdienst betrieben. Dieser steht öffentlich zur Verfügung und wird unter anderem von dem Geoportal der GDI-DE genutzt. Die Einrichtung von Suchdiensten und Portalen zu Daten einzelner Verwaltungseinheiten ist davon unberührt.
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Rechtliche Grundlagen für den Aufbau der GDI-DE sind das Geodatenzugangsgesetz des Bundes und die sechzehn die Geodateninfrastruktur betreffenden Gesetze der Länder, nach denen die bundes- und landesbezogenen Geodateninfrastrukturen als Teil der nationalen Geodateninfrastruktur GDI-DE aufgebaut werden. Die genannten Rechtsvorschriften und ergänzende Rechtsverordnungen in Deutschland setzen die INSPIRE-Richtlinie (EU-Kommission, 2007) in nationales Recht um.
Das Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG, 2009) verpflichtet die geodatenhaltenden Stellen der Bundesverwaltung und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Bereitstellung ihrer – noch in Verwendung stehenden – Geodaten über Geodatendienste, soweit sie unter die genannten Geodatenthemen fallen und die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen kumulativ erfüllen (§ 4 GeoZG).
Die entsprechenden Gesetze der Länder regeln die Betroffenheit von Landesbehörden und – soweit vorhanden – Landkreisen, Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Landesgesetze verpflichten i. d. R. ebenfalls natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie unter der rechtlichen Aufsicht oder tatsächlichen Kontrolle der Länder oder der Kommunen stehen und öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen (z. B. privatrechtlich geführte Versorgungsunternehmen).
Darüber hinaus existieren zahlreiche Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Fragen des Zugangs zu und der Nutzung von Geodaten betreffen und bei der Bereitstellung der Geodaten über Geodatendienste zu beachten sind.
Abbildung 6: Dokumente im Zusammenhang mit der INSPIRE-Richtlinie
Zur Konkretisierung der INSPIRE-Richtlinie hat die Europäische Kommission Verordnungen und Entscheidungen zur Durchführung der Richtlinie (sogenannte Durchführungsbestimmungen) erlassen, die für die durch die nationalen Gesetze verpflichteten geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich sind und von diesen nach vorgegebenen Fristen umgesetzt werden müssen. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt dazu einen Überblick:
Durchführungs-bestimmung | Erläuterung | Ausfertigungsdatum | Referenz |
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Metadaten | Spezifikation INSPIRE-konformer Metadaten nach Struktur und Inhalt, mit denen Geodaten und Geodatendienste zu beschreiben sind | 03.12.2008, berichtigt am 15.12.2009 | (EU-Kommission, 2008) |
Interoperabilität von Geodatensätzen und diensten | Spezifikation INSPIRE-konformer Geodaten nach Struktur und Inhalt (Datenmodell) und Anforderungen für Dienste (Kartenebenen) | 23.11.2010 (Geodatenthemen Anhang I) | (EU-Kommission, 2010) |
04.02.2011 | (EU-Kommission, 2011) |
21.10.2013 | (EU Kommission, 2013) |
10.12.2014 | (EU Kommission, 2014) | ||
Netzdienste | Spezifikation INSPIRE-konformer Dienste (insb. zur Suche, Darstellung, Download, Transformation) nach Struktur und Inhalt | 19.10.2009 (Such- und Darstellungsdienste) | (EU Kommission, 2009) |
23.11.2010 | (EU-Kommission, 2010) |
10.12.2014 | (EU Kommission, 2014) | ||
Harmonisierte Zugangsbedingungen | Festlegungen zu Zugangs- und Nutzungsregelungen für die Organe der EU | 29.03.2010 | (EU-Kommission, 2010) |
Überwachung und Berichterstattung | Festlegungen zur Überwachung und Berichterstattung bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten | 19.08.2019 | (EU-Kommission, 2019) |
Tabelle 1: Übersicht der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen
Seitens der Europäischen Kommission werden für die konkrete Umsetzung der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen Umsetzungsanleitungen (Technical Guidance) herausgegeben. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, enthalten aber auf der Grundlage von Normen und Standards entwickelte wichtige implementierungsrelevante Anforderungen und Empfehlungen. Ihre Beachtung durch die geodatenhaltenden Stellen ist zur Gewährleistung der europaweiten Interoperabilität von Geodaten, Geodatendiensten und den dazugehörigen Metadaten von entscheidender Bedeutung und wird seitens der GDI-DE dringend empfohlen.
Zu den Umsetzungsanleitungen werden im Rahmen der GDI-DE nach Bedarf ergänzende Handlungsempfehlungen und Konventionen für eine fachübergreifende Verwendung herausgegeben. Fachspezifische Festlegungen werden in der Regel in den für die jeweiligen Geodaten zuständigen nationalen Fachgremien (z. B. AdV, LABO, LANA) – bei Bedarf in Abstimmung mit den Fachexperten des INSPIRE-Fachnetzwerks der GDI-DE – erarbeitet, um die deutschlandweit einheitliche Umsetzung im jeweiligen Fachbereich sicherzustellen.
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Das LG GDI-DE ist ebenfalls als Gremium für IT-Standards der öffentlichen Verwaltung anzusehen. Das vom LG GDI-DE verabschiedete Architekturkonzept der GDI-DE nennt die erforderlichen technischen Standards. Es beschreibt Vorgehensweisen, wie die technischen Standards zweckmäßig anzuwenden sind. Diese für die GDI-DE relevanten Normen, Standards, Profile und Handlungsempfehlungen werden im Dokument „Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland – Technik" (AK Architektur, 2019) dargestellt.
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