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Nr.
| Ziel | Umsetzungsdaten |
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1 | Die Architektur der GDI-DE kann flexibel angepasst werden | 09 / 2024 |
2 | Die Architektur der GDI-DE ermöglicht eine interoperable Integration mit den umgebenen Infrastrukturen | 09 / 2024 |
3 | Die Architektur der GDI-DE ermöglicht einen benutzerfreundlichen Zugriff auf Geoinformationen | 08 / 2025 |
4 | Die Architektur trägt zu einer erhöhten Sichtbarkeit der GDI-DE bei | 08 / 2025 |
5 | Die Architektur der GDI-DE fördert eine hohe Geodatenqualität | 08 / 2025 |
6 | Die Architektur der GDI-DE ist kompatibel zu Cloud-basierten Bereitstellungsmodellen | 09 / 2025 |
7 | Die Architektur der GDI-DE fördert das Open Data Prinzip | 09 / 2024 |
4.4 Fachliche Grundsätze
In der GDI-DE wirken viele Organisationen und Stellen an einem komplexen Bündel von rechtlichen, fachlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mit. Um das Ziel der GDI-DE zu erreichen, müssen die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Dabei sollen die nachfolgenden fachlichen Grundsätze berücksichtigt werden:
- Nutzerorientierung
Bei Maßnahmen zum Aufbau der GDI-DE sollen – unter Wahrung der Interessen der Geodatenanbieter – die Bedürfnisse der Geodatennutzer im Mittelpunkt stehen.
- Vollständigkeit der Geodaten
Im Rahmen der GDI-DE sollen die in Deutschland vorliegenden Geodaten mit direktem oder indirektem Raumbezug, die in unterschiedlichen Fachbereichen, auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen sowie in Wirtschaft und Wissenschaft vorhanden sind, grundsätzlich über Geodatendienste bereitgestellt werden.
- Mehrfachnutzung von Geodaten
Von einer Stelle für einen konkreten Zweck erfasste Geodaten sollen auch für andere Zwecke zugänglich gemacht werden, damit sie im Rahmen der geltenden Bestimmungen genutzt werden können.
- Transparenz und Recherchierbarkeit
Um Transparenz über das Daten- und Dienstangebot zu schaffen, sollen alle Geodaten und Geodatendienste durch öffentlich publizierte Metadaten beschrieben werden.
- Zentralität des Zugangs
Für den vereinfachten Zugriff auf die Geodaten aus der öffentlichen Verwaltung in Deutschland wird ein zentraler Suchdienst betrieben. Dieser steht öffentlich zur Verfügung und wird unter anderem von dem Geoportal der GDI-DE genutzt. Die Einrichtung von Suchdiensten und Portalen zu Daten einzelner Verwaltungseinheiten ist davon unberührt.
- Dezentralität der Geodaten
Geodaten werden durch die fachlich originär zuständigen geodatenhaltenden Stellen nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich dezentral erfasst und geführt. Die Bereitstellung innerhalb der GDI-DE soll unter Wirtschaftlichkeits- und Effizienzaspekten vorgenommen werden und kann Kooperationen zur Bereitstellung einschließen.
- Vermeidung von Redundanzen
Die dauerhafte Haltung von Sekundärdaten bei Datennutzern soll – soweit möglich – vermieden werden.
- Harmonisierung von Geodaten und Geodatendiensten
Für Geodaten, Geodatendienste und Metadaten werden die anzuwendenden oder empfohlenen Spezifikationen festgelegt und veröffentlicht. Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist Voraussetzung für die interoperable Datenbereitstellung in der GDI-DE in semantisch, geometrisch und strukturell harmonisierter Form.
- Definierte und dokumentierte Qualität von Geodaten und Geodatendiensten
Die Qualität von Geodaten und Geodatendiensten soll von den Anbietern durch Einhaltung vorgegebener Daten- und Dienstspezifikationen sichergestellt und transparent für die Geodatennutzer in den Metadaten nachgewiesen werden. Dies schließt Angaben über eine ausreichend hohe Verlässlichkeit, Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geodatendienste ein.
- Einfache Zugangs- und Nutzungsregelungen
Geodaten sollen unter möglichst einfachen, einheitlichen und offenen Zugangs- und Nutzungsregelungen bereitgestellt werden, um ihre Nutzung zu fördern. Die finanziellen Interessen der Geodatenanbieter und der Geodatennutzer sind in Ausgleich zu bringen, damit die Verwendung der Geodaten nicht unangemessen behindert wird.
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Abbildung 5: Fachliche Grundsätze der GDI-DE
Die Maßnahmen zum Aufbau der GDI-DE sollen die FAIR-Prinzipien für Interoperabilität berücksichtigen, um eine optimale Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Nachnutzbarkeit von Geodaten und Geodatendiensten zu gewährleisten.
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