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Die Architektur der GDI-DE steht dabei in Bezug zur Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS) und ist im Besonderen an den Zielen dieser in 2015 beschlossenen Grundsatzstrategie ausgerichtet. Der IT-Planungsrat hatte im gleichen Jahr die NGIS „als wichtige Ergänzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS)“ angesehen und in seinen beiden Beschlüssen für die NGIS ihre „grundlegende Bedeutung für föderale IT- und E-Government-Infrastrukturen“ herausgestellt und die „Umsetzung der NGIS insgesamt unterstützt“. Aktuell wird die NGIS überarbeitet, um sich an den fünf Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats zu orientieren, die wie folgt lauten: Digitale Infrastruktur (v.a. Cloud-Transformation)

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, Digitale Transformation (v.a. Digitale Kompetenzen/Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals, Abbau gesetzlicher Hemmnisse, Standardisierung, Automatisierung)

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, Digitale Anwendungen (v.a. Weiterentwicklung OZG, Digitale Identität, Stärkung von Nachnutzung/EfA und Kooperationen, Umsetzung SDG, föderale IT-Architektur)

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, Datennutzung und Datenschutz (v.a. Registermodernisierung, Once-only)

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und Informationssicherheit.

Die neuen Ziele der Architektur der GDI-DE sollen diese Schwerpunktthemen aufgreifen und im Kontext moderner Architekturen, Technologien und Standards weiterentwickeln. Die Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE wird durch maßgebliche Vorhaben und ausgewählte Anwendungsfälle vorangetrieben, die die Grundlage für die weitere Architekturentwicklung bilden. Bereits im Jahr 2007 wurde ein gemeinsames Architekturkonzept für die GDI-DE verabschiedet, das seither regelmäßig aktualisiert und erweitert wird. Dieses Konzept beschreibt die technischen Regeln und Komponenten, die der GDI-DE zugrunde liegen, sowie deren Ausbau und Weiterentwicklung.

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