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Kommentar: Überarbeitung der Antworten auf Fragen 2.5 und 4.5 (inkl. Tabelle der HVD-Datensätze im Bereich "Erdbeobachtung und Umwelt" (auf Grundlage der mit der BLAG-UDIG geteilten Informationen)

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Werden die Daten, die gemäß der in der Kategorie "Erdbeobachtung und Umwelt" genannten Rechtsakte an die EU-KOM zu berichten oder direkt zu veröffentlichen sind, zentral vom Bund gemäß den Vorgaben der DVO-HVD veröffentlicht? Oder soll diese Daten zusätzlich bzw. stattdessen von den Stellen in den Bundesländern oder Kommunen , die die Daten originär erheben und zur EU-Berichterstattung an den Bund weiterleiten, gemäß DVO-HVD veröffentlicht werden?  StatussubtletruecolourYellowtitlein Bearbeitung

Welche Stelle die in der zweiten Tabelle in Abschnitt 2.1 des Anhangs genannten Datensätze, „die im Zusammenhang mit den (...) aufgeführten Rechtsakten erstellt oder generiert werden“, gemäß DVO-HVD veröffentlichen sollte, ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu wird das BMUV in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellen 

Aus unserer Sicht empfiehlt es sich aber, in Erwägung zu ziehen, dass dort, wo Länderdaten bereits zu nationalen Datensätzen zusammengeführt werden, eine zentrale Bereitstellung des nationalen Datensatzes durch die datenhaltende Stelle im Bund erfolgt, und lediglich dort ergänzend Länderdaten individuell veröffentlich werden, wo es keinen nationalen Datensatz gibt oder die Länderdaten zusätzliche hochwertige Informationen enthalten.

Beschreibung der HVD mit Metadaten

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Die Angaben zum Maßstab in Abschnitt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD bezieht sich lediglich auf flächige und linienförmige Geodaten. Der Standort einer Messstation ist über deren Koordinaten bereitzustellen.

Welche Datensätze werden bei der unter 2.1 des Anhangs der DVO-HVD aufgeführten Tabelle „Umweltbereich | Rechtsakte zur Festlegung der Schlüsselvariablen“ angesprochen? 

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Welche Datensätze in dieser Tabelle genau angesprochen werden, ist bislang unklar. Das BMUV wird dazu in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz und den Ländern und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eine Übersicht der hier betroffenen Datensätze und dem jeweils empfohlenen Bereitstellungsweg erstellenDie Identifizierung der hier angesprochenen Datensätze ist schwierig, da in der Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt“ insbesondere die Verweise auf EU-Rechtsakte großen Interpretationsspielraum zulassen. Da bisher auf europäischer Ebene keine einheitliche Liste der konkret bereitzustellenden Datensätze vorhanden ist, obliegt es jedem Mitgliedstaat vorerst selbst, die bereitzustellenden Datensätze zu identifizieren. Um die Frage zu adressieren, welche Datensätze in der Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt“ von der DVO-HVD betroffen sind, hat das BMUV eine Analyse der in Punkt 2.1 des Anhangs der DVO-HVD aufgeführten Verweise auf Datensätze aus den Rechtsakten im Umweltbereich durchgeführt (siehe 240710_HVD-DVO_Datensätze_Erdbeobachtung+Umwelt.xlsx). Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, kann aber als Einschätzung und Anstoß dienen. Die in der Tabelle "INSPIRE-Datenthemen  (gemäß den Anhängen der Richtlinie 2007/2/EG)" referenzierten Datensätze sind hier zudem nicht aufgelistet, da diese i.d.R. bekannt sind.

Welche der in den Artikeln 2 und 7 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Daten fallen unter die DVO-HVD? 
Status
subtletrue
colourRed
titleneue Fassung

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