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- Die von den Regelungen betroffenen Datensätze sollten klar definiert sein. Dafür sollten die Definitionen aus den Anhängen der INSPIRE-RL ggf. nachgeschärft werden und im Anhang der HVD-DVO die Verweise auf andere Rechtsakte (z.B. in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt) durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden.
- Metadaten sind existenziell wichtig für eine GDI, die Vorgaben sollten aber technologieneutraler und flexibler gestaltet werden, so dass eine breite Nutzung (auch in anderen Umgebungen/Infrastrukturen) ermöglicht wird.
- Die Vorgaben zur Zugänglichkeit von Daten sollten an die Vorschriften der HVD-DVO angepasst werden, um Anpassung an den technologischen Fortschritt zu ermöglichen und so die Akzeptanz und Bereitschaft zu erhöhen, Daten bereitzustellen.
- Es sollte weiterhin möglich sein, den Zugang zu bestimme bestimmten Daten (z.B. zu innerer Sicherheit, Landes- / Bündnisverteidigung oder kritischer Infrastruktur) zu beschränken. Hierfür sollten die europäischen Datenräume entsprechende organisatorische und technische Mechanismen bereitstellen.
- Die Vorschrift für die Errichtung und den Betrieb eines Geoportals auf EU-Ebene kann entfallen oder sollte durch einen Verweis auf das Europäische Datenportal ersetzt werden. Es sollte aber weiterhin Vorschriften zur Veröffentlichung der Metadaten über (nationale) Kataloge oder Suchdienste geben, um es Akteuren innerhalb der europäischen Datenräume zu ermöglichen, Portale für unterschiedliche Anwendungsfälle zu erstellen und zu betreiben – eine solche Vorschrift fehlt derzeit in der HVD-DVO.
- Vorschriften zur ex-ante Harmonisierung von Datensätzen gemäß einheitlicher Datenmodelle sollten durch die Vorschriften der HVD-DVO ersetzt werden, Datenstrukturen und verwendete Vokabulare zu dokumentieren.
- Die in INSPIRE erarbeiteten Interoperabilitäts-Enabler (Codelisten, Datenmodelle, Leitlinien und Good Practices) sollten innerhalb der europäischen Datenräume verfügbar sein und weiterentwickelt werden.
- Die zu verwendenden (offenen) Lizenzen sollten für alle betroffenen Datenkategorien klar definiert werden.
- Bei einer Angleichung der Governance-Strukturen sollten die INSPIRE-Vorschriften zur Einrichtung geeignete geeigneter Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an ihrer (Geo-)Dateninfrastruktur haben, übernommen werden.
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Hier gibt es keine Möglichkeit zur Erläuterung. Eine Anmerkung ist aber in den Erläuterungen zur Frage 1 und 4 enthalten.
3) Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?
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Grundsätzlich könnte dies eine nützliche Unterstützung sein. Eine solche Harmonisierung sollte sich aber flexibel an konkreten Bedarfen von Nutzenden bzw. einer konkreten Anwendung orientieren und nicht lediglich ex-ante anhand von hypothetisch definierten Anwendungsfällen definierten Datenmodellen.
Datenmittler aus Drittstaaten sind bei der Verarbeitung von vertraulichen Daten (z.B. zu kritischer Infrastruktur) abzulehnen, da ein Datenabfluss nachträglich nicht rückgängig gemacht werden kann.
Maßnahmen zum Aufbau von Datenmittlern in den MS sollte sollten vor allem auch staatliche Stellen wie die Koordinationsstrukturen und Anlaufstellen für die GDIs unterstützen. Hier bestehen für diese Aufgabe bereits umfangreiche Kompetenzen.
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- Die von den Regelungen betroffenen Datensätze sollten klar definiert sein. Dafür sollten die Definitionen aus den Anhängen der INSPIRE-RL ggf. nachgeschärft werden und im Anhang der HVD-DVO die Verweise auf andere Rechtsakte (z.B. in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt) durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden.
- Es sollte weiterhin möglich sein, den Zugang zu bestimme bestimmten Daten (z.B. zu innerer Sicherheit, Landes- / Bündnisverteidigung oder kritischer Infrastruktur) zu beschränken. Hierfür sollten die europäischen Datenräume entsprechende organisatorische und technische Mechanismen bereitstellen.
- Es sollte aber weiterhin Vorschriften zur Veröffentlichung der Metadaten über (nationale) Kataloge oder Suchdienste geben, um es Akteuren innerhalb der europäischen Datenräume zu ermöglichen, Portale für unterschiedliche Anwendungsfälle zu erstellen und zu betreiben.
- Die in INSPIRE erarbeiteten Interoperabilitäts-Enabler (Codelisten, Datenmodelle, Leitlinien und Good Practices) sollten innerhalb der europäischen Datenräume verfügbar sein und weiterentwickelt werden.
- Bei einer Angleichung der Governance-Strukturen sollten die INSPIRE-Vorschriften zur Einrichtung geeignete geeigneter Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an ihrer (Geo-)Dateninfrastruktur haben, übernommen werden.
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