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TEIL B: Überarbeitung und Vereinfachung der derzeitigen INSPIRE-Richtlinie

Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)

Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden.

Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.

Politische Maßnahmen, Optionen und Auswirkungen

1) Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...

  • die Vorschriften für die gemeinsame Datennutzung vereinfachen?
    • [x] Stimme vollkommen zu [ ] Stimme eher zu [ ] Weder – noch [ ] Stimme eher nicht zu [ ] Stimme überhaupt nicht zu [ ] Weiß nicht
  • eine breite Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern?
    • [x] Stimme vollkommen zu [ ] Stimme eher zu [ ] Weder – noch [ ] Stimme eher nicht zu [ ] Stimme überhaupt nicht zu [ ] Weiß nicht
  • den Verwaltungsaufwand für öffentliche Datenanbieter verringern?
    • [x] Stimme vollkommen zu [ ] Stimme eher zu [ ] Weder – noch [ ] Stimme eher nicht zu [ ] Stimme überhaupt nicht zu [ ] Weiß nicht

Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)

Eine Angleichung der INSPIRE-Vorschriften an die Vorschriften der HVD-DVO würde für eine deutliche Vereinfachung der Vorschriften für die gemeinsame Datennutzung führen. Neben einer Reduzierung der Vorschriften, die ex-ante für alle betroffenen Datensätze erfüllt werden müssen, würde durch die unten beschriebenen Anpassungen auch spezifische Implementierungen mit dem alleinigen Zweck der Erfüllung der INSPIRE-Vorgaben vermieden und der Verwaltungsaufwand so signifikant verringert.

Bei den Anpassungen sollte folgendes beachtet werden:

  • Die von den Regelungen betroffenen Datensätze sollten klar definiert sein. Dafür sollten die Definitionen aus den Anhängen der INSPIRE-RL ggf. nachgeschärft werden und im Anhang der HVD-DVO die Verweise auf andere Rechtsakte (z.B. in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt) durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden.
  • Metadaten sind existenziell wichtig für eine GDI, die Vorgaben sollten aber technologieneutraler und flexibler gestaltet werden, so dass eine breite Nutzung (auch in anderen Umgebungen/Infrastrukturen) ermöglicht wird.
  • Die Vorgaben zur Zugänglichkeit von Daten sollten an die Vorschriften der HVD-DVO angepasst werden, um Anpassung an den technologischen Fortschritt zu ermöglichen und so die Akzeptanz und Bereitschaft zu erhöhen, Daten bereitzustellen.
  • Es sollte weiterhin möglich sein, den Zugang zu bestimmten Daten (z.B. zu innerer Sicherheit, Landes- / Bündnisverteidigung oder kritischer Infrastruktur) zu beschränken. Hierfür sollten die europäischen Datenräume entsprechende organisatorische und technische Mechanismen bereitstellen.
  • Die Vorschrift für die Errichtung und den Betrieb eines Geoportals auf EU-Ebene kann entfallen oder sollte durch einen Verweis auf das Europäische Datenportal ersetzt werden. Es sollte aber weiterhin Vorschriften zur Veröffentlichung der Metadaten über (nationale) Kataloge oder Suchdienste geben, um es Akteuren innerhalb der europäischen Datenräume zu ermöglichen, Portale für unterschiedliche Anwendungsfälle zu erstellen und zu betreiben – eine solche Vorschrift fehlt derzeit in der HVD-DVO.
  • Vorschriften zur ex-ante Harmonisierung von Datensätzen gemäß einheitlicher Datenmodelle sollten durch die Vorschriften der HVD-DVO ersetzt werden, Datenstrukturen und verwendete Vokabulare zu dokumentieren.
  • Die in INSPIRE erarbeiteten Interoperabilitäts-Enabler (Codelisten, Datenmodelle, Leitlinien und Good Practices) sollten innerhalb der europäischen Datenräume verfügbar sein und weiterentwickelt werden.
  • Die zu verwendenden (offenen) Lizenzen sollten für alle betroffenen Datenkategorien klar definiert werden.
  • Bei einer Angleichung der Governance-Strukturen sollten die INSPIRE-Vorschriften zur Einrichtung geeigneter Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an ihrer (Geo-)Dateninfrastruktur haben, übernommen werden.

Die oben beschriebenen Anpassungen für den Zugriff über (moderne) APIs würde Geodaten für einen breiteren Kreis an Data Scientists und Entwicklern zugänglich machen. Die Streichung von Vorgaben zur ex-Ante-Harmonisierung würden zudem dazu führen, dass aktuelle Daten im vollen Umfang (d.h. mit allen erfassten Attributen) bereitgestellt werden. Diese Anpassungen würden daher auch eine breitere Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern.  


2) Befürworten Sie die Einrichtung einer gemeinsamen Governance-Struktur für die gemeinsame Datennutzung, die die INSPIRE-Governance in Governance-Strukturen im Rahmen horizontaler Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über offene Daten oder der Verordnung für ein interoperables Europa integrieren würde?

  • [ ] Befürworte ich entschieden [x] Befürworte ich [ ] Weder – noch [ ] Lehne ich ab [ ] Lehne ich entschieden ab [ ] Weiß nicht

Hier gibt es keine Möglichkeit zur Erläuterung. Eine Anmerkung ist aber in den Erläuterungen zur Frage 1 und 4 enthalten.


3) Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?

  • [ ] Sehr vorteilhaft [x] Eher vorteilhaft [ ] Weder – noch [ ] Eher nachteilig [ ] Sehr nachteilig [ ] Weiß nicht

Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)

Grundsätzlich könnte dies eine nützliche Unterstützung sein. Eine solche Harmonisierung sollte sich aber flexibel an konkreten Bedarfen von Nutzenden bzw. einer konkreten Anwendung orientieren und nicht lediglich ex-ante anhand von hypothetisch definierten Anwendungsfällen.

Datenmittler aus Drittstaaten sind bei der Verarbeitung von vertraulichen Daten (z.B. zu kritischer Infrastruktur) abzulehnen, da ein Datenabfluss nachträglich nicht rückgängig gemacht werden kann.

Maßnahmen zum Aufbau von Datenmittlern in den MS sollten vor allem auch staatliche Stellen wie die Koordinationsstrukturen und Anlaufstellen für die GDIs unterstützen. Hier bestehen für diese Aufgabe bereits umfangreiche Kompetenzen.


4) Wenn INSPIRE vollständig mit horizontalen Rechtsvorschriften (Richtlinie über offene Daten, Daten-Governance-Verordnung, Verordnung für ein interoperables Europa) in Bezug auf Governance-Strukturen, Bestimmungen über die gemeinsame Datennutzung und technische Anforderungen (z. B. Anforderungen an die Mindestharmonisierung und Interoperabilität) in Einklang gebracht würde, wie wertvoll wäre es Ihrer Ansicht nach, INSPIRE als eigenständiges Instrument beizubehalten?

  • [ ] Sehr wertvoll [ ] Eher wertvoll [ ] Weder – noch [ ] Nicht besonders wertvoll [ ] Nicht wertvoll [x] Weiß nicht

Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)

Wie eine Angleichung der INSPIRE-Vorgaben an horizontale Rechtsvorschriften rechtsförmlich umgesetzt werden soll, ist nachrangig. Die Diskussion sollte sich zunächst auf die zu erhaltenden, die zu ändernden und die zu streichenden Vorschriften konzentrieren.

Folgende Vorschriften sollten über die bestehenden Vorschriften in der HVD-DVO hinaus erhalten bleiben:

  • Die von den Regelungen betroffenen Datensätze sollten klar definiert sein. Dafür sollten die Definitionen aus den Anhängen der INSPIRE-RL ggf. nachgeschärft werden und im Anhang der HVD-DVO die Verweise auf andere Rechtsakte (z.B. in der Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt) durch konkret benannte Datensätze ersetzt werden.
  • Es sollte weiterhin möglich sein, den Zugang zu bestimmten Daten (z.B. zu innerer Sicherheit, Landes- / Bündnisverteidigung oder kritischer Infrastruktur) zu beschränken. Hierfür sollten die europäischen Datenräume entsprechende organisatorische und technische Mechanismen bereitstellen.
  • Es sollte weiterhin Vorschriften zur Veröffentlichung der Metadaten über (nationale) Kataloge oder Suchdienste geben, um es Akteuren innerhalb der europäischen Datenräume zu ermöglichen, Portale für unterschiedliche Anwendungsfälle zu erstellen und zu betreiben.
  • Die in INSPIRE erarbeiteten Interoperabilitäts-Enabler (Codelisten, Datenmodelle, Leitlinien und Good Practices) sollten innerhalb der europäischen Datenräume verfügbar sein und weiterentwickelt werden.
  • Bei einer Angleichung der Governance-Strukturen sollten die INSPIRE-Vorschriften zur Einrichtung geeigneter Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an ihrer (Geo-)Dateninfrastruktur haben, übernommen werden.

Wenn INSPIRE nicht als eigenständiges Instrument beibehalten werden sollte, müssten diese Vorschriften in den einschlägigen Rechtsakten aufgenommen werden. Zudem müssten natürlich auch alle Verweise auf INSPIRE in anderen Rechtsakten (v.a. in der HVD-DVO) durch die entsprechenden INSPIRE-Vorschriften ersetzt werden.


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