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Spezifische Fragen (Befragte mit Kenntnissen des derzeitigen Daten-Governance-Systems)
Mit der INSPIRE-Richtlinie wird eine Geodateninfrastruktur der EU für die Zwecke umweltpolitischer Strategien und Maßnahmen der EU geschaffen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese Geodateninfrastruktur ermöglicht die Weitergabe von umweltbezogenen Geodaten zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors, erleichtert den Zugang der Öffentlichkeit in ganz Europa zu Geodaten und unterstützt die grenzübergreifende Politikgestaltung. Die Richtlinie benennt 34 Geodaten-Themen, die für Anwendungen im Umweltbereich benötigt werden.
Die Richtlinie über offene Daten enthält gemeinsame Vorschriften für einen europäischen Markt für Daten, die im Besitz staatlicher Stellen sind, auf der Grundlage von Transparenz und fairem Wettbewerb. Es wird das Konzept der „hochwertigen Datensätze“ eingeführt, die der Öffentlichkeit kostenlos in maschinenlesbarem Format über APIs und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollten, da sie für Gesellschaft und Wirtschaft von hohem Wert sind. Die hochwertigen Datensätze umfassen unter anderem Umwelt- und Geodaten.
1) Würde eine mögliche Angleichung von INSPIRE an die Richtlinie über offene Daten Ihrer Ansicht nach...
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Eine Angleichung der INSPIRE-Vorschriften an die Vorschriften der HVD-DVO würde für eine deutliche Vereinfachung der Vorschriften für die gemeinsame Datennutzung führen. Neben einer Reduzierung der Vorschriften, die ex-ante für alle betroffenen Datensätze erfüllt werden müssen, würde durch die unten beschriebenen Anpassungen auch spezifische Implementierungen mit dem alleinigen Zweck der Erfüllung der INSPIRE-Vorgaben vermieden und der Verwaltungsaufwand so signifikant verringert.
Bei den Anpassungen sollte folgendes beachtet werden:
Die oben beschriebenen Anpassungen für den Zugriff über (moderne) APIs würde Geodaten für einen breiteren Kreis an Data Scientists und Entwicklern zugänglich machen. Die Streichung von Vorgaben zur ex-Ante-Harmonisierung würden zudem dazu führen, dass aktuelle Daten im vollen Umfang (d.h. mit allen erfassten Attributen) bereitgestellt werden. Diese Anpassungen würden daher auch eine breitere Zugänglichkeit und Weiterverwendung von Geodaten fördern.
2) Befürworten Sie die Einrichtung einer gemeinsamen Governance-Struktur für die gemeinsame Datennutzung, die die INSPIRE-Governance in Governance-Strukturen im Rahmen horizontaler Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über offene Daten oder der Verordnung für ein interoperables Europa integrieren würde?
Hier gibt es keine Möglichkeit zur Erläuterung. Eine Anmerkung ist aber in den Erläuterungen zur Frage 1 und 4 enthalten.
3) Wie vorteilhaft wäre es Ihrer Meinung nach, Datenmittler in die Erzeugung harmonisierter hochwertiger Datensätze auf der Grundlage der von öffentlichen Stellen gemeinsam genutzten Daten einzubeziehen?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Grundsätzlich könnte dies eine nützliche Unterstützung sein. Eine solche Harmonisierung sollte sich aber flexibel an konkreten Bedarfen von Nutzenden bzw. einer konkreten Anwendung orientieren und nicht lediglich ex-ante anhand von hypothetisch definierten Anwendungsfällen.
Datenmittler aus Drittstaaten sind bei der Verarbeitung von vertraulichen Daten (z.B. zu kritischer Infrastruktur) abzulehnen, da ein Datenabfluss nachträglich nicht rückgängig gemacht werden kann.
Maßnahmen zum Aufbau von Datenmittlern in den MS sollten vor allem auch staatliche Stellen wie die Koordinationsstrukturen und Anlaufstellen für die GDIs unterstützen. Hier bestehen für diese Aufgabe bereits umfangreiche Kompetenzen.
4) Wenn INSPIRE vollständig mit horizontalen Rechtsvorschriften (Richtlinie über offene Daten, Daten-Governance-Verordnung, Verordnung für ein interoperables Europa) in Bezug auf Governance-Strukturen, Bestimmungen über die gemeinsame Datennutzung und technische Anforderungen (z. B. Anforderungen an die Mindestharmonisierung und Interoperabilität) in Einklang gebracht würde, wie wertvoll wäre es Ihrer Ansicht nach, INSPIRE als eigenständiges Instrument beizubehalten?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort. (max. 5000 Zeichen)
Wie eine Angleichung der INSPIRE-Vorgaben an horizontale Rechtsvorschriften rechtsförmlich umgesetzt werden soll, ist nachrangig. Die Diskussion sollte sich zunächst auf die zu erhaltenden, die zu ändernden und die zu streichenden Vorschriften konzentrieren.
Folgende Vorschriften sollten über die bestehenden Vorschriften in der HVD-DVO hinaus erhalten bleiben:
Wenn INSPIRE nicht als eigenständiges Instrument beibehalten werden sollte, müssten diese Vorschriften in den einschlägigen Rechtsakten aufgenommen werden. Zudem müssten natürlich auch alle Verweise auf INSPIRE in anderen Rechtsakten (v.a. in der HVD-DVO) durch die entsprechenden INSPIRE-Vorschriften ersetzt werden.