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Start des INSPIRE-Monitorings 2015 in Schleswig-Holstein

Das jährlich durchzuführende INSPIRE-Monitoring ist mit der Aufforderung an die geodatenhaltenden Stellen zur Meldung aller von der INSPIRE-Richtlinie betroffenen digital vorliegenden Datensätze und Dienste in Schleswig-Holstein gestartet. Die Aufforderung bezieht alle Stellen der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltungen ein, für die als geodatenhaltenden Stellen gemäß § 9 Abs. 4 GDIG eine Verpflichtung zur Auskunft besteht.

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