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Welche Stellen sind betroffen?

16.06.2016

Betroffen sind alle geodatenhaltenden Stellen des Landes Schleswig-Holstein die laut INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG meldepflichtige Geodaten vorhalten. Im Bereich der kommunalen Familie sind geodatenhaltende Stellen die Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Stellen bzw. Organisationen, die kommunale Aufgaben übertragen bekommen haben. In Fällen einer kommunalen Betroffenheit ist zu prüfen, ob diese Aufgaben durch Ämter wahrgenommen werden. Alle betroffenen Stellen sind laut §9 Abs. 4 GDIG verpflichtet, am INSPIRE-Monitoring mitzuwirken. 

Welche Geodatensätze und – dienste sind betroffen?

 16.06.2016

Das Monitoring bezieht sich auf digitale Geodatensätze die thematisch den ANNEX I-, ANNEX II- oder ANNEX III-Themen zuzuordnen sind. Eine Übersicht über die betroffenen Themen finden Sie in dem Dokument "02_ANNEX_IbisIII.pdf".

Was ist der Unterschied zwischen INSPIRE-konform und INSPIRE-relevant?

16.06.2016

Als INSPIRE-konforme Geodatensätze und –dienste werden jene bezeichnet, die zum aktuellen Zeitpunkt alle Erfordernisse der INSPIRE-Richtlinie erfüllen. Das heißt die Daten sind INSPIRE-konform  wenn sie einem oder mehreren ANNEX-Themen zuordenbar sind, sie durch einen Such-, Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt werden, und wenn sie durch Metadaten beschrieben werden. Die als INSPIRE-konform registrierten Geodatensätze und -dienste werden an die Koordinierungsstelle GDI-DE gemeldet und fließen in den offiziellen Monitoring-Bericht ein.

Als INSPIRE-relevante Geodatensätze und –dienste werden jene bezeichnet, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle Erfordernisse der INSPIRE-Richtlinie erfüllen , aber grundsätzlich von INSPIRE betroffen sind. Die Daten sind INSPIRE-relevant,  wenn sie einem oder mehreren ANNEX-Themen zuordenbar sind, aber noch nicht durch einen Such-, Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt oder/und noch nicht mit Metadaten beschrieben wurden. Die als INSPIRE-relevant registrierten Geodatensätze und -dienste werden nicht an die Koordinierungsstelle GDI-DE gemeldet und fließen noch nicht in den offiziellen Monitoring-Bericht ein. Diese Geodaten dienen viel mehr dazu, zukünftige Monitoring-Prozesse zu unterstützen. Zum einen haben Sie dadurch eine Rückmeldung, welche Geodaten Sie bisher gemeldet haben, zum anderen kann die interne Liste für weitere geodatenhaltende Stellen ein Anhaltspunkt sein, nach welchen Geodaten Sie suchen können. 

 

 


 

 

 

 

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