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Rechtlich verbindlich in diesem Kontext sind die INSPIRE Implementation Rules als maßgebende Vorschrift für die Umsetzung von INSPIRE. Hier werden die verbindlichen Vorgaben für die Erfüllung der Anforderungen aus der INSPIRE-Richtlinie vorgegeben, welche somit auch für die Transformation in das INSPIRE-Datenmodell verwenden. Diese Vorschriften sind allerdings für die tatsächliche Umsetzung nur bedingt praktikabel. Einen geeignetere Informationsquelle bietet das von INSPIRE zur Verfügung gestellte Generic Conceptual Model (GCM). Das GCM kann als Rahmenwerk für die harmonisierten Datenspezifikation verstanden werden. Hier werden Übergreifende Regelungen, welche für jede INSPIRE-Datenspezifikation gelten, unter folgenden Gesichtspunkten zusammengefasst:

  1. Applikationsschemata
  2. räumliche und zeitliche Abbldung von Geoobjekten
  3. räumliche und zeitliche Beziehungen zwischen verschiedenen Geoobjekten
  4. Eineindeutige Objektidentifikatoren
  5. Beschränkungen
  6. Referenzen zu einheitlichen Referenzsystemen (räuml. und zeitl.)
  7. Begrifflichkeiten
  8. Unterstützung von Mehrsprachigkeit

Im GCM werden auch weitere Standards adressiert, diese umfassen  u.a.:

 

EN ISO 19107:2005, Geographic Information - Spatial schema

EN ISO 19109:2006, Geographic Information - Rules for application schema

EN ISO 19101:2005, Geographic Information - Reference model

ISO/TS 19103:2005 Geographic Information - Conceptual Schema Language (UML)

EN ISO 19126:2009, Geographic Information - Feature concept dictionary an registers

EN ISO 19136:2009, Geographic INformation, Geograhy Markup Language (GML)