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Status | ||||
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Info |
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Dieses Dokument beschreibt die Ziele und Grundlagen für eine gemeinsame Architektur zur fach- und ebenenübergreifenden Bereitstellung und Nutzung von Geodaten im Rahmen des E-Governments in Deutschland. |
...
Bezeichnung | Architektur der GDI-DE – Ziele und Grundlagen |
Autor | Arbeitskreis Architektur |
Erstellt am | 2001.0703.20232024 |
Bearbeitungsstand | ☒ ☐ In Bearbeitung |
☐ Vorgelegt | |
☐ ☒ Abgestimmt | |
Dokumentablage | Kollaborationsplattform GDI-DE |
Beteiligte | Astrid Feichtner (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern) Lukas Fingerhut (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg) Manuel Fischer (Betrieb GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Conrad Franke (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) Nicole Heinrich (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) Dieter Heß (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg) Holger Meuel (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) Katrin Pinkert (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) Michael Riedel (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein) Burkhard Schlegel (Bezirksregierung Köln) Markus Schaffert (Hochschule Mainz) Anja Schupp (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) Markus Seifert (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern) Mark Stscherbina (Informationszentrum Bund) René Wiesner (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt) Falk Würriehausen (Kst. GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) |
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Version | Datum | Änderung | Ersteller | |
0.1 | 27.03.2013 | Erstfassung des Dokuments zur Abstimmung im AK Architektur und mit externen Experten | AK Architektur | |
0.8 | 14.08.2013 | Kommentare aus dem informellen Review eingearbeitet (alle Kapitel) | AK Architektur | |
0.11 | 20.11.2013 | Kommentare aus dem öffentlichen Review eingearbeitet (alle Kapitel) | AK Architektur | |
3.0.0 beta | 25.11.2013 | Version zur Vorlage zur 20. Sitzung LG GDI-DE erzeugt | AK Architektur | |
3.0.0 | 14.05.2014 | Beschluss im LG GDI-DE | Kst. GDI-DE | |
3.1.0 beta | 10.10.2014 | Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DE | Kst. GDI-DE | |
3.1.0 | 26.11.2014 | Beschluss im LG GDI-DE | Kst. GDI-DE | |
3.1.1 | 30.10.2017 | Überarbeitung vor dem Hintergrund der NGIS sowie zur Vertretung von Wirtschaft | AK Architektur | |
3.1.2 | 01.10.2019 | Redaktionelle Anpassungen und Hinweis zur Langzeitspeicherung | AK Architektur | |
4.0.0 alpha | 23.03.2023 | Entwurf zur Neufassung des Dokumentes | AK Architektur | |
4.0.0 beta | 2022. | 0712.2023 | Fertigstellung des Dokumentes im AK Architektur | AK Architektur |
4.0.0 | 01.03.2024 | Vorlage zur Beschlussfassung Einarbeitung von Kommentierungen und Vorlage zum Beschluss im LG GDI-DE | (in Bearbeitung)AK Architektur |
Inhalt
Abkürzung | Langfassung | ||
AdV | Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland | ||
API | Application Programming Interfaces | ||
BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie | ||
BMUBMDV | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitDigitales und Verkehr | ||
BMI | Bundesministerium des Innern und für Heimat | ||
CEN | European Committee for Standardization | ||
CSV | Comma-separated values | ||
DIN | Deutsches Institut für Normung | ||
GDI-DE | Geodateninfrastruktur Deutschland | ||
EfA | Einer für Alle | ||
FITKO | Föderale IT-Kooperation | ||
Gaia-X | Initiative für Daten- und Dienstevernetzung in Europa | ||
GDI-DE | Geodateninfrastruktur Deutschland | ||
GeoNutzV | Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen | GeoNutzV | Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes |
GML | Geography Markup Language | ||
HTML | Hypertext Markup Language | ||
HTTP | Hypertext Transfer Protocol | ||
HVD | High Value Datasets | ||
IETF | Internet Engineering Task Force | ||
IMAGI | Interministerieller Ausschuss für Geoinformationswesen | ||
INSPIRE | Infrastructure for Spatial Information in the European Community (Richtlinie 2007/2/EG) | ||
ISA | Interoperability Solutions for European Public Administrations | ||
ISO | International Organization for Standardization | ||
IT-PLR | IT-Planungsrat - zentrales Gremium von Bund, Ländern und Kommunen für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik | ||
JSON | JavaScript Object Notation | IT-Rat | Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung |
KoSIT | Koordinierungsstelle für IT-Standards | ||
Kst. GDI-DE | Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschlands | ||
LABO | Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz | ||
LANA | Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung | ||
LG | Lenkungsgremium | ||
LOD | Linked Open Data | ||
MIG | Maintenance and Implementation Group | ||
NGIS | Nationale GeoInformations-Strategie | ||
NTK | Nationale Technische Komponenten | ||
OASIS | Organization for the Advancement of Structured Information Standards | ||
OGC | Open Geospatial Consortium | ||
OZG | Onlinezugangsgesetz | ||
REST | Representational State Transfer | ||
RDF | Resource Description Framework | ||
SDG | Single Digital Gateway | ||
SDW-BP | Spatial Data on the Web Best Practice | ||
SOAP | Simple Object Access Protocol | ||
SPARQL | SPARQL Protocol And RDF Query Language | ||
URI | Uniform Resource Identifier | ||
W3C | World Wide Web Consortium | ||
WMS | Web Map Service (Kartendienst im Internet) | ||
XÖV | XML in der öffentlichen Verwaltung | ||
WWW | World Wide Web | ||
XML | Extensible Markup Language |
Die vorliegende Management Summary stellt die "Architektur der GDI-DE - Ziele und Grundlagen, Version 4.0" vor. Die GDI-DE ist ist eine nationale Initiative, die darauf abzielt, eine interoperable und effiziente die auf den Prinzipien der Interoperabilität und Effizienz basierende Geodateninfrastruktur in Deutschland aufzubauen zu pflegen und weiterzuentwickeln. Die Version 4.0 der Architektur setzt dabei auf einen Paradigmenwechsel, der auf neuen Standards wie OGC-API Features und Rahmenbedingungen wie OZG und GAIA-X technischen Entwicklungen, Standards und rechtlichen Rahmenbedingungen basiert.
Die Bereitstellung von Geodaten steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter eine heterogene Datenlandschaft, unterschiedliche Datenformate und -strukturen sowie die Notwendigkeit der Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Organisationen. Bisherige Ansätze waren oft durch proprietäre Lösungen geprägt, die den Austausch und die Integration von Geodaten erschwerten. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wurde in Version 4.0 der GDI-DE-Architektur ein Paradigmenwechsel eingeführt. Die strategische Neuausrichtung setzt auf moderne Standards wie OGC API-API Features, die einen einheitlichen und standardisierten Zugriff auf Geodaten ermöglichen. Dies fördert die Interoperabilität und den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen und Organisationen und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit.Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Integration neuer Rahmenbedingungen wie dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und GAIA-X. Das OZG fordert die Bereitstellung von Geodaten als Teil der E-Government-Dienstleistungen und stärkt somit die Digitalisierung im öffentlichen Sektor. GAIA-X, als Initiative für Daten- und Dienstevernetzung in Europa, unterstützt
den sicheren und vertrauensvollen Austausch von Daten und Diensten und fördert damit die datengetriebene Zusammenarbeit. In Version 4.0 werden auch Konzepte wie "Spatial Data on the Web" und "Linked Data" berücksichtigt. Diese Ansätze ermöglichen die nahtlose Integration von Geodaten in das World Wide Web und fördern die Vernetzung und Zugänglichkeit von Informationen. Durch die Schaffung von "Datenräumen" wird die Ordnung und Strukturierung von Geodaten vorangetrieben, was die Auffindbarkeit und Nutzbarkeit deutlich verbessert. Die definierten Ziele der Architektur der GDI-DE 4.0 umfassen die Schaffung einer interoperablen und standardisierten Geodateninfrastruktur, die Förderung des Datenzugriffs und -austauschs, die Sicherstellung der Datenqualität sowie die Integration in übergeordnete Daten-Infrastrukturen und -initiativen. Die vorgestellten neuen Ziele und Rahmenbedingungen stellen das Fundament für eine moderne und zukunftsfähige Geodateninfrastruktur in Deutschland dar, die die Chancen der digitalen Transformation optimal nutzt.
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Geodaten haben bereits in viele Lebensbereiche vielen Lebensbereichen Eingang gefunden. In Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sind sie aus der täglichen Arbeit nicht mehr wegzudenken. Bürgerinnen und Bürger erzeugen oder nutzen Geodaten und setzen sie täglich im privaten Umfeld ein. Geodateninfrastrukturen helfen, Daten über reale realweltliche Objekte nach gemeinsamen Regeln zu verorten und diese dann nach räumlichen oder sachlichen Kriterien zu recherchieren, zu analysieren und zu visualisieren. Das besondere Informations- und Wertschöpfungspotenzial einer Geodateninfrastruktur entsteht dadurch, dass vielfältige Daten aus unterschiedlichen Quellen mittels standardisierter Webtechnologie und durch ihren Raumbezug einfach miteinander in Beziehung gebracht werden können – über räumliche, fachliche und institutionelle Grenzen hinweg. Neues Wissen entsteht, Mehrwerte werden geschaffen, Effizienz und Qualität der Erledigung von Aufgaben mit Raumbezug steigen. Die Qualität der Geodaten selbst kann durch die vermehrte Nutzung und damit ein-hergehende einhergehende Nutzerrückmeldungen gefördert werden.
Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) schafft die Voraussetzungen zur standardisierten Bereitstellung und Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Bereichen. Die Architektur der GDI-DE beschreibt die technischen Regeln und Komponenten, die dem Betrieb der GDI-DE zugrunde liegen, sowie deren Ausbau und Weiterentwicklung. Um ein reibungsloses Zusammenwirken der technischen Komponenten der GDI-DE zu ermöglichen, sind organisatorische und technische Rahmenvorgaben erforderlich, die zusammenfassend als Architekturkonzept „Architekturkonzept der GDI-DE DE“ bezeichnet werden. Die Architektur wurde in einem breit angelegten Konsensprozess mit den Beteiligten (Stakeholdern) abgestimmt und dient den Akteuren der GDI-DE als gemeinsame Handlungsgrundlage. Die Architektur der GDI-DE richtet sich an Entscheider, Fachexperten, Projektleiter und IT-Spezialisten aus öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie alle Interessierte, die zum Betrieb und Ausbau der GDI-DE beitragen.
Die Architektur der GDI-DE steht dabei in Bezug zur Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS) und ist im Besonderen an den Zielen dieser in 2015 beschlossenen Grundsatzstrategie ausgerichtet. Der IT-Planungsrat hatte im gleichen Jahr die NGIS „als wichtige Ergänzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS)“ angesehen und in seinen beiden Beschlüssen für die NGIS ihre „grundlegende Bedeutung für föderale IT- und E-Government-Infrastrukturen“ herausgestellt und die „Umsetzung der NGIS insgesamt unterstützt“.. Aktuell wird die NGIS überarbeitet, um sich an den neuen Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats zu orientieren, wie z.B. Digitale Infrastruktur, Datennutzung und Datenschutz, Digitale Anwendungen und Informationssicherheit.
Die neuen Ziele der Architektur der GDI-DE sollen diese Schwerpunktthemen aufgreifen und im Kontext moderner Architekturen, Technologien und Standards weiterentwickeln. Die Darüber hinaus sind weitere Entwicklungen der Digitalisierung in der Verwaltung zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die für die Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE maßgeblichen wird durch maßgebliche Vorhaben und ausgewählte Anwendungsfälle beschrieben und damit die Ausgangslage vorangetrieben, die die Grundlage für die weitere Architekturentwicklung skizziert. Ein erster Meilenstein des gemeinsamen Aufbaus war die Verabschiedung eines gemeinsamen Architekturkonzepts der GDI-DE bilden. Bereits im Jahr 2007 . Das Architekturkonzept der wurde ein gemeinsames Architekturkonzept für die GDI-DE wird seitdem regelmäßig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Es verabschiedet, das seither regelmäßig aktualisiert und erweitert wird. Dieses Konzept beschreibt die technischen Regeln und Komponenten, die dem Betrieb der GDI-DE zugrunde liegen, sowie deren Ausbau und Weiterentwicklung.
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Um ein reibungsloses Zusammenwirken der technischen Komponenten der GDI-DE zu ermöglichen, sind organisatorische und technische Rahmenvorgaben erforderlich, die zusammenfassend als Architekturkonzept der GDI-DE bezeichnet werden. Das Architekturkonzept wurde im Vorfeld der Verabschiedung und Veröffentlichung in einem breit angelegten Konsensprozess mit den Beteiligten (Stakeholdern) abgestimmt und dient den Akteuren der GDI-DE als gemeinsame Handlungs grundlageHandlungsgrundlage. Die Architekturdokumente der GDI-DE richten sich an Entscheider, Fachexperten, Projektleiter und IT-Spezialisten aus öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Wissen schaft Wissenschaft sowie alle InteressierteInteressierten, die zum Betrieb und Ausbau der GDI-DE beitragen.
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Das Architekturkonzept steht dabei in Bezug zur Nationalen GeoInformations-Strategie (NGIS) und ist im Besonderen an den Zielen dieser in 2015 beschlossenen Grundsatzstrategie ausgerichtet. Der IT-Planungsrat hatte im gleichen Jahr die NGIS „als wichtige Ergänzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS)" angesehen und in seinen beiden Beschlüssen für die NGIS ihre „grundlegende Bedeutung für föderale IT- und E-Government-Infrastrukturen" herausgestellt und die „Umsetzung der NGIS insgesamt unterstützt". In der Folge hatten der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder „die Unterstützung der Umsetzung der NGIS" auf ihrer Besprechung in November 2015 beschlossen. In der weiteren Befassung werden bei den künftigen Aktivitäten der GDI-DE die Ziele der NGIS berücksichtigt, bspw. in der „Architektur der GDI-DE". Hier besteht fortan ein konkret definiertes Handlungsfeld zur Ausrichtung des Architekturkonzeptes auf die Ziele der NGIS.
Seit Veröffentlichung der Version 3.1.2 des Architekturkonzepts im Oktober 2019 sind zusammenfassend folgende Veränderungen eingetreten, die eine grundlegende Fortschreibung erforderten:
* Pradigmenwechsel in der Standardisierung des OGC und W3C bzgl. "Spatial Data on the Web/Linked Data"
* Aufnahme neuer Grundlagen und Rahmenbedingungen wie GAIA-X, Datenstrategie des Bundes oder OZG
* Definition SMART'er Ziele für die Architektur der GDI-DE, Version 4.0
* Ergänzung des FAIR-Prinzips als fachlichen Grundsatz für die Architektur der GDI-DE, Version 4.0
Zur leichteren Handhabung ist das Architekturkonzept der GDI-DE aus einzelnen Dokumenten in drei verschiedenen Kategorien (grundsätzliche Festlegungen, spezielle technische Festlegungen und Empfehlungen) aufgebaut:
Abbildung 2: Architekturkonzept der GDI-DE – Übersicht über die Architekturdokumente
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, die derzeit überarbeitet wird und sich an den fünf Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats orientieren soll:
Die Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE wird zukünftig verstärkt auf die Ziele der NGIS bzw. den Schwerpunktthemen des IT-Planungsrates ausgerichtet sein, um den Anforderungen und Entwicklungen in der digitalen Geoinformationswelt gerecht zu werden. Seit Veröffentlichung der Version 3.1.2 des Architekturkonzepts im Oktober 2019 sind zusammenfassend folgende Veränderungen eingetreten, die eine grundlegende Fortschreibung erforderten:
Zur leichteren Handhabung ist das Architekturkonzept der GDI-DE aus einzelnen Dokumenten in drei verschiedenen Kategorien (grundsätzliche Festlegungen, spezielle technische Festlegungen und Empfehlungen) aufgebaut:
Abbildung 2: Architekturkonzept der GDI-DE – Übersicht über die Architekturdokumente
Grundsätzliche Festlegungen werden mit Beschluss des Lenkungsgremiums der Geodateninfrastruktur Deutschlands (LG GDI-DE) in folgenden Dokumenten getroffen:
Spezielle technische Festlegungen, vor allem in Bezug auf Technik und Betrieb von Komponenten der GDI-DE, werden mit Beschluss des LG GDI-DE in folgenden Dokumenten getroffen:
Darüber hinausgehende Informationen werden als Handlungsempfehlungen weiter konkretisiert (z. B. in der Umsetzungsanleitung zu INSPIRE-konformen Downloaddiensten). Die Handlungsempfehlungen werden von den Arbeitskreisen der GDI-DE in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschlands (Kst. GDI-DE) erarbeitet. Beschlüsse des LG GDI-DE sind für die Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen nicht notwendig, das LG GDI-DE wird hierzu regelmäßig vorab durch die Kst. GDI-DE informiert.
Die drei Dokumente mit grundsätzlichen Festlegungen werden im Auftrag des LG GDI-DE durch den Arbeitskreis Architektur (AK Architektur) erarbeitet und fortgeschrieben. Der AK Architektur setzt sich aus Vertretern der Geodateninfrastrukturen von Bund und Ländern zusammen, er wird von der Kst. GDI-DE geleitet und bei Bedarf durch externe Expertinnen und Experten unterstützt. Die Dokumente mit speziellen technischen Festlegungen werden von den zuständigen Arbeitskreisen der GDI-DE in Abstimmung mit dem AK Architektur erstellt und aktualisiert.
Querverweise machen wichtige Zusammenhänge zwischen den Dokumenten der GDI-DE kenntlich. Darüber hinaus werden Referenzen zu wichtigen Dokumenten außerhalb des Architekturkonzepts genannt, z. B. zu den Veröffentlichungen der INSPIRE-Gremien.
Die Anwendbarkeit des Architekturkonzepts zeigt sich im laufenden Betrieb von architekturkonformen IT-Systemen. Neue Anforderungen an das Architekturkonzept bzw. Meldungen erkannter Fehler sind über den Support an den AK Architektur zu richten. Fortgeschrieben werden jeweils einzelne Dokumente. Die neuesten Versionen aller Architekturdokumente bilden gemeinsam die aktuelle Version des Architekturkonzepts der GDI-DE, die auf der Webseite der GDI-DE veröffentlicht wird.
Die Zählung der Versionen eines Dokuments erfolgt dreistufig:
Die Hauptversion (z. B. 3.0.0 auf 4.0.0) wird hochgezählt, wenn sich inhaltliche oder strukturelle Änderungen mit Auswirkungen auf viele Dokumente ergeben haben. Hierfür
Spezielle technische Festlegungen, vor allem in Bezug auf Technik und Betrieb von Komponenten der GDI-DE, werden mit Beschluss des LG GDIDE in folgenden Dokumenten getroffen:
Darüber hinausgehende Informationen werden als Handlungsempfehlungen weiter konkretisiert (z. B. in der Umsetzungsanleitung zu INSPIRE-konformen Downloaddiensten). Die Handlungs empfehlungen werden von den Arbeitskreisen der GDI-DE in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschlands (Kst. GDI-DE) erarbeitet. Beschlüsse des LG GDIDE sind für die Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen nicht notwendig, das LG GDI-DE wird hierzu regelmäßig vorab durch die Kst. GDI-DE informiert.
Die drei Dokumente mit grundsätzlichen Festlegungen werden im Auftrag des LG GDI-DE durch den Arbeitskreis Architektur (AK Architektur) erarbeitet und fortgeschrieben. Der AK Architektur setzt sich aus Vertretern der Geodateninfrastrukturen von Bund und Ländern zusammen, er wird von der Kst. GDI DE geleitet und bei Bedarf durch externe Experten unterstützt. Die Dokumente mit speziellen technischen Festlegungen werden von den zuständigen Arbeitskreisen der GDI-DE in Abstimmung mit dem AK Architektur erstellt und aktualisiert.
Querverweise machen wichtige Zusammenhänge zwischen den Dokumenten der GDI-DE kenntlich. Darüber hinaus werden Referenzen zu wichtigen Dokumenten außerhalb des Architekturkonzepts genannt, z. B. zu den Veröffentlichungen der INSPIRE-Gremien.
Die Anwendbarkeit des Architekturkonzepts zeigt sich im laufenden Betrieb von architektur konformen IT-Systemen. Neue Anforderungen an das Architekturkonzept bzw. Meldungen erkannter Fehler sind formlos über die Kst. GDIDE an den AK Architektur zu richten. Fortgeschrieben werden jeweils einzelne Dokumente. Die neuesten Versionen aller Architektur dokumente bilden gemeinsam die aktuelle Version des Architekturkonzepts der GDI-DE, die auf der Webseite der GDIDE veröffentlicht wird.
Die Zählung der Versionen eines Dokuments erfolgt dreistufig:
Die Hauptversion (z. B. 3.0.0 auf 4.0.0) wird hochgezählt, wenn sich inhaltliche oder strukturelle Änderungen mit Auswirkungen auf viele Dokumente ergeben haben. Hierfür ist vor der Veröffentlichung ein Beschluss des LG GDI-DE erforderlich.
Die Unterversion (z. B. 4.0.0 auf 4.1.0) wird hochgezählt, wenn sich Änderungen geringeren Umfangs an den Inhalten eines Dokuments ergeben haben. Auch hierfür ist vor der Veröffentlichung ein Beschluss des LG GDI-DE erforderlich.
Der Korrekturstand Die Unterversion (z. B. 4.0.0 auf 4.1.0.1) wird hochgezählt, wenn sich editorische oder geringfügige inhaltliche Änderungen geringeren Umfangs an den Inhalten eines Dokuments ergeben haben. Auch hierfür ist vor der Veröffentlichung ein Beschluss des LG GDI-DE erforderlich.
Der Korrekturstand (z. B. 4.0.0 auf 4.0.1) wird hochgezählt, wenn sich editorische oder geringfügige inhaltliche Änderungen an Dokumenten an Dokumenten ergeben. Das LG GDI-DE wird über die Änderungen informiert. Ein Beschluss des LG GDIDE LG GDI-DE vor der Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.
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Im Rahmen der Architekturentwicklung ist es ebenfalls erforderlich, die Einbettung der GDI-DE exemplarisch in die IT-Konsolidierung des Bundes zu betrachten. Die Ziele der 2015 von der Bundesregierung beschlossenen IT-Konsolidierung sind: • Informationssicherheit
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Die IT-Konsolidierung Bund umfasst vier Handlungsstränge:
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Bis Ende 2023 wird eine Bündelung des IT-Betriebs der unmittelbaren Bundesverwaltung auf wenige Rechenzentren mit entsprechender Standardisierung der Systemplattformen und Vereinheitlichung der Sicherheitsstandards angestrebt (derzeit auf über 1.000 Betriebsstätten verteilt). Damit werden Kosten reduziert und ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet. Im Jahr 2017 hat die Überführung erster IT-Betriebe zu den zentralen IT-Dienstleistern, dem ITZBund und der BWI GmbH begonnen. Die Überführung der einzelnen Behörden findet in individuellen Projekten nach einem standardisierten Vorgehen statt. Die Behörden erhalten hierbei professionelle Unterstützungsleistungen. Sie sollen vor allem für ihre neue Rolle als Auftraggeber befähigt und ein stabiler Betrieb sichergestellt werden.
Dienstekonsolidierung
Das Programm Dienstekonsolidierung entwickelt als Handlungsstrang 3 der IT-Konsolidierung Bund bis 2025 für gleichartige Anwendungsfälle einheitliche, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für den Bund. Diese IT-Lösungen werden derzeit im Rahmen von 41 unterschiedlichen IT-Maßnahmen der Dienstekonsolidierung umgesetzt. Sie sollen in Zukunft rund 200 Bundesbehörden zur Verfügung stehen und nicht nur die IT-Landschaft vereinheitlichen und modernisieren, sondern auch Arbeitsprozesse digitalisieren und verändern. Das Programm wird zentral durch das BMI gesteuert, während die Umsetzung der einzelnen IT-Maßnahmen durch verschiedene Ressorts erfolgt.
Dienstleisterertüchtigung
Die IT-Dienstleister ITZBund und BWI GmbH sind für die Aufgaben der Betriebs- und Dienstekonsolidierung zu ertüchtigen und zu harmonisieren, um die Herausforderungen bewältigen zu können.
Beschaffungsbündelung
IT-Beschaffungen der unmittelbaren Bundesverwaltung werden über die Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) gebündelt.
• IT-Hardware
• Software
• Informations- und Kommunikationstechnik sowie
• IT-Dienstleistungen und IT-nahe Dienstleistungen (Beratung, Instandhaltung sowie sonstige Services).
Auch mit einfließen sollen in diese Betrachtung die bereits durchgeführten Analysen zur Nutzung der Nationalen Technischen Komponenten und die Vorgaben der GDI-DE.
Die Digitalisierung bietet immense Chancen und ein enormes Innovationspotenzial für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat. Die Eckpunkte, die das Kabinett nun beschlossen hat, dienen als Basis für die Entwicklung einer umfassenden Datenstrategie der Bundesregierung.
Das Kabinett hat Eckpunkte einer Datenstrategie der Bundesregierung beschlossen. Die Bereitstellung und verantwortungsvolle Nutzung von Daten soll in Deutschland signifikant gesteigert werden. Datenmissbrauch will die Bundesregierung konsequent verhindern.
Relevanz von Daten für eine moderne Gesellschaft
Daten helfen beispielsweise dabei, ein ökologisches, ökonomisches und sicheres Mobilitätsumfeld zu schaffen. Intelligente Transportsysteme sind vernetzt, dadurch können Gefahren automatisiert erkannt werden, bevor ein Mensch sie sehen könnte. Daten können auch dabei helfen, Krankheiten besser zu bekämpfen. Therapien lassen sich dadurch besser auf eine Person abstimmen und damit auch bisher als "unheilbar" geltende Krankheiten erfolgreich behandeln. Durch eine bessere Datennutzung von Seiten des Staates können für Bürgerinnen und Bürger effektivere Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
Zielsetzung für die Datenstrategie
Mithilfe der Datenstrategie sollen diese Potenziale genutzt werden. Die Bereitstellung von Daten und die verantwortungsvolle Nutzung soll in Deutschland signifikant gesteigert und Datenmissbrauch konsequent verhindert werden. Datengetriebene Innovationen sollen dadurch gefördert werden. Zur Entwicklung einer Datenstrategie der Bundesregierung soll auch ein breiter Beteiligungsprozess gestartet werden.
Ansätze aus dem Eckpunktepapier
Für diesen Entwicklungsprozess hat die Bundesregierung vier konkrete Handlungsfelder identifiziert: Die Datenstrategie soll dazu dienen, die Datenbereitstellung und den Datenzugang zu verbessern, eine verantwortungsvolle Datennutzung zu befördern, Datenkompetenz in der Gesellschaft zu erhöhen und den Staat zum Vorreiter einer Datenkultur zu machen.
Auch mit einfließen sollen in diese Betrachtung die bereits durchgeführten Analysen zur Nutzung der Nationalen Technischen Komponenten und die Vorgaben der GDI-DE.
Die Digitalisierung bietet immense Chancen und ein enormes Innovationspotenzial für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat. Die Eckpunkte, die das Kabinett nun beschlossen hat, dienen als Basis für die Entwicklung einer umfassenden Datenstrategie der Bundesregierung.
Das Kabinett hat die Datenstrategie der Bundesregierung verabschiedet, die im Jahr 2021 veröffentlicht und 2023 aktualisiert wurde. Diese Strategie zielt darauf ab, die Bereitstellung und verantwortungsvolle Nutzung von Daten in Deutschland erheblich zu steigern und Datenmissbrauch konsequent zu verhindern.
Relevanz von Daten für eine moderne Gesellschaft
Daten helfen beispielsweise dabei, ein ökologisches, ökonomisches und sicheres Mobilitätsumfeld zu schaffen. Intelligente Transportsysteme sind vernetzt, dadurch können Gefahren automatisiert erkannt werden, bevor ein Mensch sie sehen könnte. Daten können auch dabei helfen, Krankheiten besser zu bekämpfen. Therapien lassen sich dadurch besser auf eine Person abstimmen und damit auch bisher als "unheilbar" geltende Krankheiten erfolgreich behandeln. Durch eine bessere Datennutzung von Seiten des Staates können für Bürgerinnen und Bürger effektivere Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
Zielsetzung für die Datenstrategie
Mit Hilfe der Datenstrategie sollen diese Potenziale genutzt werden. Die Bereitstellung von Daten und die verantwortungsvolle Nutzung soll in Deutschland signifikant gesteigert und Datenmissbrauch konsequent verhindert werden. Datengetriebene Innovationen sollen dadurch gefördert werden. Zur Entwicklung einer Datenstrategie der Bundesregierung soll auch ein breiter Beteiligungsprozess gestartet werden.
Ansätze aus dem Eckpunktepapier
Für diesen Entwicklungsprozess hat die Bundesregierung vier konkrete Handlungsfelder identifiziert: Die Datenstrategie soll dazu dienen, die Datenbereitstellung und den Datenzugang zu verbessern, eine verantwortungsvolle Datennutzung zu befördern, Datenkompetenz in der Gesellschaft zu erhöhen und den Staat zum Vorreiter einer Datenkultur zu machen.
Das Projekt Gaia-X dient dem Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa und sollte daher bei der Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE grundsätzlich betrachtet werden. Gaia-X wurde 2019 vorgestellt und wird in Deutschland unter anderem von Vertretern der deutschen Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft getragen.
Gaia-X baut auf verschiedenen Richtlinien und Grundsätzen auf und erstellt eine technische Zielarchitektur nach den Anforderungen der Daten- und Infrastruktur-Ökosysteme durch den Einsatz der föderierten Gaia-X Services. Dafür wird eine „Architecture of Standards“ entwickelt, Das Projekt GAIA-X dient dem Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa und sollte daher bei der Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE grundsätzlich betrachtet werden. GAIA-X wurde 2019 vorgestellt und wird in Deutschland unter anderem von Vertretern der deutschen Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft getragen.
GAIA-X baut auf verschiedenen Richtlinien und Grundsätzen auf und erstellt eine technische Zielarchitektur nach den Anforderungen der Daten- und Infrastruktur-Ökosysteme durch den Einsatz der föderierten GAIA-X Services. Dafür wird eine „Architecture of Standards“ entwickelt, um Portabilität, Interoperabilität und Interkonnektivität zu erhöhen. Diese Architektur beschreibt Standards, Nutzungsvoraussetzungen und Richtlinien für die Verarbeitung und Speicherung von Daten. Mit der Verknüpfung verschiedener Architekturebenen schlägt GAIAGaia-X eine Brücke für unterschiedlichste Ökosystem-Anwender:.
Daten-Ökosystem
Basierend auf den technischen Anforderungen von konkreten Anwendungsfällen, treibt GAIA-X Gaia-X fördert die Konsolidierung gemeinsamer Ontologien und Programmierschnittstellen für Datenräume, um die Interoperabilität und Programmierschnittstellen von sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Dataspaces im Sinne der EU-Datenstrategie voran. Dies wird die weitere Entwicklung von Services der nächsten Generation (Advanced Smart Services) fördern, wie z. B. Künstliche Intelligenz (KI)Daten zu verbessern. Dies ermöglicht die Entwicklung fortschrittlicher Dienste der nächsten Generation, darunter Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge (IoT) oder und Big Data Anwendungen innerhalb und über Sektorengrenzen Sektorgrenzen hinweg.
Infrastruktur-Ökosystem
Föderierte Dienste bieten einen Mehrwert, wenn sie gemeinsame Standards für Transparenz und Interoperabilität beinhalten. GAIA-X leistet hierbei einen wertvollen Beitrag und bietet den Rahmen für Im Bereich der Infrastruktur schafft Gaia-X einen Rahmen, um Anbieter von Rechenzentren, Cloudlösungen, High Performance Computing (HPC) und sektorspezifischen Cloud- und Edge-Systemen , sich aufeinander abzustimmen. Dafür werden benutzerfreundliche Services entwickelt, die es ermöglichen, Anbieter zu identifizieren und unterschiedliche Angebote miteinander zu kombinieren.
Föderations Services
GAIA-X beschreibt die technischen Voraussetzungen, die nötig sind, um den Betrieb des GAIA-X-Ökosystems sicherzustellen. Die Konzeption folgt dabei den Prinzipien von Security by Design und Privacy by Design, um höchste Sicherheitsanforderungen und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
GAIA-X bietet den Rahmen für Anbieter von Rechenzentren, Cloudlösungen, High Performance Computing (HPC) und sektorspezifischen Cloud- und Edge-Systemen, um sich aufeinander abzustimmen. Dafür werden benutzerfreundliche Services entwickelt, die es ermöglichen, Anbieter zu identifizieren und unterschiedliche Angebote miteinander zu kombinieren.
Die technische Umsetzung der föderierten Services wird sich zunächst auf folgende Bereiche konzentrieren:
• die Implementierung eines sicheren und föderierten Identitätsmanagements und die Schaffung von Vertrauensmechanismen (Security and Privacy by Design)
• die Entwicklung von souveränen Daten-Services, die die Identität von Quelle und Empfänger der Daten gewährleisten und die Zugriffs- und Nutzungsrechte auf die Daten sicherstellen
• die Bereitstellung eines nutzerfreundlichen Zugangs zu verfügbaren Anbietern, Knoten und Diensten, wobei die notwendigen Informationen durch den föderierten Katalog bereitgestellt werden
• die Integration von bestehenden Standards, um die Interoperabilität und Portabilität zwischen Infrastruktur, Anwendungen und Daten sicherzustellen
• die Einführung von Compliance Regeln sowie von Zertifizierungs- und Akkreditierungsangeboten
• die Bereitstellung von Open-Source-Software und Standards, um Anbieter bei der Migration in eine sichere, föderierte und interoperable Infrastruktur zu unterstützen.
Damit stellt GAIA-X eine zukünftige Dateninfrastruktur dar, die bei der Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE Berücksichtigung finden sollte. Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/gaia-x.html zu finden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & -entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen online umgesetzt. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert. Mit Blick auf 2022 wird der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern vor allem daran, wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sind. Mit der Umsetzung des OZG findet hier ein Paradigmenwechsel statt: Das OZG-Zielbild stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt.
Der auf dem OZG basierende Portalverbund bildet die föderalen Strukturen ab. Dies bedeutet, dass die einzelnen Verwaltungsportale der Länder und des Bundes über jeweils eigene Basisdienste verfügen wie bspw. ePayment-Komponente oder Servicekonto. Ein Online-Gateway sorgt innerhalb des Portalverbundes für eine intelligente Verknüpfung der Portale und ermöglicht dadurch die Recherche von Leistungsbeschreibungen der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsportale hinweg. Übertragen auf die Architektur der GDI-DE bedeutet dies, dass in allen Portalen von Bund und Ländern der gleiche Metadatenbestand recherchierbar wäre. Darüber hinaus verfügt der Portalverbund über eine einheitliche Komponente zum Suchen und Finden von Verwaltungsleistungen, welche von allen Verwaltungsportalen eingesetzt werden kann. Im Gegensatz zum Geodatenzugangsgesetz (GeoZG), welches zusammen mit den Geodateninfrastrukturgesetzen der Länder die Grundlage für die GDI-DE darstellt, regelt das OZG bereits auf gesetzlicher Ebene, dass die Portale von Bund und Ländern zu verknüpfen sind. Im GeoZG wird von Verknüpfung nur im Zusammenhang des Zusammenwirkens von Metadaten, Geodaten, Geodatendiensten und Netzdiensten gesprochen. Eine „Verknüpfung der Portale“ in der GDI-DE könnte bspw. eine intelligente Verknüpfung der Metadatenportale darstellen.
Das Open Geospatial Consortium (OGC) ist ein, 1994 gegründeter, Zusammenschluss aller relevanten GIS Anbieter, GIS Nutzer (Behörden, Firmen) und Verbände, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Nutzung von GIS und Geodaten durch die Schaffung von Standards zu verbessern. Die Organisation bezeichnete sich bis 2004 als Open GIS Consortium.
Das OGC ist eine gemeinnützige Organisation, die die Entwicklung von raumbezogener Informationsverarbeitung (insbesondere Geodaten) auf Basis allgemeingültiger Standards zum Zweck der Interoperabilität festlegt. Zu den etablierten Standards gehören:
miteinander abzustimmen. Hierbei spielen gemeinsame Standards für Transparenz und Interoperabilität eine entscheidende Rolle.
Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/gaia-x.html zu finden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verlangt von Bund, Ländern und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über Verwaltungsportale auch in digitaler Form anzubieten. Ursprünglich wurden etwa 600 Verwaltungsleistungen (OZG-Leistungen) identifiziert, die nach den Bestimmungen des OZG digitalisiert werden sollten. Diese OZG-Leistungen wurden im OZG-Umsetzungskatalog in 35 Lebenslagen und 17 Unternehmenslagen gruppiert, und sie sind 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet, beispielsweise "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & -entwicklung". Dabei wurde die Struktur des OZG-Umsetzungskatalogs nicht nach behördlichen Zuständigkeiten, sondern nach der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gestaltet.
Die Umsetzung der OZG-Leistungen erfolgt im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen. Im "Digitalisierungsprogramm Bund" werden alle Leistungen, für die der Bund Regelungs- und Vollzugskompetenz besitzt, themenübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen, für die die Länder und Kommunen Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz haben, werden im "Digitalisierungsprogramm Föderal" digitalisiert. Der auf dem OZG basierende Portalverbund bildet die föderalen Strukturen ab. Dies bedeutet, dass die einzelnen Verwaltungsportale der Länder und des Bundes über jeweils eigene Basisdienste verfügen wie bspw. ePayment-Komponente oder Servicekonto. Ein Online-Gateway sorgt innerhalb des Portalverbundes für eine intelligente Verknüpfung der Portale und ermöglicht dadurch die Recherche von Leistungsbeschreibungen der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsportale hinweg.
Übertragen auf die Architektur der GDI-DE bedeutet dies, dass in allen Portalen von Bund und Ländern der gleiche Metadatenbestand recherchierbar wäre. Darüber hinaus verfügt der Portalverbund über eine einheitliche Komponente zum Suchen und Finden von Verwaltungsleistungen, welche von allen Verwaltungsportalen eingesetzt werden kann. Im Gegensatz zum Geodatenzugangsgesetz (GeoZG), welches zusammen mit den Geodateninfrastrukturgesetzen der Länder die Grundlage für die GDI-DE darstellt, regelt das OZG bereits auf gesetzlicher Ebene, dass die Portale von Bund und Ländern zu verknüpfen sind. Im GeoZG wird von Verknüpfung nur im Zusammenhang des Zusammenwirkens von Metadaten, Geodaten, Geodatendiensten und Netzdiensten gesprochen. Eine „Verknüpfung der Portale“ in der GDI-DE könnte bspw. eine intelligente Verknüpfung der Metadatenportale darstellen. Die Integration von Geodaten in den OZG-Prozess erfolgt aktuell durch verschiedene Projekte und Maßnahmen, die eine detaillierte Betrachtung ermöglichen.
Am 23. Februar 2024 stand wurde zudem der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) (20/8093)" im Bundestag beschlossen. Dieses, oft als OZG 2.0 bezeichnete Gesetz, zielt darauf ab, den Zeitrahmen für die Umsetzung der OZG-Leistungen zu verlängern und weitere Anpassungen vorzunehmen, um die Zielvorgaben realistischer zu gestalten und den digitalen Wandel in der Verwaltung weiter voranzutreiben.
Das Open Geospatial Consortium (OGC), gegründet 1994 und bis 2004 als Open GIS Consortium bekannt, ist eine gemeinnützige Organisation, die Standards für die Interoperabilität raumbezogener Informationsverarbeitung fördert, um die Nutzung von Geoinformationssystemen (GIS) und Geodaten zu verbessern. Ein Schlüsselstandard ist die Geography Markup Language (GML), ein XML-Dialekt zur Beschreibung und zum Austausch von Geometrien und deren Attributen, was die OGC's zentrale Rolle bei der Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Geodaten unterstreicht.
Zu den etablierten Standards für Geodatendienste gehören unter anderem:
Der OGC hat auch neue API-basierte Standards entwickeltAls Ergebnis der Zusammenarbeit "Spatial Data on the Web" mit dem W3C (vgl. Kapitel 7.2) entwickelt das OGC derzeit neue, API-basierte Standards, die als Nachfolger der etablierten Standards dienen, unter anderem:
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Zentrale Treiber der Standardisierungs-Arbeit Standardisierungsarbeit sind die technologische Entwicklung sowie die Beteiligung der Communities. Wichtig ist dabei, dass die Nutzerinnen und Nutzer der auf den Standards basierenden Software mit „State-of-the-Art“-Technologien arbeiten können. Entscheidend ist dabei jedoch auch, dass durch die Nutzung von standardkonformen Schnittstellen Backends langfristig stabil betrieben werden können, obwohl sich die Frontend-Anwendungen an kurzfristigen technologischen Entwicklungen orientieren. Mit der Implementierung der neuen OGC API - Standards, wird der Paradigmenwechsel in der Bereitstellung von Geodaten eingeleitet.
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INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) steht für das Vorhaben, eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa aufzubauen. Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedeten dazu die Richtlinie 2007/2/EG. Diese trat am 15. Mai 2007 in Kraft und wurde inzwischen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Die INSPIRE-Richtlinie definiert den rechtlichen Rahmen für den Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur. Fachliche und technische Einzelheiten regelt die EU in Durchführungsbestimmungen, die für die Mitgliedstaaten direkt rechtlich verbindlich sind. In der Praxis fordert INSPIRE eine einheitliche Beschreibung der Geodaten und deren Bereitstellung im Internet, mit Diensten zur Suche, Visualisierung und zum Download. Auch die Daten selbst müssen in einem einheitlichen Format vorliegen. Die Die weitere Entwicklung von INSPIRE ist daher essenziell für die Strategie zur Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE. Das INSPIRE Committee hat für die Weiterentwicklung und Begleitung der Umsetzung von INSPIRE mit der Maintenance and Implementation Group (MIG) ein Gremium eingesetzt, welches unter anderem zur Aufgabe hat, Probleme bei der Implementierung von INSPIRE zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus werden neue Standards auf ihre Übertragbarkeit für die INSPIRE-Umsetzung geprüft und Umsetzungsvorschläge formuliert. Derzeit befindet sich bspw. eine INSPIRE-konforme Umsetzung des Spatial Data on the Web Standards des OGC in Bearbeitung. Dabei soll insbesondere auch ein Community-basierter Ansatz zur Entwicklung entsprechender Vorgaben angewandt werden, wie er bei der Standardisierung des OGC mittlerweile praktiziert wird.
Die Weiterentwicklung von INSPIRE ist für die Architektur der GDI-DE maßgeblich, da eine gesetzliche Pflicht besteht, die INSPIRE-Vorgaben auf nationaler Ebene umzusetzen.
Von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der GDI-DE und insbesondere ihrer Architektur ist die Betrachtung der Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS). Dabei stellt die NGIS eine Ergänzung zur Nationalen eGovernment-Strategie (NEGS) dar und ist im Sinne einer Vision als Referenz im Geokontext in die Digitalisierungsbestrebungen in Deutschland eingebettet.
Der NGIS folgend sollen Geoinformationen:
• für alle raumbezogenen Entscheidungsprozesse wirkungsvoll einsetzbar sein,
• in vollem Umfang wirtschaftlich erhoben und wertschöpfend genutzt werden sowie
• helfen, nationale und lokale Interessen zu unterstützen und Verpflichtungen zu erfüllen.
Dabei werden in der NGIS insgesamt 6 strategische Zielbereiche betrachtet. Diese sind: Zielbereich A: Nutzen für Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, Zielbereich B: Wirtschaftlichkeit und Effizienz, Zielbereich C: Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe, Zielbereich D: Datenschutz und Datensicherheit, Zielbereich E: Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit und Zielbereich F: Leistungsfähige IT-Unterstützung. Die in den Zielbereichen definierten Ziele müssen bei der Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE beachtet werden. Insbesondere sind dabei die idealisierten Ziele aus dem Zielbereich F näher zu berücksichtigen.
Die in der NGIS im Zielbereich F definierten Ziele sind:
• Geoinformationen werden über leistungsfähige IT-Infrastrukturen bereitgestellt und genutzt
• Geoinformationen werden auf Basis allgemein anerkannter Regeln interoperabel bereitgestellt und
• Nationale Komponenten sichern die zentrale Erschließung von Geoinformationen.
In der weiteren Befassung werden bei den künftigen Aktivitäten der GDI-DE die Ziele der NGIS berücksichtigt, bspw. im Maßnahmenplan der Architektur der GDI-DE. Zudem besteht nunmehr ein konkret definiertes Handlungsfeld zur Ausrichtung des Architekturkonzeptes auf die Ziele der NGIS.
Die GDI-DE ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das vom Chef des Bundeskanzleramts und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder im Rahmen des nationalen E-Governments im Jahr 2003 beschlossen wurde und seit 2004 in verteilter Verantwortung umgesetzt wird. Die kommunalen Spitzenverbände wirken an dem gemeinsamen Aufbau der GDI-DE mit. Die GDI-DE wirkt fach- und ebenenübergreifend und leistet durch die Bereitstellung von Geodaten einen wesentlichen Beitrag zu den E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die wesentlichen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb zentraler Teile der GDI-DE sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE, 2017). Diese Verwaltungsvereinbarung bestimmt auch die Aufgaben für den Betrieb der zentralen nationalen Komponenten der GDI-DE.
Seit 2010 erfolgt die Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates (IT-PLR). Als Gremium zur Steuerung und Koordinierung strategischer und konzeptioneller Aufgaben und Entscheidungen der GDI-DE fungiert das LG GDI-DE. Es setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zusammen, die ihre Voten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich abstimmen. Das LG GDI-DE nimmt u. a. die Funktion der nationalen Anlaufstelle auf Bundesebene nach Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) wahr. An den Sitzungen des LG GDI-DE nehmen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die Kst. GDI-DE teil. Auf Einladung des Lenkungsgremiums können Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Angesprochen werden sollen insbesondere Vertretungen des IT-Planungsrates, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Zur operativen Unterstützung des LG GDI-DE ist auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE beim BKG die Kst. GDI-DE eingerichtet. Die Kst. GDI-DE koordiniert die Ausführung der Beschlüsse und Aufträge des LG GDI-DE zur Umsetzung der GDI-DE und der INSPIRE-Richtlinie. Sie wird bei ihren Aufgaben durch GDI-Kontaktstellen des Bundes bzw. der Länder unterstützt. Die Belange der geodatenhaltenden Stellen der Länder, einschließlich der Kommunen, werden grundsätzlich über die GDI-Kontaktstellen der Länder eingebracht.
Die GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern unterstützen den Aufbau und den Betrieb der GDI des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes im Rahmen der GDI-DE. Sie fungieren als Ansprechpartner der Kst. GDI-DE und stellen die Verbindung zu den geodatenhaltenden Stellen in Bund und Ländern her. Die nationalen technischen Komponenten der GDI-DE werden gemäß der Verwaltungs-vereinbarung vom Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Betrieb GDI-DE) im BKG verantwortet. Näheres zur Funktion dieser Komponenten findet sich im Dokument „Architektur der GDI-DE – Technik" (AK Architektur, 2023).
In Arbeitskreisen und Projekten wirken Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die gemeinsamen fachlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen der GDI-DE abzustimmen. Im Bedarfsfall werden Experten aus Fachministerkonferenzen und deren Arbeitskreise ebenfalls einbezogen. Die Zuständigkeiten für fachliche Belange bleiben dabei unberührt. Die Kst. GDI-DE stellt den Austausch der Informationen zwischen Arbeitskreisen und Projekten sicher. Eine Übersicht der Arbeitskreise und deren Aufgaben findet sich unter https://www.gdi-de.org/GDI-DE/Arbeitskreise.
Darüber hinaus wurden Fachnetzwerke für die verschiedenen INSPIRE-Themengebiete eingerichtet, in denen sich deutsche Fachexperten mit der inhaltlichen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie und insbesondere mit den INSPIRE-Datenspezifikationen beschäftigen.
Abbildung 3: Organisation der GDI-DE
Geodaten haben bereits in viele Lebensbereiche Eingang gefunden. In Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sind sie aus der täglichen Arbeit nicht mehr wegzudenken. Bürgerinnen und Bürger erzeugen oder nutzen Geodaten und setzen sie täglich im privaten Umfeld ein. Geodaten infrastrukturen helfen, Daten über reale Objekte nach gemeinsamen Regeln zu verorten und diese dann nach räumlichen oder sachlichen Kriterien zu recherchieren, zu analysieren und zu visualisieren.
Das besondere Informations- und Wertschöpfungspotenzial einer Geodateninfrastruktur entsteht dadurch, dass vielfältige Daten aus unterschiedlichen Quellen mittels standardisierter Webtechnologie und durch ihren Raumbezug einfach miteinander in Beziehung gebracht werden können – über räumliche, fachliche und institutionelle Grenzen hinweg. Neues Wissen entsteht, Mehrwerte werden geschaffen, Effizienz und Qualität der Erledigung von Aufgaben mit Raumbezug steigen. Die Qualität der Geodaten selbst kann durch die vermehrte Nutzung und damit einhergehende Nutzerrückmeldungen gefördert werden.
...
Die GDI-DE verfolgt das Ziel, in Deutschland verteilt vorliegende Geodaten verschiedener Herkunft für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit über Geodatendienste interoperabel verfügbar zu machen.
Die GDI-DE versteht sich dabei als gemeinschaftliche Geodateninfrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung von Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von den Anbietern der Geodaten getragen und fachübergreifend den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend ausgestaltet wird.
Die einzelnen Geodateninfrastrukturen des Bundes und der Bundesländer werden als konstituierende, integrale Bestandteile der GDI-DE aufgebaut. In der Mehrzahl der Bundesländer wiederum wird die Bereitstellung von Geodaten der Kommunen länderseitig koordiniert und unterstützt (vgl. Abbildung 4). Das Architekturkonzept muss deshalb in besonderem Maße die föderalen Strukturen in Deutschland berücksichtigen.
...
Die GDI-DE fördert durch die Bereitstellung von Geodaten der öffentlichen Verwaltung die Ziele des E Governments und ermöglicht damit die volkswirtschaftlich sinnvolle Mehrfachnutzung der teilweise mit hohem Aufwand erhobenen und aktuell gehaltenen Geodaten einzelner Stellen. Sie trägt dadurch zur Entwicklung einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft bei.
Als nationale Geodateninfrastruktur in Deutschland und zugleich als deutscher Beitrag zur Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wird die GDI-DE als gemeinsamer Rahmen für die Geodateninfrastrukturen von Bund, Ländern und Kommunen entwickelt. Die erforderlichen technischen Spezifikationen der Schnittstellen werden benannt und ermöglichen weiteren Datenanbietern die Teilnahme an der GDI-DE.
Der Zieldefinition liegen die Anforderungen zugrunde, mit Entwicklung und Betrieb der GDI-DE
Für den operativen Ausbau und Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE ist es notwendig, operative Ziele zu definieren. Sie dienen der zukünftigen Ausrichtung der Architektur der GDI-DE. Die Erreichung der Ziele wird übergreifend anhand von regelmäßig durchzuführenden Evaluationen gemessen.
Die erarbeiteten Architektur-Ziele werden nach den sogenannten SMART-Kriterien definiert. Das bedeutet, jedes formulierte Ziel muss den folgenden Kriterien genügen:
• Spezifisch - Das Ziel ist konkret, unmissverständlich und detailliert beschrieben.
• Messbar - Das Ziel kann qualitativ und quantitativ beurteilt werden.
• Attraktiv - Das Ziel ist angemessen und attraktiv für alle Beteiligten.
• Realistisch - Das Ziel kann mit den vorhandenen Ressourcen realistisch erreicht werden.
• Terminiert - Das Ziel ist zu einem bestimmten Zeitpunkt umsetzbar.
Die folgenden Ziele wurden in der Architektur der GDI-DE nach diesen Kriterien formuliert.
Ziel Z-1: Die Architektur der GDI-DE kann flexibel angepasst werden
Die Architektur der GDI-DE muss so ausgestaltet werden, dass deren Komponenten flexibel an veränderte technische wie organisatorische Entwicklungen angepasst werden kann. Die zu entwickelnde Architektur muss bereits in ihrer initialen Version Mechanismen vorweisen, die dies berücksichtigen.
Ziel Z-2: Die Architektur der GDI-DE ermöglicht eine interoperable Integration mit den umgebenen Infrastrukturen
Die Architektur der GDI-DE berücksichtigt neben den Anforderungen, die sich aus der INSPIRE-Richtlinie ergeben auch die Anforderungen zur Integration der GDI-DE in Dateninfrastrukturen auf nationaler Ebene. Das bedeutet, die Architektur der GDI-DE sieht Konzepte, die die verstärkte In-tegration mit dem im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu schaffenden Portalverbund ermöglichen, vor. Konzepte zur Integration in die im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes zu schaffenden Diensten zur Bereitstellung von E-Government-Informationsbereitstellungsdiensten und Konzepte zur Digitalisierung in den Ländern sind zu beachtende Rahmenbedingungen.
Ziel Z-3: Die Architektur der GDI-DE ermöglicht einen benutzerfreundlichen Zugriff auf Geoinformationen
Die Architektur der GDI-DE muss Konzepte vorsehen, die die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion für die Bereitstellung von Geoinformationen be-rücksichtigen. Die Bereitstellung von Geoinformationen soll sich auf offene APIs stützen, welche maschinenlesbare Daten, aber auch eine benutzerfreundliche Mensch-System-Interaktion ermöglichen.
Ziel Z-4: Die Architektur trägt zu einer erhöhten Sichtbarkeit der GDI-DE bei
Die Architektur der GDI-DE trägt durch noch zu definierende Maßnahmen, bspw. im Bereich der Standardisierung durch Best Practices und Nutzung im Internet dazu bei, dass die GDI-DE eine erhöhte Sichtbarkeit bei Nutzern von Geoinformationen erreicht. Die Erreichung des Ziels wird anhand von regelmäßig durchzuführenden Evaluationen gemessen.
Ziel Z-5: Die Architektur der GDI-DE fördert eine hohe Geodatenqualität
Die Architektur der GDI-DE unterstützt durch zu definierende Maßnahmen und Vorgaben, die Qualität von bereitgestellten Geodaten, Geodiensten und Metadaten nachhaltig zu erhöhen. Das Ziel wird mit Hilfe eines regelmäßigen Qualitätsmanagements erreicht.
Ziel Z-6: Die Architektur der GDI-DE ist kompatibel zu Cloud-basierten Bereitstellungsmodellen
Die Architektur der GDI-DE ermöglicht durch entsprechende Konzepte die Einbettung in Dateninfrastrukturen wie GAIA-X.
Ziel Z-7: Die Architektur der GDI-DE fördert das Open Data Prinzip
Die Architektur der GDI-DE vereinfacht unter Berücksichtigung der existierenden Rahmenbedingungen die Bereitstellung von Geodaten nach dem Open Data Prinzip. Die GDI-DE erarbeitet Empfehlungen, die der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich von Open Data dienen. Des Weiteren wird die Nutzung von Open API und (wenn möglich) Open Source mit dem Ziel unterstützt.
Als Betrachtungszeitraum für die Ziele der Architektur der GDI-DE, Version 4.0 wird der von der Nationalen Geoinformationsstrategie (NGIS) vorgegebene Zeitraum bis 2025 definiert.
Tabelle 1: Umsetzungsdaten der Ziele der Architektur
Nr. | Ziel | Umsetzungsdaten |
---|---|---|
1 | Die Architektur der GDI-DE kann flexibel angepasst werden | 09 / 2024 |
2 | Die Architektur der GDI-DE ermöglicht eine interoperable Integration mit den umgebenen Infrastrukturen | 09 / 2024 |
3 | Die Architektur der GDI-DE ermöglicht einen benutzerfreundlichen Zugriff auf Geoinformationen | 08 / 2025 |
4 | Die Architektur trägt zu einer erhöhten Sichtbarkeit der GDI-DE bei | 08 / 2025 |
5 | Die Architektur der GDI-DE fördert eine hohe Geodatenqualität | 08 / 2025 |
6 | Die Architektur der GDI-DE ist kompatibel zu Cloud-basierten Bereitstellungsmodellen | 09 / 2025 |
7 | Die Architektur der GDI-DE fördert das Open Data Prinzip | 09 / 2024 |
In der GDI-DE wirken viele Organisationen und Stellen an einem komplexen Bündel von rechtlichen, fachlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mit. Um das Ziel der GDI-DE zu erreichen, müssen die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Dabei sollen die nachfolgenden fachlichen Grundsätze berücksichtigt werden:
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Die GDI-DE ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das vom Chef des Bundeskanzleramts und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder im Rahmen des nationalen E-Governments im Jahr 2003 beschlossen wurde und seit 2004 in verteilter Verantwortung umgesetzt wird. Die kommunalen Spitzenverbände wirken an dem gemeinsamen Aufbau der GDI-DE mit. Die GDI-DE wirkt fach- und ebenenübergreifend und leistet durch die Bereitstellung von Geodaten einen wesentlichen Beitrag zu den E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die wesentlichen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb zentraler Teile der GDI-DE sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE, 2017). Diese Verwaltungsvereinbarung bestimmt auch die Aufgaben für den Betrieb der Nationalen Technischen Komponenten der GDI-DE.
Seit 2010 erfolgt die Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates (IT-PLR). Als Gremium zur Steuerung und Koordinierung strategischer und konzeptioneller Aufgaben und Entscheidungen der GDI-DE fungiert das LG GDI-DE. Es setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zusammen, die ihre Voten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich abstimmen. Das LG GDI-DE nimmt u. a. die Funktion der nationalen Anlaufstelle auf Bundesebene nach Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) wahr. An den Sitzungen des LG GDI-DE nehmen das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die Kst. GDI-DE teil. Auf Einladung des Lenkungsgremiums können Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Angesprochen werden sollen Vertretungen des IT-Planungsrates, insbesondere die FITKO, die Leitungen der Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der GDI-DE, sowie Vertreter der Wirtschaft und der Wissenschaft. Wichtige Gremien in diesem Kontext sind der Wirtschaftsrat GDI-DE, die Initiative NFDI4Earth und der Beratungsausschuss zur GDI-DE. Diese Gremien spielen eine entscheidende Rolle bei der Beratung und Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur und fördern die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und der GDI-DE.
Zur operativen Unterstützung des LG GDI-DE ist auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE beim BKG die Kst. GDI-DE eingerichtet. Die Kst. GDI-DE koordiniert die Ausführung der Beschlüsse und Aufträge des LG GDI-DE zur Umsetzung der GDI-DE und der INSPIRE-Richtlinie. Sie wird bei ihren Aufgaben durch GDI-Kontaktstellen des Bundes bzw. der Länder unterstützt. Die Belange der geodatenhaltenden Stellen der Länder, einschließlich der Kommunen, werden grundsätzlich über die GDI-Kontaktstellen der Länder eingebracht.
Die GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern unterstützen den Aufbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur des Bundes bzw. des jeweiligen Landes im Rahmen der GDI-DE. Sie fungieren als Ansprechpartner der Kst. GDI-DE und stellen die Verbindung zu den geodatenhaltenden Stellen in Bund und Ländern her. Die nationalen technischen Komponenten der GDI-DE werden gemäß der Verwaltungsvereinbarung vom Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Betrieb GDI-DE) im BKG verantwortet. Näheres zur Funktion dieser Komponenten findet sich im Dokument „Architektur der GDI-DE – Technik" (AK Architektur, 2023).
In Arbeitskreisen und Projekten wirken Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die gemeinsamen fachlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen der GDI-DE abzustimmen. Im Bedarfsfall werden Experten aus Fachministerkonferenzen und deren Arbeitskreise ebenfalls einbezogen. Die Zuständigkeiten für fachliche Belange bleiben dabei unberührt. Die Kst. GDI-DE stellt den Austausch der Informationen zwischen Arbeitskreisen und Projekten sicher. Eine Übersicht der Arbeitskreise und deren Aufgaben findet sich unter https://www.gdi-de.org/GDI-DE/Arbeitskreise.
Darüber hinaus wurden Fachnetzwerke für die verschiedenen INSPIRE-Themengebiete eingerichtet, in denen sich deutsche Fachexperten mit der inhaltlichen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie und insbesondere mit den INSPIRE-Datenspezifikationen beschäftigen.
Abbildung 3: Organisation der GDI-DE
Geodaten sind heute in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft unverzichtbar. Bürgerinnen und Bürger nutzen sie im Alltag. Geodateninfrastrukturen ermöglichen die Verknüpfung vielfältiger Daten über Standards und Raumbezug, fördern Wissen, schaffen Mehrwert und steigern Effizienz. Neue Ziele umfassen die Förderung der Geodatenqualität durch vermehrte Nutzung und die Integration von Nutzerfeedback. Neue Strategien zielen darauf ab, die Interoperabilität zu stärken, Geodaten für Innovationen zu nutzen und die gezielte Bereitstellung räumlicher Informationen zu fördern. Neues Wissen entsteht, Mehrwerte werden geschaffen, Effizienz und Qualität der Erledigung von Aufgaben mit Raumbezug steigen. Die Qualität der Geodaten selbst kann durch die vermehrte Nutzung und damit einhergehende Nutzerrückmeldungen gefördert werden.
Die GDI-DE verfolgt das Ziel, in Deutschland verteilt vorliegende Geodaten verschiedener Herkunft für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit über Geodatendienste interoperabel verfügbar zu machen. |
Die GDI-DE versteht sich dabei als gemeinschaftliche Geodateninfrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung von Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von den Anbietern der Geodaten getragen und fachübergreifend den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend ausgestaltet wird.
Die einzelnen Geodateninfrastrukturen des Bundes und der Länder werden als konstituierende, integrale Bestandteile der GDI-DE aufgebaut. In der Mehrzahl der Länder wiederum wird die Bereitstellung von Geodaten der Kommunen länderseitig koordiniert und unterstützt (vgl. Abbildung 4). Das Architekturkonzept muss deshalb in besonderem Maße die föderalen Strukturen in Deutschland berücksichtigen.
Abbildung 4: GDI-Hierarchie in Deutschland
Die GDI-DE fördert durch die Bereitstellung von Geodaten der öffentlichen Verwaltung die Ziele des E-Governments und ermöglicht damit die volkswirtschaftlich sinnvolle Mehrfachnutzung der teilweise mit hohem Aufwand erhobenen und aktuell gehaltenen Geodaten einzelner Stellen. Sie trägt dadurch zur Entwicklung einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft bei.
Als nationale Geodateninfrastruktur in Deutschland und zugleich als deutscher Beitrag zur Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wird die GDI-DE als gemeinsamer Rahmen für die Geodateninfrastrukturen von Bund, Ländern und Kommunen entwickelt. Die erforderlichen technischen Spezifikationen der Schnittstellen werden benannt und ermöglichen weiteren Datenanbietern die Teilnahme an der GDI-DE.
Der Zieldefinition liegen die Anforderungen zugrunde, mit Entwicklung und Betrieb der GDI-DE
Für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Architektur der GDI-DE sind operative Ziele zu definieren. Sie dienen der zukünftigen Ausrichtung der Architektur der GDI-DE. Die Erreichung der Ziele wird übergreifend anhand von regelmäßig durchzuführenden Evaluationen gemessen.
Die erarbeiteten Architektur-Ziele werden nach den sogenannten SMART-Kriterien definiert. Das bedeutet, jedes formulierte Ziel muss den folgenden Kriterien genügen:
• Spezifisch - Das Ziel ist konkret, unmissverständlich und detailliert beschrieben.
• Messbar - Das Ziel kann qualitativ und quantitativ beurteilt werden.
• Attraktiv - Das Ziel ist angemessen und attraktiv für alle Beteiligten.
• Realistisch - Das Ziel kann mit den vorhandenen Ressourcen realistisch erreicht werden.
• Terminiert - Das Ziel ist zu einem bestimmten Zeitpunkt umsetzbar.
Die folgenden Ziele wurden in der Architektur der GDI-DE nach diesen Kriterien formuliert.
Ziel Z-1: Die Architektur der GDI-DE kann flexibel angepasst werden
Die Architektur der GDI-DE muss so ausgestaltet werden, dass deren Komponenten flexibel an veränderte technische wie organisatorische Entwicklungen angepasst werden kann. Die zu entwickelnde Architektur muss bereits in ihrer initialen Version Mechanismen vorweisen, die dies berücksichtigen.
Ziel Z-2: Die Architektur der GDI-DE ermöglicht eine interoperable Integration mit den umgebenen Infrastrukturen
Die Architektur der GDI-DE berücksichtigt neben den Anforderungen, die sich aus der INSPIRE-Richtlinie ergeben auch die Anforderungen zur Integration der GDI-DE in Dateninfrastrukturen auf nationaler Ebene. Das bedeutet, die Architektur der GDI-DE sieht Konzepte, die die verstärkte Integration mit dem im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu schaffenden Portalverbund ermöglichen, vor. Konzepte zur Integration in die im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes zu schaffenden Diensten zur Bereitstellung von E-Government-Informationsbereitstellungsdiensten und Konzepte zur Digitalisierung in den Ländern sind zu beachtende Rahmenbedingungen.
Ziel Z-3: Die Architektur der GDI-DE ermöglicht einen benutzerfreundlichen Zugriff auf Geoinformationen
Die Architektur der GDI-DE muss Konzepte vorsehen, die die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion für die Bereitstellung von Geoinformationen berücksichtigen. Die Bereitstellung von Geoinformationen soll sich auf offene APIs stützen, welche maschinenlesbare Daten, aber auch eine benutzerfreundliche Mensch-System-Interaktion ermöglichen.
Ziel Z-4: Die Architektur trägt zu einer erhöhten Sichtbarkeit der GDI-DE bei
Die Architektur der GDI-DE trägt durch noch zu definierende Maßnahmen, bspw. im Bereich der Standardisierung durch Best Practices und Nutzung im Internet dazu bei, dass die GDI-DE eine erhöhte Sichtbarkeit bei Nutzern von Geoinformationen erreicht. Die Erreichung des Ziels wird anhand von regelmäßig durchzuführenden Evaluationen gemessen.
Ziel Z-5: Die Architektur der GDI-DE fördert eine hohe Geodatenqualität
Die Architektur der GDI-DE unterstützt erhöht durch noch zu definierende Maßnahmen und Vorgaben, die Qualität von bereitgestellten Geodaten, Geodiensten und Metadaten nachhaltig. Das Ziel wird mit Hilfe eines regelmäßigen Qualitätsmanagements erreicht.
Ziel Z-6: Die Architektur der GDI-DE ist kompatibel zu Cloud-basierten Bereitstellungsmodellen
Die Architektur der GDI-DE ermöglicht durch entsprechende Konzepte die Einbettung in Dateninfrastrukturen wie Gaia-X.
Ziel Z-7: Die Architektur der GDI-DE fördert das Open Data Prinzip
Die Architektur der GDI-DE vereinfacht unter Berücksichtigung der existierenden Rahmenbedingungen die Bereitstellung von Geodaten nach dem Open Data Prinzip. Die GDI-DE erarbeitet Empfehlungen, die der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich von Open Data dienen. Des Weiteren wird die Nutzung von Open API und (wenn möglich) Open Source mit dem Ziel unterstützt.
Als Betrachtungszeitraum für die Ziele der Architektur der GDI-DE, Version 4.0 wird der von der Nationalen Geoinformationsstrategie (NGIS) vorgegebene Zeitraum bis 2025 definiert.
Tabelle 1: Umsetzungsdaten der Ziele der Architektur
Nr. | Ziel | Umsetzungsdaten |
---|---|---|
1 | Die Architektur der GDI-DE kann flexibel angepasst werden | 12 / 2024 |
2 | Die Architektur der GDI-DE ermöglicht eine interoperable Integration mit den umgebenen Infrastrukturen | 08 / 2025 |
3 | Die Architektur der GDI-DE ermöglicht einen benutzerfreundlichen Zugriff auf Geoinformationen | 08 / 2025 |
4 | Die Architektur trägt zu einer erhöhten Sichtbarkeit der GDI-DE bei | 08 / 2025 |
5 | Die Architektur der GDI-DE fördert eine hohe Geodatenqualität | 08 / 2025 |
6 | Die Architektur der GDI-DE ist kompatibel zu Cloud-basierten Bereitstellungsmodellen | 09 / 2025 |
7 | Die Architektur der GDI-DE fördert das Open Data Prinzip | 12 / 2024 |
In der GDI-DE wirken viele Organisationen und Stellen an einem komplexen Bündel von rechtlichen, fachlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mit. Um das Ziel der GDI-DE zu erreichen, müssen die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Dabei sollen die nachfolgenden fachlichen Grundsätze berücksichtigt werden:
Abbildung 5: Fachliche Grundsätze der GDI-DE
Die Maßnahmen zum Ausbau der GDI-DE sollen zudem die FAIR-Prinzipien für Interoperabilität berücksichtigen, um eine optimale Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Nachnutzbarkeit von Geodaten und Geodatendiensten zu gewährleisten.
a) Auffindbarkeit (Findable): Alle Geodaten und Geodatendienste in der GDI-DE sollen durch öffentlich publizierte Metadaten umfassend beschrieben werden, um ihre Auffindbarkeit zu gewährleisten. Die Metadaten sollten präzise und eindeutig sein, damit die Geodaten leichter gefunden werden können.
b) Zugänglichkeit (Accessible): Die Geodaten und Geodatendienste sollen über standardisierte Geodienste, einschließlich eines zentralen Suchdienstes, auffindbar und zugänglich sein.
c) Interoperabilität (Interoperable): Die Geodaten und Geodatendienste in der GDI-DE sollen in semantisch, geometrisch und strukturell harmonisierter Form bereitgestellt werden, indem die anzuwendenden oder empfohlenen Spezifikationen festgelegt und veröffentlicht werden. Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist entscheidend, um eine reibungslose Zusammenarbeit und Austauschbarkeit der Daten zu gewährleisten.
d) Nachnutzbarkeit (Reusable): Die Qualität von Geodaten und Geodatendiensten soll durch Einhaltung vorgegebener Daten- und Dienstspezifikationen sichergestellt und transparent für die Geodatennutzer in den Metadaten nachgewiesen werden.
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Dadurch wird eine hohe Nachnutzbarkeit der Daten gewährleistet, und die Geodaten können für verschiedene Zwecke wiederverwendet werden. Dabei müssen die Zugangs- und Nutzungsregelungen
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einfach, einheitlich und offen gestaltet sein, um die Nutzung der Geodaten zu fördern.
Die
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Integration der FAIR-Prinzipien in die fachlichen Grundsätze der Architektur der GDI-DE strebt eine engere Verknüpfung von Daten, Diensten und Nutzern an, um eine effiziente und effektive Nutzung der Geodaten in der gesamten GDI-DE zu fördern.
Rechtliche Grundlagen für den Aufbau der GDI-DE sind das Geodatenzugangsgesetz des Bundes und die sechzehn die Geodateninfrastruktur betreffenden Gesetze der Länder, nach denen die bundes- und landesbezogenen Geodateninfrastrukturen als Teil der nationalen Geodateninfrastruktur GDI-DE aufgebaut werden. Die genannten Rechtsvorschriften und ergänzende Rechtsverordnungen in Deutschland setzen die INSPIRE-Richtlinie (EU-Kommission, 2007) in nationales Recht um.
Das Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG, 2009) verpflichtet die geodatenhaltenden Stellen der Bundesverwaltung und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Bereitstellung ihrer – noch in Verwendung stehenden – Geodaten über Geodatendienste, soweit sie unter die genannten Geodatenthemen fallen und die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen kumulativ erfüllen (§ 4 GeoZG).
Die entsprechenden Gesetze der Länder regeln die Betroffenheit von Landesbehörden und – soweit vorhanden – Landkreisen, Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Landesgesetze verpflichten i. d. R. ebenfalls natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie unter der rechtlichen Aufsicht oder tatsächlichen Kontrolle der Länder oder der Kommunen stehen und öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen (z. B. privatrechtlich geführte Versorgungsunternehmen).
Darüber hinaus existieren zahlreiche Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Fragen des Zugangs zu und der Nutzung von Geodaten betreffen und bei der Bereitstellung der Geodaten über Geodatendienste zu beachten sind.
Abbildung 6: Dokumente im Zusammenhang mit der INSPIRE-Richtlinie
Zur Konkretisierung der INSPIRE-Richtlinie hat die Europäische Kommission Verordnungen und Entscheidungen zur Durchführung der Richtlinie (sogenannte Durchführungsbestimmungen) erlassen, die für die durch die nationalen Gesetze verpflichteten geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich sind und von diesen nach vorgegebenen Fristen umgesetzt werden müssen. Die nachfolgende Tabelle 2 gibt dazu einen Überblick:
Durchführungs-bestimmung | Erläuterung | Ausfertigungsdatum | Referenz |
---|---|---|---|
Metadaten | Spezifikation INSPIRE-konformer Metadaten nach Struktur und Inhalt, mit denen Geodaten und Geodatendienste zu beschreiben sind | 03.12.2008, berichtigt am 15.12.2009 | (EU-Kommission, 2008) |
Interoperabilität von Geodatensätzen und diensten | Spezifikation INSPIRE-konformer Geodaten nach Struktur und Inhalt (Datenmodell) und Anforderungen für Dienste (Kartenebenen) | 23.11.2010 (Geodatenthemen Anhang I) | (EU-Kommission, 2010) |
04.02.2011 | (EU-Kommission, 2011) | ||
21.10.2013 | (EU Kommission, 2013) | ||
10.12.2014 | (EU Kommission, 2014) | ||
24.10.2023 | (EU Kommission, 2023) | ||
Netzdienste | Spezifikation INSPIRE-konformer Dienste (insb. zur Suche, Darstellung, Download, Transformation) nach Struktur und Inhalt | 19.10.2009 (Such- und Darstellungsdienste) | (EU Kommission, 2009) |
23.11.2010 |
Abbildung 5: Fachliche Grundsätze der GDI-DE
Die Maßnahmen zum Aufbau der GDI-DE sollen die FAIR-Prinzipien für Interoperabilität berücksichtigen, um eine optimale Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Nachnutzbarkeit von Geodaten und Geodatendiensten zu gewährleisten.
a) Auffindbarkeit (Findable): Alle Geodaten und Geodatendienste in der GDI-DE sollen durch öffentlich publizierte Metadaten umfassend beschrieben werden, um ihre Auffindbarkeit zu gewährleisten. Die Metadaten sollten präzise und eindeutig sein, damit die Geodaten leichter gefunden werden können.
b) Zugänglichkeit (Accessible): Die Geodaten und Geodatendienste sollen über geeignete Suchdienste, einschließlich eines zentralen Suchdienstes, auffindbar und zugänglich sein. Dabei müssen die Zugangs- und Nutzungsregelungen einfach, einheitlich und offen gestaltet sein, um die Nutzung der Geodaten zu fördern.
c) Interoperabilität (Interoperable): Die Geodaten und Geodatendienste in der GDI-DE sollen in semantisch, geometrisch und strukturell harmonisierter Form bereitgestellt werden, indem die anzuwendenden oder empfohlenen Spezifikationen festgelegt und veröffentlicht werden. Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist entscheidend, um eine reibungslose Zusammenarbeit und Austauschbarkeit der Daten zu gewährleisten.
d) Nachnutzbarkeit (Reusable): Die Qualität von Geodaten und Geodatendiensten soll durch Einhaltung vorgegebener Daten- und Dienstspezifikationen sichergestellt und transparent für die Geodatennutzer in den Metadaten nachgewiesen werden. Dadurch wird eine hohe Nachnutzbarkeit der Daten gewährleistet, und die Geodaten können für verschiedene Zwecke wiederverwendet werden.
Die Integration der FAIR-Prinzipien in die fachlichen Grundsätze der Architektur der GDI-DE strebt eine engere Verknüpfung von Daten, Diensten und Nutzern an, um eine effiziente und effektive Nutzung der Geodaten in der gesamten GDI-DE zu fördern.
Rechtliche Grundlagen für den Aufbau der GDI-DE sind das Geodatenzugangsgesetz des Bundes und die sechzehn die Geodateninfrastruktur betreffenden Gesetze der Länder, nach denen die bundes- und landesbezogenen Geodateninfrastrukturen als Teil der nationalen Geodateninfrastruktur GDI-DE aufgebaut werden. Die genannten Rechtsvorschriften und ergänzende Rechtsverordnungen in Deutschland setzen die INSPIRE-Richtlinie (EU-Kommission, 2007) in nationales Recht um.
Das Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG, 2009) verpflichtet die geodatenhaltenden Stellen der Bundesverwaltung und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Bereitstellung ihrer – noch in Verwendung stehenden – Geodaten über Geodatendienste, soweit sie unter die genannten Geodatenthemen fallen und die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen kumulativ erfüllen (§ 4 GeoZG).
Die entsprechenden Gesetze der Länder regeln die Betroffenheit von Landesbehörden und – soweit vorhanden – Landkreisen, Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Landesgesetze verpflichten i. d. R. ebenfalls natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie unter der rechtlichen Aufsicht oder tatsächlichen Kontrolle der Länder oder der Kommunen stehen und öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen (z. B. privatrechtlich geführte Versorgungsunternehmen).
Darüber hinaus existieren zahlreiche Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Fragen des Zugangs zu und der Nutzung von Geodaten betreffen und bei der Bereitstellung der Geodaten über Geodatendienste zu beachten sind.
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Zur Konkretisierung der INSPIRE-Richtlinie hat die Europäische Kommission Verordnungen und Entscheidungen zur Durchführung der Richtlinie (sogenannte Durchführungsbestimmungen) erlassen, die für die durch die nationalen Gesetze verpflichteten geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich sind und von diesen nach vorgegebenen Fristen umgesetzt werden müssen. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt dazu einen Überblick:
Durchführungs-bestimmung | Erläuterung | Ausfertigungsdatum | Referenz |
---|---|---|---|
Metadaten | Spezifikation INSPIRE-konformer Metadaten nach Struktur und Inhalt, mit denen Geodaten und Geodatendienste zu beschreiben sind | 03.12.2008, berichtigt am 15.12.2009 | (EU-Kommission, 2008) |
23.11.2010 (Geodatenthemen Anhang I) | (EU-Kommission, 2010) | ||
0410.0212.2011 2014 | (EU - Kommission, 20112014) | ||
21.10.2013 | (EU Kommission, 2013) | ||
10.12.2014 | (EU Kommission, 2014) | 19.10.2009 (Such- und Darstellungsdienste) | (EU Kommission, 2009) |
23.11.2010 | (EU-Kommission, 2010) | ||
10.12.2014 | (EU Kommission, 2014) | ||
Harmonisierte Zugangsbedingungen | Festlegungen zu Zugangs- und Nutzungsregelungen für die Organe der EU | 29.03.2010 | (EU-Kommission, 2010) |
Überwachung und Berichterstattung | Festlegungen zur Überwachung und Berichterstattung bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten | 19.08.2019 | (EU-Kommission, 2019) |
Tabelle 1: Übersicht der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen
Harmonisierte Zugangsbedingungen | Festlegungen zu Zugangs- und Nutzungsregelungen für die Organe der EU | 29.03.2010 | (EU-Kommission, 2010) |
Überwachung und Berichterstattung | Festlegungen zur Überwachung und Berichterstattung bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten | 19.08.2019 | (EU-Kommission, 2019) |
Tabelle 2: Übersicht der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen
Die Verordnung (EU) 2023/2431 vom 24. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten ist am 30.10.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und ist seit 19.11.2023 in Kraft. Mit der Änderungsverordnung werden alle Codelisten und Enumerationen aus dem Gesetzestext entfernt und durch einen Verweis auf die INSPIRE Registry ersetzt. Abschnitt 1 von Anhang II wird dahingehend geändert, dass auch andere von der MIG akzeptierte Koordinatenreferenzsysteme und deren Verwaltung in einem CRS-Register zugelassen werden. Art. 4 (2) wird zur Schärfung des „Voidability“-Konzeptes umformuliert.
Seitens der Europäischen Seitens der Europäischen Kommission werden für die konkrete Umsetzung der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen Umsetzungsanleitungen (Technical Guidance) herausgegeben. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, enthalten aber auf der Grundlage von Normen und Standards entwickelte wichtige implementierungsrelevante Anforderungen und Empfehlungen. Ihre Beachtung durch die geodatenhaltenden Stellen ist zur Gewährleistung der europaweiten Interoperabilität von Geodaten, Geodatendiensten und den dazugehörigen Metadaten von entscheidender Bedeutung und wird seitens der GDI-DE dringend empfohlen.
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Im Interesse der Nutzer von Geodaten in der GDI-DE wird angestrebt, einenbundesweit einheitlichen Rahmen für den Zugang und die Nutzung zu definieren. Empfehlungen hierzu wurden 2020 vom LG GDI-DE beschlossen (Beschluss Nr. 130). Die konkreten Zugangs- und Nutzungsregelungen zu den jeweiligen Geodaten und Geodatendiensten sind in den zugehörigen Metadaten verständlich zu beschreiben und über Suchdienste öffentlich zu machen.
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Ein die Nutzbarkeit von Geodaten und Geodatendiensten erheblich beeinflussender Faktor ist der Lizenzierungsprozess, mit dem Nutzungsbestimmungen zu einzelnen Geodaten und Geodatendiensten vereinbart werden müssen. Eine breite Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten in einer Geodateninfrastruktur kann beispielsweise durch unzweckmäßige, heterogene und nicht automatisierte Lizenzierungsprozesse erschwert werden. Lizenzierungsprozesse sollten deshalb einen inter operablen interoperablen Zugang zu Geodaten und Geodatendiensten auf einfache Art und Weise ermöglichen und unnötige Aufwände sowohl bei Anbietern als auch Nutzern minimieren.
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Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung der Standardlizenz "Creative Commons — – Attribution 4.0 International — – CC BY 4.0", die zum aktuellen Zeitpunkt (Ende 2023) von einigen staatlichen Einrichtungen bei der Bereitstellung von Daten im Kontext von "Open Data" verwendet wird. "CC BY 4.0" erlaubt es, die entsprechenden Werke bzw. Inhalte (hier: Daten und Dienste) zu vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Name des Rechteinhabers muss allerdings in einer festgelegten Weise genannt werden. Eine gleichwertige Lizenz ist die im Rahmen der Initiative Open-Government Deutschland entwickelte "Datenlizenz Deutschland ".- Namensnennung 2.0". Einige Länder verwenden auch die "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0", um eine Nutzung ohne jede Einschränkungen oder jeglicher Bedingungen zu ermöglichen.
Geodaten und Geodatendienste, die unter die HVD-Verordnung (EU-Kommission, 2022) fallen, müssen die dort festgelegten Anforderungen i. S. Lizenzen erfüllenZusätzlich kann es Fälle geben, in denen Geodaten und Geodatendienste der High-Value-Dataset-Verordnung (HVD) unterliegen. In solchen Fällen wird empfohlen, die Nutzung dieser Daten und Dienste unter Berücksichtigung der HVD-Verordnung unter einer der genannten Lizenzen zu regeln.
In anderen Fällen erfordert die Erlangung des Zugangs und die Nutzung von Geodaten über Geodatendienste den expliziten Abschluss eines Lizenzvertrags zwischen dem Anbieter und dem Nutzer von Geodaten, insbesondere wenn individuelle Rechte und Pflichten vereinbart werden sollen oder eine Geldleistungspflicht besteht.
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Besondere Bedingungen gelten für den Zugang von Organen und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedstaaten. Diese Bedingungen sind in einer von der Kommission erlassenen Rechtsverordnung geregelt, die geodatenhaltende Stellen beachten müssen (EU-Kommission, 2010). Den Mitgliedstaaten wird in der zur Rechtsverordnung verfassten Umsetzungsanleitung außerdem empfohlen, Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung von Geodatensätzen und -diensten mit der Europäischen Kommission oder Dritten zu schließen und die im Anhang der Rechtsverordnung (Anhänge B und C) befindlichen INSPIRE-Musterlizenzen als Basis für Lizenzregelungen zu verwenden (DT Data and Service Sharing, 2013).
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Unabhängig von der INSPIRE-Richtlinie empfiehlt die GDI-DE die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten als Open Data. Dies bedeutet, dass die Daten und Dienste unter einer der Open Data Lizenzen zur Verfügung gestellt werden sollten. Dazu gehören nicht nur Lizenzen für High-Value-Datasets (HVD), sondern auch andere geeignete Lizenzen wie die "Creative Commons — Attribution 4.0 International — CC BY 4.0" Lizenz oder die "Datenlizenz Deutschland," die eine freie Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung ermöglichen. Die Open Data Empfehlung in der GDI-DE gilt somit nicht nur für HVD, sondern für sämtliche Geodaten und Geodatendienste für INSPIRE.
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"Geodatenressourcen" sind von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit und den Nutzen von Geodateninfrastrukturen. Dieser umfassende Begriff Oberbegriff umfasst in der Regel verschiedene Komponenten wie Geodaten, Geodatendienste und Anwendungen, die auf Geodaten und Geodatendienste zugreifen.
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Als „Geodaten" werden alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet bezeichnet (Art. 3 Nr. 2 INSPIRE-Richtlinie). Während ein direkter Raumbezug üblicherweise über Koordinaten hergestellt wird, kann ein indirekter Bezug beispiels weise beispielsweise durch eine Adresse oder eine statistische Einheit gegeben sein. Die Bereitstellung und Speicherung von Geodaten ist zeitlich versioniert und dauerhaft sicherzustellen.
Unter einem „Geodatensatz" wird gemäß ISO 19115 eine identifizierbare Sammlung von Geodaten verstanden. Eine Sammlung von Geodatensätzen mit derselben Produktspezifikation – beispielsweise eine Folge von gleichartigen Datensätzen, die sich in der zeitlichen Aussage zum Gültigkeitszeitraum unterscheiden – wird als „Geodatenserie" bezeichnet. Als "Kachel" wird eine räumliche Untereinheit eines Datenbestandes bezeichnet. Dies können eine Unterteilung in einzelne räumlich begrenzte Datenbestände (z.B. regionale Einteilung von Planwerken), Einheiten eines Blattschnittes oder einer Fortführungsblockung eines übergeordneten Ganzen sein. In Ergänzung zu den für alle diese Kacheln gemeinsam geltenden, verpflichtenden Metadaten auf der Ebene Datensatz können hier gezielt Metadaten zu den einzelnen Bestandteilen der entsprechend organisierten Datenbestände abgelegt werden.
Unter „Geodatendiensten" werden Dienste verstanden, die Metadaten, Geodaten oder Funktionen zur Verarbeitung von Geodaten über standardisierte Schnittstellen im Internet bereitstellen. Dazu gehören beispielweise Suchdienste, Darstellungsdienste, Downloaddienste, Sensordienste, Routingdienste, Geokodierungs- und Gazetteerdienste, Koordinaten- und Modelltransformationsdienste sowie weitere Prozessierungsdienste.
Gemäß der Zieldefinition in Abschnitt 4.1 werden Geodaten in der GDI-DE grundsätzlich über Geodatendienste verfügbar gemacht. Darstellungsdienste erlauben beispielsweise die unmittelbare Nutzung der Geodaten, Downloaddienste ermöglichen deren Verwendung in eigenen GIS-Anwendungen. Dies entspricht dem Konzept einer dienstorientierten Architektur. Näheres dazu in Architektur der GDI-DE – Technik (AK Architektur, 2023).
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gemeinsam geltenden, verpflichtenden Metadaten auf der Ebene Datensatz können hier gezielt Metadaten zu den einzelnen Bestandteilen der entsprechend organisierten Datenbestände abgelegt werden.
Unter „Geodatendiensten" werden Dienste verstanden, die Metadaten, Geodaten oder Funktionen zur Verarbeitung von Geodaten über standardisierte Schnittstellen im Internet bereitstellen. Dazu gehören beispielweise Suchdienste, Darstellungsdienste, Downloaddienste, Sensordienste, Routingdienste, Geokodierungs- und Gazetteerdienste, Koordinaten- und Modelltransformationsdienste sowie weitere Prozessierungsdienste.
Gemäß der Zieldefinition in Abschnitt 4.1 werden Geodaten in der GDI-DE grundsätzlich über Geodatendienste verfügbar gemacht. Darstellungsdienste erlauben beispielsweise die unmittelbare Nutzung der Geodaten, Downloaddienste ermöglichen deren Verwendung in eigenen GIS-Anwendungen. Dies entspricht dem Konzept einer dienstorientierten Architektur. Näheres dazu in Architektur der GDI-DE – Technik (AK Architektur, 2023).
Geodaten werden über Geodateninfrastrukturen auf Basis von OGC-Webdiensten verbreitet. Für nicht fachkundige Benutzer ist es schwierig Daten zu finden, darauf zuzugreifen und sie zu nutzen. Es gibt mehrere Gründe, u.a.:
Geodateninfrastrukturen sind jedoch eine Schlüsselkomponente des umfassenderen Geodaten-Ökosystems. Solche Infrastrukturen bestehen in der Regel aus Richtlinien, Arbeitsabläufen und Werkzeugen im Zusammenhang mit der Verwaltung räumlicher Datensätze. Sie stellen Mechanismen zur Unterstützung der umfangreichen Funktionen bereit, die von der Expertengemeinschaft benötigt werden.
Ziel von Spatial Data on the Web Best Practices (SDW-BP, 2023) ist es, Geodatenbereitsteller dabei zu unterstützen, die vollständige Integration der Geodaten in Geodateninfrastrukturen in das Datennetz des WWW zu ermöglichen.
Die wichtigsten zusätzlichen Schritte, um Geodaten aus Geodateninfrastrukturen ins Web zu bringen, sind folgende:
Die Anwendung der aufgeführten Schritte sorgt dafür, dass Geodaten wie alle anderen Daten im Internet veröffentlicht werden. Das meint mehr als nur die Bereitstellung von Downloads oder Diensten für Geodatendateien. Damit Daten im Web verfügbar sind, müssen die darin beschriebenen Ressourcen mit Hilfe von HTTP-URIs identifiziert, so veröffentlicht werden, dass sie von Suchmaschinen indiziert werden können, und mit anderen Ressourcen verbunden oder verlinkt werden. Dadurch sind die Daten für Laien leicht auffindbar und leicht zugänglich: Die Geodaten werden in das größere Datennetz integriert.
Das Konzept der verknüpften Daten für die Veröffentlichung räumlicher Daten ist im Web von grundlegender Bedeutung: Es sind die Verknüpfungen, die Daten miteinander verbinden und die Grundlage für das Datennetz bilden. Die "Spatial Data on the Web Best Practices" befördern die Anwendung eines Linked-Data-Ansatzes (vgl. Abschnitt 7.3) und tragen zur besseren Übereinstimmung von Daten mit den FAIR-Prinzipien bei (vgl. Abschnitt 4.4).
Neben dem Spatial Data on the Web gewinnen Linked Data-Technologien an Bedeutung. Linked Data funktioniert nach dem Prinzip, Daten in sogenannten Tripeln zu beschreiben und miteinander zu verknüpfen. Ein Tripel ist eine Aussage aus den drei Elementen Subjekt, Prädikat, Objekt, zum Beispiel Fluss – ist ein – Gewässer. Jedes dieser Elemente wird über einen persistenten, dereferenzierbaren Uniform Resource Identifier (URI) identifiziert. Dadurch entsteht ein Netz an Begriffen und Daten inklusive ihrer logischen Beziehungen, welches durch den Computer interpretiert werden kann. Linked Data bedient sich strukturierter Daten, die mit anderen Daten verknüpft und durch semantische Abfragen gut nutzbar sind. Da Standard-Webtechnologien wie HTTP, RDF und URIs verwendet werden, können sie nicht nur von Menschen gelesen, sondern durch die Ergänzung weiterer Informationen auch automatisch von Computern verarbeitet werden.
Die Nutzung von Ontologien spielt eine entscheidende Rolle bei der semantischen Datenmodellierung im Kontext von Linked Data und Spatial Data on the Web. Ontologien sind formale Darstellungen von Wissen, die die Beziehungen zwischen verschiedenen Konzepten und Entitäten beschreiben. Sie ermöglichen eine einheitliche und präzise Definition von Begriffen und deren Beziehungen, was die semantische Interoperabilität zwischen verschiedenen Datenquellen und Anwendungen fördert. Durch die Verwendung von Ontologien können Geodateninfrastrukturen ihre Daten in einem gemeinsamen semantischen Rahmen beschreiben, was die Integration und den Austausch von geografischen Informationen erheblich erleichtert. Ontologien ermöglichen es, komplexere semantische Abfragen und Analysen durchzuführen, da sie eine tiefere semantische Struktur in den Daten schaffen. Dies führt zu einer verbesserten Nutzbarkeit und Interoperabilität von geografischen Daten im Rahmen von räumlichen Webanwendungen und -diensten. Mit Linked Data wird das Internet zu einer globalen Datenbank.
Tim Berners-Lee hat die Linked Data-Prinzipien konkretisiert und in Form einer 5-stufigen Skala die Qualität beschrieben, die als 5-Sterne-System für Open Data bekannt ist. Dieses System bewertet die Qualität und Nutzbarkeit von Daten. Die Kriterien für die Sterne sind wie folgt:
Stern: Der Datensatz ist im Internet verfügbar, idealerweise in einem offenen Format wie CSV oder Excel.
Sterne: Der Datensatz ist nicht nur verfügbar, sondern auch maschinenlesbar, was bedeutet, dass er strukturierte Daten im XML- oder JSON-Format enthält.
Sterne: Neben der Verfügbarkeit und Maschinenlesbarkeit ist der Datensatz mit URIs verknüpft, um die Daten durch Hyperlinks in einen Kontext zu setzen.
Sterne: Der Datensatz erfüllt alle vorherigen Kriterien und ist mit RDF (Resource Description Framework) verknüpft, um die semantische Interoperabilität zu fördern.
Sterne: Der Datensatz erfüllt alle vorherigen Kriterien und ermöglicht die Nutzung von SPARQL-Abfragen, um gezielte semantische Abfragen über die Daten durchzuführen.
Diese Ansätze können auf GDI-DE und das INSPIRE-Framework übertragen werden, um die Nutzbarkeit von geografischen Daten zu verbessern. Ein Datensatz mit 3 Sternen in diesem Kontext würde bedeuten, dass er nicht nur verfügbar ist, sondern auch maschinenlesbar und mit URIs verknüpft ist. Ein Datensatz mit 5 Sternen in diesem Kontext würde darüber hinaus die semantische Interoperabilität durch RDF fördern und die Nutzung von SPARQL-Abfragen ermöglichen, um gezielte semantische Abfragen über Geodaten durchzuführen. Dies würde die Integration und Interoperabilität von Geodaten in verschiedenen Anwendungen und Plattformen verbessern.
Die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der GDI-DE in Bezug auf Plattformen und Datenräume ist von entscheidender Bedeutung, um die Nutzung und Verwaltung von Geodaten weiter zu optimieren. Plattformen in der GDI-DE, wie das Geoportal.de oder der Geodatenkatalog.de, sind Nationale Technische Komponenten, die es ermöglichen, Metadaten und Geodaten effizient zu speichern, zu verwalten und zu teilen. Diese Plattformen sollten interoperabel und datenraumübergreifend sein, um eine nahtlose Integration von Daten aus verschiedenen Quellen zu gewährleisten. Zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich könnten die Einführung moderner Technologien wie Cloud-Computing und Big Data-Analysen umfassen, um große Mengen von Geodaten effizient zu verarbeiten und zu analysieren.
Die zukünftige Bedeutung von Datenräumen für Geodaten liegt in ihrer Rolle als kollaborative Umgebungen, in denen verschiedene Akteure, einschließlich Behörden, Unternehmen und Bürger, auf Geodaten zugreifen, diese teilen und gemeinsam daran arbeiten können. Datenräume ermöglichen eine flexiblere und dezentrale Datennutzung, wodurch die Geodateninfrastruktur noch stärker in den Alltag integriert werden kann. Dies trägt dazu bei, bessere Entscheidungsgrundlagen für eine Vielzahl von Anwendungen, von städtischer Planung bis hin zu Umweltmanagement, zu schaffen. Datenräume ermöglichen auch die Zusammenführung von heterogenen Geodaten aus verschiedenen Quellen und eröffnen die Möglichkeit, semantische Modelle und Ontologien zu verwenden, um die Bedeutung von Daten zu erfassen und zu interpretieren. Dies fördert die semantische Interoperabilität und erleichtert die Entwicklung von Anwendungen, die auf Geodaten basieren. Die Nutzung von Datenräumen bietet außerdem die Möglichkeit, neue Formen der Beteiligung und Transparenz zu schaffen, da Bürger und Interessengruppen aktiv an der Erstellung und Nutzung von Geodaten teilnehmen können.
Insgesamt werden Datenräume eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Entwicklung der GDI-DE spielen, da sie die Grundlage für die verbesserte Integration, Verwaltung und Nutzung von Geodaten bilden. Als eine föderale Initiative in Deutschland, verfolgt die GDI-DE das Ziel, eine einheitliche Infrastruktur für Geodaten auf nationaler Ebene zu etablieren. Sie dient nicht nur als nationale Geodaten-Plattform, sondern auch als entscheidender Treiber für die verbesserte Integration, effiziente Verwaltung und optimale Nutzung von Geodaten. In einer immer stärker vernetzten und datengetriebenen Welt entwickelt sich die GDI-DE zu einem entscheidenden Fundament für die Koordination und Zusammenarbeit auf föderaler Ebene zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen. Dies ermöglicht eine umfassende Erschließung und Nutzung der Geodatenressourcen in Deutschland.
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Um Synergien bei der Entwicklung von Standards und technischen Komponenten zu nutzen und Mehrfachentwicklungen zu vermeiden, kooperiert die GDI-DE mit anderen Akteuren des E-Governments, beispielsweise mit der Koordinierungsstelle für FITKO (Föderale IT-Standards (KoSITKooperation).
Die Interoperabilität von Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten soll in der GDI-DE durch die Einhaltung bestimmter internationaler und nationaler Normen, Standards und Spezifikationen gewährleistet werden. Diese werden bei Bedarf durch Profile, Konventionen und Handlungsempfehlungen der GDI-DE konkretisiert. Für die GDI-DE sind insbesondere die Vorgaben folgender Standardisierungsorganisationen von Bedeutung:
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Gremien für IT-Standards der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
Gremien für IT-Standards der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
Das LG GDI-DE ist ebenfalls als Gremium für IT-Standards der öffentlichen Verwaltung anzusehen. Das vom LG GDI-DE verabschiedete Architekturkonzept der GDI-DE nennt die erforderlichen technischen Standards. Es beschreibt Vorgehensweisen, wie die technischen Standards zweckmäßig anzuwenden sind. Diese für die GDI-DE relevanten Normen, Standards, Profile und Handlungsempfehlungen werden im Dokument „Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland – Technik" (AK Architektur, 2023) dargestellt.
AK Architektur. (2023). Architektur der GDI-DE - Technik. Abgerufen am 20. Juli 2023 von https://www.gdi-de.org/download/Architektur_GDI-DE_Technik.pdf
DT Data and Service Sharing. (9. Januar 2013). Guidance on the 'Regulation on access to spatial data sets and services of the Member States by Community institutions and bodies under harmonised conditions'. Abgerufen am 30. September 2013 von http://inspire.jrc.ec.europa.eu/documents/Data_and_Service_Sharing/DSSGuidanceDocument_v5.0.pdf
EU Kommission. (20. Oktober 2009). Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste. Abgerufen am 30. September 2013 von Amtsblatt der Europäischen Union, L 274: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:274:0009:0018:DE:PDF
EU Kommission. (10. Dezember 2013). Verordnung (EU) Nr. 1253/2013 der Kommission vom 21. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten. Abgerufen am 20. Oktober 2017 von Amtsblatt der Europäischen Union,: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:331:0001:0267:DE:PDF
EU Kommission. (11. Dezember 2014). Verordnung (EG) Nr. 1311/2014 der Kommission vom 10. Dezember 2014 zur zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 976/2009 hinsichtlich der Definition des Begriffs INSPIRE- Metadatenelement. Abgerufen am 30. September 2013 /2009 hinsichtlich der Definition des Begriffs INSPIRE- Metadatenelement. Abgerufen von Amtsblatt der Europäischen Union, L 354: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R1311&from=DE
EU Kommission. (11. Dezember 2014). Verordnung (EU) Nr. 1312/2014 der Kommission vom 10. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatendiensten. Abgerufen von Amtsblatt der Europäischen Union, L 354: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R1311&from=DE32014R1312
EU-Kommission. (1117. Dezember 2014). Verordnung (EU) Nr. 1312/2014 der Kommission vom 10. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Juli 2000). Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt . Abgerufen von Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 178: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:178:0001:0001:DE:PDF
EU-Kommission. (25. April 2007). Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatendiensten. Abgerufen am 20. Oktober 2017 von vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). Von Amtsblatt der Europäischen Union, L 354108: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R1312
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Glossar wichtiger Begriffe und Definitionen der Architektur der GDI-DE.
Begriff | Definition/Beschreibung |
---|---|
Langzeitspeicherung | Unter dem Begriff der Langzeitspeicherung wird die Auswahl, revisionssichere Aufbewahrung, Erhaltung und Wiedernutzbarmachung von älteren, nicht mehr regelmäßig verwendeten elektronischen Dokumenten/Geodaten verstanden. Die Daten der Langzeitspeicherung werden für den Zeitraum der Aufbewahrungsfrist und mit einer definierten Übergabe von Datenpaketen an die Archivverwaltungen langzeitgespeichert. |
Langzeitarchivierung | Dauerhafte Aufbewahrung und Erhaltung von Unterlagen durch Archive nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zur Bewahrung historischer Überlieferungen. Zur Archivierung gehören die Festlegung der archivwürdigen Datensätze bzw. Eigenschaften eines Datensatzes und die Wiederherstellung für die Nutzbarmachung. |
GAIAGaia-X | GAIAGaia-X ist ein Projekt zum Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für Europa, das von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung (federführend) aus Deutschland und Frankreich, gemeinsam mit weiteren, vorwiegend europäischen Partnern getragen wird. |
Geodaten | Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Während ein direkter Raumbezug üblicherweise über Koordinaten hergestellt wird, kann ein indirekter Bezug beispielsweise durch eine Adresse oder eine statistische Einheit gegeben sein. Die Bereitstellung und Speicherung von Geodaten ist zeitlich versioniert und dauerhaft sicherzustellen. |
Metadaten | Metadaten sind Informationen, die Geodaten oder Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen. |
Geodatendienste | Geodatendienste sind vernetzbare Anwendungen, welche Geodaten und Metadaten in strukturierter Form zugänglich machen. |
Interoperabilität | Interoperabilität ist die Kombinierbarkeit von Daten beziehungsweise die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards. |
Geodateninfrastruktur | Geodateninfrastruktur ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen. |
Geoportal | Geoportal ist eine elektronische Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform, die über Geodatendienste und weitere Netzdienste den Zugang zu den Geodaten ermöglicht. |
Netzdienste | Netzdienste sind netzbasierte Anwendungen zur Kommunikation, Transaktion und Interaktion. |
Datensatz | Als Datensatz wird eine in sich abgeschlossene Sammlung von Geodaten bezeichnet, z. B. ein digitaler Datenbestand zu einem bestimmten fachlichen Thema und einem bestimmten Zeitpunkt. |
Datenraum | Ein Datenraum ist ein sicherer virtueller Speicherort, der es ermöglicht, vertrauliche Daten und Dokumente zu speichern, zu teilen und zu verwalten, während der Zugriff und die Kontrolle streng geregelt sind. |
Serie | Als Serie wird eine Sammlung von Datensätzen mit derselben Produktspezifikation bezeichnet. Sie stellt z. B. eine Folge von gleichartigen Datensätzen, die sich in der zeitlichen Aussage zum Gültigkeitszeitraum unterscheiden, dar. |
Kachel | Als Kachel wird eine räumliche Untereinheit eines Datenbestandes bezeichnet. Dies können eine Unterteilung in einzelne räumlich begrenzte Datenbestände (z.B. regionale Einteilung von Planwerken), Einheiten eines Blattschnittes oder einer Fortführungsblockung eines übergeordneten Ganzen sein. In Ergänzung zu den für alle diese Kacheln gemeinsam geltenden, verpflichtenden Metadaten auf der Ebene Datensatz können hier gezielt Metadaten zu den einzelnen Bestandteilen der entsprechend organisierten Datenbestände abgelegt werden. |
Objektart | Als Objektart wird eine fachliche Untereinheit eines Datenbestandes aufgrund der enthaltenen Objektarten (Featuretypes) bezeichnet. Dies ermöglicht z.B. die Herstellung des Bezugs zu Download-Diensten, die auf einzelne, bestimmte Objektarten fokussieren. In Ergänzung zu den für alle diese Objektarten gemeinsam geltenden, verpflichtenden Metadaten auf der Ebene Datensatz können hier gezielt Metadaten zu den einzelnen Objektarten abgelegt werden. |
Geo-Objekt | Die abstrakte Darstellung eines Phänomens der Realwelt in Bezug auf einen bestimmten Standort oder ein geografisches Gebiet. |
Qualität | Nach EN ISO 19101 die Gesamtheit der Merkmale eines Produkts, die sich auf dessen Eignung beziehen, festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen. |
Plattform | Eine Plattform ist ein Produkt, das als Basis genutzt wird, um komplexere Produkte zu gestalten oder Dienstleistungen zu liefern. Ein Kommunikations-Netzwerk ist z.B. eine Plattform für die Übermittlung von Wissen oder Daten. Charakteristisch für digitale Plattformen ist ihre Netzwerkstruktur. Viele Teilnehmer der Plattformen tauschen Informationen aus und sind miteinander vernetzt - der Nutzen und die Attraktivität der Plattform steigen mit der Anzahl ihrer Teilnehmer. |
Linked Data | Eine Vernetzung offener Daten über das Internet und das World Wide Web im Sinne von „Linked Data“ eröffnet die Möglichkeit, die Daten über Domänen und Organisationsgrenzen hinweg, etwa für Statistiken, Auswertungen, Karten und Publikationen zu nutzen und durch eine Verknüpfung Zusammenhänge in kurzer Zeit zu verstehen. Mehrwerte ergeben sich, wenn Datenbestände, die zuvor noch nicht miteinander verknüpft waren, miteinander kombiniert werden und dies zu neuen Erkenntnissen führt. Vor allem die leichte Adressierbarkeit von Datenbeständen im Internet hilft, vorhandene Hürden beim Datenabruf zu senken. Linked Data funktioniert nach dem Prinzip, Daten in sogenannten Tripeln zu beschreiben und miteinander zu verknüpfen. Ein Triple ist eine Aussage aus den drei Elementen Subjekt, Prädikat, Objekt, zum Beispiel Fluss – ist ein – Gewässer. Jedes dieser Elemente wird über einen persistenten, dereferenzierbaren Uniform Resource Identifier (URI) identifiziert. |
Spatial Data on the Web | Der Begriff “Spatial Data on the Web” wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des World Wide Web Consortium (W3C) und des Open Geospatial Consortium (OGC) geprägt und beschreibt in Form von Best Practices die Anforderungen zur Veröffentlichung von Geodaten im Web. Prinzipien wie "Linked Data" und weitere Standard Web-Technologien werden dabei angewendet. |
Paradigmenwechsel | Die Entwicklung und Nutzung von Webservices in der Mainstream-IT haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Der Weg führt weg von komplexen und speziellen Architekturen wie z. B. SOAP hin zu leichtgewichtigeren Lösungen auf Basis von REST (Representational State Transfer). Das Open Geospatial Consortium (OGC) hat sich der Herausforderung gestellt und will nun mit der Einführung der OGC APIs einen Paradigmenwechsel einleiten. Wichtige Ziele sind dabei die Vereinfachung des Zugriffs auf verteilte Geodaten, sowie die einfachere Integrierbarkeit in beliebige Webanwendungen und Prozesse. |
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