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Dieses Dokument beschreibt die Ziele und Grundlagen für eine gemeinsame Architektur zur fach- und ebenenübergreifenden Bereitstellung und Nutzung von Geodaten im Rahmen des E-Governments in Deutschland. 

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Das Projekt Gaia-X dient dem Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa und sollte daher bei der Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE grundsätzlich betrachtet werden. Gaia-X wurde 2019 vorgestellt und wird in Deutschland unter anderem von Vertretern der deutschen Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft getragen. 

Gaia-X baut auf verschiedenen Richtlinien und Grundsätzen auf und erstellt eine technische Zielarchitektur nach den Anforderungen der Daten- und Infrastruktur-Ökosysteme durch den Einsatz der föderierten Gaia-X Services. Dafür wird eine „Architecture of Standards“ entwickelt, um Portabilität, Interoperabilität und Interkonnektivität zu erhöhen. Diese Architektur beschreibt Standards, Nutzungsvoraussetzungen und Richtlinien für die Verarbeitung und Speicherung von Daten. Mit der Verknüpfung verschiedener Architekturebenen schlägt Gaia-X eine Brücke für unterschiedlichste Ökosystem-Anwender.

Gaia-X fördert die Konsolidierung gemeinsamer Ontologien und Programmierschnittstellen für Datenräume, um die Interoperabilität von sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Daten zu verbessern. Dies ermöglicht die Entwicklung fortschrittlicher Dienste der nächsten Generation, darunter Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Big Data Anwendungen über Sektorgrenzen hinweg. Im Bereich der Infrastruktur schafft Gaia-X einen Rahmen, um Anbieter von Rechenzentren, Cloudlösungen, High Performance Computing und sektorspezifischen Cloud- und Edge-Systemen miteinander abzustimmen. Hierbei spielen gemeinsame Standards für Transparenz und Interoperabilität eine entscheidende Rolle.

Gaia-X setzt auf höchste Sicherheitsstandards und den Schutz der Privatsphäre (Security by Design und Privacy by Design) und definiert die technischen Voraussetzungen, um den Betrieb des Gaia-X-Ökosystems sicherzustellen.

Die Umsetzung der föderierten Services konzentriert sich auf verschiedene Bereiche, darunter:

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Souveräne Daten-Services: Diese sichern die Identität von Datenquellen und -empfängern und gewährleisten Zugriffs- und Nutzungsrechte.

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Nutzerfreundlicher Zugang zu Anbietern und Diensten: Dies wird durch einen föderierten Katalog ermöglicht, der notwendige Informationen bereitstellt.

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Integration bestehender Standards: Um Interoperabilität und Portabilität zwischen Infrastruktur, Anwendungen und Daten sicherzustellen.

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Einführung von Compliance-Regeln, Zertifizierungs- und Akkreditierungsangeboten: Um die Qualität und Sicherheit der Dienste zu gewährleisten.

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Bereitstellung von Open-Source-Software und Standards: Um Anbieter bei der Migration in eine sichere, föderierte und interoperable Infrastruktur zu unterstützen.

Gaia-X schafft somit die Grundlagen für eine sichere, interoperable und datengesteuerte Zukunft, in der verschiedene Dienste und Datenquellen effektiv zusammenarbeiten können. Damit stellt Gaia-X eine zukünftige Dateninfrastruktur dar, die bei der Weiterentwicklung der Architektur der GDI-DE in geeigneter Weise (technisch, organisatorisch) Berücksichtigung finden sollte. Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/gaia-x.html zu finden. 

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Zur Konkretisierung der INSPIRE-Richtlinie hat die Europäische Kommission Verordnungen und Entscheidungen zur Durchführung der Richtlinie (sogenannte Durchführungsbestimmungen) erlassen, die für die durch die nationalen Gesetze verpflichteten geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich sind und von diesen nach vorgegebenen Fristen umgesetzt werden müssen. Die nachfolgende Tabelle 1 2 gibt dazu einen Überblick:

Durchführungs-bestimmung

Erläuterung

Ausfertigungsdatum

Referenz

Metadaten

Spezifikation INSPIRE-konformer Metadaten nach Struktur und Inhalt, mit denen Geodaten und Geodatendienste zu beschreiben sind

03.12.2008, berichtigt am 15.12.2009

(EU-Kommission, 2008)

Interoperabilität von Geodatensätzen und diensten






Spezifikation INSPIRE-konformer Geodaten nach Struktur und Inhalt (Datenmodell) und Anforderungen für Dienste (Kartenebenen)





23.11.2010 (Geodatenthemen Anhang I)

(EU-Kommission, 2010)

04.02.2011
(Codelisten zu Anhang I)

(EU-Kommission, 2011)

21.10.2013
(Geodatenthemen Anhänge II und III)

(EU Kommission, 2013)

10.12.2014
(Interoperabilität
von Geodatendiensten)

(EU Kommission, 2014)

24.10.2023
(Änderung der Interoperabilitätsverordnung)

(EU Kommission, 2023)

Netzdienste




Spezifikation INSPIRE-konformer Dienste (insb. zur Suche, Darstellung, Download, Transformation) nach Struktur und Inhalt



19.10.2009 (Such- und Darstellungsdienste)

(EU Kommission, 2009)

23.11.2010
(Download- und Transformationsdienste)

(EU-Kommission, 2010)

10.12.2014
(Definition des Begriffs INSPIRE- Metadatenelement)

(EU Kommission, 2014)

Harmonisierte Zugangsbedingungen

Festlegungen zu Zugangs- und Nutzungsregelungen für die Organe der EU

29.03.2010

(EU-Kommission, 2010)

Überwachung und Berichterstattung

Festlegungen zur Überwachung und Berichterstattung bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten

19.08.2019

(EU-Kommission, 2019)

Tabelle 12: Übersicht der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen

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