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Abkürzung | Langfassung |
AdV | Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland |
BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie |
BMU | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
CEN | European Committee for Standardization |
DIN | Deutsches Institut für Normung |
GDI-DE | Geodateninfrastruktur Deutschland |
GeoNutzV | Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes |
HTML | Hypertext Markup Language |
HTTP | Hypertext Transfer Protocol |
IETF | Internet Engineering Task Force |
IMAGI | Interministerieller Ausschuss für Geoinformationswesen |
INSPIRE | Infrastructure for Spatial Information in the European Community (Richtlinie 2007/2/EG) |
ISA | Interoperability Solutions for European Public Administrations |
ISO | International Organization for Standardization |
IT-PLR | IT-Planungsrat - zentrales Gremium von Bund, Ländern und Kommunen für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik |
IT-Rat | Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung |
KoSIT | Koordinierungsstelle für IT-Standards |
Kst. GDI-DE | Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschlands |
LABO | Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz |
LANA | Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung |
LG | Lenkungsgremium |
MIG | Maintenance and Implementation Group |
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NGIS | Nationale GeoInformations-Strategie |
OASIS | Organization for the Advancement of Structured Information Standards |
OGC | Open Geospatial Consortium |
SAGA | Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen |
W3C | World Wide Web Consortium |
WMS | Web Map Service (Kartendienst im Internet) |
XÖV | XML in der öffentlichen Verwaltung |
XML | Extensible Markup Language |
TODO
Der Begriff Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) steht für das gemeinsame Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, ihre Datenbestände mit Raumbezug (Geodaten) auf standardisierte und einfache Weise über das Internet bereitzustellen.
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Eine grundlegende Definition des Begriffs „Geodateninfrastruktur" findet sich in dem 2009 erlassenen und 2012 geänderten Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG, 2009):
„Geodateninfrastruktur ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs - und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen." |
Abbildung 1: Komponenten und Rahmenbedingungen einer Geodateninfrastruktur
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Seit 2010 erfolgt die Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates (IT-PLR). Als Gremium zur Steuerung und Koordinierung strategischer und konzeptioneller Aufgaben und Entscheidungen der GDI-DE fungiert das LG GDI-DE. Es setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zusammen, die ihre Voten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich abstimmen. Das LG GDI-DE nimmt u. a. die Funktion der nationalen Anlaufstelle auf Bundesebene nach Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) wahr. An den Sitzungen des LG GDI-DE nehmen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die Kst. GDI-DE teil. Auf Einladung des Lenkungsgremiums können Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Angesprochen werden sollen insbesondere Vertretungen des IT-Planungsrates, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Zur operativen Unterstützung des LG GDI-DE ist auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE beim BKG die Kst. GDI-DE eingerichtet. Die Kst. GDI-DE koordiniert die Ausführung der Beschlüsse und Aufträge des LG GDI-DE zur Umsetzung der GDI-DE und der INSPIRE-Richtlinie. Sie wird bei ihren Aufgaben durch GDI-Kontaktstellen des Bundes bzw. der Länder unterstützt. Die Belange der geodatenhaltenden Stellen der Länder, einschließlich der Kommunen, werden grundsätzlich über die GDI-Kontaktstellen der Länder eingebracht.
Die GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern unterstützen den Aufbau und den Betrieb der GDI des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes im Rahmen der GDI-DE. Sie fungieren als Ansprechpartner der Kst. GDI-DE und stellen die Verbindung zu den geodatenhaltenden Stellen in Bund und Ländern her. Die nationalen technischen Komponenten der GDI-DE werden gemäß der Verwaltungs-vereinbarung vom Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Betrieb GDI-DE) im BKG verantwortet. Näheres zur Funktion dieser Komponenten findet sich im Dokument „Architektur der GDI-DE – Technik" (AK Architektur, 2023).
In Arbeitskreisen und Projekten wirken Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die gemeinsamen fachlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen der GDI-DE abzustimmen. Im Bedarfsfall werden Experten aus Fachministerkonferenzen und deren Arbeitskreise ebenfalls einbezogen. Die Zuständigkeiten für fachliche Belange bleiben dabei unberührt. Die Kst. GDI-DE stellt den Austausch der Informationen zwischen Arbeitskreisen und Projekten sicher. Eine Übersicht der Arbeitskreise und deren Aufgaben findet sich unter https://www.gdi-de.org/GDI-DE/Arbeitskreise.
Darüber hinaus wurden Fachnetzwerke für die verschiedenen INSPIRE-Themengebiete eingerichtet, in denen sich deutsche Fachexperten mit der inhaltlichen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie und insbesondere mit den INSPIRE-Datenspezifikationen beschäftigen.
Abbildung 3: Organisation der GDI-DE
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Das besondere Informations- und Wertschöpfungspotenzial einer Geodateninfrastruktur entsteht dadurch, dass vielfältige Daten aus unterschiedlichen Quellen mittels standardisierter Webtechnologie und durch ihren Raumbezug einfach miteinander in Beziehung gebracht werden können – über räumliche, fachliche und institutionelle Grenzen hinweg. Neues Wissen entsteht, Mehrwerte werden geschaffen, Effizienz und Qualität der Erledigung von Aufgaben mit Raumbezug steigen. Die Qualität der Geodaten selbst kann durch die vermehrte Nutzung und damit einhergehende Nutzerrückmeldungen gefördert werden.
Die GDI-DE verfolgt das Ziel, in Deutschland verteilt vorliegende Geodaten verschiedener Herkunft für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit über Geodatendienste interoperabel verfügbar zu machen. |
Die GDI-DE versteht sich dabei als gemeinschaftliche Geodateninfrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung von Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von den Anbietern der Geodaten getragen und fachübergreifend den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend ausgestaltet wird.
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