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Abkürzung

Langfassung

AdV

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

BKG

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

BMU

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

CEN

European Committee for Standardization
(Europäisches Komitee für Normung)

DIN

Deutsches Institut für Normung

GDI-DE

Geodateninfrastruktur Deutschland

GeoNutzV

Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes

HTML

Hypertext Markup Language

HTTP

Hypertext Transfer Protocol

IETF

Internet Engineering Task Force

IMAGI

Interministerieller Ausschuss für Geoinformationswesen

INSPIRE

Infrastructure for Spatial Information in the European Community (Richtlinie 2007/2/EG)

ISA

Interoperability Solutions for European Public Administrations

ISO

International Organization for Standardization
(Internationale Organisation für Normung)

IT-PLR

IT-Planungsrat - zentrales Gremium von Bund, Ländern und Kommunen für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik

IT-Rat

Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

KoSIT

Koordinierungsstelle für IT-Standards

Kst. GDI-DE

Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschlands

LABO

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz

LANA

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung

LG

Lenkungsgremium

MIG

Maintenance and Implementation Group

NGDB

Nationale Geodatenbasis

NGIS

Nationale GeoInformations-Strategie

OASIS

Organization for the Advancement of Structured Information Standards

OGC

Open Geospatial Consortium

SAGA

Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen

W3C

World Wide Web Consortium

WMS

Web Map Service (Kartendienst im Internet)

XÖV

XML in der öffentlichen Verwaltung
(Sammlung von Standards)

XML

Extensible Markup Language

Management Summary

TODO

1 Einführung

Der Begriff Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) steht für das gemeinsame Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, ihre Datenbestände mit Raumbezug (Geodaten) auf standardisierte und einfache Weise über das Internet bereitzustellen.

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Eine grundlegende Definition des Begriffs „Geodateninfrastruktur" findet sich in dem 2009 erlassenen und 2012 geänderten Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG, 2009):

„Geodateninfrastruktur ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs - und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen."

Abbildung 1: Komponenten und Rahmenbedingungen einer Geodateninfrastruktur

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Seit 2010 erfolgt die Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates (IT-PLR). Als Gremium zur Steuerung und Koordinierung strategischer und konzeptioneller Aufgaben und Entscheidungen der GDI-DE fungiert das LG GDI-DE. Es setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zusammen, die ihre Voten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich abstimmen. Das LG GDI-DE nimmt u. a. die Funktion der nationalen Anlaufstelle auf Bundesebene nach Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) wahr. An den Sitzungen des LG GDI-DE nehmen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) sowie die Kst. GDI-DE teil. Auf Einladung des Lenkungsgremiums können Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Angesprochen werden sollen insbesondere Vertretungen des IT-Planungsrates, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Zur operativen Unterstützung des LG GDI-DE ist auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung GDI-DE beim BKG die Kst. GDI-DE eingerichtet. Die Kst. GDI-DE koordiniert die Ausführung der Beschlüsse und Aufträge des LG GDI-DE zur Umsetzung der GDI-DE und der INSPIRE-Richtlinie. Sie wird bei ihren Aufgaben durch GDI-Kontaktstellen des Bundes bzw. der Länder unterstützt. Die Belange der geodatenhaltenden Stellen der Länder, einschließlich der Kommunen, werden grundsätzlich über die GDI-Kontaktstellen der Länder eingebracht.

Die GDI-Kontaktstellen von Bund und Ländern unterstützen den Aufbau und den Betrieb der GDI des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes im Rahmen der GDI-DE. Sie fungieren als Ansprechpartner der Kst. GDI-DE und stellen die Verbindung zu den geodatenhaltenden Stellen in Bund und Ländern her. Die nationalen technischen Komponenten der GDI-DE werden gemäß der Verwaltungs-vereinbarung vom Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Betrieb GDI-DE) im BKG verantwortet. Näheres zur Funktion dieser Komponenten findet sich im Dokument „Architektur der GDI-DE – Technik" (AK Architektur, 2023).

In Arbeitskreisen und Projekten wirken Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um die gemeinsamen fachlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen der GDI-DE abzustimmen. Im Bedarfsfall werden Experten aus Fachministerkonferenzen und deren Arbeitskreise ebenfalls einbezogen. Die Zuständigkeiten für fachliche Belange bleiben dabei unberührt. Die Kst. GDI-DE stellt den Austausch der Informationen zwischen Arbeitskreisen und Projekten sicher. Eine Übersicht der Arbeitskreise und deren Aufgaben findet sich unter https://www.gdi-de.org/GDI-DE/Arbeitskreise.

Darüber hinaus wurden Fachnetzwerke für die verschiedenen INSPIRE-Themengebiete eingerichtet, in denen sich deutsche Fachexperten mit der inhaltlichen Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie und insbesondere mit den INSPIRE-Datenspezifikationen beschäftigen.

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Abbildung 3: Organisation der GDI-DE

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Das besondere Informations- und Wertschöpfungspotenzial einer Geodateninfrastruktur entsteht dadurch, dass vielfältige Daten aus unterschiedlichen Quellen mittels standardisierter Webtechnologie und durch ihren Raumbezug einfach miteinander in Beziehung gebracht werden können – über räumliche, fachliche und institutionelle Grenzen hinweg. Neues Wissen entsteht, Mehrwerte werden geschaffen, Effizienz und Qualität der Erledigung von Aufgaben mit Raumbezug steigen. Die Qualität der Geodaten selbst kann durch die vermehrte Nutzung und damit einhergehende Nutzerrückmeldungen gefördert werden.

3.1 Zieldefinition

Die GDI-DE verfolgt das Ziel, in Deutschland verteilt vorliegende Geodaten verschiedener Herkunft für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit über Geodatendienste interoperabel verfügbar zu machen. 

Die GDI-DE versteht sich dabei als gemeinschaftliche Geodateninfrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung von Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von den Anbietern der Geodaten getragen und fachübergreifend den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend ausgestaltet wird.

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  • Wirtschaftlichkeit
    Die Architektur der GDI-DE beachtet durch klare, vereinheitlichende Vorgaben den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Sowohl die Beschaffung als auch der Betrieb der zentralen und dezentralen Komponenten folgen damit wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

  • Interoperabilität
    Die offene Architektur der GDI-DE vernetzt die verteilt vorliegenden Daten, Dienste und Anwendungen zu einer gemeinsamen Infrastruktur. Durch den Einsatz standardisierter Schnittstellen ist die Architektur hersteller- und produktunabhängig angelegt. Die Geodaten und Geodatendienste sollen automatisiert auf ihre Konformität zu den in der Architektur der GDI-DE empfohlenen Standards überprüft werden können.

  • Agilität
    Die Architektur der GDI-DE kann grundsätzlich um neue Anwendungs- und Dienstarten erweitert werden, um flexibel auf neue oder veränderte Anforderungen reagieren zu können.

  • Offenheit
    Die Architektur der GDI-DE beruht auf offenen Standards und allgemein anwendbaren Prinzipien und wird frei veröffentlicht. Das Konzept der GDI-DE ist grundsätzlich auf alle Ebenen der Verwaltung sowie auf Wirtschaft und Wissenschaft übertragbar.

  • Skalierbarkeit
    Die Architektur der GDI-DE erlaubt die Erweiterung und Verteilung einzelner Komponenten, wie beispielsweise Geoportal.de oder GDI-DE Registry, und bietet so auch bei sich ändernden Anforderungen, wie z. B. steigender Last, hinreichende Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit.

  • Sicherheit
    Die Informationssicherheit innerhalb der GDI-DE betrifft sowohl die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme als auch die Zugriffskontrolle auf Geodaten und Geodatendienste, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Die Architektur der GDI DE empfiehlt den Einsatz bestehender Sicherheitsarchitekturen, um eine zuverlässige Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten zu ermöglichen.

  • Wiederverwendbarkeit
    Die Architektur der GDI-DE beschreibt aus technischer Sicht überwiegend IT- und Softwarekomponenten, die nach ihrer Realisierung für einen Auftraggeber von anderen Stellen für vergleichbare Anwendungen ganz oder teilweise wiederverwendet werden können. Bei der Wiederverwendung sind eventuell existierende Urheber- und Nutzungsrechte zu berücksichtigen.

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  • Im einfachsten Fall bietet eine geodatenhaltende Stelle ihre Geodaten mit zugehörigen Geodatendiensten unter einer bestimmten Lizenz, die in den Metadaten beschrieben ist, öffentlich an. Mit dem Gebrauch der Geodaten und Geodatendienste geht der Nutzer stillschweigend eine vertragliche Bindung mit dem Anbieter ein und ist an die in der Lizenz vorgegebenen Nutzungsregelungen gehalten.

    Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung der Standardlizenz „Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE)", die zum aktuellen Zeitpunkt (Ende 2019) von einigen staatlichen Einrichtungen bei der Bereitstellung von Daten im Kontext von „Open Data" verwendet wird. „CC BY 3.0 DE" erlaubt es, die entsprechenden Werke bzw. Inhalte (hier: Daten und Dienste) zu vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Name des Rechteinhabers muss allerdings in einer festgelegten Weise genannt werden. Ein weiteres Beispiel ist die im Rahmen der Initiative Open-Government Deutschland entwickelte „Datenlizenz Deutschland".

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