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02.08.2012:

Infogespräch zur Einrichtung zentraler GDI-SH-Stellen

Vor knapp 10 Jahren wurde der Begriff "Kopfstelle Geodaten" geprägt, und es wurden entsprechende Stellen in den Ressorts, den Kreisen und den kreisfreien Städten eingerichtet.  Mit dem Geodateninfrastrukturgesetz von 2010 (GDIG), genauer gesagt, mit der dazu erlassenen GDILenKVerordnung vom 14.02.2012, ist die Ära der Geodaten Kopfstellen vorbei; sie sollen durch "zentrale GDI-SH-Stellen" abgelöst werden. Dahinter verbirgt sich nicht nur eine Namensänderung, sondern vor dem Hintergrund des GDIG und der Anforderungen aus Europa auch eine Erweiterung des bisherigen Aufgabenspektrums.

Da die Ressorts, Kreise und kreisfreien Städte vom Innenministerium aufgefordert sind, nunmehr zentrale GDI-SH-Stellen einzurichten, wurden ihnen in der heutigen Veranstaltung im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein nähere Informationen darüber gegeben, was sich hinter dem Aufgabenfeld der zentralen GDI-SH-Stellen verbirgt und welche Anforderungen zu erfüllen sind. Die Geodateninfrastruktur in den jeweiligen Gebieten und Bereichen zu koordinieren, als Kontaktstelle zur Koordinierungsstelle GDI-SH zu fungieren und die fachneutralen Kernkomponenten für die jeweiligen geodatenhaltenden Stellen entgegen zu nehmen (so das Aufgabenpaket) bietet unterschiedliche Realisierungsmöglichkeiten. In konstruktiven Diskussionen wurden Informationen ausgetauscht und Möglichkeiten erörtert. Um den weiteren Aufbau der Geodateninfrastruktur in Schleswig-Holstein voran bringen zu können, ist es notwendig, dass die Ressorts, die Kreise und die kreisfreien Städte die Bedeutung des Themas erkennen und in diesem Bereich für eine hinreichende quantitative und qualitative Ausstattung sorgen.

 

01.08.2012:

Studie zu Open Government veröffentlicht

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