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Das jährlich durchzuführende INSPIRE-Monitoring ist mit der Aufforderung an die geodatenhaltenden Stellen zur Meldung aller von der INSPIRE-Richtlinie betroffenen digital vorliegenden Datensätze und Dienste in Schleswig-Holstein gestartet.                                                                      Die Aufforderung bezieht alle Stellen der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltungen ein, für die als geodatenhaltenden Stellen gemäß § 9 Abs. 4 GDIG eine Verpflichtung zur Auskunft besteht.

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Die INSPIRE-Meldungen mit dem Berichtszeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 sind veröffentlicht. 

Insgesamt gab es Rückmeldung zu 494 Datensätzen und 57 Diensten für Schleswig-Holstein zu 494 Datensätzen und 57 Diensten  ein . Die Ergebnisse  können unter http://www.gdi-de.org/monitoring2014/ eingesehen werden.

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Die Koordinierungsstelle GDI-SH bedankt sich für Ihre Zuarbeit in diesem Jahr!

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