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Die für das Monitoring erforderlichen Informationen werden seit 2019 automatisiert aus den Metadaten abgeleitet. Die Berechnung der Indikatoren erfolgt über das INSPIRE-Geoportal.
Das Monitoring soll einen Überblick über den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur geben. Der Stichtag zum Harvesting (dt. Abernten) der Metadaten ist immer der 15. Dezember. Im März des darauffolgenden Jahres Am 31.03. des Folgejahres gibt die EU das Ergebnis des Monitorings bekannt.


Info
titleFAQ
28.10.2020

Wie läuft das neue Monitoring ab?

Das INSPIRE-Monitoring erfolgt 2019 erstmalig vollständig automatisiert und ausschließlich auf Metadatenbasis. Alle erforderlichen Informationen werden ab sofort aus den Metadaten abgeleitet, die über die nationalen Metadatenkataloge (in Deutschland: Geodatenkatalog.de; in SH: http://www.sh-mis.schleswig-holstein.de/) zugänglich sind. Geodaten und Geodatendienste die (noch) nicht mit Metadaten beschrieben und über den Metadatenkatalog zugänglich sind, können somit nicht mehr gemeldet werden. Des Weiteren werden nur Ressourcen im INSPIRE-Monitoring erfasst, deren Metadaten das Schlagwort "inspireidentifiziert" beinhalten. Die Berechnung der INSPIRE-Indikatoren erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Inhalte der Metadaten. Stichtag für die Meldungen ist der 15.12. des Berichtsjahres, an dem die EU die Metadaten aus den nationalen Metadatenkatalogen selbständig herunterlädt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt am 31.03. des Folgejahres.


Welche Stellen sind betroffen?

Betroffen sind alle geodatenhaltenden Stellen des Landes Schleswig-Holstein die laut INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG meldepflichtige Geodaten vorhalten. Im Bereich der kommunalen Familie sind geodatenhaltende Stellen die Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Stellen bzw. Organisationen, die kommunale Aufgaben übertragen bekommen haben. In Fällen einer kommunalen Betroffenheit ist zu prüfen, ob diese Aufgaben durch Ämter wahrgenommen werden. Alle betroffenen Stellen sind laut §10 Abs. 4 GDIG verpflichtet, am INSPIRE-Monitoring mitzuwirken. 


Welche Geodatensätze und – dienste sind betroffen?

Das Monitoring bezieht sich auf digitale Geodatensätze die thematisch den ANNEX I-, ANNEX II- oder ANNEX III-Themen zuzuordnen sind.


Was ist der Unterschied zwischen INSPIRE-konform und INSPIRE-relevant?

Als INSPIRE-konforme Geodatensätze und –dienste werden jene bezeichnet, die zum aktuellen Zeitpunkt alle Erfordernisse der INSPIRE-Richtlinie erfüllen. Das heißt die Daten sind INSPIRE-konform, wenn sie einem oder mehreren ANNEX-Themen zuordenbar sind, sie durch einen Such-, Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt werden, und wenn sie durch Metadaten beschrieben werden. Die als INSPIRE-konform registrierten Geodatensätze und -dienste werden mit dem Schlagwort "inspireidentifiziert" gekennzeichnet und fließen in den offiziellen Monitoring-Bericht ein.

Als INSPIRE-relevante Geodatensätze und –dienste werden jene bezeichnet, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle Erfordernisse der INSPIRE-Richtlinie erfüllen , aber grundsätzlich von INSPIRE betroffen sind. Die Daten sind INSPIRE-relevant,  wenn sie einem oder mehreren ANNEX-Themen zuordenbar sind, aber noch nicht durch einen Such-, Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt oder/und noch nicht mit Metadaten beschrieben wurden. Die als INSPIRE-relevant registrierten Geodatensätze und -dienste werden nicht mit dem Schlagwort "inspireidentifiziert" gekennzeichnet und fließen somit auch nicht in das offtiziele INSPIRE-Monitoring. Diese Geodaten dienen viel mehr dazu, zukünftige Monitoring-Prozesse zu unterstützen. Zum einen haben Sie dadurch eine Rückmeldung, welche Geodaten Sie bisher gemeldet haben, zum anderen kann die interne Liste für weitere geodatenhaltende Stellen ein Anhaltspunkt sein, nach welchen Geodaten Sie suchen können. 


Ich haben keine digitalen Geodaten! Muss ich mich trotzdem melden?

Auch wenn Sie keine Geodatensätze digital vorhalten, bitten wir um Rückmeldung einer Fehlanzeige. Nur so können wir eine aussagekräftige Übersicht aus dem gesamten Land Schleswig-Holstein gewährleisten.


Wo kann ich die Ergebnisse des INSPIRE-Monitorings für Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten einsehen?

Die INSPIRE-Meldungen zum Stand der Umsetzung der Berichtsjahre ab 2009 sind veröffentlicht.

Die Ergebnisse zum INSPIRE Monitoring können unter https://www.gdi-de.org/INSPIRE/aktueller%20Stand (externer Link)  eingesehen werden.


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