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Eine Frage aus der GDI-Berlin: Laut VERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2013 beschreibt die Codeliste die Bezeichnung des Plantyps, d.h. Typen von Plänen gemäß Definition in den Mitgliedstaaten. Für diese Codeliste sind jegliche von Datenanbietern definierten Werte zulässig. Was bedeutet der letzte Satz genau? Welche Werte sind für Bebauungspläne konkret zu verwenden?