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In den folgenden Tabellen werden (verallgemeinerte) Datensätze aufgeführt, bei welchen die INSPIRE-Betroffenheit bereits von Bund, Ländern und Ansprechpartner/innen der Fachministerkonferenzen eingeschätzt wurde, bzw.  Datensätze bei denen noch keine einheitliche Einschätzung der Betroffenheit getroffen werden konnte.



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Inhalt


INSPIRE-relevante Datensätze

Datensatz (verallgemeinert)ID BetrM

(potentiell) von besonderer Bedeutung

(Stern) = aus EU Sicht

(blauer Stern) = aus GDI-DE Sicht

(roter Stern) = Priority data set

Empfohlene Datensatz-bezeichnungOriginäre Zuständigkeit liegt bei

Datenbereitstellung erfolgt durch

(Abkürzungsverzeichnis)

Fachministerkonferenz, Fachgremium

(Abkürzungsverzeichnis)

Hinweise zur technischen Umsetzung

Kommentare

(graue Glühbirne) = nicht relevant

(Fehler) = nicht vorhanden

(Plus) = redundant

= keine rechtliche Grundlage

(Frage) = unklar

Orthophotos (ATKIS-DOP)1.23(Stern)


Länder und Kommunen

Bund: BKG

Länder

IMK, AdV
 
Orthophotos (der Flurbereinigungsbehörden)




AMK, ARGE Landentwicklung
  • länder-/verfahrensspezifische Betroffenheit: nur wenige Landentwicklungsverwaltung besitzen eigene Orthophotos. Grundsätzlich liegt die Verantwortung bei der Vermessungsverwaltung und damit bei der IMK und der AdV.

Folgende Datensätze sind nicht INSPIRE-relevant

  • Satellitenbilder aus Copernicus (ID BetrM 2.1)
  • Satellitenbilder aus anderen Quellen (ID BetrM 2.3)

Datensätze, bei denen die Betroffenheit noch nicht abschließend geklärt ist

Datensatz (verallgemeinert)ID BetrM

Fachministerkonferenz, Fachgremium

(Abkürzungsverzeichnis)

Kommentare
Satellitenbilder aus InVeKos2.2AMK, GIS-AG
  • Die Satellitenbilder für InVeKoS werden von der EU bezogen. Es bestehen zweckgebundene Nutzungsrechte, das Recht zur Weitergabe haben die Agrarressorts nicht (Stand 20.09.2017)
Grenzen von Bodenordnungsverfahren/ Flurbereinigungsverfahren, Flurbereinigungsplan24.6AMK
  • Datensatz ist kein eigenes INSPIRE-Thema; Der Wege- und Gewässerplan schafft aus Sicht der Arge Landentwicklung nur das Baurecht für die Flurbereinigungsbehörden; die dauerhafte Maßnahmendokumentation geht anschließend in andere Originärdatenbestände (Wege, Gewässer, Landschaftselemente nach Naturschutzrecht, etc.) auf. Der Flurbereinigungsplan noch seine Abgrenzung ist ein INSPIRE-pflichtiges Thema. Teilaspekte siehe Regelung zu Flurstücken (1.1) und Orthophotos (1.23). (Stand 20.09.2017)

Aktueller Stand der Umsetzung

Die bereits verfügbaren Datensätze zum Thema Orthofotografie finden Sie im INSPIRE Geoportal.