BEZIEHT SICH AUF TECHNICAL GUIDELINE VERSION 3.0

1. Ziel des Steckbriefs

Der Steckbrief soll geodatenhaltenden Stellen eine schnelle Entscheidungsgrundlage bezüglich der INSPIRE-Betroffenheit ermöglichen. Im Steckbrief wird das jeweilige INSPIRE-Thema grob erläutert, zu anderen INSPIRE-Themen abgegrenzt, die Objektarten beschrieben und eine Fragen- und Antwortensammlung zusammengestellt.

Der Steckbrief soll zunächst nicht dazu dienen, die Prozesse der Umsetzung zu beschreiben. Dafür sollte die Datenspezifikation, bzw. die fachlichen Leitfäden zur technischen Umsetzung, herangezogen werden.

2. Definition des Themas

Auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete, dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf Binnen- und Seewasserstraßen, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements.

3. Abgrenzung zu anderen INSPRE-Themen

4. Inhalt des Themas

4.1 Überblick

Die DS AM konkretisiert den begrifflichen Umfang des Themas „Bewirtschaftungsgebiete …, Berichterstattungseinheiten“ ausgehend von der Heterogenität der denkbaren Themen, die unter dieses INSPIRE-Thema fallen können. Bei weitgehender Betrachtung sind verschiedene sozioökonomische Aktivitäten, auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vorgehensweisen oder die Umweltaspekte selbst unter diesem INSPIRE-Thema vorstellbar. Daher wurden bei der Entwicklung der DS AM zwei Ansätze zugrunde gelegt, die betrachtet werden:

  • Der Bedarf nach raumbezogenen Daten über Flächen, die von spezifischen Maßnahmen zum Management/Bewirtschaftung oder Regulierungen bis hin zu Ein- oder Beschränkungen (hier ist eine präzise Abgrenzung zwischen Einschränkungen und Beschränkungen vielfach nicht möglich) betroffen sind.
  • Die Verfügbarmachung festgelegter Berichterstattungseinheiten. Das entsprechende Berichtswesen kann dabei durch festgelegte regelmäßige Intervalle (z.B. jährlich, alle 3 Jahre, …) oder aber durch Verfügbarmachung möglichst aktueller Informationen (z.B. Beobachtungsdaten) aufgebaut sein.

Beide Ansätze werden in der DS AM grundsätzlich getrennt behandelt; bei alledem zeichnen sich beide Ansätze jedoch durch gemeinsame Grundlagen aus; dies sind insbesondere:

  • Umweltbelange
  • Gesetzliche Grundlagen, d.h. das INSPIRE-Thema AM beinhaltet nur solche Gebiete, die auf der Basis von Rechtsakten bewirtschaftet, reguliert oder als Berichterstattungseinheiten festgelegt werden. Dabei kann es sich um Gesetzesgrundlagen verschiedener

Zuständigkeitsstufen handeln wie z.B. europäische, nationale oder sub-nationale Ebene der Gesetzgebungskompetenz.

Um die mögliche inhaltliche Bandbreite des Themas AM abzudecken, wird in der

Datenspezifikation AM ein generischer Ansatz verfolgt, d.h. die Datenmodellierung beschränkt sich möglichst auf die Abbildung der wesentlichsten und gemeinsamen Eigenschaften von Bewirtschaftungsgebieten und Berichterstattungseinheiten.

Das INSPIRE-Thema AM zeichnet sich inhaltlich zudem durch viele mögliche Querbeziehungen zu anderen INSPIRE-Themen aus. Dies betrifft insbesondere die Modellierung der Berichterstattungseinheiten (s.u.).

Ferner ist anzumerken, dass die DS AM in Einzelfällen ganz bewusst noch zu klärende Fragestellungen aufwirft (open issues), deren Beantwortung durch die inhaltlichen Beiträge im Rahmen der Kommentierungs- und Testphase der Version 2.0 der DS AM praxisnäher ermöglicht werden soll.

4.2 Zusammenfassung Datenmodell

Das Datenmodell behandelt die Teilbereiche

–        Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und

–        Berichterstattungseinheiten in zwei getrennten Anwendungsschemata.

Anwendungsschema für Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete

Das Anwendungsschema „Area Management, Restriction and Regulation Zones“ definiert die konkreten Spezifikationen zur Abbildung von Datensätzen über Gebiete, die auf Grundlage bzw. in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben eines der nachfolgend genannten umweltrelevanten Ziele verfolgen:

–        Schutz und qualitative Verbesserung der Umwelt

–        Schutz umweltrelevanter und natürlicher Ressourcen

–        Schutz und Kontrolle/Überwachung des Risikos natürlicher und anthropogener Gefahren

–        Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sowie der menschlichen Gesundheit

–        Herbeiführung einer kontrollierten Entwicklung / Raumplanung

Grundsätzlich werden Einzelflächen abgedeckt, welche thematisch weiter eingegrenzt werden und auf denen entsprechende Bewirtschaftungs- und Überwachungsaktivitäten auf rechtlicher Grundlage durchgeführt werden. Die geometrische Begrenzung der Flächen muss sich nicht notwendigerweise an natürlichen oder geographischen Begrenzungen oder gar natürlicher Erscheinungen orientieren.

Das Anwendungsschema enthält zwei raumbezogene Objektarten:

–        ManagementRegulationOrRestrictionZoneCollection:

Es handelt sich um ein optionales raumbezogenes Objekt, welches bedarfsbezogen als

Sammelobjekt für alle einzelnen Flächen/Zonen dient. Bedingung für die Verwendung dieses

Sammelobjekts ist, dass alle einzelnen raumbezogenen Objekte

(ManagementRegulationOrRestrictionZone) bzgl. ihrer rechtlichen Basis auf der gleichen Grundlage definiert sind. Somit kann die rechtliche Grundlage direkt auf der Ebene dieses Sammelobjekts nachgewiesen werden.

–        ManagementRegulationOrRestrictionZone:

Dies ist das räumliche Einzelobjekt zur Abbildung der Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete und geregelten Gebiete.

Das Objekt ManagementRegulationOrRestrictionZone ist ein raumbezogenen Objekt mit 13 Basisattributen und zwei Attributen zur Abbildung weitergehender umweltbezogener Ziele und Beobachtungen für das jeweilige Gebiet. Im Einzelnen sind dies:

–        INSPIRE Identifier/Identifikator: persistent, eindeutig für das jeweilige Gebiet

–        Thematic Identifier/Thematischer Identifikator: multipel möglich zur Benennung des jeweils zugrunde liegenden Klassifizierungsrahmens

–        Name: optional für das Gebiet möglich (voidable)

–        Geometry/Geometrieangabe: exakte Definition der räumlichen Ausdehnung des Gebiets

–        Zone Type/Art des Gebiets: Allgemeine Klassifizierung des Gebiets (voidable)

–        Specialised Zone Type/Spezielle Art des Gebiets: ggf. Konkretisierung der allgemeinen Klassifizierung des Gebiets auf der Basis der Einträge definierter Codelisten (mgl. Codelisten sind z.B. sinnvoll für „Arten von  Meeresregionen“, „Arten von Luftreinhaltezonen“, …, im Detail siehe DS AM) (voidable)

–        Valid Time: Zeitraum, innerhalb dessen das Bewirtschaftungs, ...-gebiet von Relevanz ist (voidable)

–        Competent authority/Zuständige Behörde: für die Bewirtschaftung, Regelung etc. zuständige Behörde (voidable)

–        Begin Lifespan Version: Systemdatum der dv-technischen Erzeugung/Modifikation des Gebiets (voidable)

–        End Lifespan Version: Systemdatum des dv-technischen Untergangs (Löschung bzw. Ersetzung im Wege der Fortführung durch neue Version) des Gebiets (voidable)

–        Legal Basis/rechliche Grundlage: sofern nicht auf der Ebene des gesamten Datensatzes angegeben, gebietsbezogene Angaben zur Benennung der rechtlichen Grundlagen für das Gebiet (voidable).

Es handelt sich um ein komplexes Attribut des Datentyps LegislationReference. Dieser ist in den vorgeschlagenen Erweiterungen zum Generischen Konzeptuellen Modell (Proposed Changes to the Generic Conceptual Model and Encoding Guidelines) beschrieben. Als Minimum sind innerhalb dieses Datentyps die folgenden fünf Attribute für die Spezifikation der rechtlichen Grundlage anzugeben:

–        Legal Name: Offizieller Name des rechtlichen Instrumentariums, d.h. i.d.R. Bezeichnung des entsprechenden Gesetzes

–        Publication Date: Datum der Veröffentlichung des jeweiligen Rechtsakts/Gesetzes im offiziellen Veröffentlichungsorgan

–        Date when entered into force: Datum des In Kraft Tretens des jeweiligen Rechtsakts/Gesetzes

–        Level: Ebene, auf welcher der Rechtsakt erfolgt, mgl. Werte lt. Codeliste sind: international, europäisch, national, sub-national

–        Link to Legislative Instrument: Verweis auf eine Online-Datenquelle des jeweiligen Gesetzes (voidable).

–        Related Zone: Verweis auf eine oder mehrere Gebiete, denn Gebiete können aus SubGebieten bestehen oder Beziehungen zu anderen Gebieten aufweisen.

–        Monitoring Facility/Überwachungseinrichtung: Verweis auf Überwachungseinrichtungen, die im jeweiligen Gebiet für die Überwachung und Beobachtung eingerichtet sein können (voidable).

Daneben sind erforderlich die folgenden 2 Attribute (eines der beiden folgenden Attribute muss angegeben werden):

–        Controlled Activity: zusätzliche Informationen über im jeweiligen Gebiet zu kontrollierende/überwachende Aktivitäten. Diese sollten durch Einträge entsprechender Codelisten (ggf. durch die Mitgliedsstaaten vorgegeben) benannt werden. Es handelt sich um ein komplexes Attribut, welches durch den Datentyp ControlledActivityInformation definiert wird. Dieser Datentyp beinhaltet die nachfolgenden 5 Attribute:

–        Control Measure: gibt an, ob die Aktivität gestattet, eingeschränkt, verboten oder gefördert ist.

–        Activity: Eine Klassifizierung des Typs der Aktivität, die es im jeweiligen Gebiet zu kontrollieren gilt. Diese Klassifizierung ergibt sich aus einer INSPIRE-Codeliste.

Derzeitige Einträge in der Codeliste sind:

-  agricultureAndAquaculture

-  environmentalPollution

-  resourceManagement

-  fishingHuntingOrCollecting

-  transportation

-  landUseAndPlanning

-  riskManagement

-  conservation

-  plantAndAnimalHealth

–        Specialised Activity: Hierbei handelt es sich um Angaben zur Aktivität aufgrund einer abstrakten INSPIRE-Codeliste, die durch Mitgliedsstaaten erweiterbar sein soll. Konkret kann dies durch Vergabe einzelner Codelisten geschehen; die DS AM gibt hierfür stellvertretend ein Beispiel an (voidable).

–        Description: Freitextfeld, um konkretere Angaben zur zu überwachenden Aktivität im jeweiligen Gebiet ermöglicht (voidable).

–        Restriction Period: Sofern es sich nicht um eine dauerhaft zu überwachende/kontrollierende Aktivität handelt, soll die Zeit der Überwachung angegeben werden (voidable).

–        Management Information: zusätzliche Informationen über konkrete Messungen oder umweltbezogene Zielvorgaben, die zum Schutz der Umwelt im jeweiligen Gebiet vorgegeben worden sind.

Es handelt sich um eine komplexe Eigenschaft/Attribut, definiert durch den Datentyp ManagementInformation. Dieser wiederum besteht aus zwei Attributen:

        Management plan: Dies ist entweder ein Verweis auf eine online vorliegende Fassung des jeweiligen Managementplans/Regelungsplans/Überwachungsplans oder aber eine vollständige Benennung des jeweiligen Plans bzw. Planinhalts oder aber Aktionsprogramms, sofern dieser bzw. dieses nicht online vorliegt (voidable).

–        Environmental objectives: Dieses Attribut wird benutzt, um spezifische umweltrelevante Anliegen (z.B. Verschmutzer, ungefährliche Organismen oder Seuchen und dgl.) und Schutzziele (z. B. Humangesundheit, spezifische Pflanzen oder zu schützende Tiere, …) nachzuweisen. Die einzelnen Attributwerte wiederum sollen aus entsprechenden INSPIRE-Codelisten entnommen werden, die DS AM liefert hierfür ein Beispiel (voidable).

Zur geometrischen Konsistenz fordert die DS AM, dass aneinanderhängende Geometrien weder überlappen noch sich durch Lücken im Angrenzungsbereich auszeichnen dürfen.


Anwendungsschema für Berichterstattungseinheiten

Das Anwendungsschema „Reporting Units“ betrachtet die Berichterstattungseinheiten als die raumbezogenen Objekte, die sich insbesondere durch ihre räumliche Ausdehnung als Geometrie für die darauf bezogenen Daten zur Berichterstattung auszeichnen. So gesehen kann grds. fast jedes raumbezogene Objekt, welches einem der 34 INSPIRE-Themen zugeordnet werden kann, eine

Berichterstattungseinheit sein. Demzufolge macht das Anwendungsschema für Berichterstattungseinheiten auch keinerlei detaillierte Vorgabe über die erforderliche

Modellierungsart der Geometrie. Diesbezüglich wird vielmehr auf die konkreten Festlegungen in der entsprechenden Datenspezifikation des entsprechenden INSPIRE-Themas verwiesen. Somit erfolgen in derartigen Fällen keine weitergehenden Modellierungsvorgaben im Vergleich zu den themenbezogenen Vorgaben des jeweiligen INSPIRE-Themas.

Das Anwendungsschema “Reporting Units” verfolgt den Ansatz, die Berichterstattungseinheiten möglichst einfach zu modellieren. Demzufolge wird auf die Vorgaben zur Abbildung des Raumbezugs/der Geometrie für Berichterstattungseinheiten gänzlich verzichtet; es wird erwartet, dass sich die entsprechenden Vorgaben vielmehr aus den Datenspezifikationen zu den anderen INSPIRE-Themen ergeben.

Folglich besteht das Anwendungsschema “Reporting Units” nur aus einer raumbezogenen Objektart “ReportingUnits”, welche als Sammelobjekt (Container-Objekt) für mehrere Eigenschaften/Attribute fungiert.

Konkret umfasst das Objekt “ReportingUnits” die folgenden Attribute:

–        INSPIRE-Identifier: eindeutiger, persistenter Identifikator

–        Reporting Unit Name: Name des Geometrieobjekts, welches die Berichterstattungseinheit bildet.

–        Reporting Period: Zeitangabe über den Berichterstattungszeitraum.

–        Reporting Authority: die für das Erheben und Übermitteln der Berichtsdaten zur Berichterstattungseinheit zuständige Behörde.

–        Begin lifespan version: Werden im Attribut “Unit” (s.u.) direkte Geometrieobjekte, deren Modellierungsgrundsätze durch andere INSPIRE-Datenspezifikationen gegeben sind, gespeichert oder auf sie verwiesen, so soll der Zeitstempel angegeben werden, wann diese Beziehung zu derartigen Geometrieobjekten aufgebaut wurde (Systemdatum, voidable)

–        End lifespan version: Systemdatum, zu welchem die Inhalte des Objekts “Reporting Units” überarbeitet werden (voidable)

–        Unit: Verweis auf das Geometrieobjekt, welches die Berichterstattungseinheit darstellt (ggf. aufgrund einer anderen Datenspezifikation modelliert), oder aber direkte Speicherung des die Berichterstattungseinheit darstellenden Geometrieobjekts.

–        Reporting Obligation: Zusammenfassende Darstellung der Berichtspflichten, hier beschrieben mit Hilfe eines eigenen Datentyps “ReportingObligationInformation”; dieser umfasst im Einzelnen:

–        Title: Allgemeine Bezeichung, um die Berichtspflicht zu benennen (voidable)

–        Description: Optionale Beschreibung der Berichtspflicht (boidable)

–        Legal Basis: Nachweis des rechtlichen Istrumentariums, auf welchem die Berichtspflicht beruht (voidable)

–        Reports to: Verweis auf die die Berichtsdaten aufnehmende oder zusammentragende

Behörde (voidable)

Offene Fragen (open issues)

Querbeziehungen zwischen INSPIRE-Themen werden insbesondere durch die rechtliche Basis, auf

Grund derer Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und

Berichterstattungseinheiten fachlich wesentlich definiert werden, gesehen. Dies betrifft insbesondere folgende INSPIRE-Themen:

Annex I:

–        Verwaltungseinheiten (Administrative units)

–        Gewässernetze (Hydrography)

–        Schutzgebiete (Protected sites) Annex III:

–        Boden (Soil)

–        Bodennutzung (Land use)

–        Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Utility and governmental services)

–        Umweltüberwachung (Environmental monitoring facilities)

–        Produktions- und Industrieanlagen (Production and industrial facilities)

–        Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen (Agricultural and aquacultural facilities)

–        Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten

(Area management/restriction/regulation zones and reporting units)

–        Gebiete mit naturbedingten Risiken (Natural risk zones)

–        Meeresregionen (Sea regions)

–        Lebensräume und Biotope (Habitats and biotopes)

–        Verteilung der Arten (Species distribution)

–        Energiequellen (Energy resources)

–        Mineralische Bodenschätze (Mineral resources)


Die DS AM sieht die Notwendigkeit, die bisher nicht einheitlich modellierte Behandlung der rechtlichen Grundlagen zu den o.g. Einzelnen INSPIRE-Themen zu harmonisieren.

Zu den durch die Erstellung von Datenspezifikationen für alle INSPIRE-Themen den Überlegungen zur Erstellung der DS AM angetragenen Anwendungsbereichen zählen viele fachliche Anforderungen, die aufgrund von Daten im Umfeld der eruopäischen Wasser-Rahmenrichtlinie (WFD, Water Framework Directive) gekennzeichnet sind.

In der DS AM wird dafür plädiert, derartige Anforderungen innerhalb des INSPIRE-Themas Gewässernetze (Hydrography) zu behandeln.

5. Potentielle Daten, die zum Thema gehören

<Potentielle Daten und Einrichtungen auflisten>

6. Daten, die nicht zum Thema gehören

< Daten und Einrichtungen auflisten, die potentiell nicht zu INSPIRE gehören>