Anleitung zur Veröffentlichung von Codelisten & Excel-Vorlage
In der folgenden Anleitung wird beschrieben, wie Codelisten in der GDI-DE-Registry veröffentlicht werden können:
Anleitung: Codelisten veröffentlichen
Auf der Seite ist eine Excel-Vorlage "Anleitung_Codelisten.xlsx" verlinkt, in die die Codelisten mitsamt der Codelistenwerte einzutragen sind.
Vorgaben zur Excel-Vorlage mit den Codelisten
Die Anleitung Anleitung: Codelisten veröffentlichen enthält Vorgaben, die beim Ausfüllen der Excel-Vorlage einzuhalten sind. Daneben gibt es zusätzliche Vorgaben in dem noch nicht veröffentlichten PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE. Dieses Dokument soll in Kürze veröffentlicht werden.
Die folgenden Tabellen listen die Vorgaben auf und enthalten Informationen, ob die Vorgaben der GDI-DE durch die Excel-Datei mit den InVeKoS-Codelisten erfüllt ist.
Allgemeine Vorgaben der GDI-DE
| Vorgabe der GDI-DE | Vorgabe erfüllt |
|---|---|
Sämtliche Werte, die später Teil der ID und URL eines Registers, einer Codeliste oder eines Wertes sind, dürfen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Das betrifft die Spalten LocalId, ParentLocalId, CollectionLocalId und im ersten Tabellenblatt die Spalte Namensraum. Es gelten folgende Regeln und Ausnahmen:
| |
Die zulässige Anzahl an Zeichen pro Tabellenzelle von 1024 Zeichen sollte nicht überschritten werden (diese Anforderung gilt ab dem Wechsel der Software-Version, die im Laufe des Jahres 2024 geplant ist). |
Im PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" steht, dass die Versionierung von Codelisten/Codes verpflichtend zu führen ist. Die Versionierung erfolgt aber durch die Software selbst, eine Kennzeichnung des Standes in der Excel-Vorlage ist nicht erforderlich. Wenn Änderungen an Einträgen vorgenommen werden, werden diese automatisch mit einer neuen Versionsnummer versehen.
Spezielle Vorgaben der GDI-DE
| Excel-Arbeitsblatt | Spalte | Wert/Beispielwert | Vorgabe der GDI-DE/Anmerkung | Vorgabe erfüllt |
|---|---|---|---|---|
| Registerdaten | Namensraum | de.iacs | Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen. | |
| Name | INSPIRE-Codelisten für InVeKoS-Daten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft | Jede Codeliste benötigt laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" einen aussagekräftigen Titel. Sofern die Codeliste sich auf INSPIRE bezieht, sollte sie diesen Begriff beinhalten. Der Titel soll Bezug nehmen auf den fachlichen Inhalt der Codeliste und sofern maßgeblich auch die verantwortliche Stelle, die diese Codeliste pflegt. Abkürzungen sind zu vermeiden. Eine pflegende Institution ist grundsätzlich auszuschreiben. Zusätzlich kann die Abkürzung der Institution in Klammern genannt werden, sofern diese einem direkten Zielpublikum bekannt ist. | ||
| Inhaltliche Zusammenfassung | Dieses Register enthält Codelisten für die nach den INSPIRE-Datenmodellen GSA und LPIS harmonisierten Datensätze des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) aus Deutschland. Die Codelisten werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitgestellt. | Jede Codeliste benötigt laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" eine klar verständliche Beschreibung, aus der hervorgeht, auf welchen fachlichen Grundlagen sie beruht bzw. um was für eine Klassifikation es sich handelt. Codelisten sind für eine Nachnutzung vorgesehen, deshalb muss eine Codeliste auch für Fachfremde verständlich sein. Die inhaltliche Zusammenfassung soll die wichtigsten Informationen zur Codeliste enthalten. Dementsprechend können sich diese auf die Hauptmerkmale der Codeliste beziehen, oder aber die räumliche Anwendung oder das fachliche Einsatzgebiet der Codeliste mit einbeziehen. Die Kernaussage wird im ersten Satz (ca. 256 Zeichen) zusammengefasst. Es wird immer in ganzen Sätzen formuliert. Nur gängige und geläufige Abkürzungen und Akronyme werden verwendet, andernfalls sind diese zu erläutern. Fachterminologie ist durch alternative Begriffe zu ergänzen, wenn die Fachterminologie der allgemeinen Öffentlichkeit nicht bekannt sind. | ||
| Besitzer | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | In Abstimmung mit Frau Backes | ||
| Kontrollgremium | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | In Abstimmung mit Frau Backes | ||
| Submitter | Referat 616 | Mitarbeiter(in) des Beispiel-Amtes und ggf. andere In Abstimmung mit Frau Backes | ||
| Kontaktpunkt | 614@bmel.bund.de | E-Mail-Adresse des Referats 614 des BMEL | ||
| Codelisten | Vorschau für ID in GDI-DE Registry | https://registry.gdi-de.org/codelist/de.iacs/agricultural-areas | Wird automatisch befüllt | |
| LocalId | AgriculturalAreaTypeValue |
Auf den Seiten 19 und 44 der "Technical Guidelines on IACS Spatial Data Sharing - Part 2 – Interoperability" stehen folgende "Types" von Codelisten:
| ||
| Language | de | Die Sprache dieses Eintrags, z. B. "de" für Deutsch und "en" für Englisch. | ||
| Label | Landwirtschaftliche Flächen | Der Titel der Codeliste. | ||
| Definition | Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland und Dauerweiden oder Dauerkulturen eingenommen wird, einschließlich agroforstwirtschaftlicher Systeme auf dieser Fläche, wie in Art. 4 (1) (e) der Verordnung (EU) 1307/2013 oder Art. 4 (3) der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt. | Die Definition der Codeliste. Laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE ist die Spalte ein Pflichtfeld. | ||
| Description | Flächen, die von diesen Bodenbedeckungstypen oder ihren Untertypen (engere Kategorien) eingenommen werden und die ausgewiesene Landschaftselemente und/oder Bäume umfassen, die in diesen Gebieten enthalten sind oder an sie angrenzen. | Eine (ausführliche) Beschreibung der Codeliste. Laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE ist die Spalte ein Pflichtfeld. | ||
| Status | valid | Der Status der Codeliste. In der Regel "valid" (gültig). | ||
| Comment | Ein Kommentar, der nur intern für den Importvorgang in das Codelisten-Register gespeichert wird. Der Kommentar wird nicht in der GDI-DE Registry veröffentlicht. Kann leer gelassen werden. | |||
| ExtendsList | Link zur INSPIRE Codeliste, die von dieser Codeliste erweitert wird. Kann leer gelassen werden. | |||
| GovernanceLevel | national-legal | Bei den Codelistenwerten, die auf Definitionen aus den Technical Guidelines Part 2 basieren, ist der Wert national-legal einzutragen, weil diese eine gesetzliche Grundlage haben (und die INSPIRE-Richtlinie ausgestalten) und auf nationaler Ebene gelten. Dasselbe gilt für Definitionen aus Gesetzen auf Bundesebene. legal = Das Element hat eine gesetzliche Grundlage. Die Codelistenwerte zu den "agricultural parcels" hingegen basieren großenteils auf keiner gesetzlichen Grundlage. Bei diesen ist der Wert national-technical einzutragen. technical = Das Element basiert auf einer technischen Vereinbarung, die nicht gesetzlich festgelegt ist. | ||
| Codelistenwerte | Vorschau für ID in GDI-DE Registry | https://registry.gdi-de.org/codelist/de.iacs/agricultural-areas/al | Wird automatisch befüllt | |
| LocalId | AL | Dies ist die ID des Codelistenwertes. Die LocalId muss innerhalb einer Codeliste eindeutig sein. Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen. Großbuchstaben sind laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen nur für Codelisten und Werte (nicht für Register) erlaubt, aber nicht empfohlen. Aufgrund des Beschlusses "Codes im Schema LPIS sind zweistellig" der UAG INSPIRE wurde einheitlich eine zweistellige "LocalId" der Codelistenwerte verwendet. | ||
| ParentLocalId | Kann leer gelassen werden.
Hier ist eine andere LocalId einzutragen, wenn dieser Code dem anderen untergeordnet ist. In der GDI-DE Registry wird der Code unterhalb des hier als ParentLocalId angegebenen als "untergeordnetes Konzept" angezeigt. Umgekehrt wird die hier verwendete ParentLocalId im untergeordneten Code als "übergeordnetes Konzept" angezeigt. Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen. | |||
| CollectionLocalId | AgriculturalAreaTypeValue | Jeder Wert ist in einer Liste enthalten. Deshalb ist bei Codelistenwerten hier die LocalId der übergeordneten Codeliste anzugeben. Die Spalte darf laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen keine Sonderzeichen (auch keine Leerzeichen) oder Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen werden nur Unterstrich, Minus und Punkt empfohlen. Google sieht laut https://keyword-experte.de/blog/die-bessere-url-struktur-bindestrich-oder-unterstrich/ Bindestriche als Trennelement (Separator) und Unterstriche als verbindendes Element an. Wörter in URLs mit Bindestrichen werden also von Google als separat betrachtet, während Wörter in URLs mit Unterstrichen von Google als ein Element angesehen werden. Aus diesem Grund wurde ein Minus als Trennelement verwendet (z. B. bei "landscape_features"). Auf den Seiten 19 und 44 der "Technical Guidelines on IACS Spatial Data Sharing - Part 2 – Interoperability" stehen folgende "Types" von Codelisten:
| ||
| Language | en | Die Sprache dieses Eintrags, z. B. "de" für Deutsch und "en" für Englisch. | ||
| Label | Arable land | Der Titel des Codes / der Codelisten. | ||
| Definition | Land cultivated for crop production or areas available for crop production or lying fallow. | Die Definition des Codelistenwertes. Laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE ist die Spalte ein Pflichtfeld. | ||
| Description | It includes areas set aside in sense of Annex III to R(EU) 2021/2115, or with Articles 22, 23 or 24 of R (EC) 1257/1999, or with Article 39 of R (EC) No 1698/2005, or with Article 28 of R (EU) 1305/2013. This definition also applies to greenhouses under fixed or mobile cover. | Eine (ausführliche) Beschreibung des Codelistenwertes. Laut dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE ist die Spalte ein Pflichtfeld. | ||
| Status | valid | Der Status des Codes. In der Regel "valid" (gültig). | ||
| Comment | Ein Kommentar, der nur intern für den Importvorgang in das Codelisten-Register gespeichert wird. Der Kommentar wird nicht in der GDI-DE Registry veröffentlicht. Kann leer gelassen werden. | |||
| SpecializesCode | Link zum INSPIRE Code, den dieser spezialisiert. Kann leer gelassen werden. | |||
| GovernanceLevel | national-legal | Bei den Codelistenwerten, die auf Definitionen aus den Technical Guidelines Part 2 oder aus Gesetzen auf Bundesebene basieren, ist der Wert national-legal einzutragen, weil diese eine gesetzliche Grundlage haben (und die INSPIRE-Richtlinie ausgestalten) und auf nationaler Ebene gelten. Dasselbe gilt für Definitionen aus Gesetzen auf Bundesebene. Die Codelistenwerte zu den "agricultural parcels" hingegen basieren großenteils auf keiner gesetzlichen Grundlage. Bei diesen ist der Wert national-technical einzutragen. Quelle: https://registry.gdi-de.org/codelist/governance-level |
* Anforderungen laut der Anleitung: Codelisten veröffentlichen oder dem PDF-Dokument "Anforderungen an Codelisten und deren Metadaten" der GDI-DE
Anmerkungen zur Übersetzung
Allgemeine Anmerkungen
- Bei der Übersetzung wurden die in Deutsch und Englisch verfügbaren Definitionen von Art. 4 der Verordnung (EU) 1307/2013 berücksichtigt, die bereitstehen unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R1307
- Der Begriff "Non-agricultural areas" wurde einheitlich als "nichtlandwirtschaftliche Flächen" übersetzt, siehe https://www.linguee.de/deutsch-englisch/search?source=auto&query=Nichtlandwirtschaftliche+Fl%C3%A4chen
- Bei englisch anzitierten Verordnungen wie "R (EU) 640/2014 Art. 9 (1)" steht das "R" für "Regulation" und wurde daher mit "Verordnung" ins Deutsche übersetzt.
Anmerkungen zu einzelnen Codelistenwerten
| Excel-Arbeitsblatt | Codelistenwert | Excel-Zelle | Anmerkung zur Übersetzung |
|---|---|---|---|
| Codelisten | Landschaftselemente (Definition) | E4 | Die Übersetzung "gute landwirtschaftliche Anbau- oder Nutzungspraktiken" aus der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 wurde übernommen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0640 |
| Codelistenwerte | Ackerland (Definition) | F3 | Übersetzung der Definition angelehnt an die Definition von Ackerland in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 |
| Dauerkultur (Description) | H5 | Formulierung "einschließlich Reb- und Baumschulen sowie Niederwald mit Kurzumtrieb" ist angelehnt an die Formulierung aus der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 | |
| Dauergrünland (Definition) | G6 | Die Definition gemäß Art. 4 (1) (h) der Verordnung (EU) 1307/2013 wurde übernommen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1307 Holding wurde in der Definition als Betrieb übersetzt, siehe Definition von "holding" in Art. 4 der Verordnung (EU) 1307/2013: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1307 Da eine exakte Übersetzung von "permanent grassland" erforderlich ist, wurde die Formulierung "Dauergrünland" (statt Grünland) gewählt. | |
| Holzig (ParentLocalId) | C12 | Das Wort "woody" wurde mit "holzig" übersetzt, weil dieses Wort in folgenden EU-Verordnungen gleichermaßen übersetzt wurde: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R0625&qid=1714045289234 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1305&qid=1714045289234 | |
| Woody - trees in line (Label) | F13 | Übersetzung des Begriffs "Baumreihen" analog zum Dokument "Implementing Good Agricultural and Environmental Condition in the EU" | |
| Woody - field copses (Label) | F17 | Analog zur EU-Verordnung 2017/1155 wurde der Begriff "Feldgehölze" mit "Field Copses" übersetzt. | |
| Torffläche (Label, Definition) | F34, G34 | Der Begriff "Peatland" ist in der EU-Verordnung 2021/2115, die sich konkret auf GLÖZ 2 bezieht, mit "Torffläche" übersetzt. Diese Übersetzung wurde übernommen. Auch in der EU-Verordnung 2023/1115 ist der Begriff "Peatland" mit "Torffläche" übersetzt. Hinweis: Der Begriff "Peatland" ist in folgenden EU-Verordnungen als "Torfmoorfläche" übersetzt: | |
| Flussgebietsmanagement (Description) | H36 | Die Übersetzung von "irrigation systems" als "Bewässerungsanlagen" wurde aus der Verordnung (EU) 2021/2115 übernommen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R2115 | |
| Permanent crops (Label) | F53 | Anstelle von "permanent culture" wurden Dauerkulturen gemäß folgender Quelle als "permanent crops" übersetzt: | |
| Kitchen herbs, medicinal and aromatic plants (Definition) | G65 | Anstelle des Begriffs "Spice plants" wurde in der englischen Übersetzung der Definition der Begriff "Aromatic plants" verwendet, weil dieser Begriff "Aromatic plants" in mehreren Verordnungen der EU-Kommission verwendet wird: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:070:0031:0038:EN:PDF Der Begriff "Nutzpflanzen" wurde analog zu folgender EU-Verordnung mit "crops" übersetzt: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0093:FIN:EN:PDF | |
| Landschaftselemente (Definition) | G74 | Die Übersetzung "gute landwirtschaftliche Anbau- oder Nutzungspraktiken" aus der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 wurde übernommen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0640 |
Quellen der Definitionen
| Codeliste | Codelistenwerte | Quelle | GovernanceLevel |
|---|---|---|---|
| AgriculturalAreaTypeValue (landwirtschaftliche Flächen) | alle | Technical Guidelines on IACS Spatial Data Sharing - Part 2 – Interoperability | national-legal |
| NonAgriculturalEligibleAreaValue (nichtlandwirtschaftliche, aber förderfähige Flächen) | alle | Technical Guidelines on IACS Spatial Data Sharing - Part 2 – Interoperability". Bei diesen Codelistenwerten, wurde in der Tabellenspalte "GovernanceLevel | national-legal |
| LandscapeFeatureValueType (Landschaftselemente) | alle | § 19 Abs. 1 GAPKondV | national-legal |
| CropValue (landwirtschaftliche Parzellen) | Ackerfutter | https://de.wikipedia.org/wiki/Feldfutterbau Die Definitionen basieren großenteils auf keiner gesetzlichen Grundlage. Bei allen Codelistenwerten, die auf keiner gesetzlichen Grundlage basieren, wurde der Wert "national-technical" eingetragen. | national-technical |
| Dauerkulturen | national-technical | ||
| Landschaftselemente | Technical Guidelines on IACS Spatial Data Sharing - Part 2 – Interoperability | national-technical | |
| Hackfrüchte | national-technical | ||
| Energiepflanzen | national-technical | ||
| Zierpflanzen | national-technical | ||
| Ölsaaten | national-technical | ||
| Eiweißpflanzen | https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Glossar#anker2330104 | national-technical | |
| Küchenkräuter, Heil- und Gewürzpflanzen | national-technical | ||
| Heilpflanzen | national-technical | ||
| Stilllegung/Aufforstung | https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforstung https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/betriebspraemien/verfahren/flaechenstilllegung.htm | national-technical |