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Das Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) vom 15.12.2010 sieht für Organisation, Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein die Einrichtung eines Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (LG GDI-SH) des Landes und der Kommunen vor. Einzelheiten zur Spezifikation, zur Organisation und zu den Aufgaben dieses Gremiums regelt die Landesverordnung zum Lenkungsgremium und zur Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (GDILenKVO) vom 14.02.2012.
Nach § 2 GDILenKVO ist das LG GDI-SH u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:
Nach § 1 GDILenKVO ist am 17.04.2012 mit seiner konstituierenden Sitzung ist das LG GDI-SH eingerichtet worden. Zeitgleich wurde der im Jahr 2004 eingerichtete Arbeitskreis Geodaten aufgelöst.
Vorsitz des Lenkungsgremiums GDI-SH
Vertreter/in des Ministerpräsidenten und der Ressorts
Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände
Weitere Mitglieder ohne Stimmrecht
Ständiger Gast
Der Vorsitzende des LG GDI-SH vertritt das Land Schleswig-Holstein im nationalen Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland und verfügt über einen Gaststatus im Landes-IT-Rat.
Eine Übersicht der Mitglieder ist hier im GDI-SH-Wiki verfügbar.
Als erste Unterstützung steht eine deutschsprachige Hilfe sowie ein englischsprachiges Tutorial und eine ausführliche Online-Dokumentation zur Verfügung.
Bei Fragen kontaktieren Sie Sebastian Nitschke.