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Das jährlich durchzuführende INSPIRE-Monitoring startet mit der Aufforderung an die geodatenhaltenden Stellen zur Meldung aller von der INSPIRE-Richtlinie betroffenen digital vorliegenden Datensätze und Dienste in Schleswig-Holstein.
Ziel des Monitorings ist die Überwachung des Aufbaus und des Betriebs der Geodateninfrastruktur durch die Europäische Kommission. Stichtag ist immer der 15. Mai.
05_Ausfuellhilfe.pdf - Ausfüllhilfe zur Excel-Tabelle herausgegeben durch die GDI-DE
Die INSPIRE-Meldungen mit dem Berichtszeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 sind veröffentlicht.
Insgesamt gab es Rückmeldung zu 494 Datensätzen und 57 Diensten für Schleswig-Holstein . Die Ergebnisse zum INSPIRE Monitoring können unter http://www.gdi-de.org/monitoring2014/ eingesehen werden.
Die Koordinierungsstelle GDI-SH bedankt sich für Ihre Zuarbeit!
FAQ
Welche Stellen sind betroffen?
16.06.2016
Betroffen sind alle geodatenhaltenden Stellen des Landes Schleswig-Holstein die laut INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG meldepflichtige Geodaten vorhalten. Im Bereich der kommunalen Familie sind geodatenhaltende Stellen die Kreise, Ämter und Gemeinden sowie Stellen bzw. Organisationen, die kommunale Aufgaben übertragen bekommen haben. In Fällen einer kommunalen Betroffenheit ist zu prüfen, ob diese Aufgaben durch Ämter wahrgenommen werden. Alle betroffenen Stellen sind laut §9 Abs. 4 GDIG verpflichtet, am INSPIRE-Monitoring mitzuwirken.
Welche Geodatensätze und – dienste sind betroffen?
16.06.2016
Das Monitoring bezieht sich auf digitale Geodatensätze die thematisch den ANNEX I-, ANNEX II- oder ANNEX III-Themen zuzuordnen sind. Eine Übersicht über die betroffenen Themen finden Sie in dem Dokument "02_ANNEX_IbisIII.pdf".