Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Stand

01.11.2018

Allgemeine Hinweise

In den folgenden Tabellen werden (verallgemeinerte) Datensätze aufgeführt, bei welchen die INSPIRE-Betroffenheit bereits von Bund, Ländern und Ansprechpartnern der Fachministerkonferenzen eingeschätzt wurde. Diese bereits erzielte Ergebnisse aus der "Betroffenheitsmatrix" (BetrM) werden hier getrennt nach betroffenen und nicht-betroffenen Datensätzen aufgelistet. Dementsprechend sind diese Tabellen nicht abschließend, da die INSPIRE-Relevanz bei einigen (verallgemeinerten) Datensätze noch nicht vollumfänglich geklärt ist.

INSPIRE-relevante Datensätze (laut Empfehlung der Fachministerkonferenzen)

ID BetrMDatensatz (verallgemeinert)empfohlene DatensatzbezeichnungGeodatenhaltende Stelle/ EbeneBereitstellende Stelle/ EbeneFachministerkonferenzFachgremiumWeiterführende InformationenKommentare
1.23Orthophotos (ATKIS-DOP)


LänderLänderInnenministerkonferenz (IMK)Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV)

Nicht-INSPIRE-relevante Datensätze (laut Empfehlung der Fachministerkonferenzen)

ID BetrMDatensatz (verallgemeinert)Geodatenhaltende Stelle/EbeneFachministerkonferenzFachgremiumWeiterführende InformationenKommentare
2.1Satellitenbilder aus CopernicusEU-KOM


  • Copernicus-Daten werden von der ESA im Auftrag der EU-KOM geführt

Datensätze, bei denen die Betroffenheit noch nicht abschließend geklärt ist

ID BetrMDatensatz (verallgemeinert)FachministerkonferenzFachgremiumKommentare
2.2Satellitenbilder aus InVeKosAgrarministerkonferenz (AMK)Arbeitsgruppe GIS (GIS-AG)
  • Die Satellitenbilder für InVeKoS werden von der EU bezogen. Es bestehen zweckgebundene Nutzungsrechte, das Recht zur Weitergabe haben die Agrarressorts nicht (Stand 20.09.2017)
24.6Grenzen von Bodenordnungsverfahren/ Flurbereinigungsverfahren, FlurbereinigungsplanAgraministerkonferenz (AMK)
  • Datensatz ist kein eigenes INSPIRE-Thema; Der Wege- und Gewässerplan schafft aus Sicht der Arge Landentwicklung nur das Baurecht für die Flurbereinigungsbehörden; die dauerhafte Maßnahmendokumentation geht anschließend in andere Originärdatenbestände (Wege, Gewässer, Landschaftselemente nach Naturschutzrecht, etc.) auf. Der Flurbereinigungsplan noch seine Abgrenzung ist ein INSPIRE-pflichtiges Thema. Teilaspekte siehe Regelung zu Flurstücken (1.1) und Orthophotos (1.23). (Stand 20.09.2017)

Aktueller Stand der Umsetzung

  • Keine Stichwörter