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Sind Datensätze, welche bereits gemäß INSPIRE-Richtlinie veröffentlicht werden, nochmal über definierte Schnittstellen nach HVD-VO bereitzustellen? Erfüllen die Bereitstellungswege, die im Bereich INSPIRE gelten, auch die Anforderungen der HVD-VO?

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Sind Datensätze, welche bereits gemäß INSPIRE-Richtlinie bereitgestellt werden, nochmal über definierte Schnittstellen nach DVO-HVD bereitzustellen?

2 Kommentare

  1. Renate Zweer sagt:

    Die INSPIRE-konforme Bereitstellung über Dienste erfüllt nicht per se alle Anforderungen, die die DVO-HVD stellt.

    INSPIRE akzeptiert eine Bereitstellung vorkonfigurierter Daten über ein ATOM-Feed. Bislang erfüllt nach Ansicht der EU ein ATOM aber nicht die Anforderungen an einen "maschinenlesbaren" API-Zugriff, wohl aber die Anforderung nach einem Massen-Download. Hierzu gibt es eine Diskussion auf  Massen-Download - INSPIRE-Umsetzung - GDI-DE Wiki. Unser AK Geodienste ist hier auch andere Meinung.

    Auf jeden Fall sind die Aktualitätsanforderungen bei de HVD höher als bei INSPIRE. Dort reicht eine Bereitstellung alle 6 Monate. 

    (Siehe auch Stichwort Datenbeschreibung)

  2. Daten müssen aber nicht erneut bereitgestellt werden, wenn durch die INSPIRE-Bereitstellung (z.B. als WFS) auch die technischen Anforderungen und darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen (offene Lizenz, Aktualisierungsfristen) der HVD-VO erfüllt sind.