Versionen im Vergleich

Schlüssel

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In der GDI-DE Testsuite können auch die im INSPIRE Reference Validator (s. 3.2.3.) angebotenen Tests bezüglich der verschiedenen Konformitätsklassen ausgeführt werden, wodurch sich ein separates Testen auf der Plattform der EU vermeiden lässt. Aus Performancegründen empfiehlt die GDI-DE, die gewünschten Tests bzw. Konformitätsklassen aus dem INSPIRE Reference Validator über die GDI-DE Testsuite zu nutzen.

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Alternativ können die Metadaten als XML-Export aus dem GeoMIS.MV lokal abgespeichert und anschließend in die GDI-DE Testsuite geladen werden. Der Vorteil der o.g. Variante über die Angabe der URL ist dabei, dass der Test nach einer Änderung des Metadatensatzes unmittelbar neu ausgeführt werden kann. XML-Export und Datei-Upload müssten dagegen nach jeder Änderung erneut erfolgen.

3.2.3.   Testplattformen der EU
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Ergänzend zu den vorgenannten Testmöglichkeiten stellt die EU über das INSPIRE Geoportal ein Tool zur Prüfung von bereit.
Der „INSPIRE Reference Validator“ wurde zur Überprüfung der Übereinstimmung mit den grundlegenden INSPIRE-Vorgaben seitens der EU entwickelt. Das Ergebnis der Überprüfung im INSPIRE Reference Validator ist ein aussagekräftiger Anhaltspunkt, um die Konformität der eigenen Metadaten im Hinblick auf INSPIRE (insbes. Technical Guidance) festzustellen. Außerdem wird eine zusätzliche Konformitätsklasse zur Überprüfung der für das INSPIRE-Monitoring relevanten Angaben zum „Spatial Scope“ und den „Priority Data Sets“ angeboten.  
Die GDI-DE informiert im Wiki über diese Werkzeuge zur Qualitätssicherung und verlinkt auf zugehörige Anleitungen.

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Initial sind im Editor bei der Anlage eines neuen Metadatensatzes einige Metadatenelemente mit Standardeingaben vorgefüllt. Für einige Metadatenelemente müssen Eingabefelder aber erst eingefügt werden. 
Die Erstellung, das Entfernen oder das Bearbeiten die Eingabefelder erfolgt über verschiedene Schaltflächen: 

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Nr.


 

Feldname


 

Inhalt


 

gilt für

ISO


 

INSPIRE


 

Datensätze, Serien, Anwendungen

Dienste

K.1

Art der Ressource

Art / Typ der Ressource: wurde bereits bei Anlage des Metadatensatzes vom System vergeben (s. Besonderheiten)

ja

ja

Pflicht

Pflicht

K.2

Kategorien

Auswahl der Region und/oder Liste von Fachkategorien (Auswahl über Werkzeugsymbol, s. Besonderheiten)

ja

ja

Pflicht

optional

K.3

Schlüsselwörter

Begriffe zum Auffinden des Metadatensatzes durch die Schlagwortsuche und die Einfache Suche (tlw. inhaltliche Vorgaben, s. Besonderheiten)

ja

ja

optional

Pflicht

K.4

Themenkategorie

thematische Einordnung des Datenbestands (Auswahlliste, ISO Festlegungen, s. Besonderheiten)

ja

nein

Pflicht

Pflicht

K.5

Art des Dienstes 

Zuordnung zu einer Dienstegruppe (ISO-Festlegungen, s. Besonderheiten)

nein

ja

Pflicht

Pflicht

K.6

Version des Dienstes

z.B. WMS 1.1.1 (s. Besonderheiten)

nein

ja

optional

optional

K.7

Art der Kopplung 

Verbindung zwischen Dienst und verknüpften Daten (bei Geowebdiensten ist i.d.R.  „eng“ auszuwählen)

nein

ja

Pflicht

Pflicht

5.2.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.2.2.1.      Art der Ressource (K.1)
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Die Art der Ressource wird bei Anlage eines Metadatensatzes festgelegt und gibt an, ob es sich bei der beschriebenen Ressource um Daten, einen Dienst, eine Anwendung oder Nicht-geographische Daten handelt.

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Die Erfassung von Metadaten zu Nicht-geographischen Daten ist im GeoMIS.MV ebenfalls möglich.

5.2.2.2.      Kategorien (K2)
Anker
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k2

Im Feld Kategorien kann durch Eingabe von Freitext die Art der Ressource näher erläutert werden. Über das Eingabewerkzeug besteht die Möglichkeit, Verwaltungsgrenzen und Fachkategorien zur näheren Erläuterung der Ressource einzutragen. Diese Eintragungen können im smart.finder auf der Startseite vom GeoMIS.MV zur schnellen Filterung aller Metadaten genutzt werden.

5.2.2.3.      Schlüsselwörter (K.3)
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k3

5.2.2.3.1.          Allgemeines

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5.2.2.3.3.          Spezielle Schlüsselwörter mit Steuerungsfunktion
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Die novellierten Vorgaben zum INSPIRE-Monitoring erfordern eine Aussage zum sog. „SpatialScope“ in den Metadaten zu Datensätzen und –serien. Diese soll dazu dienen, den „räumlichen Anwendungsbereich“ einer Ressource auszudrücken, um entsprechende Auswertungen ermöglichen. Die EU zielt dabei insbesondere auf eine Erkennbarkeit von Ressourcen mit nationalem sowie regionalem Bezug.„Regional“ gilt für die Ressourcen der Landesverwaltung sowie für Ressourcen, die alle in Mecklenburg-Vorpommern verfügbaren Daten zum jeweiligen Fachthema beinhalten bzw. bündeln. Alle kommunalen Ressourcen gelten als „Lokal“ und benötigen grundsätzlich keine explizite Kennzeichnung in den Metadaten.
Zur konkreten Abbildung des Spatial Scope in den Daten-Metadaten sieht die EU vor, den jeweiligen Begriff als Schlüsselwort unter Angabe einer bestimmten Quelle (Thesaurus) einzufügen.
Die einfachste Möglichkeit ist dabei die Erfassung mit Hilfe des Werkzeuges oder als Freitext:

  • Schlüsselwort = z.B. „Regional“
  • Thesaurus= „Spatial scope“
  • Datum = „2019-05-22“
  • Datumstyp = „Publikation“

Wenn die als „inspireidentifiziert“ gekennzeichneten Datensätze für die europäischen Berichtspflichten von besonderer Bedeutung sind, so müssen sie zusätzlich mit dem Schlüsselwort „Priority Data Set“ gekennzeichnet werden.

Datensätze, die unter Open Data fallen und mit entsprechenden Lizenz- bzw. Nutzungs-bedingungen Nutzungsbedingungen versehen sind, sollen nach Vorgaben des IT-Planungsrates mittels DCAT-AP.de als formalem Austauschformat beschrieben werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen wurde in der GDI-DE eine Vorgehensweise etabliert, um die Metadaten via Geodatenkatalog.de automatisiert in das GovData-Portal des Bundes zu integrieren.

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Im smart.editor können zur Eingabe der speziellen Schlüsselworte entsprechende Werkzeuge genutzt werden, damit diese semantischen Vorgaben exakt eingehalten werden.
Weiteree Weitere Angaben zu dieser Darstellung können den „Konventionen zu Metadaten der Geodateninfrastruktur Deutschland“ [REF 4] oder dem „INSPIRE metadata code list register“ (https://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist) entnommen werden.

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  • Georaum
  • Erdbeobachtung und Umwelt
  • Meteorologie
  • Statistik
  • Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
  • Mobilität

Derzeit bietet der Im smart.editor dazu nur die Möglichkeit, die Angaben als Freitext einzutragenkönnen Sie dazu das entsprechende Werkzeug zum Eintragen der zugehörigen Angaben nutzen:

  • Schlüsselwort(Kategorie) = z.B. „Georaum“
  • Thesaurus= „High-value dataset categories“
  • Datum = „2023-09-27“
  • Datumstyp = „Publikation“

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Verschiedene freie Schlüsselworte wie GDIMRH oder AdVMIS steuern darüber hinaus die automatisierte Übernahme von Metadaten aus dem GeoMIS.MV in andere Metadatenkataloge.

5.2.2.4.      Themenkategorie bei Geodatensätzen und Geodatensatzreihen (K.4)
Anker
k4
k4

INSPIRE sieht in der Verordnung zu den Metadaten [REF 3] vor, die beschriebenen Geodaten zu klassifizieren. Für die Dokumentation von Geodatensätzen und Geodatensatzreihen ist eine Liste aus der ISO-Norm 19115 vorgegeben, die 19 Themenkategorien beinhaltet. Die Einträge sind dabei in Abhängigkeit vom gewählten INSPIRE-Annex-Thema auszuwählen:

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Diese und weitere Tabellen, die für die Erfassung von Metadaten relevant sind wurden im GDI-DE Wiki im Bereich GDI-MV-Metadaten-Hilfstabellen abgelegt. [Ref 12]

5.2.2.5.      Art des Dienstes (K.5)
Anker
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k5


Für die Klassifizierung von Geodatendiensten in den Metadaten ist die „Art des Geodatendienstes“ anzugeben. Dabei sind folgende Angaben für INSPIRE zulässig:

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Die im GeoMIS.MV unter dem Werkzeugsymbol hinterlegte Liste beinhaltet jedoch weitaus mehr Begriffe als für INSPIRE relevant sind. Diese Einträge beziehen sich auf den Werteumfang der ISO-Norm. Für eine erfolgreiche Validierung bzgl. INSPIRE darf aber nur ein mit „INSPIRE ...“ beginnender Eintrag ausgewählt werden.  Die naheliegenden Auswahlmöglichkeiten zu OGC-konformen Diensten sollten hier nicht genutzt werden, sofern es sich um eine für INSPIRE relevante Ressource handelt und die Metadaten INSPIRE-konform sein sollen. Stattdessen können derartige Informationen im folgenden Feld „Version des Dienstes“ angegeben werden. Die Dokumentation eines Dienstes als „INSPIRE ... Service“ beinhaltet jedoch keine automatische Aussage, dass dieser Dienst die INSPIRE-Regelungen für die jeweilige Dienstart erfüllt. Dies wird erst durch eine entsprechende Angabe unter „Konformität“ (Registerkarte „Qualität“, s.5.5.2.4.) ausgedrückt.


5.2.2.6 Version des Dienstes (K.6)
Anker
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k6

Durch die Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 4] wird vorgegeben, neben der Angabe einer Version des Dienstes an dieser Stelle auch über die genaue Art des Dienstes, z. B. gem. OGC, zu informieren, einen OGC-WMS also beispielsweise als „OGC:WMS 1.3.0“ zu kennzeichnen. Diese Angabe können aus einer hinterlegten Liste übernommen werden.

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Nr.FeldnameInhaltgilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste
Z.1GeodatenlinkInformationen für den Zugriff auf die Ressource bzw. Link zum Datenbereitstellungsprozessjaneinoptionaloptional
Z.2Operationen des DienstesAngabe der Operationen (und deren Aufrufe), die durch den Dienst aufrufbar sind (siehe Besonderheiten)neinjaPflichtoptional
Z.3DatensatzverknüpfungDaten-Dienste-Kopplung: Verweis auf den eindeutigen Bezeichner einer Daten-Ressource (siehe B.15), um von einem Datensatz zum zugehörigen Dienst zu gelangen (Auswahl über Werkzeugsymbol, siehe Besonderheiten)neinjaoptionalPflicht
Z.4AnwendungseinschränkungenFreitext: Einschränkungen, die die (fachliche) Eignung der Ressource betreffen. (z. B. „für Navigationszwecke nicht geeignet“ oder „… stellt keinen amtlichen Nachweis dar“)jajaoptionaloptional
Z.5ZugriffseinschränkungenBeschränkung des öffentlichen Zugangsiehe Zugang (Auswahl über Werkzeugsymbol, siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht
Z.6NutzungseinschränkungenEinschränkungen der Nutzung zum Schutz der Privatsphäre oder des geistigen Eigentums sowie andere besondere Einschränkungen (Auswahl über Werkzeugsymbol, siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht
Z.7SicherheitseinstufungKlassifizierung: Sicherheitseinstufung beim Umgang mit der Ressource  (Auswahl über Werkzeugsymbol)jajaoptionaloptional

5.3.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.3.2.1.      Operationen des Dienstes (Z.2)
Anker
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z2

Dieses Element ist mindestens einmal zu belegen und muss dabei die Basis-URL enthalten, unter der das Capabilities-Dokument des Dienstes abgerufen werden kann. Begleitet wird diese Angabe vom Element „Name der Operation“ = „GetCapabilities“ aus der Auswahlliste. Bei Atom-Feeds ist für „Name der Operation“ der entsprechende Wert „Download“, zu setzen.

Weitere Elemente, wie eine URL mit Zuordnung zu anderen Operationen des jeweiligen Dienstes, sind optional möglich.

5.3.2.2.      Datensatzverknüpfung (Z.3)
Anker
z3
z3

Über die Datensatzverknüpfung wird die Daten-Dienste-Kopplung ermöglicht.

...

Sofern im Feld „Zugriffseinschränkungen“ (Z.5) und/oder „Nutzungseinschränkungen“ (Z.6) der Begriff „andere Beschränkungen“ ausgewählt wird, muss unter „Beschreibung“ per Freitext diese Beschränkung erläutert werden. Dort werden üblicherweise auch Nutzungsbedingungen in Textform (und/oder über eine Verlinkung) abgelegt.

5.3.2.3.2.          Zugriffseinschränkungen bei INSPIRE
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z5

Zugriffseinschränkungen im Sinne von „Beschränkungen des öffentlichen Zugangs“ bei INSPIRE sind nur zulässig, wenn einer der in Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE-Richtlinie genannten Fälle vorliegt. Die Dokumentation dieser Beschränkung erfolgt durch (a) die exklusive Auswahl von „andere Beschränkungen“ für das Feld „Zugriffseinschränkungen“ (Z.5) sowie (b) Referenzierung des in der INSPIRE-Registry hinterlegten Grundes im Feld „Link“ (Abbildung als sog. gmx:Anchor-Element) und der deutschsprachigen Entsprechung im Feld „Beschreibung“.

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Grund nach Artikel 13(1) a) - h) der INSPIRE-Richtlinie: Zugang beschränkt, weil dieser nachteilige Auswirkungen hätte auf…

Erforderlicher Eintrag unter gmx:Anchor

Erforderlicher deutschsprachiger Begleittext

... a) die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden, sofern eine derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen ist;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1a"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(a) der INSPIRE-Richtlinie: a) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Verfahren von Behörden

… b) internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1b"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(b) der INSPIRE-Richtlinie: b) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung

… c) laufende Gerichtsverfahren, die Möglichkeiten einer Person, ein faires Verfahren zu erhalten oder die Möglichkeiten einer Behörde, Untersuchungen strafrechtlicher oder disziplinarischer Art durchzuführen;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1c"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(c) der INSPIRE-Richtlinie: c) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren

… d) die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen, sofern das innerstaatliche Recht oder das Gemeinschaftsrecht diese Vertraulichkeit vorsieht, um berechtigte wirtschaftliche Interessen, einschließlich des öffentlichen Interesses an der Wahrung der statistischen Geheimhaltung und des Steuergeheimnisses, zu schützen;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1d"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(d) der INSPIRE-Richtlinie: d) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen

… e) Rechte des geistigen Eigentums;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1e"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums

… f) die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und/oder Akten über eine natürliche Person, sofern diese der Bekanntgabe dieser Informationen an die Öffentlichkeit nicht zugestimmt hat und sofern eine derartige Vertraulichkeit nach einzelstaatlichem oder gemeinschaftlichem Recht vorgesehen ist;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1f"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten

… g) die Interessen oder den Schutz einer Person, die die angeforderte Information freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein oder verpflichtet werden zu können, es sei denn, dass diese Person der Herausgabe der betreffenden Informationen zugestimmt hat;

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1g"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(g) der INSPIRE-Richtlinie: g) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz einer Person

… h) den Schutz der Umweltbereiche, auf die sich die Informationen beziehen, wie z. B. die Aufenthaltsorte seltener Tierarten.

xlink:href="http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/LimitationsOnPublicAccess/INSPIRE_Directive_Article13_1h"

Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(h) der INSPIRE-Richtlinie: h) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf den Schutz von Umweltbereichen

- keine Beschränkungen -


http://inspire.ec.europa.eu/metadata-code-list/LimitationsOnPublicAccess/noLimitations

 

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

 5.3.2.3.3.          Zugriffseinschränkungen in der GDI-DE (ohne INSPIRE)
Anker
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z6

Existierende Zugriffsbeschränkungen sind in den Metadaten der GDI-DE generell zu dokumentieren. Dazu kann eine Erfassung analog zur Vorgehensweise bei INSPIRE (vergl. 5.3.2.3.2) erfolgen, jedoch ohne Verlinkung auf Gründe für die Beschränkung aus der INSPIRE-Richtlinie. Für den Fall „Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen“ ist es allerdings gewünscht, hier von der für INSPIRE vorgesehenen Verlinkung Gebrauch zu machen.

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Im Falle von Open Data bietet der Editor des GeoMIS.MV an dieser Stelle eine Unterstützung für die Erfassung der Nutzungseinschränkungen (siehe 5.3.2.3.6.).

Auch das Nicht-Vorliegen von Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen muss für INSPIRE entsprechend dokumentiert werden: per Referenzierung des in der INSPIRE-Registry hinterlegten Wertes im Feld „Link“ (als sog. gmx:Anchor-Element) und Angabe der deutschsprachigen Entsprechung „Es gelten keine Bedingungen“ im Feld „Beschreibung“. Die bisherige Erfassung nur per Freitext ist heute nicht mehr zulässig. Im Editor des GeoMIS.MV wird über das Werkzeugsymbol der entsprechende Inhalt in der vorgegebenen Schreibweise eingetragen.

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Nr.FeldnameInhaltgilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste
V.1Online-RessourceVerweis auf weitere Informationen oder zum Aufruf des Dienstes bzw. der Anwendung (siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht, wenn vorhanden
V.2FormatAngaben zum Dateiformat zur Abgabe der Daten (z.B. NAS, Shape, GeoTiff etc., siehe Besonderheiten)jajaPflichtPflicht
V.3KontaktZuständige Stelle und deren Funktion: Kontaktinformation für Fragen zum Vertrieb jajaoptionaloptional

5.4.2.   Besonderheiten und Empfehlungen

5.4.2.1.      Online-Ressource (V.1)
Anker
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v1

Mittels Angabe der Online-Ressource kann in allen Metadaten auf weitere Informationen bzw. Links zum beschriebenen Objekt verwiesen werden, z. B.:

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Handelt es sich bei der Ressource um einen Atom-Download-Dienst, so ist an dieser Stelle die URL vom Service Feed einzutragen.

5.4.2.2.      Format (V.2)
Anker
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v2

Unter „Format“ ist hier das Dateiformat zu verstehen und weniger die logische Struktur der enthaltenen Daten. Die GDI-DE empfiehlt in den Metadatenkonventionen [REF 4] daher, an dieser Stelle nur über Name und Version des Dateiformats zu informieren. Die Angabe einer Spezifikation kann daher unterbleiben.

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Nr.FeldnameInhaltgilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste
Q.1MaßstabsäquivalentAngabe von Vergleichsmaßstab (Maßstab einer vergleichbaren gedruckten Karte) oder Bodenauflösung (Distanz)janeinoptionalPflicht,
Q.2BodenauflösungAbstand der RastermittelpunktejaneinoptionalPflicht,
Q.3Aussage zur HerkunftFreitext zur kurzen Beschreibung der Herkunft der Daten, zum Ablauf der Datenerstellung und/oder zur Gesamtqualität des Geodatensatzes .jajaPflichtPflicht
Q4DatenquelleInformation über die bei der Datenerzeugung genutzten Datenquellen. (siehe Besonderheiten)jajaoptionaloptional
Q.5EbenenbeschreibungAngabe der Ebene, die den Geltungsbereich für die Qualitätsaussage bildet (siehe Besonderheiten)jajaPflicht (bei Diensten)Pflicht
Q.6Konformitätsergebnis (Qualitätsbericht)Angabe einer Spezifikation (z. B. Durchführungsbestimmung INSPIRE) oder einer rechtlichen Grundlage (Verordnung, gesetzlicher Rahmen etc.) und des „Grad der Übereinstimmung“ um die „Verbindlichkeit“ von Daten oder Diensten zu dokumentieren (siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht
Q.7AnwendungsschemaInformation zum Anwendungsschema, das bei der Erstellung des Datenbestands verwendet wurde.janeinoptionaloptional

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5.5.2.1.      Aussage zur Herkunft (Q.3)

Metadaten zu Geodaten sollen Informationen enthaltenHier lassen sich Qualitätsinformation ablegen, die über die Herkunft der Daten beschreiben. Für interoperable INSPIRE-Datensätze kann hier auf die zugrundeliegenden Datensätze verweisen werden. Um die Einheitlichkeit in den Metadaten der GDI-DE zu fördern, sollen Herkunftsinformationen auch geführt werden, wenn es sich um eine Ressource handelt, die nicht unter die INSPIRE-Richtlinie fälltinformieren.

5.5.2.2.      Datenquelle (Q4)
Anker
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q4

Metadaten zu Geodaten sollen Informationen enthalten, die die Herkunft der Daten (z. B. den Datenursprung oder die Grundlage) beschreiben. Sofern es sich um aus anderen Datenbeständen abgeleitete Daten handelt, soll auf diese Datenquelle(n) verwiesen und ein Zugriff auf die zugehörigen Metadaten ermöglicht werden. 
Die GDI-DE sieht in den Metadatenkonventionen [REF 4] zumindest für INSPIRE-Datensätze vor, die hier verfügbaren Elemente wie folgt zu befüllen:

  •  Beschreibung: nähere Dokumentation des originären Datensatzes und ggf. eine Information, welche Teile aus diesem in den neuen Datensatz überführt wurden.
  • Titel: (Metadaten-)Titel des originären Datensatzes, aus dem die hier beschriebenen Daten abgeleitet wurden.
  • Datum und Datumstyp: Stand der verwendeten Daten (diese werden i.d.R. selbst auch fortgeführt; so kann der genaue Stand dokumentiert werden)
  • Code: Dies ist hier das wichtigste Element! Darüber werden die Metadaten des originären Datensatzes referenziert. Dies geschieht in Form des eindeutigen Bezeichners („Ressourcenidentifikator“), der gem. B.16 für die Metadaten des originären Datensatzes vergeben worden ist.

Bei abgeleiteten Daten kann hier der zugrundeliegende Datenbestand detailliert dokumentiert werden. Die Beschreibung dient als kurze Zusammenfassung aller Informationen, die zur Erstellung dieser Daten-Ressource führten, als Datum kann die Angabe aus dem originären Datensatz oder das Datum der Ableitung verwendet werden und der Code referenziert die Metadaten des originären Datensatzes in Form des  eindeutigen  Ressourcenidentifikators und ermöglicht damit automatisierte Auswertungen der Zusammenhänge. Aufgrund der strukturellen Anforderungen der ISO 19115 [REF 5] sind immer alle fünf hier genannten Elemente zu belegen (sofern hier überhaupt etwas erfasst wird). Eine Belegung nur einzelner Elemente kann u. U. zu einem nicht validen Metadatensatz führen. 

5.5.2.3.      Ebenenbeschreibung (Q.5)
Anker
q5
q5

Sofern für die Ressourcenart Dienst im Feld „Konformitätsergebnis“ Angaben zur Qualität dokumentiert werden, erfordert die ISO-Norm begleitend dazu die Aussage über den Geltungsbereich der Qualitätsaussage. Hier ist für Dienste unter Ausprägung der Eintrag „Andere“ auszuwählen und der Wert „service“ anzugeben.
Bei Datensätzen und –serien wird dagegen unterstellt, dass sich die Qualitätsaussage 1:1 auf den Datensatz bzw. die Datensatzserie bezieht. Somit ist hier in diesem Fall hier keine Eingabe erforderlich.

5.5.2.4.      Konformitätsergebnis (Q.6)
Anker
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q6

Die INSPIRE-Regelungen fordern, in den Metadaten auch eine Aussage zur Übereinstimmung der Ressource mit den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) zu treffen. Eine solche Aussage setzt sich aus einer Quellenangabe (Titel und Stand der Spezifikation) und einem „Grad der Übereinstimmung“ zusammen.
Für Datenbestände zielt die Konformitätsaussage auf die Übereinstimmung mit den Durchfüh­rungsbestimmungen zur Interoperabilität [REF 9], die Festlegungen zu den Datenmodellen treffen, in denen die Daten bereitzustellen sind. Mittels dieser Konformitätsaussage wird dokumentiert, ob der Datenbestand bereits in der von INSPIRE geforderten Datenstruktur verfügbar ist.
Vergleichbares gilt für Dienste und die zugehörigen INSPIRE-Anforderungen an deren Funktions­umfang, Kapazität, Dokumentation etc. Dazu wird die Übereinstimmung mit der Durchführungsbestimmung zu Netzdiensten [REF 10] dokumentiert.

Seit Oktober 2020 besteht die Verpflichtung, Datensätze und –serien in INSPIRE-konformen Datenstrukturen bereitzustellen.

Das Konformitätsergebnis bzgl. der Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen drückt aus, ob die Vorgaben erfüllt sind:

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