Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Nr.FeldnameInhaltgilt fürISOINSPIRE
Datensätze, Serien, AnwendungenDienste
Q.1MaßstabsäquivalentAngabe von Vergleichsmaßstab (Maßstab einer vergleichbaren gedruckten Karte) oder Bodenauflösung (Distanz)janeinoptionalPflicht,
Q.2BodenauflösungAbstand der RastermittelpunktejaneinoptionalPflicht,
Q.3Aussage zur HerkunftFreitext zur kurzen Beschreibung der Herkunft der Daten, zum Ablauf der Datenerstellung und/oder zur Gesamtqualität des Geodatensatzes. (ggf. ergänzt durch die detaillierte Benennung einer Datenquelle unter Q.4) jajaneinPflichtPflicht
Q4DatenquelleInformation über die bei der Datenerzeugung genutzten Datenquellen. (siehe Besonderheiten)janeinoptionaloptional
Q.5Ebenenbeschreibung
(Geltungsbereich)
Angabe der Ebene, die den Geltungsbereich für die Qualitätsaussage bildet (siehe Besonderheiten)jajaPflicht (bei Diensten)Pflicht
Q.6Konformitätsergebnis (Qualitätsbericht)Angabe einer Spezifikation (z. B. Durchführungsbestimmung INSPIRE) oder einer rechtlichen Grundlage (Verordnung, gesetzlicher Rahmen etc.) und des „Grad der Übereinstimmung“ um die „Verbindlichkeit“ von Daten oder Diensten zu dokumentieren (siehe Besonderheiten)jajaoptionalPflicht
Q.7AnwendungsschemaInformation zum Anwendungsschema, das bei der Erstellung des Datenbestands verwendet wurde.janeinoptionaloptional

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Sofern für die Ressourcenart Dienst im Feld „Konformitätsergebnis“ Angaben zur Qualität dokumentiert werden, erfordert die ISO-Norm begleitend dazu die Aussage über den Geltungsbereich der Qualitätsaussage. Hier ist für Dienste unter Ausprägung der Eintrag „Andere“ auszuwählen und der Wert „service“ „Dienst“ anzugeben.
Bei Datensätzen und –serien wird dagegen unterstellt, dass sich die Qualitätsaussage 1:1 auf den Datensatz bzw. die Datensatzserie bezieht. Somit ist hier in diesem Fall keine Eingabe erforderlich.

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Um eine einheitliche Benennung der Spezifikationen in den Metadaten zu erreichen, ist es erforderlich, die exakten Titel gem. Metadatenkonventionen der GDI-DE [REF 7] zu verwenden. Beim Zitieren der Durchführungsbestimmungen ist auf die vorgegebene Schreibweise (tlw. in Großbuchstaben!) zu achten, da es sonst bei der Validierung zu Fehlermeldungen kommen kann.

Titel der Spezifikation

Datum der Veröffentlichung

zu verwenden bei

VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

08.12.2010

Datensatz, -serie

VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste

20.10.2009

Dienst

Zum es sinnvoll, zum Eintragen der exakten Titel bitte das Eingabewerkzeug im smartEditor zu nutzen.  !

Eine Leitlinie zu den inhaltlichen Aspekten der Belegung der Elemente zum Konformitätsergebnis für Daten („wann ist was zu setzen?“) ist in der Handlungsempfehlung der GDI-DE für die Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE [REF 11] zu finden.
Weitere Konformitätsaussagen bzgl. INSPIRE Datenspezifikationen oder Technical Guidance zu Diensten, sind möglich, aber nicht notwendig.

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