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Schlüssel

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  • „wahr“ bzw. „bestanden“, sofern die Datenbestände Daten in den abgestimmten Strukturen der INSPIRE-Datenmodellen Datenmodelle vorliegen bzw. die Dienste die Vorgaben für INSPIRE-Netzdienste erfüllen;.
  • „falsch“ bzw. „nicht bestanden“, sofern die jeweiligen Vorgaben (noch) nicht erfüllt sind.
  • Von der Verwendung des Konformitätsergebnisses „unbekannt“, wird abgeraten, da sich dies u. U. nicht fehlerfrei validieren lässt.

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Titel der Spezifikation

Datum der Veröffentlichung

zu verwenden bei

VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

08.12.2010

Datensatz, -serie

VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste

20.10.2009

Dienst

Zum Eintragen der exakten Titel bitte das Eingabewerkzeug im smartEditor nutzen!

Eine Leitlinie zu den inhaltlichen Aspekten der Belegung der Elemente zum Konformitätsergebnis für Daten („wann ist was zu setzen?“) ist in der Handlungsempfehlung der GDI-DE für die Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE [REF 11] zu finden.
Weitere Konformitätsaussagen bzgl. INSPIRE Datenspezifikationen oder Technical Guidance zu Diensten, sind möglich, aber nicht notwendig.

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