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Nach Artikel 22 der INSPIRE-Richtline besteht der INSPIRE Regelungsausschuss aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Seine Aufgabe ist es, der Europäische Kommission zu assistieren und Stellungnahmen zu (Änderungs-)Entwürden Entwürfen der Durchführungsbestimmungen zu äußern. Diese Stellungnahmen sollen in Form von Abstimmungen erfolgen.

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