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Nach Artikel 22 der INSPIRE-Richtline besteht der INSPIRE Regelungsausschuss aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Seine Aufgabe ist es, der Europäische Kommission zu assistieren und Stellungnahmen Stellung zu (Änderungs-)Entwürfen der Durchführungsbestimmungen zu äußernnehmen. Diese Stellungnahmen sollen finden in Form von Abstimmungen erfolgenstatt.

 

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