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Beschreibung:

Nach § 47c Bunden-Immissionsschutzgesetz erstellt die Stadt Leipzig als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohner Lärmkarten. Die Lärmkarten werden aller 5 Jahre aktualisiert.

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG von 2002 zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Bis zum 30. Juni 2022 müssen die Daten wieder aktualisiert werden und an das Landesamt übermittelt werden.

Für die Umsetzung der Lärmkartierung ist eine Vielzahl an Geodaten notwendig. Diese Daten werden in einem sehr arbeitsaufwendigen Prozess aufbereitet und dienen als Grundlage für die anschließende Berechnung der Lärmsituation und der Ermittlung der Betroffenen.


Ziel ist die Entwicklung eines (Teil)automatisierten Prozesses für:

-       eine effizientere Datenaufbereitung, Fortführung und Aktualisierung der Daten

-       Beschreibung von Anforderungen für den Datenaufbau

-       aufzeigen von Mehrwerten für weitere Anwendungen

Hier kann der konkrete Anwendungsfall, der bisherige Datenbestand und die bisherige Vorgehensweise dokumentiert werden.

Datenbestand:

Bisherige Prozesse:

Ziele: